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Dominikaner-Liturgie II

Bild: New Liturgical Movement 2011Im Verlag der englischen Dominikaner in Oxford ist 1948 ein Ordinarium Missæ des Dominikanerordens herausgekommen, das seit längerem auch als PDF im Internet verfügbar ist. Es gibt den vollständigen Text für die überlieferte Ordensliturgie. Allerdings sind die Rubriken die für eine stille Messe und geben keine volle Auskunft für die über die Textunterschiede hinausgehenden Besonderheiten insbesondere beim feierlichen Hochamt.

Die Gebete an den Stufen des Altars, insbesondere das Confiteor, sind deutlich kürzer als im römischen Ritus. Dafür enthält das Confiteor eine Anrufung des Ordensvaters Dominicus und den Hinweis auf durch Unterlassung begangenen Sünden, wie er 1970 auch in die reformierte Liturgie übernommen worden ist.

Auch die Opferung ist deutlich kürzer; sie beginnt mit dem „Quid retribuam Domino pro omnibus quæ retribuit mihi“, das im Ritus Roms erst zur Vorbereitung der Kommunion des Priesters gebetet wird. Die Darbietung des Kelches und des auf der daraufliegenden Patene liegenden Brotes erfolgt in Einem. Die daran anschließende Händewaschung zitiert lediglich den Anfangsvers von Psalm 25, 6-12. Den Abschluß der Opferung bildet ein Orate Fratres, dem kein Suscipiat folgt. Es geht sofort weiter mit dem einleitenden Dialog zur Präfation.

Die Präfationen selbst – das Ordinarium von 1948 enthält 16 verschiedene – entsprechen dem römischen Grundmuster. Neben den üblichen Festpraefationen gibt es auch solche zum Fest des Hl. Dominikus, des hl. Thomas von Aquin und des hl. Franziskus. Die Canongebete selbst folgen – abgesehen von einigen durch besonderen Bezug auf das Tagesfest leicht modifizierten Sätzen – vollständig den römischen, auch die Heiligenliste des Comunicantes und ebenso die Wandlungsgebete selbst. Eine Abweichung gibt es erst beim Nobis quoque peccatoribus, in dessen Heiligenliste die Namen Lucia und Anastasia ausgelassen sind.

Pater Noster, Embolismus und Agnus Dei sind wieder genau so wie „bei den Römern“, allerdings erfolgt die Brotbrechung unter dem Gebet Haec Commixtio nicht vor, sondern nach dem Agnus Dei. Die anschließenden Gebete zur Kommunion des Priesters sind etwas gekürzt. Es gibt in diesem Ordinarium für die stille Messe keinen Friedensgruß – der war der Konventsmesse vorbehalten. Sehr wohl vorgesehen ist demgegenüber eine Kommunion von Gläubigen, die durch das (verkürzte) Konfiteor eingeleitet wird. Bei den Gebeten zur Purifkation des Kelches entfällt das abschließende Corpus tuum.

Der Abschluß der Messe entspricht wieder weitgehend dem römischen Gebrauch; bei Messen ohne Gloria erfolgt die Entlassung nicht mit Ite, missa est sondern mit Benedicamus Domino. Es folgt das Schlußevangelium und im sonntäglichen Hochamt – wir sind in England – ein besonderes Gebet für den König.

Der hier skizzierte Ordo ist ein typischer Vertreter der monastischen und überhaupt der vom römischen Gebrauch abweichenden lokalen Liturgien der lateinischen Ritenfamilie des hohen Mittelalters. Der Canon ist fast Wort für Wort mit dem römischen identisch. In den anderen Teilen der Messe gibt es größere oder kleinere Unterschiede. Bei den Ordensliturgien tendieren diese Unterschiede in der Regel zu Verkürzungen – schließlich stand die Privatmesse der Ordenspriester neben der feierlichen Konventsmesse und war darüber hinaus in das den gesamten Tagesablauf bestimmende Offizium einbezogen. Bei einigen Lokalliturgien – besonders deutlich im Pontifikalamt am traditionsreichen Bischofssitz von Lugdunum/Lyon – kommt es auch zu Erweiterungen, die hauptsächlich Ein- und Auszüge, Prozessionen und ähnliche Rahmenelemente betreffen. Der Text des Canons wird dadurch in der Regel gar nicht oder nur peripher (z.B. in den Heiligenlisten) betroffen.

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Das Bild oben entstammt einer Bildersammlung zur Zelebration eines feierlichen Hochamtes im dominikanischen Ritus 2011 in Oxford auf New Liturgical Movement. Ein gesungenes Amt in diesem Ritus findet, wie bereits mehrfach gemeldet, am morgigen Samstag in Berlin statt.

