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Das entstellte Konzil

Bild: ArchivWo immer sich jemand auf das II. Vatikanum beruft, müssen wir mit drei Entstellungen rechnen:

  • Die Behauptung, DAS KONZIL habe etwas angeordnet, das in Wirklichkeit dort gar nicht oder aber im entgegengesetzten Sinne entschieden worden ist. Beispiele dafür in der Liturgie sind der „Volksaltar“ oder die lateinische Liturgiesprache.
  • Das zweite sind die vielen Unklarheiten, Doppeldeutigkeiten oder eindeutigen Widersprüche in den Konzilstexten, aus denen alles oder nichts abgeleitet werden kann - bestes Beispiel dafür ist die Forderung der Liturgiekonstitution,„Es sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es“ (n. 23).
  • Das dritte ist der immer lautstärker widerholte Versuch, jede zeitgeistige Idee, die man aus einem Text DES KONZILS herauslesen kann, zum Maßstab zu machen, von dem aus alles was vorher gelehrt und angeordnet worden ist, in Frage gestellt werden kann. Aus der bescheiden als Pastoralkonzil angekündigten Kirchenverammlung des vorigen Jahrhunderts wird so ein Superdogma, das bedingungslosen Gehorsam verlangt. 

Schwer zu sagen, welche dieser drei Entstellungen die verheerendsten Auswirkungen hat. 

Als Neu- oder besser als Wiederentdeckung macht derzeit die Doktorabeit von Msgr. Florian Kolfhaus aus dem Jahr 2006 die Runde, in der der Autor untersucht hat, was das Selbstverständnis dieses Konzils als „Pastoralkonzil“ für den Stellenwert der dort verabschiedeten Dokumente bedeutet. „Wiederentdeckerin“ der Arbeit ist Maike Hicksonn mit einem Artikel auf LifeSiteNews, der leider von ihr oder der Redaktion unter der Überschrift veröffentlicht wurde: Wie diese Dissertation üder das 2. Vatikanum die römische Entscheidung beeinflusste, die Exkommunikation der Bischöfe der Piusbruderschaft aufzuheben. Auch das deutsche Referat von Maikes Artikel auf katholisches.info folgt diesem Vorbild und fördert so eine verengte Wahrnehmung der Bedeutung von Kolfhaus’ Arbeit: Nicht jeder interessiert sich für die Hintergründe der von Papst Benedikt 2009 erklärten Aufhebung der Pius-Bischöfe.

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Und keiner liebt Lateran V.

Bild: Wikimedia Commons, gemeinfreiDas Bekenntnis zur Annahme „DES KONZILS“ seitens der Modernisten bzw. „DER KONZILIEN“ (seitens der Traditionalisten) ist in den vergangenen Jahrzehnten, ganz besonders aber unter dem gegenwärtigen Pontifikat, zu einer rituellen Übung verkommen. Eine Bekräftigungsformel für die einen, die damit ihre Gleichstimmung mit dem fabrizierten „Konzilsgeist“ zum Ausdruck bringen – und dessen Anerkennung von allen anderen einfordern. Eine reservatio mentalis für die anderen, die damit unter Berufung auf die Gesamtheit aller Konzilien dem Absolutheitsanspruch entkommen wollen, den die Modernisten ihrem Konzilsgeist verleihen – ohne damit in direkten Widerspruch zu „DEM KONZIL“ zu geraten. So gesehen also auch eine captatio benevolontiae – aber nicht aus dem Munde des sich überlegen wissenden Rhetors, der seine Zuhöre auf seine geistigen Höhenflüge mitnehmen will, sondern eher in der Demutshaltung des Angeklagten, der sich mit Vorwürfen konfrontiert sieht, die ihm das Genick brechen könnten.

Beide Haltungen verraten ein beträchtliches Maß an Unkenntnis über das, was Konzilien in der Geschichte der Kirche bewirkt und bedeutet haben. Gregory die Pippo lenkt dazu auf New Liturgical Movement die Aufmerksamkeit auf die Konzilien von Konstanz (1414-1418) und das V. Lateranische Konzil (1512-1517), die beide in Fragen größter Bedeutung schwerwiegende Irrtümer verkündeten oder beschlossen und beide denn auch später korrigiert wurden. Die Liste irriger oder gescheiterter Konzile ließe sich noch erweitern.

