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Franziskaner der Immakulata II

Der hl. Franziskus auf einem Fresco CimabuesDie Aufhebung der Selbstverwaltung der Franziskaner der Immakulata und ihre Unterstellung unter einen Kommissar der Ordenskongregation sorgen nach wie vor für viel Aufregung – und das mit gutem Grund. Zwar ist es nach wie vor nicht sinnvoll, den von der höchsten Autorität bereits vorab jeder rechtlichen Prüfung entzogenen Akt als direkten Angriff auf „Summorum Pontifikum“ aufzufassen – dazu ist die Ausgangslage im Weltklerus, dem letztlich auch die Ecclesia Dei Gemeinschaften zugehören, und einem klassischen Orden, dessen Angehörige ein besonderes Gehorsamsgelübde abgelegt haben, zu verschieden. Aber andererseits entspricht das Vorgehen der Kongregation so perfekt dem Schema der Verfolgung der Traditionsanhänger seit den 60er Jahren, daß man sich schon reichlich naiv geben muß, um die Übereinstimmungen nicht wahrzunehmen.

Das Gesetz „Summorum Pontificum“ hat das Recht aller Priester des römischen Ritus, die überlieferte Liturgie zu feiern, und aller Gläubigen, Zugang zu solchen Feiern zu erhalten, bekräftigt. Ordensangehörige mit Gehorsamsgelübde können sich allerdings nur begrenzt auf dieses Recht berufen, weil sie pauschal und im Vorhinein darauf verzichtet haben, ihren eigenen Willen da zur Geltung zu bringen, wo ihre Oberen ihnen etwas zu tun oder zu lassen auferlegen – im Rahmen des sittlich und rechtlich Zulässigen, versteht sich. Die Vorgaben von Summorum Pontificum lassen hier hinsichtlich der Einzelzelebration möglicherweise einige Spielräume. Die Entscheidung hinsichtlich der Kommunitätsmesse liegt jedoch ausdrücklich bei den Oberen. Daher spielt es auch gar keine Rolle, daß die FFI ursprünglich als Gemeinschaft mit der reformierten Liturgie gegründet wurden: Als die Ordensoberen, gestützt auf eine (dazu nicht erforderliche) Mehrheit des Generalkapitels, den Beschluss fassten, für die internen Liturgien der Gemeinschaft bevorzugt (also nicht ausschließlich) die ältere Form zu verwenden, handelten sie sowohl im Rahmen der Möglichkeiten von Summorum Pontificum als auch im ihnen zustehenden Handlungsrahmen gegenüber den Mitgliedern.

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Alter Ritus und Neuevangelisierung

Aus „Vatican Insider“ vom 5. Juli übernehmen wir folgende Mitteilung:

Die Messe im alten römischen Ritus nach dem Missale von 1962 aus der Zeit vor den Reformen des 2. vatikanischen Konzils wird auch künftig ohne jede Beschränkung seitens Papst Franziskus gefeiert werden. Das bekräftigte der Theologe und Liturgiewissenschaftler Msgr. Nicola Bux in einem Interview mit der Tageszeitung Roma.

Die Bewegung für die überlieferte Liturgie wird weiter bestehen“ sagte der Konsultor der Gottesdienstkongregation, „denn die Abfolge der Päpste bricht nicht die Kontinuität der Tradition, und wer einem Vorgänger nachfolgt, erfindet die Kirche nicht aufs Neue. Manchmal wird angenomen, daß der Papst in seinem Amt seine eigenen Ansichten zum Ausdruck bringt, aber das wäre fatal. Natürlich hat jeder Papst sein eigenes Temeperament und seine eigene Biographie, aber es geht nicht darum, diese zur Geltung zu bringen, sondern stets um das Wohl der Kirche. Der Papst ist Diener der Kirche, nicht ihr Herr - das hat auch der gegenwärtige Papst mehrfach zum Ausdruck gebracht.“

Was die Haltung des gegenwärtigen Papstes hinsichtlich des Motu Proprio Summorum Pontificum in seiner Zeit als Erzbischof von Buenos Aires betrifft, so hat Kardinal Bergolio nach Ansicht von Msgr. Bux „nichts unternommen, um die Anwendung des Motu Proprio zu behindern“.