Dominikaner-Liturgie I

Zur Ergänzung unseres Hinweises auf die am kommenden Samstag stattfindende Zelebration im überlieferten Ritus der Dominikaner in Berlin hier einige Bilder von Besonderheiten der Feier der hl. Messe nach dieser Ordnung.

Zu den wenigen Dominikanerpatres in Deutschland, die heute noch entsprechend den Vorgaben von Summorum Pontificum die überlieferte Ordensliturgie zelebrieren, gehört P. Rodrigo Kahl OP, der heute unter anderm als Dozent am Priesterseminar der Petrusbruderschaft in Wigratzbad tätig ist. P. Kahl war im Herbst 2007 für einige Tage in Berlin und hat in dieser Zeit mehrfach am Institut St. Philipp Neri im Ritus der Dominikaner zelebriert. Die dabei entstandenen Photos entsprechen dem Stand der Digitalphotographie von vor 10 Jahren - sie sind die besten, die wir haben.

Obwohl es durchaus sichtbare Unterschiede zwischen dem Usus der Dominikaner und dem allgemeinen römischen Ritus gibt, gab es laut P. Kahl in der Vergangenheit praktisch keine Problem, Dominikaner auch als Vertretung oder bei Exerzitien oder Volksmissionen zur Zelebration einzusetzen: Die Ministranten erhielten kurz vor der Messe ein paar gezielte Instruktionen - zusammen mit einem gelegentlichen Wink des Zelebranten klappte das dann schon. Die Gläubigen wurden manchmal vor der Messe darauf hingewiesen, daß sie mit einigen äußerlichen Abweichungen vom Gewohnten zu rechnen hätten, manchmal auch nicht. Es gab ein allgemeines und fast immer berechtigtes Grundvertrauen, daß das, was sich vorne am Altar abspielte, schon seine Richtigkeit haben werde.

Es war dieses Grundvertrauen, das dann im Zuge der Liturgiereform von den Revolutionären vielfach mißbraucht wurde, um Änderungen einzuleiten, die im Lauf der Zeit vielfach auch das Verständnis des Inhaltes der Messfeier grundlegend veränderten.

Hier zu den Bildern aus dem Jahr 2007

Gefahr für Summorum Pontificum?

Der Vatikanist Sandro Magister hat am Dienstag auf seinem Blog mitgeteilt, daß die Gottesdienstkongregation auf Anordnung von Papst Franziskus eine Kommission eingesetzt hat, um die Instruktion Liturgiam Authenticam zu überprüfen. Diese von Papst Johannes Paul II. bereits 2001 unter Mitarbeit des damaligen Kardinals Ratzinger erlassene Instruktion hatte das Ziel, den Spielraum für Übersetzungen der Messtexte, bei denen in den Jahren nach dem Konzil zahlreiche Entstellungen und Fehler vorgekommen waren, durch engere Anbindung an die lateinischen Originaltexte zu begrenzen.

Im Anschluß an diese Mitteilung schreibt Magister: 

Manche befürchten, daß nach der Demolierung von Liturgiam authenticam das Motu proprio Summorum Pontificum ins Visier dieser oder einer anderen Kommission geraten könnte, das Dokument, mit dem Benedikt XVI. die Zelebration der Heilige Messe im überlieferten Ritus freigegeben hat.“

Wenn Magister diese Befürchtung, die zweifellos aus Kreisen der Kurie an ihn herangetragen worden ist, weitergibt, ist das in der Tat äußerst beunruhigend. Der gegenwärtige Papst hat zwar vielfach gezeigt, daß die Feier der Liturgie kein Gegenstand seines besonderen Interesses ist. Er hat aber noch öfter gezeigt, daß er offen gegenüber allen Anregungen ist, die Tradition der Kirche zu schwächen und modernistischen Ideen größeren Freiraum zu geben. Auch die bereits angeordnete „Überprüfung“ von Liturgiam Authenticam geht sicher nicht auf seine Initiative zurück, sondern wurde eher aus den liturgiefeindlichen Kreisen, die sich seiner Gunst erfreuen, an ihn herangetragen. Allerdings passt die von dieser „Überprüfung“ zu erwartende Neuregelung, die den Ortskirchen mehr Freiheit zur Gestaltung der Texte einräumen und einen Verzicht auf „dogmatische Rigidität“ proklamieren dürfte, durchaus in das bergoglianische Weltbild, in dem alles „von unten“ auszugehen hat. 

So, wie es im römischen Intrigantenstadel derzeit zugeht, ist aber auch nicht auszuschließen, daß beide Maßnahmen - die tatsächlich angeordnete „Überprüfung“ von Liturgiam Authenticam und die vorerst nur vermutete Revision von Summorum Pontificum im wesentlichen darauf abzielen, den Mitgliedern der Piusbruderschaft, die das Angebot des Papstes zur Rückkehr in die volle Einheit mit dem Stuhl Petri als Täuschungsmanöver und Falle betrachten, Auftrieb zu geben.

