Canontafeln von Daniel Mitsui
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- 27. November 2017
Rechtzeitig vor Weihnachten hat der amerikanische Künstler Daniel Mitsui seine Kanontafeln vorgestellt, die im zu Ende gehenden Jahr auf der Grundlage eines Einzelauftrags entstanden sind. Die Tafeln sind im typischen Stil des Künstlers gehalten, der seinerseits stark von der mittelalterlichen Buchmalerei und von den Illustrationen des Pustet-Verlages aus der Zeit vom Ende des 19. Jahrhunderts beeinflusst ist. Beeinflusst heißt, daß Mitsui sich zwar bewußt in diese Tradition stellt, aber auch seine eigene Seh- und Darstellungsweise entwickelt hat, die seinen schwerpunktmäßig religiösen Arbeiten eine ganz charakteristische Anmutung verleiht. Das gilt ganz besonders, seitdem er sich auch den Umgang mit Farbe erschlossen hat, die den Illustratoren des 19. Jahrhunderts nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stand.
Die hier abgebildete Mitteltafel mißt im Original 40x50 cm, die Seitentafeln 23x30 cm. Der Preis einschließlich des Versandes nach Übersee beträgt 270$. Nähere Informationen (und eine Bestellmöglichkeit) finden sich hier - es lohnt sich aber auch, einmal einen Blick auf das ganze umfangreiche Werk Mitsuis zu werfen. Der Mann und seine Familie leben von dieser Arbeit; Aufträge, auch für Einzelprojekte, werden immer gerne entgegen genommen.
Glanz edler Einfalt
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- 09. November 2017
Angeregt durch einen Artikel von Gregory di Pippo in New Liturgical Movement haben wir uns in den Schätzen der französischen Nationalbibliothek umgesehen, die zahlreiche liturgische Handschriften aus dem ersten Jahrtausend in hervorragender Qualität digitalisiert und online gestellt hat. Einige davon wie etwa das Sakramentar Karls des Kahlen (823 – 877) sind von großem künstlerischen Wert – Hier aus dem digitalen Facsimile der Bibliothek die Seite mit dem Te Igitur vom Eingang des Kanons. Andere haben hohe historische Bedeutung, weil sie Auskunft nicht nur die Messtexte, sondern auch über die konkrete Form der Messfeier zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort geben.
Als einen Verteter dieser Gruppe haben wir uns das Sacramentarium gregorianum aus der Abtei Corbie angesehen, dessen Entstehungsjahr mit 853 angegeben wird.
Dieses Sakramentar ist insgesamt in sehr schlichter karolingischer Schreibschrift (minuskeln) gehalten, mit Ausnahme einer Gedächtnisstütze zum Ablauf des Ordo Missae und dem Text des Kanons. Diese beiden Abschnitte sind auf purpurgetränktem Pergament aufgezeichnet – der Teil zum Ordo Missae in silbernen, der Kanon sogar in goldenen Buchstaben. Das Gold hat die über tausend Jahre gut überstanden, die Schrift ist auch für Nicht-Spezialisten der karolingischen Schriftformen relativ leicht lesbar. Die zum Kanon gerechnete Präfation hat folgenden Wortlaut:
Vere dignum et iustum est, aequum et salutare, nos tibi semper et ubique gratias agere. domine, sancte pater omnipotens aeterne deus, per christum dominum nostrum. per quem maiestatem tuam laudant angeli, adorant dominationes, tremunt potestates. caeli caelorumque virtutes ac beata seraphim socia exultatione concelebrant. cum quibus et nostras voces ut admitti iubeas deprecamur, supplici confessione dicentes. sanctus...
Das ist, Wort für Wort und nach Aufschlüsselung der Ligaturen und Abbreviationen auch Buchstabe für Buchstabe der exakte Text der „Gewöhnlichen Präfation“, die der überlieferte Ritus nach dem Missale von 1962 für alle Tage ohne besondere Präfation vorgibt – nur bei „exultatione“ fehlt ein in der heutigen Schreibung übliches „s“.
Es ist das die Präfation, die von modernen Liturgiewissenschaftlern gerne als unvollständiges „Rahmenformular“ bezeichnet wird, das dringend der Ergänzung durch Produkte ihrer eigenen Wissenschaft bedürfe – hier als heiliger Text hervorgehoben in goldenen Lettern auf purpurnem Untergrund!
