Bereichsnavigation Themen:

Pfarrer Ziegler zum Fest der unbefleckten Empfängnis

Die Liturgie am heutigen Fest der unbefleckten Empfängnis Mariens verkündet im Tagesgebet den im Jahr 1854 zum Dogma erhobenen Glaubenssatz, daß die hochheilige Gottesmutter bereits bei ihrer Empfängnis nicht von der Erbschuld des Menschengeschlechts betroffen war:

Gott, Du hast durch die unbefleckte Empfängnis der Jungfrau Deinem Sohn eine würdige Wohnstatt bereitet; nun bitten wir Dich: Wie Du sie in Voraussicht des Todes dieses Deines Sohnes bor allem Makel bewahrt hast, so laß auf ihre Fürbitte hin auch uns rein zu Dir gelangen.

Dieses Tagesgebet ist im lateinischen Missale des Novus Ordo im Wortlaut unverändert erhalten, die deutsche Fassung hat den Text ohne Eingriff in den Inhalt umformuliert.

Theologischer Hintergrund dieses Festgeheimnisses ist die bis in die Offenbarungen des alten Bundes zurückreichende Glaubenswahrheit, daß die Menschheit durch schuldhafte Auflehnung gegen Gottes Gebot den Zustand der ursprünglichen Gnade verloren hat und alle Menschen in diesem Zustand der Gottesferne geboren werden. Erst in den Wirren des Glaubensabfalls nach dem 15. Jahrhundert wurde dieses Wissen von einigen „Reformatoren“ bestritten. Das veranlaßte das Konzil von Trient, diese Wahrheit in einem eigenen Dekret zu bekräftigen. Der Katechismus der katholischen Kirche von 1997 hat das in Abschnitt 403 – wie sollte es anders sein – aufgenommen und bestätigt:

Im Anschluß an den hl. Paulus lehrte die Kirche stets, daß das unermeßliche Elend, das auf den Menschen lastet, und ihr Hang zum Bösen und zum Tode nicht verständlich sind ohne den Zusammenhang mit der Sünde Adams und mit dem Umstand, daß dieser uns eine Sünde weitergegeben hat, von der wir alle schon bei der Geburt betroffen sind und ‚die der Tod der Seele‘ ist [Vgl. K. v. Trient: DS 1512.]. Wegen dieser Glaubensgewißheit spendet die Kirche die Taufe zur Vergebung der Sünden selbst kleinen Kindern, die keine persönliche Sünde begangen haben [Vgl. K. v. Trient: DS 1514].“

Unter diesen Umständen ist es außerordentlich irritierend, daß der Münsteraner Pfarrer Dr. Detlef Ziegler in der angeblich von der katholischen Kirche verantworteten „Morgenandacht“ des Deutschlandfunks vom 8. Dezember zu Protokoll gibt, der Glaube an die Erbsünde oder eine Erbschuld lasse sich heute nicht mehr aufrecht erhalten, diese im Licht der Erkenntniss moderner Naturwissenschaft veraltete Vorstellung sei überdies erst im 5. Jahrhundert (durch Augustinus) in die Kirche eingeführt worden.

Dieser überaus leichtfertige Umgang mit einer im Dekret von Trient bestätigten, im feierlichen Dogma der Kirche eingeschlossenen, in der Liturgie ehrfurchtsvoll aufgenommenen und im Katechismus erneut bekräftigen Lehre ist umso erstaunlicher, da gerade erst am Vortag das bischöfliche Internetportal katholisch.de es für angebracht hielt, eine im Widerspruch zur überlieferten katholischen Lehre stehende Interpretation einer mehrdeutigen Fußnote in einem päpstlichen Schreiben zweifelhaften Charakters, das auf durchaus zweifelhafte Weise in die Akten des apostolischen Stuhls befördert worden ist, als „für alle Katholiken im Gehorsam anzunehmen“ hinzustellen:

Unter der Debatte um diesen heiklen Punkt hat der Papst nun einen Strich gezogen. Zweifel an seiner Aussage sind zwar weiterhin erlaubt, jedoch dürfen sie nicht mehr öffentlich geäußert werden.

