Neues zur lehrmäßigen Präambel?
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- 11. September 2012
Nach Auskunft von P. Schmidberger war der revidierte Text der „lehrmäßigen Präambel“ in der Fassung vom 13. Juni für die Piusbruderschaft nicht annehmbar und damit der Grund für die seitdem andauernde Unterbrechung der Gespräche mit der Glaubenskongregation. Clemens Victor Oldendorf hat den von P. Schmidberger in seiner Kommentierung des Vorgangs verwandten Ausdruck „Liceität“ eingehend untersucht und daran bemerkenswerte Überlegungen geknüpft. Wir zitieren einige Kernaussagen:
Der Wortlaut der Präambel war bis jetzt immer streng geheim, und er ist es noch. Doch in dem im Deutschen sehr ungebräuchlichen, ja gestelzten Wort „Lizeität“, das Schmidberger anführt, schimmert offenbar erstmals der lateinische Originaltext durch. Deswegen ist die Aussage für uns interessant. In der Präambel heißt es offensichtlich, die Piusbruderschaft müsse die liceitas der nachkonziliaren Liturgiereform und vermutlich konkret der liturgischen Feiern, die nach den neuen liturgischen Büchern vollzogen werden, anerkennen. (...)
Liceitas ist ein sehr schwacher Begriff. Man müsste den Kontext kennen, aber er könnte beispielsweise bloß bedeuten, dass die Piusbruderschaft angesichts der Tatsache, dass im Augenblick der Großteil der Lateinischen Kirche nicht die liturgischen Bücher von 1962 benutzt, denjenigen, die sich gewissenhaft an die Vorgaben der neuen liturgischen Bücher halten, nicht vorwerfen dürfte, etwas Unerlaubtes zu tun. Das bedeutet nicht, dass die Bruderschaft zu Praktiken schweigen müsste, die auch gemäß den Vorschriften der neuen liturgischen Bücher Verstöße darstellen. (...)
Praktisch hieße (das), jene Katholiken und Priester, die sich wirklich an die neuen Vorschriften halten, nicht zu schlechteren Katholiken, zu Katholiken zweiter Klasse, abstempeln zu dürfen. Da die Piusbruderschaft sich als eine Gemeinschaft nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften versteht, sollte sie auch methodisch bedenken, dass sie kaum neue Gruppen von Katholiken von den Vorzügen der überlieferten römischen Liturgie überzeugen wird können, wenn sie ihnen von vornherein abfällig und vorwurfsvoll begegnet, nicht nur, wenn sie liturgische Missbräuche begehen, sondern auch, wenn sie schlicht das tun, was derzeit formal im neueren Usus vorgesehen ist.
Wenn diese Überlegungen zutreffen - und unwahrscheinlich klingen sie nicht - bedeutet das, daß P. Schmidtberger entweder bei der Würdigung des Präambel-Textes einem Missverständnis unterlegen ist, oder daß die Differenzen mit Rom tiefer gehen als bisher von offizieller Seite eingeräumt.
Den ganzen Text der Überlegungen Oldendorfs finden Sie auf kathnews.de.