Man weiß nicht, worüber man sich mehr wundern soll: Über den Mut, oder über den Übermut dieser Sorte Liturgietechnokraten, denen tausendjährige Traditionen nicht mehr geben als eine Gelegenheit zur Zurschaustellung ihrer eigenen Beschränktheit.
Was der Papst nicht kann
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- 07. November 2017
Was anderswo schon gut und gültig beschrieben worden ist, muß hier nicht unbedingt noch einmal in eigenen Worten nacherzählt werden. Daher hier unsere Übersetzung eines aktuellen Beitrages von Fr. Hunwicke auf seinem Blog, in dem er sich mit den lauter werdenden Befürchtungen beschäftigt, Papst Franziskus und seine Entourage könnten auch in die Ordnung der Liturgie nach dem überlieferten Ritus eingreifen wollen.
Im Anschluß an meine Überlegungen zu den Gefahren, die möglicherweise aus Pfs eigenen liturgischen Vorlieben und seinen dirigistischen Instinkten entstehen könnten, möchte ich die Aufmerksamkeit der Leser auf zwei Dokumente mit lehramtlichem Rang hinlenken. (Ich nehme an, daß die Leser bereits mit dem vertraut sind, was der damalige Kardinal Ratzinger in „Der Geist der Liturgie“ geschrieben hat, als er den Hyperpapalismus kritisierte, der nach dem 2. Vartikanum zu der irrigen Ansicht geführt hatte, daß der Papst alles tun könne. Doch könnte man dagegen einwenden, daß es sich bei diesem Buch nicht um ein lehramtliches Dokument handele.)
Die beiden Dokumente, auf die ich hier in aller Kürze hinweisen will, sind demegegenüber unbestreitbar Ausdruck päpstlichen Lehramtes:
(1) In dem Brief an die Bischöfe zur Erläuterung von Summorum Pontificum schrieb Papst Benedikt XVI: Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten werden oder gar schädlich sein.“ Man beachte die Formulierung „kann nicht“. Der gelehrte Papst sagt nicht „sollte nicht“, sondern er sagt, „kann nicht“.
(2) Ich vermute, daß Ratzinger für den Entwurf des Abschnitts 1125 des Katechismus der Katholischen Kirche verantwortlich ist, auch wenn dieser natürlich 1992 von hl. Johannes Paul II. mit der Autorität einer Apostolischen Konstitution promulgiert worden ist.
Der zweite Satz dieses Abschnitts beginnt mit der Formulierung „Ipsa auctoritas Ecclesiæ suprema“ (Selbst die höchste Autorität der Kirche). Diese Formulierung wird allgemein, insbesondere jedoch in den Dokumenten des II. Vatikanums, zur Bezeichnung des Papstes selbst verwandt, obwohl sie wohl auch auf ein ökumenisches Konzil zutreffen würde. Diese Wendung wird dann gefolgt von einem „non potest“ – „kann nicht“. Beachten Sie bitt: Da steht nicht „non licet“ („darf nicht“) noch eine Empfehlung „sollte nicht“. Das, was hier ausgeschlossen wird, ist als Unmöglichkeit ausgeschlossen. So, wie der hl. Johannes Paul die Priesterweihe von Frauen als Unmöglichkeit ausgeschlossen hat – nullam facultatem habere.
Und weiter geht es dann im Satz des Katechismus „liturgiam ad placitum commutare suum (die Liturgie nach seinen eigenen Vorlieben verändern) sed solummodo in obœdiantia fidei et in religiosa mysterii liturgiæ observantia“ (sondern nur im Gehorsam des Glaubens und in frommer Beobachtung des liturgischen Geheimnisses).
In anderen Worten: Wollte ein Papst die Liturgie nach seinen persönlichen Vorlieben verändern, würde er seine Macht überschreiten. Deshalb wäre sein Versuch null und nichtig. Ich vermute, wir müssten bis zu den klaren und ruhmreichen Lehren des I. Vatikanums (Pastor Æternus) zurückgehen, um ähnlich direkte und unmißverständliche Ausführungen des Lehramtes dazu zu finden, was ein Papst nicht tun kann.
