Altes Brevier der Dominikaner
- Details
- 24. April 2017
Vor wenigen Tagen hat die Website zur traditionellen Liturgie des Dominikanerordens Dominican Liturgy das zweibändige Brevier des Dominikanerordens in einer Version von 1909 zum kostenlosen Download (herunterladen Band 1, Band 2) ins Netz gestellt.
Das römische Brevier hat im vergangenen Jahrhundert zahlreiche Änderungen erfahren. Besonders einschneidend waren die Neuordnung des Psalters durch Papst Pius X. im Jahr 1911, die unter anderem erhebliche Veränderungen im Bestand der Antiphonen mit sich brachte, dann die neuen lateinischen Psalmenfassung unter Pius XII im Jahr 1945, die den alten Vulgata-Psalter in kürzester Zeit faktisch verdrängte und schließlich die völlige Neuordnung in der Liturgia Horarum im Zuge der Liturgiereform Pauls VI. im Jahr 1971, die einerseits den Psalter schwer beschädigte, andererseits aber die meisten der Hymnen, die bereits 1631 durch die Reform Urbans VIII. beschädigt worden waren, wieder in der ursprünglichen Gestalt oder doch nahe daran wieder herstellte.
Das Dominikaner-Brevier von 1909 nimmt in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung ein, die es für Interessenten der Breviergeschichte besonders interessant macht. Es enthält nicht nur die Ordnung der Psalmenlesungen und der Antiphonen in der auf Trient zurückgehenden Fassung vor der (in ihrer Sinnhaftigkeit übrigens kaum zu bestreitenden) Reform Pius X. Dazu die Hymnen ohne die redaktionellen Verschlimmbesserungen der Urban-Kommission, da die meisten Ordensbreviere und eben auch das der Dominikaner diese von humanistischen Modernismen beeinflussten Änderungen nicht mitgemacht hatten. Von seinem Textbestand her steht es somit der Zeit von Trient näher als viele andere Brevierausgaben des 19. und 20. Jahrhunderts. Andererseits ist es aber nach der Präsentation dieser Texte und deren kapitelmäßigen Aufbereitung schon sehr nahe bei den modernen Ausgaben des 20. Jahrhunderts, so daß man sich ohne größere Schwierigkeiten darin zurechtfinden kann.
Kinder in der Messe
- Details
- 20. April 2017
Was tun mit kleinen Kindern in der Messe? In einem Interview mit dem englischen katholischen Magazin „Regina“ (wo ist eigentlich die deutsche Version geblieben?) und mit weiteren Ausführungen auf seinem Blog geht Joseph Shaw von der Una Voce in England und Wales dieser Frage nach. Zwei Gedanken schienen uns besonders mitteilenswert:
Es ist schon so, daß kleine Kinder nicht auf gleiche Weise zum Besuch der Messe verpflichtet sind wie größere und Erwachsene, und es stimmt auch, daß es für bestimmte Klassen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten üblich war, die Kinder zuhause bei den Dienstboten zu lassen, wenn die Erwachsenen zur Kirche gingen. … Doch an der Haltung von Jesus Christus gibt es überhaupt keinen Zweifel: Hindert die Kleinen (pavuli bei Markus, infantes bei Lukas) nicht daran, zu ihm zu kommen. Und den Gesang der Kinder bei seinem Einzug nach Jerusalem hat er nicht nur zugelassen, sondern ausdrücklich verteidigt (Math. 21, 15/16). Es waren die Pharisäer und Hohen Priester, die sich davon gestört fühlten.
Bei der Abfassung des Positionspapiers über die Teilnahme von Kindern am Gottesdienst war ich überrascht über die Passagen im Alten Testament, die die Teilnahme von Kindern an liturgischen Feiern verlangen, beispielsweise „versammelt die Kleinen und die Säuglinge) (Joel 2,15) oder „die Männer wie die Frauen, Kinder und Fremde“ (5. Mos. 31.12). An vielen Stellen werden ausdrücklich „alle“ zur Teilnahme an der Liturgie aufgerufen, und nach diesen überaus klaren Aussagen gibt es keinen Anhalt dafür, Kinder jemals auszuschließen.
