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7 Jahre Summorum Pontificum in USA

Am 7. Juli 2007 wurde Papst Benedikts Motu Proprio Summorum-Pontificum veröffentlicht, am Fest Kreuzerhöhung am 14. September 2007 ist es in Kraft getreten. Die amerikanische Zeitschrift Homiletic & Pastoral Review hat nun eine erste Sieben-Jahres-Bilanz zusammengestellt, die für die vereinigten Staaten ein durchaus gemischtes Bild zeichnet. Danach gibt es in nahezu 500 Pfarreien im Lande regelmäßige hl. Messen im überlieferten Ritus, in 335 mindestens einmal wöchentlich und in 75 davon an jedem Tag des Jahres - gelegentlich mit Ausnahmen z.B. während der Sommerferien. Nur zum Vergleich der Zahlen: Mit 78 Mio Katholiken in 190 Diözesen umfasst die amerikanische Kirche etwa drei mal soviele Gläubige wie die deutsche mit 24 Millionen in 27 Diözesen. In Deutschland gab es letztes Jahr 150 Messorte, davon gut 50 mit einer allwöchentlichen Messfeier, in der Regel sonntags. Insoweit also durchaus vergleichbar. Allerdings kann es in den USA wegen der wesentlich größeren Entfernungen an manchen Orten wesentlich schwerer fallen, eine „alte Messe“ zu erreichen, als im kleinräumigen Deutschland.

Auch in einer anderen Hinsicht gibt es bemerkenswerte Ähnlichkeiten: Von den 75 täglich stattfindenden Messen in den USA werden 51 von Priestern der Petrusbruderschaft bzw. des Instituts Christus König und Hoher Priester gefeiert, nur 24 im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Diözesen. Die Petrusbruderschaft trägt Apostolate in 34 amerikanischen Bistümern, das Institut Christus König in 6. Die Überschneidungen haben wir nicht ermittelt - aber in jedem Fall bedeuten diese Zahlen, daß die beiden Gemeinschaften in der großen Mehrzahl amerikanischer Diözesen, nämlich etwa 150, nicht vertreten sind. Dort, wo sie arbeiten dürfen, haben ihnen die Bischöfe allerdings abweichend von der deutschen Regelung mehrfach Personalpfarreien mit voller Rechtsstellung übertragen, und zwar 13 für die FSSP und 10 für das Institut Christus König. Hier findet sich ein Gesamtverzeichnis der altrituellen Personalpfarreien in den USA, auf dem noch drei weitere Personalpfarreien aufgeführt sind, die von Benediktern bzw. in einem Fall von der Diözese direkt betreut werden.

Pius V. zum Dritten

Die Rede vom „Ritus von Trient“ oder dem „Missale Pius V.“ für das römische Messbuch in der bis 1965 gebräuchlichen Form hat sich so nachdrücklich eingebürgert, daß ihre Berechtigung selten in Frage gestellt wird. Ein Aufsatz des anglikanischen Liturgiehistorikers Paul Cavendish, den dieser Anfang der 90er Jahre veröffentlichte und der nur an eher abgelegener Stelle im Internet zu finden ist, gibt Anlass, hier etwas genauer hinzuschauen. 

In Bezug auf den Ordo Missae, den das Missale Pius V. ohnehin im wesentlichen mit seinen römischen Vorgängern gemeinsam hat, erfuhr das Missale von 1570 in der Tat für Jahrhunderte praktisch keine Änderungen. Deutlich mehr Neuerungen gab es bereits in den Rubriken, und hinsichtlich des Kalenders macht Cavendish, dessen Hauptarbeitsgebiet die Erforschung des Stundengebetes ist, darauf aufmerksam, daß hier bereits in den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts tiefgreifende Änderungen einsetzten - und das durchaus nicht nur wegen der technischen Erfordernisse der Kalenderreform Gregors XIII. Er schreibt:

Das Kalendarium des Missales Pius V. war, wie schon gesagt, im Grunde das römische Kalendarium des 11. Jahrhunderts. Die Feste einer großen Zahl mittelalterlicher Heiliger wurden abgeschafft, so daß insgesamt vielleicht nur noch ein halbes Dutzend Heilige übrigblieben, die in den vier vorhergehenden Jahrunderten kanonisiert worden waren. Die Feste der großen Kirchenlehrer des Ostens, des hll. Athanasius, Basilius, Chrysostomus und Gregor v. Nazianz, wurde auf den Rang duplex gehoben, um dem Rang der vier Kirchenlehrer des Westens zu entsprechen: Gregor I., Augustinus, Hieronymus und Ambrosius. Die Kirchenlehrer des Ostens werden nicht explizit als solche bezeichnet, aber sie haben das gleiche Commune, die Messe in medio, wie ihre westlichen Brüder. Die Feste von Heiligen wie des hl. Antonius v. Padua, Nikolaus v. Tolentino, Patrick, Joachim, Franz v. Paula, Bernardin, Anna und Elisabeth v. Ungarn wurde aus dem Kalender gestrichen. Das Endergebnis war ein sehr spartanischer Kalender, der sich markant von dem unterschied, der dem pianischen Missale vorausging und auch von dem, der ihm folgte.