Allerseelen
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- 02. November 2017
An Allerseelen gedenkt die Kirche und gedenken viele Gläubige ihrer verstorbenen Angehörigen, die als „büßende Kirche“ darauf warten, von den ihren Seelen anhaftenden irdischen Schlacken, die sie an der Anschauung Gottes hindern, gereinigt zu werden. Die Tradition hat für diesen Ort der Reinigung im Anschluß an verschiedene Schriftstellen (KKK 1031) den Begriff des „Fegefeuers“ gefunden – den man nicht wörtlich verstehen muß, um doch seine Realität zu begreifen. Unter dem Einfluss populärer Allerlösungsvorstellungen ist diese Realität allerdings in den letzten Jahrzehnten vielerorts aus dem Bewußtsein geschwunden. Selbst im kirchlichen Bereich wird das „Seelenamt“ so die offizielle Bezeichnung für das, was die Tradition Totenmesse oder Requiem nannte, oft als „Auferstehungsamt“ bezeichnet.
Das Fegefeuer wird schlichtweg übersprungen, und die „armen Seelen“ und damit ein Dritt-Teil des Baus der Kirche geraten aus dem Blickfeld.
Nicht ganz unbeteiligt daran dürfte auch die Gestaltung der Messtexte zum Allerseelentag sein, die ein Musterbeispiel für die Verflachung der Liturgie im Geist der Didaktik darstellt.
Zugegeben, in der einen übrig gebliebenen Messe zum Tage ist noch alles drin, was „wirklich wichtig“ ist: In der Lesung der Rückgriff auf das 2. Buch der Makkabäer, der Zeugnis gibt von der historisch späten Erkenntnis des Weiterlebens der persönlichen Seele: Die ausgeführte Form dieses Glaubens bei Paulus im 1. Brief an die Tessalonicher; und schließlich der Bericht des Evangeliums über die Auferweckung des Lazarus samt den Worten Jesu: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben.“
Doch schon das Tagesgebet ist Ausdruck bedenklicher Verflachung:
Allmächtiger Gott, wir glauben und bekennen, dass du deinen Sohn als Ersten von den Toten auferweckt hast. Stärke unsere Hoffnung, dass du auch unsere Brüder und Schwestern auferwecken wirst zum ewigen Leben.
Das ist weit entfernt von der klaren Aussage inm Tagesgebet der 1. Messe der Überlieferung:
Gott, Schöpfer und Erlöser aller Gläubigen, schenke den Seelen Deiner Diener und Dienerinnen Nachlaß aller Sünden, damit sie die stets ersehnte Verzeihung durch fromme Fürbitten erlangen.
Und im Tractus:
Befreie o Herr, die Seelen aller verstorbenen Gläubigen von jeder Fessel der Schuld. Deine Gnade komme ihnen zu Hilfe, auf daß sie entrinnen dem Rachegerichte. Laß sie genießen des ewigen Lichtes Glückseligkeit.
Ganz weggefallen ist durch die „Reform“ die ergreifende Sequenz des Dies Irae, die seit vielen Jahrhunderten Ausdruck des Glaubens der Kirche von den letzten Dingen ist und diesen Glauben im Bewußtsein der Menschen geprägt und befestigt hat.
Es ist eben gerade pastoral gesehen völlig unzureichend, in dürren Worten einmal und an – betrachtet man die Realität des Gottesdienstbesuches – entlegener Stelle, das Richtige zu sagen. Man muß es auch auf die richtige Weise sagen, und das heißt im Zusammenhang mit der Liturgie immer auch: In einer Weise, die dem Drama des in der heiligen Messe gefeierten Erlösungsopfers spürbar und fühlbar gerecht wird. Und das immer wieder.
Der Rückblick auf die drei Tage der Allerheiligenvigil, des Allerheiligenfestes und des Allerseelengedenkens führt zu einem niederschmetternden Befund. Das Bewußtsein von der Dreigliedrigkeit der Kirche in streitender, büßender und triumphierender Kirche ist so gut wie verloren gegangen. Von der Lehre der Heiligen der Vergangenheit wollen sich starke Kräfte in der Kirche immer nachdrücklicher „emanzipieren“, und das Bewußtsein dafür, mit den nicht ganz so heilig dahingegangenen Vorfahren, Verwandten und Freunden weiterhin in einer geheimnisvollen Heilsökonomie verbunden zu sein, ist fast ganz geschwunden. Die „anthropologische Wende“ hält den Blick fest aufs Diesseitige gerichtet. Das Gebet für die „armen Seelen“ erscheint so nur noch als Aberglaube, den die nächste Stufe der Aufklärung restlos beseitigen wird.
Aber an Halloween gehören die Straßen den Zombies, Ogern und Horrorclowns – das ist der Fortschritt.