Der große Irrtum des Konzils von Konstanz war die Übernahme und administrative Umsetzung der Lehre des Konziliarismus, die für bestimmte Situation den Papst förmlich der Autorität einer rechtmäßig zusammengetretenen Kirchenversammlung unterstellen wollte. Dieses Bestreben war unter den Umständen des großen abendländischen Schismas zwar nachvollziehbar, ließ sich aber nicht mit der in der Tradition und der heiligen Schrift begründeten Stellung des Petrusamtes vereinbaren, die dieses Amt jeder Unterordnung unter eine vermeintlich übergeordnete geistige oder weltliche Autorität enthebt. Der Fehler von Konstanz wurde denn auch auf dem V. Lateranischen Konzil mit der Verurteilung des Konziliarismus in aller Form korrigiert.<permalink>

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Mit „Corona“ gegen die heilige Messe

Eigentlich wollten wir das Thema „Gottesdienst in Zeiten der Seuche“ mit unserem Beitrag vom 17. Sind Gottesdienste „verboten?“ einmalig und abschließend behandeln. Inhaltlich haben wir dem dort gesagten auch nichts hinzuzufügen. Wenn nur die Kirchenpolitik nicht wäre: Die Feinde des Glaubens im Kreis der als Theologie-Professoren verbeamteten Nicht-Bekenner nutzen die Epidemie, um ihre Irrlehren mit gesteigerter Energie zu verbreiten und finden dafür in den Medien bereitwillige Lautsprecher.

Das stärkste Stück in dieser Hinsicht leisteten sich die drei Herren Albert Gerhards (Bonn), Benedikt Kranemann (Erfurt) und Stephan Winter (Münster) mit einem gemeinsam verfaßten Artikel, der am 18.03. unter der Überschrift „Privatmessen passen nicht zum heutigen Verständnis von Eucharistie“ auf katholisch.de erschienen ist. Die vom Priester ohne Anwesenheit von Gläubigen zelebrierte Messe gilt ihnen als „Geistermesse“ und als Ausdruck einer klerikalistischen Fehlhaltung, die die Messe als „Besitzstand der Priester“ betrachte. Doch glücklicherweise habe DAS KONZIL diesem Irrtum ein Ende bereitet:  

Es war ein langer Weg, bis das Konzil den Communio-Gedanken wieder an die erste Stelle rücken konnte: Die vor Ort versammelte Gemeinde ist Trägerin der Liturgie! Und darin verwirklicht sich ein bestimmtes Verständnis von Kirche und Amt, das man auch und gerade in Zeiten äußerer Not nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollte.“

Nach einer herben Kritik an den Empfehlungen vieler Bistümer, eben diese „Privatmessen“ verstärkt zu feiern, entfalten die drei Herren eine bemerkenswerte Gegenposition. Sie räumen zwar ein, daß sie damit im Gegensatz zum geltenden Kirchenrecht (can. 904) stehen – doch was sind schon tote Paragraphen gegen ihr überlegenes „heutiges Verständnis“. Und so erklären sie von hoher Lehrstuhlposition aus:

„Wenn sonntags in der Pfarrei die Messe weiter gefeiert wird, so kann nicht der Priester allein, sondern nur eine wenn auch noch so kleine Gemeinde Stellvertretung sinnenhaft glaubwürdig repräsentieren.“

Wenn uns das Gedächtnis nicht trügt, folgte hier in der Originalfassung des Beitrags vom 18. März die Ankündigung der beiden geweihten Autoren, auch im Widerspruch zu geltenden Verordnungen staatlicher Gesundheitsbehörden sieben „Gemeindevertreter“ zu ihren Eucharistiefeiern einzuladen, um die erforderliche Anwesenheit von Gemeinde sicherzustellen. Dieser Ausdruck eines wahrhaft klerikalistischen Mißverständnisses ist in der aktuellen Fassung nicht mehr enthalten, statt dessen geht der Text so weiter:

„Wenn selbst dies, wonach es nach den neuesten Entwicklungen aussieht, aktuell nicht möglich sein sollte, sind alle, die im gemeinsamen Priestertum der Taufe verbunden sind, gefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, sich in verantwortlicher Weise in Formen des gemeinsamen Hörens auf das Wort Gottes und des Gebets zu verbinden.“ 

Soll heißen: könne keine Messe gefeiert werden. Statt dessen sei nach neuen Formen des gemeinsamen Gotteslobes zu suchen, und die drei Herren haben auch schon eine Idee:

„Bilder wie die von Menschen in Italien, die zusammen auf Balkonen singen und musizieren, haben hier durchaus prophetischen Charakter!“

Dieser hanebüchene Unfug blieb selbst auf katholisch.de, deren Redaktion wir getrost unterstellen, dafür große Sympathie zu empfinden, nicht unwidersprochen. Bereits am folgenden Tag meldete sich der Freiburger Dogmatiker Helmut Hoping mit einer Gegenrede zu Wort, die die gröbsten sachlichen Fehler seiner Kollegen richtig stellte. Doch da war der Artikel bereits in englischer Übersetzung bei praytellblog.com erschienen – das ist eine vielbesuchte Website amerikanischer Vertreter des liturgischen Modernismus. Die dort anschließende Diskussion gibt einen erschütternden Einblick in die Verwirrung, die inzwischen bei Vertretern der (angeblich von DEM KONZIL beauftragten) Liturgiereform herrscht.