So zumindest Nachwuchsjournalist Kilian Martin – auch bei katholisch.de überläßt man die Formulierung des größten Unfugs Leuten aus der dritten Linie, von denen man sich falls opportun leicht wieder distanzieren kann. In der Sache selbst kommt weder katholisch.de noch den Acta besondere Kompetenz und  Glaubwürdigkeit zu. Ist der Ruf erst ruiniert... Die zum heutigen Hochfest offen und öffentlich geäußerte Bestreitung einer auf unzweifelhafte Weise verbindlich gemachten Glaubenslehre muß der hochwürdige und hochgelehrte Herr Pfarrer Detlef Ziegler – auch wenn die Sendung „unter Verantwortung der katholischen Kirche“ erfolgte – am letzten Tage selbst verantworten.

Schäbiges Spiel über Bande

Das Verwirrspiel um „Amoris laetitia“ geht in eine neue und vielleicht die entscheidende Runde. Der Papst hat – und das bereits im vergangenen Sommer – angeordnet, sein Empfehlungsschreiben für die von der bisherigen Lehre abweichende Direktive der Bischöfe um Buenos Aires zum berüchtigten Kapitel 8 von AL sowie diese Direktive selbst in den Acta Apostolicae Sedis zu veröffentlichen und damit verbindlich zu machen. Die beiden Schreiben werden in diesem höchstrangigen „Gesetzblatt“ der Kirche begleitet von einer Notiz des Leiters des Staatssekretariats, Kardinal Pietro Parolin, die (voller Wortlaut ) besagt:

Der Summus Pontifex hat angeordnet, daß die beiden vorstehenden Dokumente durch die Veröffentlichung auf der vatikanischen Website und in den Acta Apostolica Sedis als Ausruck des Authentischen Lehramtes verkündet werden. Im Vatikanischen Palast, 5. Juni 2017“

Hier zur Erinnerung noch einmal der Kernsatz des päpstlichen Briefes an seine Heimatbischöfe:

Das Dokument ist sehr gut und erklärt vollständig die Bedeutung des 8. Kapitels von Amoris Laetitia. Es gibt keine anderen Interpretationen. Und ich bin sicher, es wird viel Gutes bewirken. Möge der Herr diese Mühen pastoraler Nächstenliebe lohnen.“

Damit haben beide Dokumente eine bemerkenswerte Laufbahn absolviert. Die Interpretation der „Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires“ war eine von mehreren sich teilweise – z.B. gegenüber der der polnischen Bischofskonferenz – widersprechenden Interpretationen der Enzyklika. Einer von mehreren guten Gründen für die Formulierung der nie beantworteten Dubia. Und als wir zum ersten mal von der päpstlichen Empfehlung für die argentinische Interpretation hörten, war das ein unbestätigtes und von Rom zunächst dementiertes Gerücht. Später hieß es dann, ja, es habe einen Brief gegeben, aber der sei privat und man werde sich dazu nicht äußern. Noch später wurde der Brief dann von untergeordneter Stelle als Ausdruck des korrekten Verständnisses in die Diskussion um die Dubia eingeführt – und nun beansprucht beides durch Veröffentlichung in den AAS höchste Verbindlichkeit. Tatsächlich gibt das Kirchenrecht (in Canon 8 § 1) den dort veröffentlichten Dokumenten Gesetzeskraft für die Gesamtkirche und verlangt (nach Canon 752), daß sich alle Katholiken dem in der Notiz des Staatsekretärs angerufenen „Authentischen Lehramt“ „in Verstand und Willen fromm unterwerfen“.

Über den Grad oder auch die Möglichkeit einer Verbindlichkeit dieses auf so bemerkenswerte Weise bis in die AAS beförderten „Privatbriefes“ hinsichtlich einer von der Lehre der Kirche abweichenden Lesart eines Zweifel nährenden päpstlichen Dokuments mögen Berufene entscheiden. Wohlwollende Interpreten unter den Kardinälen und Bischöfen, die bisher davon ausgehen zu können glaubten, der Papst beabsichtige keine Änderung der Lehre, haben nun ein großes Problem. Im Fußvolk ist es leichter: Wer sich in seiner Lebenswirklichkeit an den Katechismus hält, wie er vor der Machtübernahme der Bergoglianer gegolten hat und auch heute noch gilt, kann nicht in die Irre gehen.

