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Karwoche im Ritus vor 1951

Bild: ISPNIm Apostolat der Petrusbruderschaft in Los Angeles wird in diesem Jahr die Liturgie der Karwoche nach den Büchern gefeiert, die in der römischen Kirche vor 1951 in Gebrauch waren. Bekanntlich hatte in diesem Jahr mit der Publikation des Ordo Sabbati Sancti instaurati die Kette der Reformen und Deformationen eingesetzt, die römischen Ritus im Lauf der folgenden 20 Jahre bis zur Unkenntlichkeit veränderten. Im Gemeindebrief von St. Victors, in dem P. Fryar die Mitglieder seiner Gemeinde über diese Planung informierte, findet sich der bemerkenswerte Satz:

Wir freuen uns sehr, daß wir zusammen mit einigen weiteren Apostolaten der Bruderschaft von Rom für drei Jahre das Privileg erhalten haben, ad experimentum die heilige Woche in der Form feiern zu dürfen, die vor dem Jahr 1951 üblich war.

Leider konnten wir bisher keine weiteren Informationen über die Natur dieses Privilegs auffinden – wer dieses Privileg erteilt, wer es erbeten und erhalten hat, ob es vielleicht auch in Deutschland oder Europa eine ähnliche Regelung gibt, bleibt vorerst im Dunkeln. Wir werden aber die Dinge weiter beobachten, um zu sehen, ob man in San Francisco tatsächlich im vollen Umfang auf die Praxis von vor 1951 zurückgeht, oder ob man eine kluge Auswahl trifft. Der 1951 „ad experimentum“ erlassene Ordo Sabbati sancti instaurati hatte auf der einen Seite ermöglicht, die bis dahin sämtlich am Samstagvormittag gefeierten Teile der Auferstehungsliturgie von der Weihe des Osterfeuers bis zur Ostermesse wieder in die Osternacht zu verlegen – was auch heute noch als ein äußerst sinnvoller Schritt angesehen werden muß. Auf der anderen Seite hatte der neue Ordo bereits tiefe und teilweise sinnwidrige Eingriffe in Bestand und Ablauf der Zeremonien vorgenommen, die unschwer als Ausdruck des Geistes der später auf die ganze Liturgie ausgedehnten Deformationen erkennbar sind.

Wünschenswert erscheint daher zunächst die Beibehaltung der liturgischen Form von vor 1951 bei Nutzung der in diesem Jahr eröffneten Möglichkeit, die der Messe vorausgehenden Teile als Vigil am späten Samstagabend zu feiern.

Den Hinweis auf die Ankündigung von St. Victor/Los Angeles verdanken wir dem Blog Beobachtungen aus dem Exil, das seit Jahresbeginn den in den letzten Jahren leiser gewordenen Chor traditionsorientierter Stimmen im Internet verstärkt. 

Nachtrag:

Ein Leser aus Kopenhagen teilt uns mit, daß auch im Benediktinerkloster Saint Benoit im französischen Bistum Frejus-Toulon die Karliturgien mit römischer Erlaubnis im unreformierten Ritus gefeiert werden. Hier kann man den Newsletter downloaden.

Quatembertage der Fastenzeit

Bild: http://veracidadchannel.com/_site/sabias-14-monte-sinai/In diesem Jahr haben hochrangige Feiertag die Fastenquatember fast völlig verdrängt. Da diese Tage liturgisch und inhaltlich besonders ausgezeichnet sind, hier eine Erinnerung.

Die Quatembertage der Fastenzeit vermitteln in ihren bis in die Zeit vor Gregor dem Großen zurückgehenden Lesungen einen eindrucksvolles Programm der Buße und Umkehr. Genauer genommen sind es nur der Mittwoch und der Samstag – der Donnerstag gehörte nie zur Quatember, und der Freitag kam erst später hinzu, als das Schema von „eine Lesung – ein Evangelium“ bereits etabliert war.

Der Mittwoch bringt aus dem 2. Buch Mose 24 den Bericht vom Anruf des Herrn an den Führer des auserwählten Volkes, den Berg Sinai zu besteigen, um dort das Gesetz entgegen zu nehmen.

„Als Moses hinaufgestiegen war, verhüllte eine Wolke den Berg. Und die Herrlichkeit des Herrn ließ sich auf dem Sinai nieder und verhüllte ihn mit der Wolke sechs Tage. Am siebten Tage aber rief Er Moses aus der Mitte des Wolkendunkels“.

