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Levitenamt im Ritus der Dominikaner

Ein weiteres Mal unterstreicht die westliche Provinz der Dominikaner in den Vereinigten Staaten ihre Bindung an den überlieferten Ritus des Ordens - und gleichzeitig die enge Verbindung zur Ortsdiözese. Zum Fest der unbefleckten Empfängnis Mariens am 8. Dezember zelebrierten Angehörige des Ordens in der dem Orden zur Seelsorge anvertrauten Kirche zum hl. Rosankranz in Calaroga ein levitiertes Hochamt nach dem Missale und den Zeremonien des Ordens. Ein Teil des Altardienstes wurde von Seminaristen des Periesterseminars der Erziözese Portland übernommen.

Einer der wesentlichen formalen Unterschiede zwischen dem Ordensritus und dem römischen Gebrauch ist die Stellung der Gabenbereitung. Im römischen Ritus ist sie integraler Bestandteil der Opferung - also genau jenes „kleinen Kanons“, der in der reformierten Liturgie weitgehend auf die Bereitung der Gaben reduziert worden ist. Bei den Dominikaner findet diese Zubereitung vor dem Evangelium, teilweise sogar vor der Messe insgesamt, statt; die eigentliche Opferung der Gaben im „kleinen Kanon“ erfolgt dann am gewöhnlichen Ort, allerdings mit Hostie und Kelch gleichzeitig.

Ein Teil der Besonderheiten dieses Messordo sind in den Bildern auf der Facebook-Seite der Kirche zu sehen, der wir auch das Bild oben entnommen haben. Es zeigt die im römischen Ritus unbekannte Händewaschung des Diakons vor der Ausbreitung des Korporale auf dem Altar.

Ein vergessener Jahrestag

Im Trubel der Synode haben wir - und nicht nur summorum-pontificum.de - ganz übersehen, daß der 18. Oktober ein bemerkenswertes Datum darstellt: An diesem Tag vor 50 Jahren feierte Papst Paul VI. aus Anlass deer Heiligsprechung der Ugandischen Märtyrervzum letzten Mal ein Hochamt nach dem uralten Ritus der Papstmesse. Wobei das „uralt“ auch hier cum grano salis zu verstehen ist: während einige Elemente wie der griechische Diakon und die Kommunion des Zelebranten am päpstlichen Thron tatsächlich in die älteste Zeit zurückreichen, haben andere ihren Ursprung im Zeremoniell des päpstlichen Hofes, wie es sich in der Renaissance und im Barock ausprägte. Da dieser Hof im Zuge der nachkonziliaren Reformen abgeschafft und durch eine Bürokratie aus dem Geist der 60er Jahre ersetzt wurde, sind heute auch viele der Ämter und Rollen verschwunden, die der feierlichen Papstmesse ihr spezifisches Gepräge verliehen. Mit einer Wiederbelebung ist nicht zu rechnen, und das ist nur begrenzt zu bedauern: Für diese Art von Gottesdienst, die die Liturgie des himmlischen Jerusalem im Spiegel des Zeremoniells von Königshöfen nachahmen und vorstellen wollte, fehlt heute jedes Sensorium. Insbesondere unter einem Papst, dem die Liturgie allenfalls als Ort für Kurzpredigten von Bedeutung zu sein scheint.

Der „Rad Trad hat einige Bilder von der letzten Papstmesse am 18. 10. 1964 aufgetrieben und mit kurzen Kommentaren auf seinem Blog präsentiert.

Summorum Pontificum - Sieben Jahre Rechtskraft

Von Clemens Victor Oldendorf

Es ist eine schöne Fügung, dass in diesem Jahr das Fest Kreuzerhöhung auf einen Sonntag fällt, denn der 14. September 2014 markiert den siebten Jahrestag, seitdem das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. Rechtskraft erlangt hat. Damit bestimmte er den römisch-tridentinischen Ritus nach den Büchern seiner letzten vorkonziliaren editio typica von 1962 kirchenrechtlich zum "außerordentlichen Usus des einen Römischen Ritus", als dessen "ordentlicher Usus" seither die nachkonziliar neu geordnete Römische Liturgie gilt.

