Zum Stellenwert der niederen Weihen
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- 04. Dezember 2020
Peter Kwasniewski hat dieser Tage auf New Liturgical Movement einen überaus lesenswerten Beitrag über den Status der niederen Weihen und des Subddiakonats in der gegenwärtigen Situation veröffentlich. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß die Weihen im Bereich des Novus Ordo als „abgeschafft“ angesehen werden, wohingegen sie in den Gemeinschaften der Tradition mit den Büchern von 1962 nach wie vor erteilt werden. Wir haben den Beitrag übersetzt und mit einer „Anmerkung des Übersetzers“ versehen. Doch nun dar Artikel Kwasniewskis:
Immer öfter wird heutzutage die Frage gestellt: Was ist der genaue rechtliche Stellenwert der niederen Weihen (Ostiarier, Lektor, Exorzist, Akolyth) im römischen Ritus? Die Liste können wir auch noch um die Stufe des Subdiakons erweitern. Trotz ihres außerordentlichen hohen Alters, das ihnen doch grundsätzliches Wohlwollen durch die Liturgiereform verschafft haben sollte – die niederen Weihestufen sind z.B. älter als der Advent – wurden die niederen Weihen in der Form, in der sie bis dahin bestanden hatten, von Papst Paul VI. in seinem Apostolischen Schreiben Ministeria Quaedam (deutscher Text) von 1973 abgeschafft – oder es sah zumindest für viele Beobachter so aus, als ob sie abgeschafft worden wären). Allerdings wurden auch danach die niederen Weihen und das Subdiakonat immer in irgendeinem Winkel der weiten katholischen Welt weiterhin gespendet. Dank des Motu Proprios Ecclesia Dei von Papst Johannes Paul II. und Summorum Pontificum von Benedikt XVI. hat das zugenommen, und sie werden inzwischen routinemäßig den vielen jungen Männern erteilt, die den traditionsorientierten Gemeinschaften zuströmen. Das ist schjon eine ziemlich seltsame Situation.
Soweit ich sehe, gibt es dazu eine „konservative“ und eine streng „traditionalistische“ Auffassung.
Die konservative Sicht, die einem z.B. an einer Fakultät einer Opus-Dei-Hochschule begegnen könnte, läuft darauf hinaus, daß die niederen Weihen und das Subdiakonat zwar tatsächlich abgeschafft und ihre Funktionen neu geordnet wurden, , aber daß so, wie auch die frühere liturgische Tradition fortgeführt und schließlich rechtlich anerkannt worden sind, auch der Gebrauch der Zeremonien für die abgeschafften Weihen in diesem Zusammenhang wieder zugelassen wurden und von daher wirkkräftig sind. Sie wären damit „außerkanonisch“.
Die Schwäche dieser Sicht besteht darin, daß sie zu sehr auf das kanonische Recht abstellt. Das kanonische Recht ist nicht irrtumsfrei oder unfehlbar, es ist nur eine Sammlung kirchlicher Gesetze, die kann auch schlecht zusammengestellt sein, Lücken haben, der Korrektur oder der Ergänzung bedürfen usw. Daß das kanonische Rechts nichts zu den niederen Weihen und zum Subdiakonat aussagt, schließ nicht notwendigerweise deren Weiterbestehen aus. Nicht alles, was es im Himmel und auf der Erde gibt, ist im Kodex des kirchlichen Rechts von 1983 enthalten.
Damit nähern wir uns bereits der streng traditionalistischen Position an, die davon ausgeht, daß kein Papst die Autorität besitzt, eine tausendjährige Tradition wie die niederen Weihen oder den Subdiakonat abzuschaffen, so wie kein Papst, und wenn er seine Päpstlichen Muskeln auch noch so sehr spielen läßt, die uralte Römische Liturgie abschaffen könnte, die Papst Pius V. 1570 kodifiziert, aber nicht geschaffen hat. In dieser Sicht war der Versuch Pauls VI. gerade das zu tun, nicht das Ppier wert, auf dem er geschrieben stand. Hinsichtlich der hl. Messe ist das in gewisser Weise ja auch schon von Papst Benedikt so anerkannt worden , als er in Summorum Pontificum schrieb, daß das alte Missale niemals abgeschafft worden sei – obwohl doch fas jedermann mit Ausnahme einer kleinen Zahl von Traditionalisten sich so verhielt, als ob es abgeschafft wäre. Aus feigem Ultramontanimus haben die Leute diese Behauptung hingenommen und verhalten sich auch heute noch so, als ob die niederen Weihen und der Subdiakonat abgeschafft worden wären. Traditionsorientierte Orden und Priestergemeinschaftenauf der anderen Seite wissen es besser und folgen nach wie vor der alteingeführten und ehrwürdigen römische Tradition.
Zumindest etwas in der Art der konservbativen Ansicht muß schon zutreffen – andernfalls würde man sich bei der Erteilung der niederen Weihen und insbesondere des Subdiakonats der Simulation einer Verleihung schuldig machen, die von der Sache her gar nicht erfolgen kann – eine Art von „Verhütete Liturgie“, sozusagen. Es ist unmöglich, daß die Kirche an solchen Riten festhalten könnte, ohne daß diese auch tatsächlich das bewirken würden, was sie zu bewirken beabsichtigen. Ein Sakramentaltheo-loge von skotistischer Spitzfindigkeit würde vielleicht einwenden, daß es auch noch eine dritte Möglichkeit geben könnte: Daß diese Riten nicht von sich aus etwas bewirken, daß also auf Seiten der Empfänger nichts geschieht, aber daß sie wegen ihres erbaulichen Charakters den frommen Empfängern Gelegenheiten der Gnade auf ihrem Weg zum Diakonat und zum Priestertum bieten. Das wäre dann in Wirklichkeit ein prächtiges Schauspiel vor dem Angesicht Gottes, bei dem öffentlich und in feierlicher Form die Stufen des Ausbildungsganges markiert werden.
