Ein neuer Katechismus mit altem Credo
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- 27. Oktober 2023
Am 26. Oktober hat Weihbischof Schneider in Rom eine Neuveröffentlichung vorgestellt, die auf der Wunschliste vieler glaubenstreuer Katholiken gestanden haben dürfte. Der Titel sagt schon viel: Credo Compendium of the Catholic Faith – abgekürzt CCC – und der Inhalt verspricht, das einzulösen, wovon viele reden, ohne es wirklich zu können oder zu wollen: Die Lehre und den Glauben der katholischen Kirche, so, wie er vom Evangelium und den Aposteln überliefert und seither vertieft verstanden worden ist, ohne Abstriche, Unklarheiten und Zweideutigkeiten in der Gegenwart zu verkünden und zu erklären. In einer Gegenwart, die, soweit der „Wertewesten“ reicht (und leider anderswo auch), diesem Glauben gegenüber zunehmend feindlich auftritt, weil sie es nicht ertragen kann, irgend etwas anzuerkennen, das der Mensch nicht selbst gemacht oder seiner Willkür unterworfen hat.
Wie weit der Bischof diese Aufgabe gemeistert hat, der sich die Mehrheit seiner Amtsbrüder und die Kirchenführung bis hin zum Papst einschließlich ja offensichtlich nicht gewachsen fühlen, werden wir dann sehen, wenn wir das Buch in der Hand haben. Bis dahin wollen wir kurz über die Frage nachdenken: Ja darf der das denn? Kann ein einfacher Bischof, ein Weihbisch gar nur, eine Art „Konkurrenzprodukt“ oder „Korrekturprojekt“ zum CCC Catechism of the Catholic Church herausbringen?
Um das zu beantworten, muß man klar sehen, was ein Katechismus, was der Katechismus der Kirche, denn eigentlich ist. Der Katechismus ist nach Name und Ursprung das Lehrbuch der Glaubensunterweisung. Er faßt im Prinzip all das zusammen, was den „Katechumenen“ vor der Taufe zu erklären war, damit sie ein christliches Leben führen konnten. Daran hat sich auch nach Einführung der Kindertaufe nichts geändert: Im Katechismusunterricht lernten die Kinder, sobald sie eine Schule besuchen konnten, genau das gleiche.
Von daher ist der Katechismus von Anfang an und war es bis zum aktuellen Pontifikat ein Sammelwerk der seit jeher geltenden und von allen anerkannten Lehre der Kirche. Erst Franziskus hat es unternommen, höchst persönliche und teilweise im Widerspruch zur bisherigen und unveränderlichen Lehre der Kirche stehende Ansichten als lehramtlich verbindlich auszugeben und sogar in den Katechismus aufnehmen zu lassen – der dadurch seinen Charakter der Sammlung verbindlicher Glaubensaussagen verliert und zum Sprachrohr der Beliebigkeit herabgewürdigt wird.
Wenn Weihbischof schneider dieser Entwicklung nun sein „Credo“ entgegenstellt, kann er sich dabei auf das altüberlieferte und theologisch sowie kirchenrechtlich abgesicherte Verständnis des Bischofsamtes stützen, das im Bischof keine Untergebenen oder Angestellten des Papstes sieht, sondern – unter seinem Vorsitz und seiner der Lehre der Kirche verpflichteten Leitung – Miterben und Mitverwalter des dem Petrus und den anderen Aposteln anvertrauen Lehr- und Hirtenamtes. Im Vorwort zitiert Bischof Schneider aus Lumen Gentium (25):
Die einzelnen Bischöfe besitzen zwar nicht den Vorzug der Unfehlbarkeit; wenn sie aber, in der Welt räumlich getrennt, jedoch in Wahrung des Gemeinschaftsbandes untereinander und mit dem Nachfolger Petri, authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen, so verkündigen sie auf unfehlbare Weise die Lehre Christi.
Diese Berufung verleiht dem Unternehmen Bischof Schneiders Glaubwürdigkeit und Gewicht. Die traditionstreue amerikanische Website Whispers of Restoration, die Bschof Schneider auch gelegentlich wegen seiner sehr abwägenden und auf unbedingte Kirchentreue orientierten Haltung kritisch kommentiert hat, kommentiert das in ihrer ersten Berichterstatten zu „Credo“ so:
Credo widmet seinen kritischen Blick jeder Lehrabweichung des 2 Vatikanums und jedem Irrtum, der seitdem von Klerikern verbreitet worden ist. Das bedeutet, daß ein römischer Prälat gegenüber den überall tätigen antikirchlichen Kräften die überlieferte apostolische Lehre in öffentlicher, kanonischer und autoritativer Weise bekräftigt hat – und das auch mit der Unterstützung anderer Bischöfe.
Tatsächlich hat „Credo“ auch so, wie es das Kirchenrecht vorsieht, das Imprimitur des am Verlagsort zuständigen Diözesanbischofs Peter Anthony Lebasci von Manchester in New Hampshire.
Soviel zu einer ersten Vorstellung der Neuerscheinung, die wir weiter besprechen werden, sobald sie uns vorliegt. Bis dahin empfehlen wir die in englischer Sprache veröffentlichte Vorstellung bei OnePeterFive. Schon jetzt hoffen wir, daß möglichst bald auch eine deutsche Übersetzung erhältlich sein wird.