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Canon der Bischöfe

Auf dem Umweg über Fr. Zuhlsdorf erfahren wir, daß es schon seit dem vergangenen Sommer bei Nova & Vetera eine Neuauflage des Canon Missæ ad Usum Episcoporum ac Prælatorum gibt - also jener Version des Römischen Messbuchs im überlieferten Ritus, das für jedes Pontifikalamt benötigt wird. Damit ist eines der letzten "Bücher von 1962", dessen Beschaffung in den letzten Jahren zunehmend schwieriger wurde, wieder in einer authentischen und relativ preiswerten (185,- €) Ausgabe zu bekommen.

Der Canon Missæ ad Usum Episcoporum enthält neben den am Thron oder Faldistorium zu verrichtenden Ankleidegebeten des Bischofs auch die besondere Form des Hochgebets, die traditionsgemäß bei der Feier von Pontifikalämtern zu verwenden ist. Es ersetzt in dieser Funktion die Kanontafeln, an deren Stelle es seinen Platz auf der Mitte des Altars findet. In einer zweiten Funktion ist das Buch als Reise-Pontifikale verwendbar. Es enthält daher traditionell neben dem Ritus der Spendung des Firmsakramentes auch die wichtigsten Riten für Weihen und Segnungen, die nach der Tradition in weitaus größerem Umfang als heute dem Bischof vorbehalten waren, darunter:

  • In Consecratione Episcopi,
  • In Consecratione Abbatis,
  • In Consecratione Abbatissae,
  • In Benedictione et Consecratione Virginum,
  • In Benedictione Coemeterii,
  • In Reconciliatione Ecclesiae vel Coemeterii,
  • Ritus Confirmationis,
  • Ordo ad patenam et calicem consecrandam,
  • Benedictio Apostolica cum indulgentia plenaria elargienda,
  • Ritus et Formula Absolutionis et Benedictionis Pontificalis,
  • Ordo ad Benedicendum et Imponendum Primarium Lapidem,
  • Ordo ad Ecclesiam Benedicendam ...

Als einzigen Punkt der Kritik an der ansonsten hochwertigen Ausstattung des Buches merkt Fr. Zuhlsdorf an, daß Format und Druck angesichts der zu erwartenden Verwendung durch ältere Herren in nicht immer optimal ausgeleuchteter Umgebung etwas größer angelegt hätten sein können. Wünschen wir uns also, daß viele jüngere Bischöfe bereit sind, es zu nutzen.

Quatembersamstag in der Fastenzeit

Nach dem traditionellen Kalender fällt die Frühjahrsquatember auf die zweite Hälfte der ersten Fastenwoche. Und ebenso wie bei der Quatember im Advent war der Quatembersammstag einer der bevorzugten Termine zur Erteilung der heiligen Weihen. Dieser Samstag hatte ursprünglich keine eigene Messe. Der Weihgegottesdienst fand nach römischem Brauch während einer Vigil zum zweiten Fastensonntag in der Peterskirche statt. Da diese im wesentlichen Teil bereits auf den Sonntag  fiel, nahm man auch das Evangelium vom Sonntag - das behielt man auch bei, als die Feier vorverlagert wurde und ganz am Samstag, und später vormittags, stattfand. 

Der nächtliche Weihegottesdienst hatte ursprünglich ebenso wie die Ostervigil zwölf Lesungen, er wurde deshalb auch als „Samstag der zwölf Lesungen“ bezeichnet. Sie stellten in Perikopen aus dem alten Testament das Heilshandeln Gottes an seinem Volk und dessen Vermittlung durch seine geweihten Diener vor Augen. Diese Zahl wurde später - örtlich und zeitlich uneinheitlich - verringert und der Zahl der Weihestufen angepasst. In der heute verbindlichen Form der überlieferten Liturgie nach den Büchern von 1962 sind es noch fünf Lesungen aus dem alten Testament und eine Epistel. Nach jeder dieser Lesungen folgt ein - heute nur noch kurzes - Graduale, in desen Kontext die niederen Weihen erteilt werden. Die Weihe der Diakone erfolgt unmittelbar nach der Epistel; die Priesterweihe im Rahmen des nach diesen Weihen folgenden Tractus. Dieser umfangreiche Wort- und Weihegottesdienst findet dann mit der Verlesung des Evangeliums seinen Abschluß - der weitere Ablauf folgt dem üblichen Ordo der Fastenzeit. 

Der Wortlaut der oratio super populum für diesen Tag bringt in charakteristischer römischer Kürze und ohne jedes Risiko eines Mißverständnisses zum Ausdruck, wie die Kirche bis heute das stets aktuelle Problem anging, daß die „Lebenswirklichkeit“ der Gläubigen und die Gebote Gottes nicht spontan und mühelos übereinstimmen:

Oremus. Humilitate capita vestra Deo. Fideles tuos, Deus, benedictio desiderata confirmet: quae eos et a tua voluntate numquam faciat discrepare, et tuis semper indulgeat beneficiis gratulari. - Lasset uns beten; neiget in Demut euer Haupt vor Gott: Gott, der ersehnte Segen stärke Deine Gläubigen; er bewirke, daß sie nie von Deinem Willen abweichen und lasse sie Deiner Wohltaten sich allezeit erfreuen.“

Gebet für die Rückkehr zur Einheit

Mit dem heutigen Sonntag beginnt die „Gebetswoche für die Einheit der Christen“. Sie ist keine Erfindung der 60er Jahre. Ihre Anfänge liegen im Jahr 1908, als Paul Wattson, Mitbegründer der Franziskaner von Graymoor, anregte, zwischen dem Fest der Kathedra Petri am 18. Januar und dem der Bekehrung des hl. Paulus am 25. Januar eine Oktav mit dem Gebet für die Einheit der Christen abzuhalten. Der Vorschlag wurde von Papst Pius X. begrüßt, und Papst Benedikt XV. empfahl, in der ganzen Kirche danach zu verfahren.