Freude

Zuallererst empfinden wir daher am heutigen Tag Freude darüber, dass mit Summorum Pontificum prinzipiell die überlieferte Römische Liturgie sozusagen wieder grundsätzlich barrierefrei zugänglich ist, während sie von 1970 an praktisch nicht erlaubt zu sein schien und auch die Indulte von 1984 und 1988 die Überwindung großer Hindernisse und Einschränkungen voraussetzten, wollte man als Priester die liturgischen Bücher von 1962 verwenden oder als Gläubiger an gottesdienstlichen Feiern nach diesen Büchern teilnehmen. Erschwerend kam hinzu, dass 1988 die Bischöfe "eingeladen" werden mussten, die Möglichkeit, das Indult zu gewähren "weit und großzügig" anzuwenden. Eine solche "Einladung" zeigt aber nur an, dass die Bischöfe dies von sich aus und aus eigenem Antrieb in der Zeit zwischen 1984 und 1988 weithin nicht getan hatten. Auch nach 1988 blieb diese Großzügigkeit die Ausnahme, die liturgische Frage in diesem sensiblen Punkt doch dem Gutdünken und freien Ermessen der Bischöfe gänzlich überlassen. Sie waren eben nur eingeladen, nicht aufgefordert oder verpflichtet.

Wohl auch deshalb stellt das aktuell gültige Motu Proprio aus 2007 keine solche Bedingung mehr auf. Jeder Priester des Römischen Ritus, der nicht anderweitig rechtlich daran gehindert ist, der den außerordentlichen Usus beherrscht und in lateinischer Sprache zelebriert, kann, ohne dass eigens eine Zustimmung oder vorhergehende Erlaubnis seines Ortsordinarius oder Ordensoberen erforderlich wäre, frei entscheiden, entweder nach dem Messbuch Pauls VI. oder demjenigen Johannes' XXIII. zu zelebrieren. Gleiches gilt für die Sakramentenspendung und die Sakramentalien.

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Sieben Jahre Summorum-Pontificum

Am 7. Juli 2007, heute vor 7 Jahren, ließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ veröffentlichen. Es sollte 9 Wochen später in Kraft treten und damit der Liturgie nach dem Missale der Päpste Pius V., Clemens VIII., Pius X., Pius XII und Johannes XXIII. wieder volles Recht in der ganzen Kirche verschaffen. Sieben Jahre und einen Papstrücktritt später haben wir einerseits Grund zu großer Dankbarkeit dafür, daß die Position derer, die an der Liturgie der Tradition festhalten wollen, mit dem Motu Proprio rechtlich und theologisch deutlich gestärkt worden ist. Das ist nicht ohne sichtbare praktische Auswirkungen geblieben. Gleichzeitig müssen wir feststellen, daß die Beachtung des Kirchenrechts vielerorts in das Belieben von Ordinariatsbürokraten und Ordinarien gestellt erscheint, und daß die höchste Autorität weder die Kraft noch auch den entschiedenen Willen hat, das bestehende Recht gegen die Willkür des herrschenden Modernismus zur Geltung zu bringen.

Für viele Theologen mit und ohne Amt ist die überlieferte Liturgie nichts anderes als die peinliche Erinnerung an einen – je nach Zählung 1000 – 1600 Jahre langen – Abschnitt der Kirchengeschichte, in dem die Kirche, von Unwissenheit und Paktieren mit weltlicher Macht verleitet, ihre eigentliche Sendung vergaß und den gläubigen Menschen Steine statt Brot anbot. Deshalb werden Priester, die die überlieferte Liturgie feiern wollen, vielfach schikaniert und verfolgt und ihre Gemeinden den absurdesten Verdächtigungen ausgesetzt. Nach wie vor gibt es Diözesen, deren Bischöfe ihren Priestern und Gläubigen streng verbieten, was das Gesetz der universalen Kirche als ihr Recht anerkennt – und die sich dennoch der vollen Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom erfreuen können. Manche setzen ihre Erwartung darauf, daß der eine Papst mit einem Federstrich aufheben könne, was sein oder seine Vorgänger feierlich beschlossen und verkündet haben – eine Kirche nach Laune und Mode des Tages.