Was heißt hier „Privatmesse“?

Bildbericht auf http://www.newliturgicalmovement.org/2017/01/christmas-2016-photopost-part-3.htmlZum Jahresbeginn ist die Antwort der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei auf eine Anfrage bekannt geworden, in der es um die Zulässigkeit von in Privatkapellen gefeierten  im überlieferten Ritus ohne Genehmigung des zuständigen Ortsordinarius ging. „Privatmessen“ sind die nach der reformierten Liturgie gegebenenfalls auch ohne jede weitere Beteiligung von Gläubigen zulässigen Messen „sine populo“, deren wesentliches Kennzeichen darin besteht, daß sie außerhalb des Gottesdienstplanes einer Gemeinde stattfinden und vom Zelebranten auch nicht öffentlich angekündigt werden. Ecclesia Dei erklärte dazu, wie nach der geltenden Rechtslage eigentlich auch selbstverständlich, daß solche Messen von jedem Priester jederzeit gefeiert werden können, ohne daß es dazu einer besonderen Genehmigung bedarf. An diesen Messen müssen zwar keine Gläubigen teilnehmen, aber sie dürfen mitfeiern, und es ist den Gläubigen auch erlaubt, von sich aus – etwa auf Internetseiten oder in Flugblättern – auf entsprechende Termine hinbzuweisen.

All das entspricht voll und ganz der 2011 von Papst Benedikt erlassenen Instruktion Universæ Ecclesiæ. Wenn dennoch Gläubige sich veranlasst sehen, eine dahingehende Klarstellung von „Ecclesia Dei“ zu erbitten, wirft das ein bezeichnendes Licht auf die überaus restriktive Haltung vieler Ortsordinarien, die im klaren Widerspruch zur Rechtslage ihre Machtstellung dazu mißbrauchen, den Gläubigen den Zugang zur überlieferten Liturgie zu erschweren. Tatsächlich kann man in der Antwort der Kommission sogar die Tendenz zu einer Einschränkung der in in Universæ Ecclesiæ festgeschriebenen Rechtslage erkennen, wenn hier lediglich von „Privatmessen in einer rechtmäßig errichteten Privatkapelle“ die Rede ist. Damit wird die unscharfe Rechtsfigur einer „rechtmäßig errichteten Privatkapelle“ eingeführt, wo die Instruktion von 2011 ganz klar von einer Verpflichtung der Ortspfarrer und Bischöfe spricht, den Gläubigen die Teilnahme am überlieferten Ritus auch und gerade in den regulären Kirchen der Gemeinde zu ermöglichen.

Damit ordnet sich die Antwort von Ecclesia Dei in die aktuellen Bemühungen ein, die überlieferte Liturgie als sprägnantesten Ausdruck der überlieferten Lehre aus dem Gemeindeleben, in dem Papst Benedikt ihr einen wichtigen Platz zuweisen wollte, fernzuhalten und als „privates Hobby“ zurückgebliebener Nostalgiker zu marginalisieren. Im Ghetto der Vorgestrigen muß man die überlieferte Liturgie zumindest zeitweilig noch ertragen – schließlich ist die entsprechende Gesetzgebung Papst Benedikts nicht nur juristisch, sondern auch theologisch tiefgehend begründet und etwa in § 8 von Universæ Ecclesiæ eindeutig als Ausdruck des päpstlichen Lehramtes gekennzeichnet. Jedes „Ausgreifen“ der Tradition über dieses Ghetto hinaus und jeder Einfluß auf die reformierte Kirche der Nachkonzilszeit wird aber auf jede Weise unterdrückt. Im kleinen durch die Einengung von Zelebrationsmöglichkeiten, im größeren durch drastische Maßnahmen wie die Zerschlagung des Ordens der Franziskaner der Immakulata oder die Absetzung von Bischöfen wie in Albenga-Imperia oder Ciudad del Este.

Von daher werden auch die Schwierigkeiten der Piusbruderschaft leichter verständlich, sich auf das – zumindest auf den ersten Blick – so großzügige Rückkehrangebot des Papstes einzulassen. Wenn eine solche Rückkehr an die Bedingung eines fast vollständigen Verzichts auf jedes Einwirken auf die „Reformkirche“ geknüpft sein sollte, ist das gerade für diejenigen nicht akzeptabel, die in der überlieferten Lehre und Liturgie eben nicht nur nostalgische Rückwärtsgewandheit sehen, sondern das wirkungsvollste Mittel, der sich unter diesem Pontifikat dramatisch verschärfenden Kirchenkrise zu begegnen.