Das Interesse an der überlieferten Liturgie hat sich - so Msgr. Bux - mit der Neuevangelisierung verbunden. "In der gegenwärtigen schweren Krise des Glaubens kann eine würdig zelebrierte mystische Liturgie viel dazu beitragen, daß Menschen Gott suchen und finden. Die großen Konvertiten der Geschichte wurden beim Erlebnis der feierlichen Zeremonien und der großartigen Choräle von der Gnade berührt."

Konferenz „Sacra Liturgia“ in Rom

Gestern Nachmittag begann nach einer feierlichen Vesper in der Päpstlichen Universität vom Hl. Kreuz in Rom die Konferenz Sacra Liturgia 2013. Sie wurde eröffnet von Bischof Dominique Rey von Fréjus-Toulon, auf dessen Initiative die Veranstaltung zurückgeht. Bischof Rey ist der - soweit wir wissen - derzeit einige Ortsbischof, der dem überlieferten und dem reformierten Ritus in der Priesterausbildung gleiches Gewicht beimisst und der auch Priester für den Dienst in seiner Diözese im überlieferten Ritus weiht. In seinem Eröffnungsvortrag, den Sie in einer inoffiziellen englischen Fassung auf Rorate Cæli nachlesen können, war der Bischof besonders bemüht, die Vereinbarkeit der beiden Formen der Liturgie zu unterstreichen:

Papst Benedikt hat uns die Bedeutung der ars celebrandi gelehrt und uns daran erinnert, daß alles, was mit der Eucharistie zusammenhängt, durch Schönheit ausgezeichnet sein solle (Sacramentum Caritatis n. 41) Er hat uns gelehrt, daß es keinen Gegensatz zwischen der älteren und der jüngeren Form des römischen Ritus geben muß und daß beide zu Recht ihren Platz in der Kirche der Neuevangelisierung einnehmen. Er hat uns gelehrt, daß mit der Annahme der Katholischen Einheit auch andere liturgische Traditionen als „kostbares Geschenk“ und „weitergebenswerte Schätze“ (Anglicanorum Cœtibus, §5, III) Wertschätzung erfahren...“

Erste Bilder von der Konferenz zeigt Fr. Zuhlsorf auf WDTPRS. Wir werden unsere Berichterstattung mit Auszügen aus dem für heute Mittag angesetzten Vortrag von Msgr. Prof Stefan Heid (Christliche Archäologie) über den frühchristlichen Altar fortsetzen - er entzieht allem Gerede zur Begründung des „Volksaltars“ den Boden - soweit es nicht bereits von Uwe Michael Lang in Conversi ad Dominum widerlegt worden ist.

Pro Eligendo Summo Pontifice

Das Wappen in der SedisvakanzOration aus der Messe Pro Eligendo Summo Pontifice Romano nach der überlieferten Liturgie:

Supplici, Domine, humilitate deposcimus: ut sacrosanctæ Romanæ Ecclesiæ concedat Pontificem illum tua immensa pietas; qui et pio in nos studio semper tibi placitus, et tuo populo pro salubri regimine sit assidue ad gloriam tui nominis reverendus.“

In der deutschen Übersetzung des Schott von 1963:

In tiefer Demut flehen wir Dich an, o Herr: Deine unermeßliche Vaterliebe wolle der hochheiligen römischen Kirche einen Hohenpriester gewähren, der ob seiners väterlichen Eifers für uns Dir stets wohlgefalle, bei Deinem Volke aber wegen seiner segensvollen Regierung immer hoch in Ehren stehe zum Ruhme Deines Namens.“

Durandus' „Rationale“ auf Deutsch

Das TitelblattNun, nicht das ganze Werk mit je nach Ausgabe weit über 1000 Seiten, aber mit dem IV. Buch über die Heilige Messe sicher einer seiner wichtigsten Teile.

