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Rückkehr des vor-pianischen Triduums

Bild:  Gregory&Augustine, aus dem zitiert Artikel in NLMAuch in diesem Jahr sind wieder in mehreren traditionsorientierten Gemeinden in den USA die Liturgien des Triduum nach der authentischen Form des römischen Ritus, d.h. in der Form vor den einschneidenden Veränderungen von 1951/55, gefeiert worden. Während in der Vergangenheit die Petrusbruderschaft und das Institut Christus König und Hoherpriester von der Glaubenskongregation eine Genehmigung für die Verwendung der Bücher von 1950 erbeten und erhalten haben, wurde in diesem Jahr von der Kongregation signalisiert, daß eine solche Sondergenhmigung nicht erforderlich sei. Peter Kwasniewski knüpft dazu in einem ausführlicheren Artikel zum Thema bemerkenswerte Überlegungen zur rechtlichen Situation an, die wir hier übersetzt wiedergeben:

Es beginnt ein langes ZitatManchmal stellen uns Leute die Frage, wieso wir annehmen, daß es ohne Weiteres erlaubt ist, nach den Riten von vor 1955 zu zelebrieren. Die Antwort ist – um es prägnant auszudrücken – daß man wissen muß, die „Zeichen der Zeit“ zu deuten, wie uns bekanntlich das letzte Konzil aufgetragen hat. So hat zum Beispiel drei Jahre lang die Glaubenskongregation der Petrusbruderschaft und dem ICKSP die Erlaubnis erteilt, nach den Büchern von vor 1955 zu verfahren. In diesem Jahr gab es keine Erlaubnis – nicht, weil die Kongregation sie abgelehnt hätte, sondern weil die Glaubenskongregation sich nicht mehr mit Detailregelungen für diesen Bereich befassen will. In dem gedruckten Ordo für das Jahr 2021 (natürlich auf Latein verfaßt, der unübertrefflichen Geheimsprache unserer Tage) gibt es zahlreiche Elemente aus den Gebräuchen von vor 1955, und zwar ohne jede weitere Erklärung oder Erläuterung. Man kann das auch an der Art der Antworten ablesen, die in den letzten Jahren auf individuelle Anfragen erteilt worden sind, man kann das daran sehen, daß in Santissima Trinità die Pellegrini (der Pfarrkiche der Petrusbruderschaft) in Rom, die gerade mal einen Steinwurf vom Vatikan entfernt ist, die vor-55-er Zeremonien schon seit Jahren gefeiert werden, auch von Bischöfen und Kardinälen. Natürlich weiß der Vatikan um diese Dinge und läßt sie geschehen – einige Offizielle sympathisieren damit oder unterstützen das, andere befürchten eine schlechte Presse oder Auseinandersetzungen, wenn sie eingreifen wollten.

So kamen in diesem Jahr mehr Priester und Gläubige in der ganzen Welt in den Genuß der Reichtümer und des Glanzes der Riten von vor 1955, und wir können sicher davon ausgehen, daß diejenigen, die das erlebt haben, nicht mehr zurückgehen wollen. Hier geht es weiter Diejenigen, die noch Skrupel hinsichtlich der Zulässigkeit haben, sollten an das traurige Schicksal der Liturgie in den letzten Jahrzehnten denken. Eine schlechte Regelung nach der anderen wurde zugelassen, zum großen Kummer der Gläubigen und oft in direktem Widerspruch zu einer ungebrochenen Tradition. Man denke zum Beispiel An Pauls IV. Versuch zur Beseitigung der niederen Weihen und des Subdiakonats, an Johannes Pauls Erlaubnis für Messdienerinnen oder die Zulassung der Handkommunion, die durch Ungehorsam erzwungen und aus Feigheit oder Glaubensschwäche hingenommen worden ist. Es gibt allzuviele Beispeile dafür, daß der Mißbrauch genehmigt und das, was „heilig und groß“ ist, verboten wurde. Die Erklärung von Benedikt XVI. daß der usus antiquor – durchaus im Widerspruch zu jahrzehntelangen Behauptungen seiner Gegner – niemals abgeschafft worden sei, sollte ausreichen, uns skeptisch gegenüber der „offiziellen“ Linie zu machen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Kein Katholik hat Grund zu der Annahme, daß seit undenklichen Zeiten geltende ehrwürdige Traditionen sich vor irgend einem Tribuinal zu rechtfertigen hätten. Sie enthalten ihre Existenzberechtigung in sich selbst, weil sie uns in der Güte der Vorsehung geschenkt und von ungezählten Katholiken seit Jahrhunderten, ja sogar seit Jahrtausenden, begangen worden sind.“

Soweit das Plaidoyer Kwasniewski, dem wir uns zunächst und im Prinzip voll und ganz anschließen können – freilich nicht, ohne zumindest einen Seitenblick auf die praktischen Konsequenzen einer Rückkehr zur authentischen Triduumsliturgie zu werfen. Der theologische Gehalt und die liturgische Stimmigkeit dieser Riten kann nicht darüber hinwegsehen machen, daß diese Form Ausdruck – und das ist in gar keiner Weise abwertend oder abwehrend gemeint – einer vollendeten Klerikerliturgie sind: Ihr Entstehungsort und Entfaltungsraum waren die großen Bischofssitze, die Domstifte und Abteien mit Klerikern aller Stufen und Kompetenzen, mit Schola und Chören, mit „Fußvolk“, das gewissen Prozessionen erst ihren Sinn verleiht – und mit fast unendlich viel Zeit und aszetischer Leidensfähigkeit. In welcher Form sie dann auf kleinstädtische oder gar ländliche Pfarrkirchen übertragen worden sind, will man heute vermutlich gar nicht mehr so genau wissen. Doch genau die Aufgabe einer Übertragung aus der Kathedrale in die Kapelle stellt sich, wenn man heute darangeht, den Schatz der authentischen Triduumsliturgie wieder zu erschließen. Das wird einige Anstrengungen erfordern und ist sicher vielerorts nicht ohne Abstriche zu haben.

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