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Eine neue Liturgie für eine neue Welt

Titelbild des 'Spectator 2015Der Erzbischof von Wellington in Neuseeland, Kardinal Dew, hat die Gemeinden in seiner Jurisdiktion aufgefordert, ab sofort eine von ihm entwickelte neue Messliturgie zu praktizieren. Danach werden in der Sonntagsmesse die bisher vorgeschriebenen drei Lesungen samt den Zwischengesängen durch eine sogenannte „Lectio Divina“ ersetzt. In den Worten des Kardinals: „Damit reagiert die Erzdiözese auf die Bitte des Papstes, die heilige Schrift besser bekannt zu machen und weiter zu verbreiten. Er hat uns daran erinnert, daß wir in unseren Gemeinden eigene Initiativen ergreifen können, um lebendige Gefäße für die Weitergabe des Wortes Gottes zu werden“.

In der Praxis sieht diese Lectio Divina so aus, daß nur noch das Evangelium vorgetragen wird. Dies allerdings zweimal, getrennt durch eine halbminütige Schweigephase. Im Anschluß an die zweite Verlesung fordert der/die „Lectio Divina Leader“ die Zuhörer auf, über bestimmte Passagen des Gehörten vertieft nachzudenken. Den Abschluß des Rituals bildet ein von dem/der „Lectio Divina Leader“ gesprochenes Dankgebet.

Diese Anordnung widerspricht auf mehrere Weise den geltenden liturgischen Vorschriften, insbesondere der Allgemeinen Grundordnung des Messbuchs und der Instruktion Redemptionis Sacramentum. Besonders schwerwiegend ist der Wegfall der mindestens einen verbindlich vorgeschriebenen Lesung eines Berichtes aus dem alten oder neuen Testament und der Vortrag des Evangeliums, der seit den ältesten Zeiten durch einen Diakon oder Priester als bevollmächtigten Verkünder des Gotteswortes erfolgte, durch Laien und Laiinnen.

Es gibt zwar durchaus berechtigte Einwände gegen die von der Paulinischen Reform 1970 eingeführte Form der dreifachen Schriftlesung – das berechtigt aber weder lokale Initiativen, sich über das geltende Recht hinwegzusetzen, noch die reichlich kühne Behauptung, eine Drittelung der vorzutragenden Texte diene einer „weiteren Verbreitung der heiligen Schriften“.

Die Bezeichnung der neuen Form des Lesegottesdienstes als „Lectio Divina“ täuscht einen Traditionsbezug vor, der so nicht vorhanden ist. Die „Lectio Diovina“ ist bzw. war eine in den Klöstern verschiedener Orden gepflegte Form der individuellen Schriftlektüre in betrachtender und betender Haltung. Sie fand im Allgemeinen in der Abgeschiedenheit der Mönchszelle statt und stand außerhalb des liturgischen Rahmens von Stundengebet und Konventsmesse. Die Einführung einer Schrumpfform dieser Praxis in die sonntägliche Gemeindemesse kann sie einen Fremdkörper darstellen.

Inwieweit diese Neuregelungen mit Rom oder dem Papst selbst abgesprochen wurde, ist nicht bekannt. Es ist jedoch nicht zu erwarten, daß eine Ermahnung zur Beachtung der nach wie vor geltenden Rechtslage erfolgt – die Maßnahme entspricht nach Form und Inhalt zu genau dem bergoglianischen Unverständnis für Liturgie und der in diesem Pontifikat demonstrierten Verachtung von Gesetzen, Recht und Regularien. Unter diesen Umständen steht zu befürchten, daß die Einführung der Neuseeländischen Sonderliturgie das Startsignal für eine Vielzahl ähnlicher „kreativer Initiativen“ in anderen dafür anfälligen Ortskirchen bildet. Die Möglichkeit, der Betätigung von Frauen im liturgischen Raum weitere Felder zu „erobern“, dürfte einen starken Ansporn bilden, war doch der Vortrag des Evangeliums bisher eine der liturgischen Aufgaben des geweihten Diakons.