Gaudete in Domino semper

So stark wirkt der Aufruf „Freut euch allezeit im Herrn“ aus dem Introitus, daß er sogar das bußzeitliche Violett der Gewänder des heutigen dritten Adventssonntags aufgehellt hat zum „rosacea“ - jener Farbe, die, soweit sie heute noch in Paramenten auftaucht, etwas unsicher zwischen einem aufgehellten lila und pink schwankt. Der Introitus ist, eher ungewöhnlich, einem Brief des Apostels Paulus (Phil. 4) entnommen. Seine Stellung im Messformular ist so alt, daß er schon bei Amalar von Metz für den 3. Adventssonntag genannt wird, dort freilich mit der Anmerkung, er finde sich nicht im althergebrachten Missale von Metz, sondern erst in den neuerdings von Rom übernommenen Büchern. Bei Rupert von Deutz ist er längst selbstverständlicher Bestandteil des Propriums.

Bis auf den Introitus gibt es jedoch in den zu Amalars und Ruperts Zeiten gebräuchlichen Messordnungen wenig Übereinstimmungen zu der später geltenden Ordnung, wie sie im Missale Pius V. festgeschrieben wurde und in Teilen noch heute – also über den Umbruch von 1970 hinaus – gültig ist. Während in der tridentinischen Ordnung die Epistel noch einmal die bereits im Introitus verwandte Stelle aus dem Brief an die Philipper aufgreift und lediglich um einen weiteren Verse ergänzt, wird bei Amalar ein Abschnitt aus dem Brief des Apostels an die Korinther vorgetragen, dessen Kernsatz ist: Deshalb urteilt nicht vor der Zeit, bis der Herr kommt, der auch das in der Finsternis Verborgene ans Licht bringen und die Absichten der Herzen offenbar machen wird. (1 Kor 4,5).

Von daher erhält die Deutung dieses Sonntags bei Rupert eine ganz eigene Richtung. Während wir heute diesen Sonntag als freudige Vorausschau auf die Ankunft des Herrn wahrnehmen – daher auch das aufgehellte Violett – leitet Rupert aus der Lesung des Korintherbriefs eine deutlich verschiedene Interpretation ab. Sie ist bei weitem nicht so adventlich wie die heutige, und man kann nachvollziehen, daß die Kirche diese Lesung und Lesart irgendwann aufgegeben hat – sofern sie überhaupt jemals Allgemeingültigkeit besaß.

Das heißt aber nicht, daß Ruperts Version des 3. Adventssonntags uns heute nichts mehr zu sagen hätte, im Gegenteil. Sie gibt eine Ahnung davon, wie sehr die Kirche auch zu seiner Zeit von Auseinandersetzungen gezeichnet war, und sie spricht Mahnungen aus, die auch heute noch beherzigenswert sind:

Das ganze Offizium des dritten Sonntags trägt Trost vor allem für die Vorsteher der Kirchen vor: Je höher deren Rang ist, umso mehr ist ihr Lebenswandel den Urteilen der Menschen ausgesetzt, und umso mehr wird sehr oft ihr guter Ruf bei den Menschen verunglimpft, je stärker ihr Verdienst im göttlichen Gericht glänzt. Denn das Offizium verkündet ihnen das Kommen des Herrn, der das in Der Finsternis Verborgene ans Licht bringt‘, weil er selbst ihr Richter und Mitwisser ist, er, der sich im Gericht ganz und gar nicht zu irren vermag. Damit sie sich also auf das Kommen eines solchen Zeugen und Richters freuen und darauf hoffen, von ihm etwas zu erfahren, wird passend hierzu im Evangelium jenes herrliche und berühmte Zeugnis vorgetragen, das der Herr über Johannes den Täufer abgelegt hat.“

Rupert bezieht sich damit auf die Perikope aus Mt 11, die später auf den zweiten Adventssonntag vorgezogen worden ist. Und insgesamt richtet sich sein Blick eher auf die Wiederkunft des Herrn als Richter am Ende der Zeit als auf das Erscheinen des Erlösers im Stall von Bethlehem. Eine Veränderung des Blickwinkels, aber nicht in der Sache.

Die hier am Beispiel des dritten Adventssonntags ausschnittweise erkennbare historische Entwicklung – man sollte vielleicht eher von 'Varianz' sprechen – macht zweierlei deutlich: Die Wurzeln der fälschlich als „tridentinisch“ bezeichneten Liturgie reichen weit in das davor liegende Jahrtausend zurück. In dieser Zeit gab es Entwicklungen und Veränderungen, die aber doch in einer recht schmalen Bandbreite blieben.

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