„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Arbeitspapier zur Synodensynode
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- 23. Juni 2023
Lohnt es sich überhaupt, sich näher mit dem am 20. 6. veröffentlichten Arbeitspapier zur Synodensynode zu beschäftigen? Für Katholiken, die katholisch sein wollen wie ihre Väter und wie die Heiligen und Lehrer der Kirche in den letzten zweitausend Jahren, wohl eher nicht. Der Vorbereitungsprozess war von den üblichen Manipulationen geprägt, und der Ablauf wird es, folgt er auch nur im Ansatz den bisher mit großer Fanfare durchgeführten römischen Synoden, ebenfalls sein. Und das gleiche gilt dann natürlich für die Ergebnisse, die dann irgendwann wohl kaum vor 2025 vom Papst feierlich veröffentlicht werden. Der Papst – wer auch immer das dann sein wird – wird in dieses „Ergebnis“ im Wesentlichen das hineinschreiben, was er darin sehen will, und das weglassen, was er nicht darin sehen will. Oder er wird sogar ganz auf ein feierliches Abschlußdokument verzichten – auch das ist denkbar.
Ob und inwieweit die große Synode überhaupt die künftige Entwicklung der Kirche beeinflussen kann, steht dahin. Vieles, was im letzten halben Jahrhundert aus Rom gekommen ist, hat die Entwicklung der Kirche nicht wirklich bestimmt, sondern nur Auskunft über ihren inneren Zustand gegebenen und – in viel geringerem Maß – die von daher bestimmten Entwicklungstendenzen mehr erahnen als erkennen lassen. Oder auch nicht: Waren sich nicht (fast) alle nach dem Konzil Johannes’ XXIII. und der Konstruktion der neuen Liturgie Pauls VI. darin einig, daß die Kirche nun endlich die Sprache für die „Menschen in der Welt von heute“ gefunden hätte und nun ein neuer Frühling, ja sogar das eigentliche Goldene Zeitalter der Kirche, beginnen würden?
Wir begannen unsere Lektüre des Arbeitsdokuments daher weniger im Vorgriff darauf, was am Ende dabei herauskommen könnte – und noch weniger als „Fahrplan“ für die kirchliche Entwicklung – sondern in erster Linie als Indikator für den Zustand der römischen Kirche 60 Jahre nach dem Beginn des ohne Frühling gebliebenen Konzils und im 10 Jahr des in Frost und Winter erstarrten Pontifikates von Franziskus.
(Fast) Zwei Jahre Traditionis Custodes
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- 22. Juni 2023
Eigentlicher (Zwei-Jahres-)Tag der Veröffentlichung ist der 16. Juli - aber bereits jetzt gehen Anhänger und Gegner der überlieferten Liturgie daran, Bilanz zu ziehen. Bei der sonst stets unter dem Banner des Fortschritts marschierenden spanischen Website InfoVaticana fällt diese Bilanz unerwartet günstig für die Sache der Tradition aus - wir veröffentlichen eine leicht überarbeitete maschinelle Übersetzung des am 20. 6. erschienenen Beitrags von Carlos Esteban, den wir am Schluß lediglich um eine uns unumgänglich erscheinende Anmerkung ergänzt haben.
Traditionis custodes und der „Streisand-Effekt“
Im März 2003 stellte der Amateurfotograf Kenneth Adelman eine Serie von 12 000 Luftaufnahmen auf seine Website, um die Auswirkungen der Erosion und der Immobilienentwicklung an der kalifornischen Küste aufzuzeigen, was - großzügig ausgedrückt - wenig Wirkung zeigte.
Auf einem dieser Fotos war jedoch die Villa der Schauspielerin und Sängerin Barbra Streisand zu sehen, die darin einen Eingriff in ihre Privatsphäre sah und Adelman verklagte. Das Ergebnis war ein Prozess, der öffentlich gemacht wurde, den der Hollywood-Star verlor und der dazu führte, dass Adelmans Website in einem einzigen Monat 420.000 Zugriffe verzeichnete. Der "Streisand-Effekt" war geboren, wenn der Versuch, bestimmte Informationen zu zensieren oder zu vertuschen, genau das Gegenteil bewirkt.
Traditionis custodes ist gescheitert, und zwar zu einem großen Teil durch einen Prozess, der dem "Streisand-Effekt" ähnelt. Die Anhänger der traditionellen Messe sind eine winzige, statistisch vernachlässigbare Minderheit in der katholischen Welt, aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des päpstlichen Motu proprio war diese Minderheit noch viel kleiner, und vor allem war die Existenz dieser kleinen Bastion dem durchschnittlichen praktizierenden Katholiken praktisch unbekannt. Und verleiht dem Dokument von Franziskus seine Bedeutung.