Wichtig und überaus aufschlußreich für das Verständnis der aktuellen Situation der Kirche ist der Ablauf dieses „Gesetzgebungsverfahrens“, dessen Kompliziertheit sich in den verwickelten Sätzen dieses Artikels widerspiegelt. Um diesen Ablauf noch einmal in deutlichen Strichen zu skizzieren:

Am Anfang steht eine Enzyklika enzyklopädischen Umfangs, bei der in einer Fußnote – an die sich der päpstliche Verfasser später nicht mehr so genau erinnern kann – eine Abweichung von der bisherigen Lehre zu einer ganzen Reihe von wichtigen Gegenständen impliziert wird. Nicht ausgesprochen, aber impliziert. Das provoziert unterschiedliche bis gegensätzliche Interpretationen – nicht durch Hinzu und Kunz, sondern seitens mehrerer Bischofskonferenzen. Diese Entwicklung führen zu vielerlei Zweifeln, die sich schließlich in der Form der von vier Kardinälen formell eingereichten Dubia verdichten. Diese Dubia finden keine Antwort, die Einreicher werden von untergeordneten Stellen, andeutungsweise aber auch vom Papst selbst, lächerlich gemacht und verleumdet. Es gibt Gerüchte über einen päpstlichen Privatbrief, der die häretisierende Deutung der unklaren Stellen durch eine Bischofskonferenz „in einem fernen Land“ unterstützen soll. Das wird erst bestritten, dann zugegeben.

In den anschließenden Debatten wurde seitens der Bergoglianer gleichzeitig betont,

  • daß es keine Veränderung der bisherigen Lehre gebe,
  • daß die Lehre unter pastoralen Gesichtspunkten weiterentwickelt werden müsse und
  • daß der Papst das Recht habe, die Lehre zu verändern.

Den vorläufigen Anbschluß bildet nun die Veröffentlichung der Dokumente im Gesetzblatt, die den erst angedeuteten, aber dann bestrittenen, dann im „Spiel über die Bande“ vorangetriebenen Veränderung Gesetzeskraft zu verleihen scheint. Allerdings nicht mit Unterschrift des Papstes selbst, sondern durch den Staatssekretär, der sich auf eine Anordnung des Papstes beruft. In einem Wort: Bergoglianischer Regierungsstil vom Feinsten. Das Ziel: Die Veränderung, die Verwässerung, die „Überwindung“ der bisherigen Lehre, wo sie dem Zeitgeist als „unvermittelbar“ erscheint.

Franziskus schafft Klarheit!

Die Klärung, auf die die Kirche so lange gewartet hat, ist endlich erfolgt. Katholisch.de hat es bereits gestern gemeldet, wir zitieren:

Papst Franziskus hat eine energische ökologische Wende verlangt. Die Umweltzerstörung zeige "dramatische" Folgen für die Menschen. Eine "negationistische Haltung" angesichts des weltweiten Problems sei nicht angebracht, erklärte der Papst in einer am Donnerstag verbreiteten Videobotschaft an ein Symposium zu Umweltthemen in Costa Rica. Franziskus rief zur Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik auf, aber auch zu Bildungsinitiativen. Technische Lösungen allein ohne eine persönliche Verhaltensänderung im Alltag könnten den Planeten nicht retten, so der Papst.

Es seien die Solidarität und das Engagement aller nötig. Sein Lehrschreiben "Laudato si" sei ein Aufruf an jeden einzelnen, diese Botschaft im konkreten Leben umzusetzen, sagte Franziskus. Die am Mittwoch eröffnete Tagung, die von der Katholischen Universität Costa Rica und der "Vatikanischen Stiftung Joseph Ratzinger - Benedikt XVI." ausgerichtet wird, geht am Freitag zu Ende. Im Mittelpunkt standen die Enzyklika "Laudato si" von 2015 und der Schutz Amazoniens.

Die Überschrift des ganzen bei katholisch.de: „Niemand darf Klimawandel-Folgen leugnen“. Endlich wissen wir, wo wir dran sind, endlich Klarheit. Das Lehramt hat seinen Betrieb wieder aufgenommen. Dogma und Anathema sind zurück.