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Mehr zum Missale Pius V.

Der gestrige Festtag des hl. Papstes Pius V. hat noch andere Autoren dazu bewogen, die segensreiche Tätigkeit dieses Papstes als Reformer der römischen Liturgie zu beleuchten. Auf dem auch sonst sehr empfehlenswerten Blog des „Rad Trad“ fanden sich hoch interessante Ausführungen zum Thema, die wir hier geringfügig gekürzt wiedergeben.

Es beginnt ein langes ZitatDas Missale (von Pius V.) ist eine Revision des Missales von 1474, das in der Folge an verschiedenen Orten Italiens nachgedruckt worden war und dabei oft Entstellungen erfuhr. Die Bulle Quo Primum richtete sich weniger an zukünftige Kommissionen zur Liturgiereform als an betrügerische Drucker in Venedig, denen die zweifache Bestrafung durch Exkommunikation und eine Geldbuße von 200 Dukaten für Veränderungen an den Büchern angedroht wurden. Die Bulle Quod a nobis (zur Ausgabe des Breviers), die dann von Papst Pius X. aufgehoben wurde, enthält die gleichen Warnungen und Strafandrohungen in exakt der gleichen Sprache.

Das Missale von 1474 zeigt einige Unterschiede gegenüber dem von 1570: Es enthielt zahlreiche Sequenzen, was vermutlich auf den internationaleren Charakter der Curie zurückging. Der Johannesprolog als Schlussevangelium wird nicht erwähnt, weil er nicht als öffentliche Verkündigung des Priesters am Altar sondern als Privatgebet bei seinem Rückweg zur Sakristei gesprochen wurde. Außerdem enthielt es mehr Feste.

Die Neufassung von 1570 ist eine gekürzte Version der Ausgabe von 1474, wobei ihm diese Kürzungen im wesentlichen gut bekommen sind. Es verzichtet auf die Messe zur unbefleckten Empfängnis vom 8. Dezember (Egredimini et videte filie syon reginam), die durch eine Messe zur Empfängnis der seligsten Jungfrau Maria auf der Grundlage der Messe Salva sancte Parens vom 8. September ersetzt ist.

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Heiliger Pius V., bitte für uns

Heute begeht die Kirche den Gedenktag des großen heiligen Papstes Pius V. Die großen Reformen im Auftrag des Konzils von Trient, das im Dezember 1563 noch unter Papst Pius IV. abgeschlossen worden war, konnten größtenteils erst unter Pius V., der ihm 1566 nachfolgte (gest. bereits 1572, heiliggesprochen 1712), umgesetzt werden. Er ließ 1566 den Römischen Katechismus veröffentlichen, 1568 eine Neufassung des Römischen Breviers und 1570 das Missale Romanum, das dann für die nächsten 400 Jahre Richtschnur für die Liturgie der Heiligen Kirche war.

Beim Brevier ebenso wie beim Missale gingen die mit der Durchführung der Reform beauftragten Gelehrten keinesfalls davon aus, „Anpassungen an die Erfordernisse der Gegenwart“ vornehmen zu sollen oder gar Neuerungen vornehmen zu können. Das Ziel war, die durch die reformatorischen Wirren entstandenen und mit dem Aufkommen des Buchdrucks verbreiteten Irrtümer und Unsicherheiten zu beseitigen und dem Gottesdienst der Kirche wieder eine in allen Punkten ihrer Lehre und Tradition entsprechende Grundlage zu geben.

Pius V. bzw. die von ihm beauftragten Überarbeiter lösten diese Aufgabe auf zwei Wegen. Zunächst stellten sie für das Missale Romanum einen gesicherten Text her. Dazu stützten sie sich im Wesentlichen auf das „Missale secundum consuetudinem romanæ curiæ“, das erstmals 1474 in Mailand gedruckt worden war und sofort weite Verbreitung gefunden hatte. Es ist auch in einer Online-Version von 1501 verfügbar. Dieses Missale unterscheidet sich nicht wesentlich von seinen Vorgängern aus dem 13. und 14. Jahrhundert. In seinem Kernbestand (d.h. vor allem dem Canon) geht es bis auf die Zeit vor Papst Gregor d. Großen zurück – das von Pius V. für die ganze Kirche festgestellte Missale ist also alles andere als eine Neuschöpfung.