Das „Rationale Divinorum Officiorum“ des Guilelmus Durandus († 1296), Bischof von Mende und Mitarbeiter von Papst Bonifaz VIII. an der römischen Kurie, bildet den Höhepunkt und die Summe des liturgischen Denkens des Mittelalters. Es entsprang der damals dominierenden allegorischen Schule, die die Liturgie als unerschöpflichen Fundus symbolischer Repräsentationen des heilsgeschichtlichen Geschehens ausdeutete. Ausdeutete - das heißt nicht im Sinne heutiger Wissenschaftlichkeit „erklärte“, um die Entstehung der Liturgie oder die Absichten ihrer „Schöpfer“ darzulegen.

Das mittelalterliche Denken war sehr stark von dem Gedanken der umfassenden Ordnung und einer allgegenwärtigen Harmonie in der Schöpfung bestimmt. Entwicklungs- oder Wirkungszusammenhänge, die uns heute fast ausschließlich interessieren, wurden kaum beachtet. Die hl. Messe galt diesem Denken nicht als etwas gewachsenes und entstandenes und noch viel weniger als etwas machbares: Sie war so, wie sie war, und man konnte sie erklären und verstehen, indem man der in ihr verborgenen Ordnung und den darin enthaltenen Bildern und Gleichnissen nachspürte. Sie gaben dem frommen Sinn von Klerikern und Gläubigen alles, was sie brauchten, um die heiligen Geheimnisse im Rahmen ihrer Vorstellungskraft mitzufeiern.

Das „Rationale“ besteht aus 8 Büchern, die einen umfassenden Überblick über das gesamte liturgische Leben der Kirche in ausgehenden Hochmittelalter geben:

  1. Kirchengebäude und ihre Ausstattung,
  2. Kirchliche Ämter und ihre Funktionen,
  3. Gewänder und Insignien der Priester, Bischöfe, Äbte usw.,
  4. Die hl. Messe,
  5. Das Stundengebet,
  6. Das Kirchenjahr vom 1. Advent bis zum 26. Sonntag nach Pfingsten,
  7. Die Feste der Heiligen
  8. Kalendarium und Kalenderkunde.

Titelbild der NeuerscheinungDas Werk wurde als so wichtig angesehen, daß schon früh nationalsprachliche Übersetzungen entstanden. Darunter ist auch eine Übersetzung ins Mittelhochdeusche, die Herzog Albrecht III. von Östereich Ende des 14. Jh. für sich anfertigen ließ. Das „aufgeklärte“ Denken der Neuzeit hatte für die allegorische Messerklärung wenig mehr als Verachtung, daher gab es bis jetzt auch keine moderne deutsche Übersetzung. 

Mit der zunehmenden Einsicht in die Fruchtlosigkeit eines einseitig dem „Paradigma der Moderne“ verpflichteten Denkens für die Theologie bahnt sich hier ein Umschwung an. Von daher ist es durchaus folgerichtig, daß der hauptsächlich der Wiederentdeckung verschütteter und zu Unrecht verworfener Schätze der Tradition verpflichtete Carthusianus-Verlag jetzt eine Teilübersetzung des „Rationale“ herausgebracht hat, die von Claudia Barthold besorgt worden ist. Wir haben eine ausführlichere Vorstellung dieses IV. Buches in Vorbereitung, wollen die Anhänger der überlieferten Liturgie jedoch rechtzeitig vor Weihnachten auf diese Neuerscheinung hinweisen, die vom Meinungskartell der modernistischen Hochschultheologie nach bewährtem Muster ignoriert wird.

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