Die kürzlich erfolgte Übertragung der Autorität über die liturgischen Texte an regionale Institutionen war offenbar nur ein erster Schritt. Ihm folgt ohne Verzug auch die Regionalisierung liturgischer Formen – und damit notwendigerweise einhergehend auch Inhalte. Bei dem Tempo, das die römischen Kulturrevolutionäre vorlegen, ist zu befürchten, daß Katholiken schon in wenigen Jahren außerhalb ihres Heimatlandes, vielleicht sogar außerhalb ihrer heimatlichen Großpfarrei, sonntags mit Liturgien konfrontiert werden, denen sie kaum noch folgen können. Das zu befürchten ist keine haltlose Unterstellung. Diese Entwicklung entspricht exakt den Wünschen der Liturgierzertrümmerer um Bugnini, Gelineau, Ellard und Leggeling, die jede Gemeinde und jede Gruppe ihre eigene Liturgie – eben eine durch und durch „menschengerechte“ (Blasig 1981) Liturgie entwickeln lassen wollten. Nur in weitestgehender Autonomie und Selbstbestimmung konnten sie sich die „sonntägliche Versammlung“ in einer modernen Gesellschaft vorstellen.

Eines der Ziele, deren Verwirklichung sich Paul VI. von seiner Liturgiereform erhoffte, war, die von diesen Zeitgeistern angestachelte „Kreativität“ durch eine neue Formgebung zu bändigen. Seine Nachfolger Johannes-Paul und Benedikt, die in dieser Kreativität zu Recht ein Hauptvehikel der Säkularisierung erkannten, versuchten sie durch unterschiedliche Formen der Betonung einer „Kontinuität“ zurückzudrängen. Franziskus erklärt diese Versuch für gescheitert und sinnlos. Wie es scheint, will er dem Heerzug des Zeitgeistes in die Neue Welt säkularer Verheißung nicht länger widerstehen, sondern versucht, sich einen Platz an dessen Spitze zu sichern.

Von menschlicher und göttlicher Weisheit

Bild: Fresco des 14. Jh. in Modena, WikimediaZu Recht gibt es derzeit viel Kritik am Motu Proprio „Principium maximum“, weil dieses den Weg zu einer weiteren Zersplitterung und – je nach lokalen Machtverhältnissen – Glaubensverdünnung in den liturgischen Texten führen wird. Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden, daß beide Übel in der Praxis des Novus Ordo bereits in erheblichem Umfang eingetreten sind. Und das, obwohl die liturgischen Texte nach geltender Rechtslage römischer Oberaufsicht unterliegen. Allzuoft wurde diese Aufsicht vernachlässigt – teils, weil die römischen Stellen mit den auf Abschwächung der Lehre gerichteten Absichten der regionalen Übersetzer sympathisierten, teils weil regionale Bischofskonferenzen sich offen und auf Dauer römischen Korrekturvorgaben widersetzten. Das immer noch im deutschen Messbuch stehende „für Alle“ ist nur das bekannteste, aber bei weitem nicht das einzige Beispiel.

Ein gutes Beispiel für die „Entkernung“ der Messtexte bereits im Novus Ordo bietet der heutige 15. November – ehedem das Fest des hl. Albertus Magnus von Köln, heute in allen deutschen Diözesen außer Köln, Regensburg und Augsburg „Mittwoch der 32. Woche im Jahreskreis“.

Die Oration des überlieferten Missale Romanum zum Fest lautet in der Übersetzung des Schott von 1953:

O Gott, Du hast Deinen hl. Bischof und Kirchenlehrer Albert darin groß gemacht, daß er die menschliche Weisheit dem göttlichen Glauben unterwürfig machte; wir bitten Dich nun: laß uns den Weisungen seiner Lehre so folgen, daß wir einst im Himmel das Vollkommene Licht (der Weisheit) genießen dürfen.

Peter Kwasniewski kontrastiert diese Fassung in einem aufschlußreichen Artikel zu den Tagesgebeten des NO mit der des modernen Missale Romanum zum Festtag, in der es (eigene Übersetzung) heißt:

O Gott, Du hast Deinen hl. Bischof und Kirchenlehrer Albert darin groß gemacht, daß er die menschliche Weisheit mit dem göttlichen Glauben vereinte; wir bitten Dich nun: laß uns den Weisungen seiner Lehre so folgen, damit wir durch das Fortschreiten der Wissenschaft zu tieferer Erkenntnis gelangen und dich lieben.