Den Grund dafür, daß das doch immer wieder auf die eine oder andere Weise versucht wird – vom in den USA beliebten crying room mit TV-Übertragung bis zur Kinderbespaßung im Gemeindezentrum während des größten Teils der Messe in vielen deutschen NO-Gemeinden – erklärt Shaw folgendermaßen:
Die kurzgefasste Antwort besteht in einem rationalistischen Mißverständnis dessen, was Liturgie ist. Wenn man glaubt, daß die Teilnahme an der Liturgie ein intellektuelles Verständnis der Vorgänge verlangt, dann kann man sich nicht vorstellen, daß Kinder viel davon haben (und viele Erwachsene auch nicht). Wenn man dagegen davon ausgeht, daß die Liturgie denen, die anwesend sind oder für die sie dargebracht wird, objektiv zum Segen gereicht, wenn man glaubt, daß die Sakramente tatsächlich ein göttliches Eingreifen zugunsten derer bewirken, die sie empfangen – dann wird man auch die Kinder mit dazu holen wollen. Auf der anderen Seite die rationalistische Vorstellung, die eine Liturgie in der Umgangssprache verlangt und die Taufe, die Erstkommunion und Firmung auf später verschieben will, und die im priesterlichen Segen, Weihwasser Skapulieren und Reliquienverehrung bestenfalls rein natürliche Mittel sieht, um die Menschen an etwas Höheres zu erinnern – und oft genug nicht mehr als bloßen Aberglauben. Und genau diese Vorstellung liegt letztlich dem Widerstand gegen Kinder in der Messe zu Grunde. Aber das steht ganz klar im Widerspruch zum Alten Testament und zu den Worten unseres Herrn.
Darin, daß das objektive Verständnis von Meßopfer und Sakramenten in den Gemeinden der überlieferten Liturgie weitaus stärker verwurzelt ist als im Bereich des Novus Ordo sieht Shaw den Grund, daß diese Gemeinden sich weitaus seltener durch kleine Kinder gestört fühlen. Das ist für ihn ein wichtiges Motiv für Eltern, mit ihren Familien an diesen Liturgien teilzunehmen. Beobachtungen hierzulande können das im großen Ganzen bestätigen.
Im Widerspruch zum Kirchenrecht
- Details
- 08. April 2017
Der an der römischen Rota tätige Kirchenrechtler und Theologe Markus Graulich hat bei der Podiumsdiskussion am letzten Tag der Liturgischen Tagung in Herzogenrath auf eine bemerkenswerte Diskrepanz zwischen dem geltenden Kirchenrecht und den von der deutschen Bischofskonferenz aufgestellten „Leitlinien“ zur Umsetzung von Summorum Pontificum hingewiesen. Demnach stehen diese kurz nach dem Inkrafttreten von Summorum Pontificum im Herbst 2007 erlassenen Richtlinien in einigen Punkten im Gegensatz zu der Rechtslage, wie sie in der Instruktion Universæ Ecclesiæ vom April 2011 festgelegt worden ist und damit auch in den Bistümern Deutschlands geltendes Recht ist. Die Vorgaben von Universæ Ecclesiæ kennen keine Begrenzung oder Qualifizierung des Teilnehmerkreises für alte Messen, sondern erlauben den Pfarrern die Zelebration im überlieferten Ritus auch dann, wenn eine größere Zahl von Messbesuchern keine Pfarrangehörigen sind. Die Deutsche Bischofskonferenz verlangt demgegenüber für diesen Fall, dass ein Antrag an den Diözesanbischof gestellt werden muss. „Diese Leitlinie geht klar über die Norm hinaus und stellt eine Bedingung auf, welche dem Gesetzestext nicht entspricht und daher keinen rechtlichen Bestand hat“ führte Prof. Graulich dazu aus.
Nun ist die Rechtslage das eine, die im Leben einer Pfarrei praktizierte und praktizierbare Realität das andere. Tatsächlich gibt es nach wie vor relativ wenige Pfarreien, in denen der Ortspfarrer oder ein von ihm dazu beauftragter Kaplan die überlieferte Messe zelebriert. Die in allen Diözesen durchgeführten oder gerade stattfindenden Strukturreformen mit komplizierten Zuständigkeitsregelungen und der damit verbundene Abbau der traditionellen Rechtsstellung der Pfarrer haben die Möglichkeiten der Pfarrer verringert, auf eigene Verantwortung Messen im traditionellen Ritus so in das Leben der Gemeinden zu integrieren, wie Summorum Pontificum das ursprünglich beabsichtigt hat. Der von traditionstreuen Laiengruppen geforderte und oft unter großen eigenen Anstrengungen organisierte Einsatz „pfarrfremder“ (was für eine Vorstellung!) Geistlicher wird vielerorts von den Bischöfen, deren Zustimmung in diesem Fall eingeholt werden muß, nach Kräften behindert.