Kardinal Burkes Warnung

Bild: catholicherald/GettyMit außerordentlich ernsten Überlegungen hat sich Kardinal Burke zur Situation der Kirche im 5. Jahr Franziskus‘ geäußert. In einem unter heutigem Datum erscheinenden Interview mit Paolo Gambi im Catholic Herald beginnt der Kardinal seine Ausführungen mit der Feststellung:
Gegenwärtig herrschenVerwirrung und Irrtümer über die grundlegendsten Lehren der Kirche, zum Beispiel hinsichtlich Ehe und Familie. Die Vorstellung, daß Personen, die in einer irregulären Beziehung leben, zu den Sakramenten treten könnten, widerspricht der Wahrheit sowohl hinsichtlich der Unauflöslichkeit der Ehe wie auch der Heiligkeit der Eucharistie.

Der hl. Paulus sagt uns in seinem 1. Brief an die Korinther, daß wir uns vor dem Empfang des Leibes Christi prüfen müssen, damit wir uns nicht durch unwürdigen Empfang die Verdammnis zuziehen. Inzwischen geht die Verwirrung in der Kirche aber noch weiter, denn jetzt gibt es Unklarheit darüber, ob es überhaupt Dinge gibt, die in sich böse sind – und das ist die Grundlage jeden moralischen Gesetzes. Wenn diese Grundlage in der Kirche in Frage gestellt wird, dann sind die gesamte Ordnung des menschlichen Lebens und die Ordnung der Kirche selbst bedroht.

Es gibt die Vorstellung, daß wir uns in der heutigen auf dem Säkularismus und einen völlig anthropozentrischen Ansatz gegründeten Welt selbst den Sinn des Lebens, die Bedeutung von Familie usw. schaffen können, diese Verwirrung scheint auch die Kirche erfasst zu haben. Von daher kann man das Gefühl haben, daß die Kirche anscheinend nicht bereit ist, den Geboten unseres Herrn zu gehorchen. Dann stehen wir vielleicht vor den letzten Tagen.

Als nächstes erbat der Interviewer eine Einschätzung der bemerkenswerten Aussage des Generalsekretärs der italienischen Bischofskonferenz, Bischof Nunzio Galantino, der die Reformation kürzlich als ein „Ereignis des heiligen Geistes“ bezeichnet hatte. Im Zusammenhang damit brachte er die Rede auch darauf, daß in Rom derzeit von einer Kommission für eine gemeinsame Messfeier mit Protestanten gesprochen werde. Dazu führte der Kardinal aus:

Nun, ich kann nicht erkennen, wie die Spaltung der Kirche ein Akt des Heiligen Geistes sein könnte. Das ergibt einfach keinen Sinn. Und ich weiß nicht, worum es in dieser Kommission geht – aber es ist unmöglich, eine gemeinsame Eucharistie mit Lutheraner zu feiern, denn sie glauben nicht an die Eucharistie, die die katholische Kirche lehrt, an die Transsubstantion (…). Für Katholiken bedeutete die Teilnahme an einer ökumenischen Eucharistie die Aufgabe des katholischen Glaubens. Das ist ein von Grund auf falscher Ökumenismus, der dem Glauben und vielen Seelen schweren Schaden zufügen würde.

Eine weitere Frage Paolo Gambis bezog sich auf die oft gehörte Behauptung, die Messe des Novus Ordo stelle die Erfüllung eines Auftrag des 2. Vatikanischen Konzils dar. Dazu Kardinal Burke:

Die Einzelheiten des revidierten Messritus stellen keine notwendige Folge des Zweiten Vatikanischen Konzis dar. Tatsächlich folgte die Reform des Ritus.in ihrer Umsetzung nicht so getreu, wie das hätte sein sollen, dem, was das Zweite Vatikanische Konzil gelehrt hat und wollte. Das ist der Grund dafür, daß wir heute von einer „Reform der Reform“ sprechen – soll heißen: wir sollten erneut untersuchen, wie der Ritus der Messe in größerer Treue zum Konzil zu reformieren wäre.

Zweifellos hat das Konzil den Auftrag zu einigen Reformen am Ritus der Messe erteilt. Doch einige verurteilten die Reform so, wie sie dann praktisch stattgefunden hat, als gewissermaßen zu gewaltsam, da sie so viele Aspekte der Liturgie beseitigte, daß es schwierig war, noch eine Kontinuität der Riten vor und nach dem Konzils wahrzunehmen. Doch eine solche Kontinuität ist unabdingbar, denn der Ritus der Messe ist seit den ersten christlichen Jahrhunderten als eine sich organisch entwickelnde Wirklichkeit auf uns gekommen – man kann keine „neue“ Messe im Sinn eines vollständig neuen Ritus schaffen.“

Hier noch einmal das Link zum vollständigen Text des Interviews, in dem noch mehrere andere aktuelle Probleme des Glaubens und der Kirchenverwaltung angesprochen werden. Darunter auch die Frage der gegenwärtigen Position des Kardinals, der zwar noch den Titel eines Patrons des Malteserordens trägt, sich gegenwärtig aber sowohl von Seiten des Papstes als auch des Ordens selbst von allen Angelegenheiten dieser von heftigen Auseinandersetzungen erschütterten Gemeinschaft ausgeschlossen ist.

