Liturgie-Ingenieure am Werk
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- 20. Juni 2013
Unbeeindruckt vom faktischen Zusammenbruch des liturgischen Zusammenhaltes im Gefolge der Durchsetzung des Novus Ordo gehen die vatikanischen Verwalter der reformierten Liturgie ihrem aufreibenden Tagewerk nach: Mit der Applikation eines Flicken hier und eines Schnörkels dort die Fiktion zu erhalten, die römische Kirche verfüge über eine zumindest im Rahmen einheitliche Liturgie, und dieser Rahmen werde in Rom vorgegeben.
Nachdem bereits 2008 die bis dahin gebrauchten Formeln für die Entlassung der Gläubigen (am meisten verwandt nach wie vor „Ite, missa est“) durch teilweise neu konzipierte ersetzt worden waren, hat die zuständige Kongregation für den Gottesdienst sich jetzt einer weiteren Baustelle zugewandt und entschlossen gehandelt: Obwohl bereits 1962 der Hl. Joseph in die Liste der im Hochgebet angerufenen Heiligen aufgenommen wurde, war diese Maßnahme zwar im römischen Kanon der überlieferten Liturgie und dem entsprechenden „Ersten Hochgebet“ des Novus Ordo umgesetzt worden, nicht jedoch in den 1969 gleichzeitig promulgierten Hochgebeten 2 - 4.
Unter Datum vom gestrigen Tage veröffentlichte die Kongregation nun ein Dekret, mit dem diesem Versäumnis nach 44 Jahren ernsten Bemühens abgeholfen werden soll. Welche Bedeutung die Kongregation dieser Maßnahme beimisst, wird man daran ermessen können, daß das Dekret gleichzeitig in den Sprachen Latein, Italienisch, Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch und Polnisch veröffentlich wurde. Das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ dagegen ist auf der Website des Vatikans nach wie vor nur in Latein und Ungarisch einsehbar - man muß eben Prioritäten setzen.
In den angelsächsischen Ländern, wo gerade vor einem Jahr mit großem materiellem Aufwand und teilweise auch emotionalen Erschütterungen ein neues Missale mit einer treueren Übersetzung eingeführt wurde, hat die neue Verfügung ein gemischtes Echo gefunden. Da die in der Vergangenheit übliche Praxis, Änderungen im Missale durch Einlegeblätter oder Marginalien umzusetzen, inzwischen vielfach abgelehnt wird, befürchtet man, eher früher als später neue Bücher anschaffen zu müssen.
Aus Deutschland, wo die Neuauflage des „Gotteslobes“ mit wesentlichen Teilen des Missales teilweise bereits gedruckt ist und im Dezember eingeführt werden soll, sind noch keine Reaktionen bekannt geworden. Da Dekrete der Gottesdienstkongregation hierzulande oft ignoriert werden, ist mit einer solchen Reaktion vielleicht auch gar nicht zu rechnen - zumal jüngste Entwicklungen am Sitz des Bischofs von Rom eine deutliche Abwertung des Gewichtes der Kongregationen und der Verbindlichkeit ihrer Entscheidungen erwarten lassen.