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Alcuin Reid: Es gibt keine Pflicht zum Selbstmord der Kirche

Bild: Archiv

Dom Alcuin Reid, Prior der kleinen Benediktinergemeinschaft von Saint Benoit und Liturgiewissenschaftler, hat eine umfangreiche Erklärung zur Aufhebung von Summorum Pontificum veröffentlicht. Wir übersetzen daraus in Anlehnung an die Auswahl von New Liturgical Movement zunächst einige aktuell besonders aussagekräftig erscheinende Passagen:

Es beginnt ein langes ZitatUnser Heiliger Vater hat anscheinend entschieden, daß der usus antiquior des römischen Ritus in Zukunft keinen rechtmäßigen Platz mehr in der "Einheit in Verschiedenheit" des gottesdienstlichen Lebens der katholischen Kirche haben soll. Die Gründe, die er dafür anführt, sind tatsächlich schwerwiegend. Wo solche Abirrrungen vorliegen, müssen sie zu Recht korrigiert werden.

Es muß jedoch ganz klar gesagt werden, daß der usus antiquior des Römischen Ritus so, wie er in vielen, wenn nicht den meisten Gemeinden in aller Welt zelebriert wird, auf gar keine Weise gleichbedeutend mit den Irrtümern ist, die unser Heiliger Vater zu berichtigen versucht. Im Gegenteil ist es meine Erfahrung, die ich oft und in vielen Ländern machen durfte, daß es eine volle, bewußte, tatsächliche und fruchtbare Teilnahme (am Leben der Kirche) gibt, wo diese Riten gefeiert werden. Ich fordere alle, die das bezweifeln auf, solche Gemeinden zu besuchen und sich mit offenen Herzen und offenem Geist auf deren Leben einzulassen. Sie werden eine Wirklichkeit vorfinden, die von Glauben, Schönheit und Freude geprägt ist, und auf die die Väter des 2. Vatrikanischen Konzils (und insbesondere dessen Peritus und nachmaliger Papst) stolz sein können. Alle, die sich davon überzeugen wollen, lade ich ein, das hier als unsere Gäste zu tun.

In diesem Zusammenhang wirft der Befehl, die Reichtümer des usus antiquior aufzugeben – von denen Papst Benedikt in seinem Schreiben vom 7. 7. 2007 doch so überzeugend geschrieben hat – Widersprüche auf. In seiner Aussage: „Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein“ hat Papst Benedikt eine Wahrheit ausgesprochen, die dadurch, daß gerade einmal 14 Jahre vergangen sind, nicht weniger wahr wird.

Ein Sohn, der ungehorsam ist oder noch schlimmeres tut, wird wenn auch murrend den Tadel und die gerechte Strafe seines Vaters hinnehmen. Doch wenn ein Vater von seinem Sohn unter Berufung auf den Gehorsam brutal verlangt, sich auf der Stelle umzubringen, wird und muß er ihm zu Recht widerstehen. Und sollte ein erzürnter Vater nach einem Messer greifen, um seinem Sohn die Schlagadern durchzuschneiden,  kann man ihm mit den Mitteln Widerstand leisten, die der drohenden Gefahr angemessen sind.

Es bleibt dabei: Wir leben in schwierigen Zeiten, und wir werden wohl als Ergebnis dieser neuen Gesetzgebung eine Unruhen im Leben und für die Einheit der Kirche bekommen. Daher habe ich entschoieden, daß unser Kloster ab jetzt jeden Freitag, an dem das nach den Rubriken möglich ist, die Votivmesse „pro Ecclesia unitate“ zelebrieren wird. Die erste wird am Freitag dieser Woche stattfinden. Ich lade Sie ein, dabei zu sein, oder, falls das nicht möglich ist, aus der Ferne einige der Gebete dieser alten und schönen Messe mitzubeten. Ich ermutige andere, diese Initiative aufzugreifen: Unser vörderstes Hilfsmittel ist der Gottesdienst in der Liturgie und die Anbetung der Seligen Dreifaltigkeit als Grundlage allen Betens. 

Wir werden weiterhin unser Gebet und unsere Arbeit für die Einheit der Kirche in unserer Zeit fortsetzen und, so Gott will, als Werkzeug der Aussöhnung mit denen wirken, deren Einheit mit der Kirche auf die eine oder andere Weise beeinträchtigt ist. Wir werden Zeugnis ablegen vom weiterbestehenden pastoralen und missionarischen Wert der liturgischen Reichtümer, „die aus dem Glauben und dem Gebet der Kirche hervorgegangen sind“ und davon, daß es möglich, richtig und gut ist - tatsächlich ist es sogar notwendig - „ihnen ihren angemessenen Platz“ in der Einheit der Kirche von heute zu geben (Brief Benedikts vom 7. Juli 2007).

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(Wir werden auf diesen Text, der auch grundsätzliche Ausführungen zum Problem der Einheit in Verschiedenheit und zur Bindungskraft von Konzilien enthält, in geeigneten Zusammenhängen zurückkommen.)

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