Hier wiederholt sich nicht nur die Siebenzahl des Schöpfungsberichtes – hier wird auch verdeutlicht, welcher Mühen und welcher Vorbereitung es bedarf, dem Herrn gegenübeer zu treten. Auch die zweite Lesung (3. Buch der Könige, 19) berichtet vom Weg auf einen Berg, als der Prophet Elias auf der Flucht der Verzweiflung nahe war und ein Engel im den Willen und die Kraft gab, den weiten Weg zum Gottesberg Horeb auf sich zu nehmen. Was dann auf den Bergen geschah, wird an beiden Tagen in der Lesung nicht vorgetragen. Offenbar sind wir noch nicht so weit. Warum, das deutet das Evangelium an, wenn es Jesu Aufruf zu Buße und Umkehr aus Matthäus 12, 38-50 wiederholt.

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Oratio super Populum

eigene AufnahmeDie überlieferte Liturgie bewahrt in den Werktagsmessen der Fastenzeit ein leicht zu übersehendes bzw. zu überhörendes Element, das bis in die frühesten Zeiten – älteste Belege stammen aus dem 4. Jahrhundert – der römischen Liturgie zurückreicht: Die Oratio super populum, gesprochen nach der Postcommunio. Leicht zu überhören deshalb, weil – in den Büchern von 1962 in reduzierter Zahl – oft mehrere Postcommunio-Gebete aufeinanderfolgen, denen diese Oratio bruchlos wie eine weitere zu folgen scheint. Eine besondere Hervorhebung der Einleitungsformel „Oremus, humiliate capita vestra Deo“ ist in den den Rubriken nicht nur nicht vorgesehen, sondern wird im Ritus Servandus XI n. 2 durch den Hinweis, daß alles „eadem voce“ zu sprechen sei, sogar ausdrücklich untersagt.

In der heutigen Form unterscheidet sich die Oratio super populum von der Einleitung abgesehen kaum von anderen Orationen: Sie bittet Gott in mehr oder weniger allgemeiner Form um seinen Segen für die ganze Gemeinde und die Vergebung ihrer Sünden. Dabei ist sie regelmäßig in der „uns“ oder „wir“-Form abgefasst. In alten Sakramentaren tritt ein deutlicherer Charakter eines Segens „über“ die Gemeinde hervor – da ist nicht von „segne uns“, sondern von „segne sie“ oder „segne deine Diener“ die Rede.

Das deutet darauf hin, daß dieses Segensgebet ursprünglich mit zu den allgemeinen Abschlußriten der Messfeier gehörte, mit denen der Zelebrant die Teilnehmer wieder in die Welt entließ. Tatsächlich ist in den ältesten Sakramentaren – im Leonianum und dem Gelasianum – dieses Gebet auch nicht auf die Fastenzeit beschränkt, sondern wird während des ganzen Kirchenjahres gesprochen, nach dem Gelasianum allerdings nicht an allen Tagen, ohne daß dort eine bestimmte Regel erkennbar wäre. Erst mit dem Gregorianum, das den Zustand der 2. Hälfte des 6. Jahrhunderts wiedergibt, wird das Gebet auf die Fastenzeit beschränkt.

Eine eindeutige Herleitung für diese Einschränkung gibt es nicht. Anton Baumstark führt zur Erklärung das von ihm formulierte Gesetz von der „Erhaltung des Alten in liturgisch hochwertiger Zeit“ an – danach haben ältere liturgische Formen umso höhere Erhaltungschancen, umso wichtiger die Anlässe sind, mit denen verbunden sie vorkommen. Eine stärker auf den Inhalt abzielende Erklärung fasst eine mögliche Verbindung mit der Bußpraxis der alten Kirche ab. Die öffentlichen Büßer waren verpflichtet, während der Fastenzeit einen besonderen Segen ihres Bischofs zu empfangen – was wäre eine bessere Gelegenheit gewesen, als diesen Segen zum Abschluß der Messe zu erteilen. Tatsächlich wird bei den alten liturgischen Autoren – die übrigens alle wirkten, als es diese Bußpraxis schon nicht mehr gab – stets hervorgehoben, daß dieses Gebet gut zum Bußcharakter der Fastenzeit passe. Im übrigen stehen beide Erklärungsansätze nicht im Widerspruch zueinander – sie können gut beide reale Ursachen dafür benennen, daß sich die Oratio super populum anderthalb Jahrtausende lang als eine Besonderheit der Liturgie in der Fastenzeit erhalten hat. Ihr Stellenwert für diese Zeit erschien allgemein einleuchtend.