Plötzlich befasste sich der Papst mit einem Thema, das für niemanden ein Thema zu sein schien, über das die überwältigende Mehrheit überhaupt nichts wusste. Das allein machte es schon interessant.
Kirchen nur noch für die Toten?
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- 19. Juni 2023
Anfang des Monats reichte Fr. Hunwicke das Gerücht weiter, Bischof Collins von East-Anglia, in dessen Sprengel der Wallfahrtsort Walsingham liegt, habe vor, die Feier der hl. Messe im überlieferten Ritus dort zu untersagen. Fr. Hunwicke – der es vermutlich schon damals besser wußte – gab vor, das als „dummes Gerücht“ abzutun, schließlich müsse man seinem Bischof die schuldige Ehre erweisen…
Inzwischen ist es offiziell: Der Bischof hat den für die beiden Kirchen in Walsingham Zuständigen mitgeteilt, daß er künftig keine Erlaubnis mehr zur Zelebration im überlieferten Ritus in „seinen“ Kirchen in Walsingham geben wird. Nun ist es – kirchenrechtlich gesehen – durchaus zweifelhaft, ob der Bischof sich dafür auf Traditionis Custodes und die anderen römischen Erlasse stützen kann, aber das spielt natürlich im gegenwärtigen Pontifikat der Rechtlosigkeit keine große Rolle. Niemand in Rom wird einen Bischof, der in vorauseilendem Opportunismus noch unausgesprochene Wünsche von Papst und Kurie erfüllt, zur Ordnung rufen. Und was heißt schon „Heil der Seelen“, wenn es darum geht, den Tradis eins auszuwischen, die immer wieder davon Zeugnis geben, daß die Kirche nicht erst mit DEM KONZIL des vergangenen Jahrhunderts gegründet worden ist.
Einer der Organisatoren einer geplanten Wallfahrt hat daraus die Konsequenz gezogen, die geplante hl. Messe nach der lateinischen Ausgabe des „reformierten“ Messbuchs zu zelebrieren. Das kann man natürlich so machen, auch wenn das zumindest für weniger informierte Beobachter den Eindruck hervorrufen kann, als ginge es bei den aktuellen Auseinandersetzungen hauptsächlich um die Sprache – was definitiv nicht der Fall ist.
Kardinal Burke ist zurück!
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- 16. Juni 2023
Kardinal Raimond Burke, der im Sommer vor zwei Jahren an Corona erkrankt war und einige Zeit lang mit den Nachwirkungen der Krankheit zu tun hatte, scheint jetzt er wieder voll an Bord zu sein. Am gestrigen Donnerstag zelebrierte er in dem vom Institut Christus König und hoher Priester geführten Oratorium in Wausau (Wisconsin) ein feierliches Pontificalamt – wie vom ICK nicht anders zu erwarten mit allem, was dazu gehört: Vom Einzug in der Cappa Magna über das öffentliche Anlegen der Messgewänder vor dem Bischofsthron bis zur feierlichen Danksagung nach dem Abschluß der Messe. Wie wir hier schon einmal ausführlich geschrieben hatten, ist dieser „große Aufzug“ kein Symptom mangelnder Bescheidenheit oder gar Ausdruck von Prunksucht, sondern ein Zeichen dafür, daß auch ein Prälat höchsten Ranges – und gerade ein solcher – seinen Dienst ernst nimmt und in dem Geist der Hingabe und Demut erfüllt, der dieser Aufgabe angemessen ist – auch wenn das von einigen nicht mehr verstanden oder von anderen absichtlich mißdeutet wird. Bei NewLiturgicalMovement gibt einen ausführlichen Bildbericht.
Schon einige Wochen zuvor hatte der Kardinal ein Vorwort veröffentlicht, das er für eine französischsprachige Neuausgabe der „Ottovani-Intervention“ verfaßt hat. Dieses unter anderem vom damaligen Kardinal Ottaviani unterzeichnete Gutachten über theologische Mängel und Schwachstellen der Bugnini/Paulinischen „Reformliturgie“ aus dem Jahr 1969 konnte zwar seinerzeit die Inkraftsetzung des Novus Ordo nicht verhindern, führte aber doch zu einigen Klarstellungen und bildet bis heute eine wichige historische Quelle für die Endphase der Liturgiereform. Und darin bleibt sie aktuell, denn – so schreibt Kardinal Burke in seinem Vorwort:
Eine Epidemie ungültiger Messen?