Immerhin hatte die Veröffentlichung auf Praytell die erfreuliche Nebenwirkung, in den Leserzuschriften zahlreiche Stimmen aus dem katholisch gebliebenen Bereich der Gläubigen – der ist nicht notwendig beschränkt auf die Anhänger der überlieferten Liturgie – zu mobilisieren, die den Herausgeber von Praytell, den modernistischen Liturgiewissenschaftler Anthony Ruff OSB, ziemlich alt aussehen zu lassen. Die Übernahme dort hat den Artikel von Gerhards & Co auch zeitnah auf das Radar von Peter Kwasniewski gebracht, der ebenfalls noch unter Datum vom 18. 3. eine fundierte Wiederlegung der in jeder Hinsicht unhaltbaren Thesen aus dem Kreis glaubensfeindlicher deutscher Säkulartheologie veröffentlicht hat.

„Allgemeines Priestertum“ - II

Bild: Dumberton Oaks CollectionIn der aktuellen Kirchenpolitik wird die Rede vom „gemeinsamen Priestertum aller Getauften“ vor allem in dem Bestreben gebraucht, das Spezifische des Weihepriestertums kleinzureden oder unkenntlich zu machen. Das entspricht einerseits dem populären Bestreben zur „Demokratisierung“ aller Lebensbereiche sowie der umfassenden Entsakralisierung, verbindet sich andererseits aber mit der besonderen Absicht, die „Weiheämter“ auch für Frauen zugänglich zu machen: Alle Gläubigen sollen vor Gott und am Altar gleiche „Rechte“ haben und geltend machen können. Dabei wird ganz bewußt darüber hinweggesehen, daß dem Priestertum nach christlichem Verständnis (das übrigens weit in die jüdische Vorgeschichte zurückreicht) eine ganz besondere Bedeutung und Stellung im göttlichen Heilsplan, zukommt, die jede Art von Einebnung a priori ausschließt.

Im ersten Beitrag zum Thema hatten wir eine Passage aus Lumen Gentium zitiert, die vielfach zur Erklärung des „gemeinsamen Priestertums“ herangezogen wird und in diesem Sinne auch in den Katechismus von 1993 (Abs. 941) eingegangen ist. LG schreibt am Ende von Kapitel 10:

Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil[16]. Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit[17]

Dieses Zitat ist allerdings unvollständig. Der letzte Satz geht nach dem Verweis auf Anmerkung 17 so weiter:

und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe.

Dieser Schlußteil wird im „nachkonziliaren“ Verständnis des „gemeinsamen“ Priestertums weitgehend ausgeblendet, wenn etwa Abschnitt 784 des Katechismus zunächst ausführt:

Wer durch den Glauben und die Taufe in das Volk Gottes eintritt, erhält Anteil an der einzigartigen Berufung dieses Volkes: an seiner priesterlichen Berufung. „Christus der Herr, als Hoherpriester aus den Menschen genommen, hat das neue Volk ,zum Königreich und zu Priestern für Gott und seinen Vater gemacht‘. Durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist werden die Getauften nämlich zu einem geistigen Haus und einem heiligen Priestertum geweiht" (LG10)

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„Allgemeines Priestertum“

Bild: Von der Website der Gemeinde 2009Katholische Schizophrenie: Die Vorsitzenden des Vereins „Wir sind Kirche“ in Österreich sind wegen Verstoß gegen die Lehre und die Disziplin der Kirche (Meßsimulationen) exkommuniziert – aber ihre seit 25 Jahren unverändert und mit zunehmender Lautstärke vorgetragenen Forderungen sollen nun die Grundlage für ein am Kirchenrecht vorbei einberufenes Partikularkonzil der deutschsprachigen Katholiken bilden. Einer der Punkte Im Zentrum der Auseinandersetzung zwischen der deutschkatholischen Abspaltung und der katholischen Rechtgläubigkeit betrifft die Frage des Priestertums: Die römische Orthodoxie geht von der Besonderheit des Weihepriestertums aus, nur der in der Tradition der Apostel geweihte Priester hat die Vollmacht zur Erneuerung des Kreuzesopfers für Kirche und Gemeinde, und bei ihm liegt auch die Verantwortung für die Leitung und Seelsorge der Gemeinde. So ist es geltendes Kirchenrecht.

Die Wisikis, zu denen inzwischen anscheinend auch eine Mehrheit der deutschen Bischöfe gehört, sehen das anders. Ihr Gemeinde- und Kirchenbild ist modern-demokratistisch, eine Gemeinschaft der Gleichen, die selbst über die Verteilung der „Funktionen“ bestimmt (d.h. abstimmt) und letzten Endes jedem Gemeindemitglied die Übernahme jeder Funktion ermöglicht. In Bezug auf die Gemeindeleitung haben die Bischöfe sich dieser Vorstellung bereits weitgehend angnähert. Bei der Beschränkung des Auftrags zur realen Vergegenwärtigung des Opfers Christi auf den dazu geweihten Mann als „Persona Christi“ zeigen sie in unterschiedlichem Maße Kompromiss- und Kapitulationsbereitschaft.

Dazu bedienen sie sich mehrerer Ansätze:

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