Der Unterschied ist frappierend. Wo die überlieferte Form ein klares Unterordnungsverhältnis von menschlicher und göttlicher Weisheit feststellt, beansprucht die moderne Form Gleichrangigkeit von menschlicher Weisheit und göttlichem Glauben. Sie verkehrt quasi „auf Augenhöhe“ mit Gott und schreibt dem „Fortschreiten der Wissenschaft“ ohne weitere Qualifikation (etwa durch Gnadengaben) die Potenz zum Erkenntnisgewinn zu. Das „und dich lieben“ ist dabei nicht mehr als ein beziehungslos nachgeschobener fromm klingender Nachsatz.

Die deutsche Praxis des Novus Ordo ist aber noch einmal niederschmetternder als der Befund in der lateinischen „Originalform“ des Paulinischen Messbuchs. Wir haben nicht recherchiert, welche Oration heute in Köln vorgesehen ist; die des Schott-Online vom Mittwoch der 32. Woche, die also in der überwiegenden Zahl heute stattfindender „deutscher Messen“ gebraucht werden dürfte, lautet:

Gott, unser Vater. Du hast uns für die Freude erschaffen. Dennoch begleiten Enttäuschung und Leid unser Leben. Hilf, dass wir dir glauben und auch in Stunden der Not dir vertrauen. Mach uns durch die Schmerzen reifer und hellhörig für die Not der anderen.

Das im ersten Satz angeschlagene Thema der Freude würde im katholischen Geist nach einer abschließenden Hinführung auf die himmlische Freude verlangen – so wie in der alten Albert-Oration die Brücke von der irdischen zur überirdischen Weisheit geschlagen wird. Die Oration des „Deutschen Messbuchs“ begnügt sich mit der Hinführung auf die „Not der anderen“. Säkularisierung, wie sie im Bilderbuch steht.

Und damit ist die Frage, warum dieses Messbuch das Fest eines so bedeutenden Heiligen und Kirchenlehrers ausgerechnet in seinem Heimatland „abgeschafft“ hat, noch gar nicht gestellt. Um dennoch eine Antwort zu versuchen: Könnte es sein, daß ein Heiliger, der gelobt wird, weil er „die menschliche Weisheit dem göttlichen Glauben unterwürfig machte“, von deutschen Theologen nicht wirklich geliebt wird?

Maximum Principium

Im Netz gefundenVerkehrt der Papst mit ungeliebten Mitarbeitern nur noch über die Presse? Es steht zu befürchten. Jedenfalls erschien zum Wochenende in La Nuova Bussola Quotidiana ein Schreiben von Franziskus an den Liturgiepräfekten Sarah, das der Papst ausdrücklich zur Veröffentlichung an den „neuen Kompass“ hatte schicken lassen. Der in Form eines persönlichen Briefes verfasste Text enthält eine Zurückweisung der Interpretation Kardinal Sarahs, die dessen Kongregation zu dem in gewohnt unpräziser Sprache verfassten Motu Proprio „Magnum Principium“ herausgegeben hatte.

Das Motu Proprio hatte Anlaß zu Fragen gegeben, wie weit die darin hervorgehobene Kompetenz der Bischofskonferenzen zur Abfassung nationalsprachlicher Übersetzungen der Liturgie gehen soll und ob die 2001 erlassene Instruktion „Liturgiam authenticam“ zur Abfassung von Übersetzungen in die Volkssprache weiterhin gelte. Kardinal Sarah hatte dazu eine eng an der geltenden Rechtslage orientierte Interpretation herausgegeben – diese wird in dem jetzt veröffentlichten Schreiben (das wer weiß wer aus den Hinterzimmern des Palasts von S. Martha verfasst hat) entschieden zurückgewiesen.

Das neue Schreiben interpretiert die in „Magnum Principium“ verwandten Rechtsbegriffe gegen ihren bisherigen Gebrauch in einer Weise, die den Bischofskonferenzen die entscheidende Rolle für die Genehmigung von Übersetzungen zuweist, und es beschränkt die Rolle Roms bzw. der Liturgiekongregation auf eine wenig präzise gefasste „Anerkennung“, die wohl nur in extremen Fällen der Abweichungen von der Lehre (welcher Lehre?) verweigert werden kann. Überdies kündigt das Schreiben an, bestimmte von Sarah unterstrichene Abschnitte von „Liturgiam Authenticam“ müssten dann eben geändert werden bzw. seien entsprechend dem neuen Motu Proprio als „überholt“ zu betrachten. Offenbar hatten die Hinterzimmer es bei der Abfassung von Magnum principium“ gar nicht für nötig erachtet, ihren Text auf Übereinstimmung mit der nach wie vor geltenden Rechtslage zu überprüfen.