All dieser Positionen erscheinen ekklesiologisch auf die eine oder andere Weise wenig zufriedenstellend. Die am wenigsten problematische ist in meinen Augen noch die Annahme, daß die überlieferten Riten heute zwar die Weihe verleihen, die sie verleihen sollen, daß jedoch die Rolle, die in der Kirche mit dieser Weihe verbunden ist, durch den Kodex von 1983 bestimmt wird. Mit diesem Codex wurde Ministeria Quaedam überholt und hat heute nur noch historisches Interesse. Es bietetzwar noch Richtlinien für die Akolythen, aber ist nicht mehr geltendes Recht. Und von daher wird nach dem geltenden Recht ein Mann nicht mehr durch den Empfang der Tonsur in den Klerikerstand aufgenommen, sondern durch die Diakonenweihe. Er kann freiwillig die Verpflichtung zum Stundengebet auf sich nehmen, die früher mit dem Subdiakonat verbunden war, aber rechtlich ist er dazu erst mit der Weihe zum Diakon verpflichtet.
Damit ist nicht gesagt, daß das geltende Recht ein gutes Gesetz ist und nicht vielleicht in der Zukunft geändert werden sollte. Und es soll auch nicht heißen, daß die Gellöbnisse und Verpflichtungen vor dem Diakonat nicht zählen. Mit den niederen Weihen geht ein ganzer kultureller Kontext einher: Sie verleihen einem Mann besondere Aufgaben in der Liturgie und bereiten ihn Schritt für Schritt durch die niederen Formen des Dienstes auf die Übernahme der höheren Dienste in den höheren Weihen vor, durch die er endgültig in die Ausübung des priesterlichen Dienstes Christi in der Kirche eingeführt wird.
Man hat uns Katholiken gesagt, wir sollten uns ökumenisch betätigen - aber eine ganz bestimmte ökumenische Haltung war untersagt: Die Respektierung der Traditionen, die wir mit dem Osten gemeinsam haben. In den Kirchen des Ostens haben die niederen Weihen und der Subdiakonat weiterhin Bestand. Es ist nur plausibel, anzunehmen, daß sie auch in der Römischen Kirche weiterbestehen und weiterbestehen müssen.
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Anmerkung des (sakramententheologisch in keiner Weise besonders kompetenten) Übersetzers: Ein Teil der von Peter Kwasniewski hier dankenswerterweise angesprochenen Frage, was die niederen Weihen denn nach ihrer vermeintlichen „Abschaffung“ noch bewirken, scheint darin begründet, daß der Autor diese Weihen nicht nur als Vorstufen, sondern auch als (niederen) Bestandteil des Sakraments der Priesterweihe selbst ansieht. Die Ausgestaltung des Weiheritus durch die feierliche Übergabe der für die jeweilige Stufe/Aufgabe typischen „Instrumente“ mag diese Vorstellung einer „kontinuierlichen“ Erteilung des Sakraments stützen, ebenso die traditionell geläufigen Darstellung als „Stufenleiter“, wie wir sie oben selbst als Abbildung genutzt haben. Nach Lehre und Dogma wurden unseres Wissens zumindest die vier unteren Stufen jedoch nie dem priesterlichen Ordo zugerechnet – beim Subdiakon scheint es regional und zeitabhängig eine Grauzone gegeben zu haben. Deshalb konnten und können diese Weihen auch regulär von einem Ordinarius erteilt werden, der nicht Bischof ist.
Doch wenn die niederen Weihen auch nicht dem priesterlichen Ordo angehören, so müssen sie doch keineswegs nur ein frommes Schauspiel zur allgemeinen Erbauung darstellen. Neben den eigentlichen Sakramenten verwaltet die Kirche seit alters her einen reichen Schatz an Sakramentalien, die von einfachen Segnungen oder Gebeten um besondere Gnaden bis zur Weihe in einem durchaus besitzergreifenden Sinne reichen – etwa bei der Weihe eines Friedhofes oder einer Kirche oder – personenbezogen – der Jungfrauen- oder Äbtissinnenweihe. Auch wo die Äbtissinnenweihe historisch Anleihen an Formen der Priester- und Bischofsweihe gemacht hat, bestand doch nie ein Zweifel daran, daß es sich hier eben nicht um einen Bestandteile des Ordo-Sakramentes, sondern um eine eigenständige Sakramentalie handelt. Als solche betrachtet, werden die „niederen“ Weihen aus dem Sog einer „nach oben“ führenden Stufenleiter gelöst und erhalten ihren eigenen Wert und ihre eigene Würde – unabhängig vom priesterlichen Ordo.
Termin: Am kommenden Dienstag, den 8. 12., Fest der unbefleckten Empfängnis Mariens, wird Propst Dr. Goesch vom Berliner Institut St. Philipp Neri im Rahmen des abendlichen Hochamtes Herrn Fr. Langenberger die Weihe zum Lektor erteilen.