Mit Sentimentalität gegen die Leere

Bild: Diözese Linz/Kraml  https://www.dioezese-linz.at/portal/zu/sommerakademie/bilder/gallery/20048.htmlDer nachkonziliare Modernisierungswahn hat Liturgie und Kirchen ausgeräumt und alles abgeschafft, was Sinne und Gefühle ansprechen könnte. Die Gottesdienstliche Versammlung sieht vielerorts, von den komischen Gewändern mal abgesehen, ziemlich ähnlich aus wie die Jahrestagung eines x-beliebigen Vereins, und die Kirche wie das Vereinsheim. Natürlich ist diese Ödnis schwer zu ertragen – aber da die Bilder und Motive der Tradition verpönt sind, werden neue an deren Stelle gesetzt. Gerne greift man dazu auf die gerade in der Säkulargesellschaft aktuellen Sentimentalitäten zurück – man will ja den Anschluss nicht verlieren.

Katholisch.de, das unerschöpfliche Zeitgeistmagazin für die Pastoral der Lebenswirklichkeit, hat dazu im November dem Priester und Professor für Moraltheologie an der katholischen Privatuniversität Linz, Michael Rosenberger, zwei große Gespräche gewidmet. In dem einen geht es um die Fragestellung „Warum im Paradies immer Veggie-Day ist“, der andere spricht ein „Ganz klares Ja für Kreuze auf Tiergräbern“ aus.
Gestützt auf die Autorität von Bergoglios „Laudator Si“ widerspricht Rosenberger darin dem hl. Augustinus, der bei Tieren keine unsterbliche Seele sehen konnte, und stellt fest:

Menschen schätzen ihre Haustiere, kümmern sich intensiv um sie und möchten einem verstorbenen Tier ein würdiges Gedenken geben. Die Kirche sollte über den Schatten der Tradition springen und anerkennen, dass die Menschen da ein wichtiges Bedürfnis haben, das auch ihre Liebe zur Schöpfung ausdrückt. Warum sollte die Kirche da nicht Unterstützung und Beistand geben?

Noch schöner kann man es eigentlich nicht ausdrücken, daß der Zweck von Theologie und Kirche darin besteht, den Bedürfnissen der Menschen, so wie sie diese sehen, zu folgen. Sparen wir uns ein näheres Eingehen auf die Ausführungen des Moraltheologen, zur Liturgie von Tierbestattungen, und auch zu den Überlegungen, die ihn einen jährlichen Fleischverbrauch von nicht mehr 15 Kilo pro Person empfehlen lassen. Auch das Folgende zu bewerten überlassen wir dem Sachverstand der Vertreter der sicher demnächst an den Universitäten einzuführenden Biotheologie: „Es gibt keine prinzipielle, sondern nur eine graduelle Differenz zwischen Mensch und Tier“. Ach ja.

Nur eine Aussage aus dem katholisch.de Auftritt des Theologen vom 13. 11. erscheint uns noch besonders erwähnenswert. Im Anschluss an die Information, daß die katholische Akademie Bayern und weitere kirchliche Bildungshäuser mehrmals in der Woche vegetarisches Essen anbieten (wer hätte das gedacht!), teilt der Moraltheologe mit, daß diese Häuser

... für so ein Projekt bereits mit dem Preis ‚Tierschutz auf dem Teller‘ der Schweisfurth-Stiftung ausgezeichnet (wurden) – solche Zeichen wirken also in die Welt hinein und werden geschätzt.“

Wer hier wohinein gewirkt hat erscheint uns allerdings eher fraglich. Aber wer wird kleinliche Fragen stellen, wo es doch um die empfangene Wertschätzung geht. Sentimentalität geht immer.

Zusätzliche Informationen