Womit ziemlich präzise ein „Magnum principium“ des aktuellen Pontifikats erfasst sein dürfte. Der oberste Gesetzgeber der Kirche tut, was er bzw. sein Umfeld will, ohne das geltende Recht zu beachten. Entstehen Widersprüche in der Sache oder gar Widerspruch in der Kurie, wird das Gesetz geändert. Basta la vista, baby.

Dankenswert kurzfristig hat das Beiboot Petri eine in der Rechtsterminologie vermutlich noch verbesserungsfähige Übersetzung des Artikels in La nuova Bussola bereitgestellt.

Nachträge: Bei der ersten Durchsicht der Materialien zu dieser Sache war uns entgangen, daß der Papst Kardinal Sarah den ausdrücklichen Auftrag gegeben hat, den Text seiner - d.h. Franziskus - höchstselbiger Interpretation von Principium Maximum allen Empfängern der vorherigen Interpretation des Präfekten zukommen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema auf Vatican-History News Blog (deutsch) und Rorate Cæli. Erwartungsfroher Jubel bei katholisch.de: Unter der Überschrift Kardinal Sarah im Abseits spekuliert das Zentralorgan der deutschen Bischöfe über die Möglichkeit, widerspenstigen Kardinälen ihre Titel zu entziehen.

Im modernistischen Teil Amerikas geht es noch lustiger zu. Fr. Zuhlsdorf bericht von einem auf Twitter laut gewordenen Jubelruf @jamesmartinsj @massimofaggioli:

GET 'IM! GET 'IM BOYZ! GO FOR THE KILL!"

Womit der Stand des Gesprächs über die heilige Liturgie im Pontifikat der Barmherzigkeit ausreichend beschrieben sein dürfte.

Kürzung oder Fälschung?

Bild: Jerome Nadals Illustrationen zum Evangelium, http://catholic-resources.org/Art/Nadal.htmDer vergangene Sonntag war nach dem neuen Kalender der 28. „im Jahreskreis“ und nach der Tradition der 19. Sonntag nach Pfingsten. Und außerdem war er einer der wenigen Sonntage, an denen in allen katholischen Kirchen der gleiche Evangeliumstext vorgetragen wird: Das Gleichnis vom Himmelreich als dem Hochzeitsmahl des Königssohnes, zu dem, nachdem sich die geladenen Gäste zum Teil gewaltsam verweigern, schließlich die von den Wegen und Feldrainen herbeigeholten Zufallsgäste versammeln. Doch einer von ihnen hat es versäumt, sich ein hochzeitliches Gewand anzuziehen. Der Gastgeber stellt ihn streng zur Rede und läßt ihn schließlich, an Händen und Füßen gebunden, hinauswerfen in die Finsternis, „wo Heulen und Zähneknirschen“ herrscht. So ist es bei Matthäus 22, 1-14 aufgezeichnet.

Ob es allerdings auch überall so vorgetragen worden ist, ist höchst ungewiß. Die neue Leseordnung erlaubt nämlich ohne besondere Bedingungen – „pastorale Überlegungen“ oder „Zeitmangel“ reichen aus – die Wahl einer kürzeren Fassung. Sie endet, welch wundersame Fügung, mit der Versammlung der Gäste im Festsaal – die zweite Hälfte des Gleichnisses mit dem Erfordernis des „hochzeitlichen Gewandes“ und der Ausstoßung des unvorbereitet gekommenen in die Finsternis darf ersatzlos entfallen.

Es fällt schwer, darin nicht eine verfälschende Beschneidung des Inhalts der Parabel zu sehen: Der Gedanke von Hölle und ewiger Verdammnis ist der Theologie des Primats der Barmherzigkeit, die weit vor Franziskus zurückgeht, schwer erträglich, und sei dieser Gedanke im Evangelium, in den Worten Christi, noch so klar ausgesprochen.