Diesem in den meisten Diözesen herrschenden Geist der Abgrenzung von der historischen Gestalt der Kirche wird mit einem bloßen Verweis auf die geltende Rechtslage kaum umfassend beizukommen sein. Trotzdem empfiehlt es sich im Konfliktfall, die Instruktion von 2011 aufmerksam zu Rate zu ziehen, um sich Klarheit über die jeweils einzuhaltenden Rechte und Pflichten zu verschaffen und gegebenenfalls deren Umsetzung in Rom einklagen zu können.
Einen ausführlichen Bericht über die Posiumsdiskussion auf der Tagung in Herzogenrath hat Regina Einig in der Tagespost vom 3. April veröffentlicht.
Marienmesse zum Jahrestag von Fatima
- Details
- 06. April 2017
Die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei für die Belange des überlieferten Ritus hat gestern ein Dekret veröffentlicht, daß es allen Priestern ermöglicht, zum 100. Jahrestag der ersten Marienerscheinung von Fatima am 13. Mai eine Votivmesse zum Gedächtnis Unserer Lieben Frau von Fatima zu zelebrieren.
Die Kommission hat dazu der Votivmesse Immaculatæ Cordis Beatæ Mariæ Virginis für disen Tag den Rang eines Festes II. Klasse verliehen. Das macht es möglich, das ansonsten für den 13. Mai vorgesehene Fest des hl. Robert Bellarmin (III. Klasse) in diesem Jahr zu verdrängen.
Latein und Volkssprache
- Details
- 15. März 2017
Immer wieder hört man zur Begründung der Feier des Gottesdienstes in der Volkssprache die Behauptung, schließlich habe auch Rom, nachdem die griechische Sprache dort als Sprache der Gebildeten außer Gebrauch gekommen war, die bis dahin auf Griechisch gefeierte Liturgie ins Lateinische übersetzt. Wie selbstverständlich wird dabei impliziert, daß es sich dabei um die lateinische Volks- und Umgangssprache des 4. Jahrhunderts gehandelt habe.
Das ist ein Irrtum, und wenn Liturgiewissenschaftler, die so argumentieren, nicht noch ungebildeter sind, als man ohnehin annehmen muß, eine bewußte Irreführung. Fr. John Hunwicke vom Ordinariat ULF von Walsingham veröffentlicht in diesen Tagen eine Reihe von Artikeln über das Werk der bedeutenden niederländischen Altphilologin Christine Mohrmann (1903 – 1988), die sich große Verdienste um die Erforschung der unterschiedlichen Sprachschichten des Griechischen und des Lateinischen von den vorklassischen Zeiten bis ins spätmittelalterliche Gelehrtenlatein erworben hat.
Mohrmann hat bereits vor Jahrzehnten nachgewiesen, daß das liturgische Latein eine höchst artifizielle Sprache darstellte, die in enger formaler Anlehnung an uralte (und dem einfachen Volk längst fremd gewordene) Sprachmuster gestaltet wurde - eben um den Unterschied zwischen der Alltagssprache und einer Sprache für den Sakralen Raum zu betonen und sinnfällig zu machen. Sie hat auch eine einleuchtende Erklärung dafür gegeben, warum die Römer sich so viel Zeit für die Entwicklung einer lateinischen Liturgiesprache ließen: Die Christen mußten sich zunächst die lateinische Sprache soweit als Ausdruck des Christenglaubens aneignen, daß sie in der Lage waren, alte Formen zu assimilieren, ohne damit unzulässige Gleichklänge oder gar Gleichsetzungen mit den Gebeten zu riskieren, die etwa lauteten: „Vater Mars, ich flehe Dich an, Du mögest alle sichtbaren und unsichtbaren Krankheiten und Nöte sowie alle verheerenden Mißgeschicke und Notfälle von mir durch Dein Gebot fernhalten.“
Diese Sprache hatte nichts „umgängliches“ an sich, sie war nicht und mußte auch nicht Wort für Wort „verständlich“ sein – sie diente der Abgrenzung eines sakralen Geschehens vom Alltag, und sie wurde dadurch und insoweit „verstanden“, daß den Menschen neben dem ungefähren Inhalt eben der Unterschied zwischen säkular und sakral immer gegenwärtig war – nicht als wissenschaftliche Abstraktion, sondern als gelebte und erfahrene Religion.
Die erste der bisher 3 Beiträge von Fr. Hunwicke zum Thema findet sich hier: http://liturgicalnotes.blogspot.de/2017/03/recent-liturgical-shenanigans-in-rome.html