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- 15. Juni 2023
Eine kaum glaubliche Nachricht aus der Diözese Kansas City beunruhigt derzeit viele Katholiken in den vereinigten Staaten – und sie sollte auch hierzulande aufmerksam zur Kenntnis genommen werden. Wie „The Pillar“ Anfang der Woche mitteilte, hat Erzbischof Naumann in einem einen Brief an die Priester seiner Diözese mitgeteilt, daß in mindestens drei Pfarreien des Bistums über einen längeren Zeitraum hinweg ungeeigneter Wein zur Feier der hl. Messe verwandt worden sei. Damit waren diese Messe nicht gültig und der Versuch zur Konsekration nicht wirksam – der dort vermeintlich konsekrierte Wein war nichts anderes als Wein, das Messopfer kam nicht zustande. Auch die – in der Regel durch Messstipendien – unterstützten Messintentionen wurden nicht erfüllt. Sie müssen, soweit der Zustand der Buchführung das überhaupt zuläßt, wiederholt werden. Die Diözese hat sich an die zuständigen römischen Behörden gewandt um weitere Instruktionen zur Behebung der Situation gebeten.
Die Mitteilung des Erzbischofs enthält keine Informationen darüber, was den in den fraglichen Pfarreien verwandten Wein als „Materie“ für die Konsekration ungeeignet gemacht hat. Die kirchenrechtlichen Anforderungen an Messwein sind einfach: Es muß sich um reinen, unverdorbenen Wein aus natürlichem Traubensaft handeln, der keine weiteren Zusätze enthält und einen Alkoholgehalt zwischen 5 und 18% hat. In Sonderfällen (etwa für alkoholgefährdete Zelebranten) darf auch Wein mit geringerem Alkoholgehalt verwandt werden – sogenanntes „mustum“, bei dem die bereits eingesetzt habende Vergärung des Traubensaftes sehr früh abgebrochen wird, um den Alkoholgehalt niedrig zu halten. Wie niedrig, ist die Kunst des Winzers – aber ganz ohne Alkohol ist es kein Wein. Im Übrigen sind diese Anforderungen leicht zu erfüllen – im Prinzip ist jeder nach den gesetzlichen Anforderungen produzierte Wein verwendbar. Um „ungeeignete Materie“ zu verwenden, muß man sich also schon etwas einfallen lassen: Frischen Traubensaft, „Wein“ von anderen Früchten, Mineralwasser… Auch Tee oder Cola sollen schon gesichtet worden sein.
Bericht aus Ottobeuren
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- 13. Juni 2023
Weit über 2000 Gläubige freuten sich über die Neupriester der Priesterbruderschaft St. Petrus
Von Clemens Victor Oldendorf
Am vergangenen Samstag, den 10. Juni 2023, war das stein- und skulpturgewordene Juwel barocker Lebens- und Glaubensfreude , als das sich die Wallfahrtsbasilika und Benediktinerabtei Ottobeuren, unweit von Memmingen präsentiert, Schauplatz der diesjährigen Priesterweihen des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad. Zehn Diakone der gleichnamigen Bruderschaft schritten zum Weihealtar, die der zuständige Diözesanbischof, Dr. Bertram Meier, schon im vergangenen Jahr geweiht hatte. Jetzt erteilte er ihnen, selbstverständlich wieder den überlieferten Riten des römisch-tridentinischen Pontificale Romanum folgend, auch das Sakrament der heiligen Priesterweihe, auf dessen Empfang alles im Priesterseminar ausgerichtet ist, die philosophisch-theologischen Studien, die geistig-geistliche Formung, schließlich die seelsorglich-liturgische Ausbildung und Vorbereitung, vor allem aber das ganze persönliche Streben und Sehnen der Weihekandidaten.
Das Wigratzbader Seminar ist mit seinen zwei Sprachgruppen, der deutschen und französischen, in denen sich die Studien und das Gemeinschaftsleben vollziehen, eigentlich als Doppelseminar anzusehen oder sozusagen statistisch wie zwei getrennte Stätten der Priesterausbildung zu behandeln. Freilich, in der lateinischen Liturgie kommen alle zusammen, und so streckten sich die frankophonen (in leichter Überzahl) und die deutschsprachigen Ordinandi gemeinsam vor dem Hochaltar und dem davor knieenden Bischof Meier zur Allerheiligenlitanei in Prostratio zu Boden.