Soweit dieser Vorschlag in der Kirche aufgenommen wurde, verwandte man zur Feier besonderer Gottesdienste zu diesem Anlass das traditionelle Formular der „Votivmesse zur Beendigung einer Kirchenspaltung“. Der Introitus lautet:

Erlöse uns, o Herr, unser Gott, und sammle uns aus der Mitte der Heiden, auf daß wir Deinen heiligen Namen preisen und Deines Ruhmes uns rühmen.“

Das Tagesgebet:

O Gott, Du besserst die Irrenden. Du einigst die Zerstreuten und bewahrst die Geeinten; daher bitten wir Dich: Gieße in Deiner Milde die Gnade der Einheit über das christliche Volk aus, auf daß es die Spaltung behebe, mit dem wahren Hirten Deiner Kirche sich vereinige und so Dir würdig zu dienen vermöge.“

Bis in die Zeit der Apostelschüler

Rechtzeitig zum Beginn des Jahres 2015 lag jetzt die letzte Nummer des Jahrgangs 2014 der Una-Voce-Korrespondenz im Briefkasten. Bevor wir uns näher mit der Ausgabe beschäftigen können, hier schon einmal eine Passage aus dem langen Artikel von Heinz-Lothar Barth über „Die Darbringung des hl. Messopfers“, der in dieser Ausgabe seinen Abschluss findet. Die Passage enthält Infoprmationen zu einem Seitenthema, das es wert ist, eigens hervorgehoben zu werden: Zu den von Papst Paul VI. „abgeschafften“ niederen Weihen zur Vorbereitung auf das eigentliche Sakrement der Priesterweihe. Barth schreibt: 

Man kann es (...) nur als einen großen Schaden für die Kirche bezeichnen, daß sämtliche niedere Weihen und zusätzlich der Subdiakonat heute nicht mehr als offizielle Stufen der klerikalen Hierarchie existieren. Diese wurden abgeschafft, obwohl sie genau in der Form und Reihenfolge, wie sie in der Kirche immer praktiziert „wurden, bereits sicher für das Jahr 249 belegt sind. Das kann man wissenschaftlich zuverlässig einem Brief des Papstes Cornelius an Bischof Fabius von Antiochien entnehmen, der in die Kirchengeschichte des Eusebius inkorporiert ist (6,43). Jene Weihestufen waren ferner auf dem Trienter Konzil durch einen dogmatischen Kanon gegen protestantische Angriffe geschützt Worden (DH 1772). Außerdem wird dort ihr hohes Alter betont (DH 1765). Daher ist es überhaupt nicht nachzuvollziehen, daß Papst Paul Vl. 1972 durch das Motu proprio „Ministeria quaedam“ diese Weihen abgeschafft hat. Damit wurde eindeutig eine unstatthafte, durch die katholische Tradition nicht gedeckte partielle Laisierung der Kirche betrieben: Statt Klerikern jene Weihen zu spenden, nahm man jetzt „Beauftragungen“ von Laien vor! Unsere Kritik ist außerdem schon deshalb berechtigt. Weil durch jene Maßnahme das stufenweise Hineinwachsen des jungen Mannes in seinen priesterlichen Dienst beschädigt und damit auch die Ausrichtung des Priestertums auf das hl. Meßopfer abgeschwächt wird. Leider hat auch Summorum Pontificum hier keine Abhilfe geschaffen. Der gravierende Fehler ist unbedingt möglichst bald zu korrigieren. Dies fordert auch Weihbischof Athanasius Schneider: Ostiarier, Lektor, Exorzist, Akolyth und Subdiakon haben wieder mit ihren alten klerikalen Rechten in einer „Reform der Reform" eingeführt zu werden, die Weihen müssen selbstverständlich mit der einhelligen Tradition der Kirche für Männer reserviert bleiben!“

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Neuaflage des Ambrosianischen Missale

Die verschiedenen lateinischen Riten unterscheiden sich vielfach nur in Merkmalen, deren Bedeutung oft im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Sichtbarkeit steht: Der Einzug zum feierlichen Hochamt mit 7 Subdiakonen als Akolythen in Lyon oder mit einer großen Zahl Mitra-tragender Kanoniker in Mailand gab sicher ein beeindruckendes Bild ab – die theologische Bedeutung solcher Äußerlichkeiten ist eher gering. Dagegen gibt es manchmal kleine Unterschiede in den leise gesprochenen Gebeten, die erst bei wiederholtem Hören aufhorchen lassen, etwa, wenn es in zahlreichen mittelalterlichen Lokalriten „Orate fratres et sorores" heißt – womit klar ist, daß sich diese Aufforderung zumindest nach dem Verständnis dieser Orte nicht allein an die Kleriker, sondern an die ganze versammelte Gemeinde richtete.

Daher ist es sehr erfreulich, daß jetzt eine Neuausgabe des Ordo Missae für den Ambrosianischen Ritus in seiner überlieferten Form erschienen ist, und zwar nicht nur auf Papier, sondern auch zum kostenfreien Download als PDF. Worin der viel beredete und selten gesehene Ritus von Mailand dem römischen gleicht und worin er sich unterscheidet, kann jetzt jeder selbst an den Texten nachverfolgen.

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