Keine Statistik weist nach, in wie vielen Kirchen am vergangenen Sonntag die vollständige und in wie vielen die gekürzte Fassung vorgetragen worden ist. Nach der allgemeinen Vorliebe für die jeweils kürzestmögliche Option zu gehen, dürfte es eine satte Mehrheit gewesen sein. Soviel zum Mythos von der angeblich reichhaltigeren Auswahl der Schrifttexte in der neuen Leseordnung.

Dank an Matthew Hazell, der in New Liturgical Movement auf diesen leider durchaus nicht vereinzelt stehenden Fall hingewiesen hat.

Ein Kardinal tut, was er kann

Bild: M.Migliorato/CPP/CIRICDie kürzlich von Papst Franziskus angeordnete Änderung einiger Paragraphen des kanonischen Rechtes, die den regionalen Bischofskonferenzen mehr Rechte bei der Ausarbeitung liturgischer Texte in ihren Nationalsprachen geben soll, hatte Unsicherheit und Zweifel hinsichtlich ihrer genauen Reichweite ausgelöst. Ein Wunder ist das nicht, hatte der Papst die mit seinem Motu Proprio Magnum Prinzipium verfügte Neufassung doch ohne Beteiligung des zuständigen Gottesdienstkongregation und anscheinend auch nicht in der für römische Gesetzestexte üblichen Diktion erstellen lassen.

Der Präfekt der Gottesdienstkongregation, der erstaunliche Kardinal Robert Sarah, hat sich daher veranlasst gesehen, eine „Präzisierung“ herauszugeben, die die inzwischen aufgetretenen Unklarheiten beseitigen soll. Darin verweist er auf die Notwendigkeit und Pflicht zu einer treuen (fideliter) Übersetzung und nennt als Negativbeispiel die defizitäre französische Übersetzung des Begriffes consubtantialem im Glaubensbekenntnisses.

Kardinal Sarah präzisiert die zentrale Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“, mit denen die neuen Zuständigkeiten festgeschrieben wurden. Er bekräftigt, daß die Instruktion Liturgiam authenticam (LA) unveränderte Gültigkeit besitzt und der entscheidende Text ist, an den sich alle Übersetzungen zu halten haben. Es gebe „keine Änderung“, was die nötigen Kriterien und das zwingende Ergebnis der Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen anbelangt. Sie haben „fideliter“ dem lateinischen Original zu entsprechen.

Zudem seien die Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“, was die Autorität des Heiligen Stuhls anbelangt, austauschbare Synonyme, die aber im Zusammenhang mit der Editio typica für die Heilige Messe eine unterschiedliche Wirkung entfalten. Diese Aussage wird vom Kardinal detailliert und ausführlich belegt. Die confirmatio des neu formulierten Canon 838 stelle bezüglich der Edtio typica keineswegs eine Abschwächung der römischen Entscheidungsautorität dar, sondern entspreche exakt der recognitio des alten Canon 838, denn sie stehe in direktem Zusammenhang mit der verlangten getreuen (fideliter) Übersetzung. Die Präzisierung stellt klar, daß die Autorität, über die liturgischen Bücher zu entscheiden, allein und weiterhin bei Rom liegt. Einzig der Zeitpunkt, zu dem die römische Autorität greift, scheint durch den Wechsel von recognitio zu confirmatio verschoben, der nun am Ende des Prozesses zu stehen scheine. Das schließe aber einen früheren gegenseitigen Austausch zwischen den Bischofskonferenzen und Rom nicht aus, so Kardinal Sarah. (Quelle)

Damit ist freilich noch nicht sichergestellt, daß die regionalen Bischofskonferenzen auch tatsächlich entsprechend den gesetzlichen  Vorgaben handeln, zumal sie sich im gegenwärtigen Pontifikat wohl darauf verlassen können, daß der Papst nichts tun wird, um die Rechtslage in diesem Punkt durchzusetzen. Die deutsche Bischofskonferenz z.B. weigert sich seit vielen Jahren, den in „Liturgiam Authenticam“ 2001 erlassenen Richtlinien zur Übersetzung zu befolgen, auch nicht, nachdem Papst Benedikt sie 2012 dazu ausdrücklich „ermahnt“ hatte. Aber nach der nun erfolgten Klarstellung durch Kardinal Sarah müssen sich diese Vertreter nationaler Sonderwege nach wie vor den Vorwurf gefallen lassen, außerhalb der allgemeinkirchlichen Rechtsordnung zu handeln.

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