Was dazu zu sagen ist, hat der damalige Kardinal Joseph Ratzinger schon Jahre, bevor er Papst wurde, in aller Deutlichkeit ausgeführt:

Nach dem II. Vatikanum entstand der Eindruck, der Papst könne eigentlich alles in Sachen Liturgie, vor allem wenn er im Auftrag eines ökumenischen Konzils handle. ... Tatsächlich hat aber das I. Vatikanum den Papst keinesfalls als absoluten Monarchen definiert, sondern ganz im Gegenteil als Garanten des Gehorsams gegenüber dem ergangenen Wort: Seine Vollmacht ist an die Überlieferung des Glaubens gebunden – das gilt gerade auch im Bereich der Liturgie. Sie wird nicht von Behörden „gemacht". Auch der Papst kann nur demütiger Diener ihrer rechten Entwicklung und ihrer bleibenden Integrität und Identität sein ... Die Vollmacht des Papstes ist nicht unbeschränkt; sie steht im Dienst der heiligen Überlieferung.“ (Der Geist der Liturgie, S. 142-143)

Die wesentlichen Dokumente zur rechtlichen und theologischen Stellung der überlieferten Liturgie in der Kirche von heute finden Sie hier auf Summorum Pontificum: Das Motu Proprio; der Begleitbrief an die Bischöfe, die Instruktion Universæ Ecclesiæ.

Bedeutungsschwere Details

In seinem neuesten Positionspapier zu Grundsatzfragen der überlieferten Liturgie, das soeben auf Rorate Caeli veröffentlicht wurde, macht Joseph Shaw von Una Voce International den Friedenskuss aus dem feierlichen Hochamt zum Thema. Er benennt zwei historische Wurzeln des Ritus, der zunächst aus einem Austausch zeremonieller Küsse sowohl zwischen den Klerikern im Allerheiligsten als auch unter den Gläubigen bestand: Eine römisch/nordafrikanische Form, bei der die Zustimmung der versammelten Gemeinde zu der Handlung am Altar und der Teilhabe der Gläubigen daran im Vordergrund steht, und eine gallisch/germanische, die den Ausdruck der Achtung und Liebe der Gemeindemitglieder untereinander betont – beides freilich ohne die jeweils andere Sichtweise auszuschließen. Soweit etwa der Stand bis zum 6.-7. Jahrhundert.

Im Zuge der folgenden Jahrhunderte entwickelte sich Verständnis und Deutung des Rituals weiter: Der wahre Friede ist etwas, das die Menschen nicht von sich aus bewerkstelligen können, sondern das nur gelingen kann, wenn es von Gott ausgeht. Zum Ausdruck dessen war im 10. Jahrhundert eine Form voll ausgebildet, bei der der Zelebrant zunächst den Altar, das Sinnbild für Christus, küsste und den so vom Altar empfangenen Frieden im Gruß an die Mitzelebranten und von dort aus an die versammelten Gläubigen weitergab.

Aus praktischen Gründen ging diese Weitergabe an die Mitfeiernden im römischen Ritus später als Vollzug verloren, die Bedeutung selbst blieb jedoch bewahrt. Shaw schreibt dazu:

Diese Entwicklung ist ein Beispiel für ein in der Liturgiegeschichte sehr verbreitetes Doppelphänomen: Riten und Zeremonien werden einerseits auf das symbolische Minimum reduziert, während andererseits Riten, an denen die Gläubigen ursprünglich beteiligt waren, nun stellvertretend für diese allein von den Klerikern ausgeführt werden. Vielfach wurde darin eine bedauernswerte Entwicklung gesehen, aber Papst Pius XII hat uns (in Mediator Dei) daran erinnert, daß archaische Liturgische Formen nicht notwendigerweise den Vorzug vor später entwickelten verdienen, stand doch auch diese Entwicklung unter dem Einfluss der Vorsehung.

Im römischen Ritus sind häufig archaische Zeremonien in verkürzter oder sogar nur rudimentärer Form erhalten, die dennoch klarer Ausdruck der ursprünglichen Bedeutung sind und uns an die Altertümlichkeit des Ritus erinnern. Diese komprimierten Bedeutungen solcher Riten sind ein Bollwerk gegen jede Banalisierung, selbst kleinste Elemente der außerordentlichen Form sind, wie die Details jedes großen Kunstwerks, voll von Bedeutung.“

Mit der behaupteten Rückkehr zu einer ursprünglichen Form hat der Novus Ordo nicht nur diese Bedeutungsfülle verloren, sondern auch eine so längst überwundene im wahren Sinne des Wortes primitive Bedeutung wieder in den Vordergrund gerückt: Nun sieht es so aus, als ob der Friede das Werk der Versammelten sei.

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