Allerheiligen
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- 01. November 2017
In der Nachtwache am Vorabend des Allerheiligenfestes haben sich die Angehörigen der Streitenden Kirche in dieser Welt auf die Feier des Festes vorbereitet, das ihnen das Ziel all ihrer Mühen und Kämpfe vor Augen stellt: Die große Gemeinschaft aller, die diesen Kampf erfolgreich geführt haben und Von Gott in die Einheit seines ewigen Lebens aufgenommen worden sind. Diese Gemeinschaft wird zu Recht als die Thriumphierende Kirche bezeihnet. Sie hat mit Christus und in dessen Auferstehung den Tod und den Teufel überwunden.
Die Feier dieser Einheit muß mehr sein als ein sentimentaler Blick „über die Wolken“. Die Gemeinschaft der Heiligen, die wir im Glaubensbekenntnis verkünden, ist nicht nur ein Familienfest aler Menschen guten Willens. Sie beruht auf der Einheit all derer, die mit Christus den Guten Kampf gekämpft haben – bis hin zum Martyrium, wo es sein mußte. Sie ist undenkbar ohne die völlige Übereinstimmung im Glauben, so wie ihn Christus seiner Kirche anvertraut und diese ihn in ihrer Lehre bis auf den heutigen Tag überliefert und unter allen Völkern der Erde verbreitet hat.
Das heißt aber auch, daß jeder Versuch, aus dieser Lehre Elemente herauszulösen, die vielleicht heute zum Martyrium in blutiger oder – wir sind ja zivilisiert – unblutiger Form führen könnten, bedeutet, diese Einheit aufzukündigen. Wo in der Kirche – genauer gesagt, an ihren ausfasernden Rändern – die Lehre im Widerspruch zu den Aposteln, im Streit gegen die Kirchenlehrer, in der Ablehnung des heiligen Thomas oder in der „Überwindung“ der Pastoral des Pfarrers von Ars interpretiert, gelehrt und praktiziert wird, wird die Gemeinschaft der Heiligen aufgekündigt.
Das gilt auch da, wo in diesen Tagen mit großen Gesten ökumenische Einheit aller Christen oder gar der drei „abrahamitischen Religionen“ insgesamt proklamiert wird. Die Gemeinschaft der Heiligen ist ein Angebot für Alle. Zu ihr gehören seit alters her die Sünderin Maria Magdalena, der Räuber und Wegelagerer Dismas, der römische Soldat Longinus aus dem Exekutionskommando Jesu und der rasende Christenverfolger Saulus – nachdem sie sich dem Anruf der Gnade geöffnet, Abbitte geleistet und sich in Wort und Tat bekehrt hatten. Ohne diese Umkehr bleibt der Zugang zur Gemeinschaft der Heiligen verschlossen.
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Stationskirchen
Die römischen Stationskirchen
In der Fastenzeit 2013 haben wir zu jedem Tag die entsprechende Stationskirche kurz vorgestellt. Damit sind zwar alle gegenwärtigen Stationskirchen erfasst, aber nicht alle Tage mit einer Statio, von denen es auch etliche außerhalb der Fastenzeit gibt.
Bei der Vorstellung der Stationskirchen orientierten wir uns im wesentlichen an „Die Stationskirchen des Missale Romanum“ von Johann Peter Kirch, Freiburg 1926. Zu Ergänzungen haben wir Hartmann Grisar „Das Missale im Licht römischer Stadtgeschichte“, Freiburg 1925, und Anton de Waals „Roma Sacra - Die ewige Stadt“ von 1905 in der Überarbeitung Johann Peter Kirchs von 1925 (Regensburg 1933) herangezogen. Daneben haben wir auch auf Informationen aus Internetquellen zurückgegriffen. Die Illustrationen stammen, soweit nicht anders angegeben, von eigenen Aufnahmen.
Wie der gegenwertige Nachfolger de Waals und Kirchs als Direktor des römischen Instituts der Görres-Gesellschaft, Prof. Msgr. Stefan Heid, uns mitteilte ist diese älter Literatur insbesondere in Sachen der Datierungen vielfach überholt. Nach seinen Untersuchungen geht die Institution der Stationes nicht wesentlich vor die Zeit Gregors d. Großen zurück. Was natürlich nicht bedeutet, daß die Stationskirchen bzw. deren Vorgängerbauten nicht wesentlich älter sein können.