Zum zweiten waren sich die Reformer des 16. Jahrhunderts jedoch auch durchaus dessen bewußt, daß es neben dem „Gebrauch der Kurie“ noch zahlreiche andere theologisch unbedenkliche gute liturgische Traditionen in der Kirche gab. Pius V. verzichtete also in der Einführungsbulle Quo Primum zum Missale darauf, die neue Redaktion für einzig- und alleinverbindlich zu erklären, sondern erlaubten zusätzlich die Verwendung der Missale von Orden oder Ortskirchen, die seit mehr als 200 Jahren ununterbrochen und unbeanstandet in Gebrauch waren. Auch diese durften jedoch das neue Messbuch verwenden und machten davon in der Folgezeit vielfach Gebrauch.

Quo Primum wendet sich in zeittypisch starken Worten gegen jeden zukünftigen Eingriff in das soeben promulgierte Missale, damit war jedoch offensichtlich nicht gemeint, daß Text und Rubriken künftig in keiner Weise verändert oder ergänzt werden könnten. Eine erste tiefgreifende Änderung erfolgte bereits 12 Jahre nach der Promulgierung, als mit der Kalenderreform Gregors XIII. die entsprechenden Vorgaben des Missale auf die neue Zähl- und Berechnungsweise umgestellt wurden. Auch dessen Nachfolger Clemens VIII. und Urban VIII. ließen neue Ausgaben erstellen, die sich freilich auf die Einfügung neuer Heiligenfeste und die Korrektur offensichtlicher technischer Fehler beschränkten. Der Canon Missae blieb bis zur Aufnahme des hl. Joseph ins Communicantes 1962 absolut unverändert. Seine faktische Abschaffung durch die Praxis der Liturgierevolution nach 1965 bedeutet einen unerträglichen Bruch in der liturgischen Tradition.

Heiliger Pius V., bitte für uns

Heute begeht die Kirche den Gedenktag des heiligen Papstes Pius V. Die großen Reformen im Auftrag des Konzils von Trient, das im Dezember 1563 noch unter Papst Pius IV. abgeschlossen worden war, konnten größtenteils erst unter Pius V., der ihm 1566 nachfolgte (gest. bereits 1572, heiliggesprochen 1712), umgesetzt werden. Er ließ 1566 den Römischen Katechismus veröffentlichen, 1568 eine Neufassung des Römischen Breviers und 1570 das Missale Romanum, das dann für die nächsten 400 Jahre Richtschnur für die Liturgie der Heiligen Kirche war.

Beim Brevier ebenso wie beim Missale gingen die mit der Durchführung der Reform beauftragten Gelehrten keinesfalls davon aus, „Anpassungen an die Erfordernisse der Gegenwart“ vornehmen zu sollen oder gar Neuerungen vornehmen zu können. Das Ziel war, die durch die reformatorischen Wirren entstandenen und mit dem Aufkommen des Buchdrucks verbreiteten Irrtümer und Unsicherheiten zu beseitigen und dem Gottesdienst der Kirche wieder eine in allen Punkten ihrer Lehre und Tradition entsprechende Grundlage zu geben.

Pius V. bzw. die von ihm beauftragten Überarbeiter lösten diese Aufgabe auf zwei Wegen. Zunächst stellten sie für das Missale Romanum einen gesicherten Text her. Dazu stützten sie sich im Wesentlichen auf das „Missale secundum consuetudinem romanæ curiæ“, das erstmals 1474 in Mailand gedruckt worden war und sofort weite Verbreitung gefunden hatte. In einer Version von 1501 ist es auch Online zum Download verfügbar. Dieses Missale unterscheidet sich nicht wesentlich von seinen Vorgängern aus dem 12. und 13. Jahrhundert. In seinem Kernbestand (d.h. vor allem dem Canon) geht es bis auf die Zeit vor Papst Gregor d. Großen zurück – das von Pius V. für die ganze Kirche festgestellte Missale ist also alles andere als eine Neuschöpfung. Insoweit ist die Rede vom „Missale von Trient“ etwas irreführend - das Missale Pius V. ist das Meßbuch der lateinischen Kirche vom frühen Mittelalter bis in die Gegenwart.

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