Bis zu den Revolutionsjahren nach 1968, versteht sich. In der modernistischen Liturgie des Consiliums hat diese alte Besonderheit der Fastentage selbstverständlich keinen Platz mehr. Abgeschafft.

Ergänzung:

Die obige Aussage zur Oratio super populum beruht auf der Editio Typica der Jahre 1970-1974, die hier in einer Ausgabe Rom 1975 vorliegt. Wie uns ein Leser dankenswerterweise mitteilt, ist das in der Editio Typica MR von 2002/2008 geändert - dort gibt es das Gebet für jeden Tag der Fastenzeit, teilweise ad libitum. Wieweit diese Korrektur im deutschen Messbuch nachvollzogen wurde, ist uns nicht bekannt. Die vielfach zur praktischen Orientierung herangezogene Online-Version des Schott kennt jedenfalls für die hier angesehenen Tage keine osp.

Angesichts der verbreiteten Nichtbeachtung der verschiedenen typischen Ausgaben des NO in den Nationalkirchen und den Willkürlichkeiten bei der Übersetzung werden wir hier im Allgemeinen weiterhin von dem ausgehen müssen, was in der ersten typischen Ausgabe aus Rom und im aktuellen Online-Schott enthalten ist. Hinweise auf örtliche Abweichungen sind stets willkommen.

Nachtrag zur Erscheinung des Herrn

Bild: http://catholic-resources.org/Art/Nadal.htmPeter Kwasniewski hat auf Rorate caeli einige bemerkenswerte Fakten zur liturgischen Stellung des Festkreises von der Erscheinung des Herrn mitgeteilt, die wir hier gerne weiterreichen. Zuerst die schlechte Nachricht: Das Lektionar des Novus Ordo hat es dahin gebracht, daß die Perikope von der Hochzeit von Kana – die dritte Station der Offenbarung des Herrn unter den Menschen – nur einmal alle drei Jahre vorgetragen wird – im sogenannten „Lesejahr C“. In den anderen Jahren werden „am zweiten Sonntag im Jahreskreis“, wie es so schön technokratisch heißt, andere Passagen aus dem Johannesevangelium gelesen, deren Bedeutung allerdings bei weitem nicht an die der Hochzeit von Kana heranreicht. Auch in der heiligen Schrift gibt es Stellen von größerer und von geringerer Bedeutung, von höherer oder niedrigerer Aussagekraft, und das Streben nach Vollständigkeit alleine enthält keinen ausreichenden Schlüssel zum Verständnis. Tatsächlich hat es den Reformatoren des Novus Ordo am rechten Verständnis für die Bedeutung der eben nicht nur an einem Tag abzuhandelnden „Erscheinung des Herrn unter den Menschen“ gefehlt – sonst hätten sie nicht den mehrere Sonntage umfassenden Festkreis „nach Erscheinung“ in ihrem Bestreben zu einer „Straffung“ des Jahreskreises ganz unter den Tisch fallen lassen.

Kwasniewski zählt auf, was dadurch alles aus dem Zusammenhang und damit aus dem Blick geraten ist:

Die Zeit nach Erscheinung ist einer der poetischsten und anrührendsten Abschnitte des Kirchenjahres. Sie beginnt mit dem Fest der Erscheinung selbst, das nach einer viele Jahrhunderte zurückreichenden ungebrochenen Traditionam 12. Tag nach Weihnachten, dem 6. Januar, gefeiert wird – und nicht am dem nächstgelegenen Sonntag, um sich leichter an die Gebieterische Vorgabe der Arbeitswoche anzupassen. Eine Woche danach, am Oktavtag, feiert die Kirche in ihrem usus antiquior die Taufe Christi. Der zweite Sonntag nach Erscheinung bringt uns das Evangelium von der Hochzeitsfeier in Kana. Die drei großen Stationen der Selbstoffenbarung Gottes – der Besuch der Weisen, die Taufe im Jordan und die Hochzeit zu Kana – erhalten jede ihre volle und eigentümliche Ausprägung, ohne Übereilung, ohne unziemliche Straffung oder Änderung. Es herrscht in diesen Wochen eine Atmosphäre von verlangsamtem Ablauf der Zeit, als ob die Mutter Kirche, ängstlich, daß ihre Kinder zu schnell erwachsen würden, sich noch nicht zum Abschied vom jungen Erlöser entschließen könnte.“

Und später:

Die Anwesenheit unseres Herrn bei der Hochzeitsfeier und sein dort gewirktes erstes Wunder wird traditionell dahingehend verstanden, daß Christus damit die Ehe als Institution selbst habe segnen und hervorheben wollen, ein Blick voraus auf das Sakrament der Ehe und auf seine eigene bräutliche Einheit mit der Kirche, die in seiner völligen Selbsthingabe am Kreuz ihren Höhepunkt fand. Ein näheres Studium der Kapitel 2 und 19 des Johannesevangeliums zeigt den engen Zusammenhang, den der hl. Johannes zwischen Kana und Kalvaria herstellt. Nach dem hl. Thomas von Aquin erhält die Ehe ihre Größe und ihren Sakramentalen Charakter davon, daß sie die unauflösliche Einheit zwischen Christus und seiner Kirche darstellt und vergegenwärtigt. Woie könnte jemand übersehen, daß dieses Evangelium, auch wenn es überzeitliche Bedeutung hat, in unserer Zeit einen ganz besonders zentralen Stellenwert besitzt. In einer Zeit, in der die Ehe als Geschenk des Schöpfers so vielfach mißverstanden, herabgewürdigt, angegriffen und umdefiniert wird, und das oft auch von Mitgliedern der kirchlichen Hierarchie.“

Niemand wird soweit gehen, den Autoren des Novus Ordo in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu unterstellen, genau das sei ihre Absicht bei der Abschaffung der Sonntage nach Erscheinung und bei der Reduzierung des Vortrags der Perikope von der Hochzeit von Kana gewesen. Der Zusammenhang ist viel indirekter – aber nicht weniger real: Ihr „freihändiger“ Umgang mit der Tradition zeugt von der sehr modernen Einstellung, alles für verfügbar, gestaltbar und aktuellen Bedürfnissen anpassbar zu betrachten. Dieses Denken erreicht in der aktuellen Unterordnung der überlieferten Lehre der Kirche unter die „Lehren der modernen Lebenswelt“ eine neue und verhängnisvolle Stufe. Die strenge Ordnung der überlieferten Liturgie und vielleicht auch der alljährliche Vortrag des Kana-Berichtes (samt den entsprechenden Predigten) mag in der Vergangenheit dazu beigetragen haben, dieses Denken einzudämmen. Ihr Wegfall im Novus Ordo war dann nicht nur Ausdruck des in der liturgiereform aufkeimenden modernistischen Machertums, sondern auch einer von vielen Impulsen zu seiner weiteren Kräftigung. Die bitteren Früchte ernten wir heute.

Die Vigil zu Allerheiligen

Bild Ausschnitt aus einer russischen IkoneDie Nacht auf dem 1. November, gehört heute in allen „fortschrittlichen westlichen Ländern“ dem Hexenspuk von Halloween, der zwar nicht ganz so ernst gemeint ist wie die kommerzialisierte Ausbeutung dieses „Festtages“ mit Kinderparties und schrottigen Kostümen, aber mancherorts doch seltsame esoterische Sumpffblüten treibt. Es ist allgemein bekannt, daß Halloween eine neuheidnische Umdeutung des „All Hallows Even“, des Abends vor Allerheiligen ist. Und dieser Abend war, wie der Vorabend bzw. der ganze Tag vor vielen großen Festen, seit dem Hohen Mittelalter, Vigiltag – Tag der Vorbereitung auf das bevorstehende Fest. Diese Vigiltage waren mit einem strengen Fastengebot belegt, und an ihrem Abend fand das Abendgebet der Kirche zumindest an Bischofskirchen und in Klöstern in besonders feierlicher Form statt, um die Domherren, die klösterliche Gemeinschaft oder auch die ganze Stadtgemeinde auf den kommenden Festtag einzustimmen. Wie so vieles ist diese Vigil längst aus dem liturgischen Leben der Kirche verschwunden. Wer weiß, vielleicht ist auch erst dadurch die Leerstelle entstanden, in der sich seit einigen Jahrzehnten Halloween mit zunehmender Aggressivität breit macht.

Diese Leerstelle hat sich allerdings nicht wie so viele andere erst mit der Liturgiereform von 1979 geöffnet, sie geht bereits auf die liturgischen Reformen im Pontifikat von Papst Pius XII. zurück. Hauptstück dieser Reform war die Neuordnung der Oster- und Karwochenliturgie des Jahres 1955, die nicht nur einige im Lauf der Jahrhunderte eingerissenen Bequemlichkeiten und Mißbräuche beseitigt, sondern auch einige höchst kritikwürdige „Modernisiserungen im Geist der Pastoral“ mit sich gebracht hatte. Quasi als Nachtrag zu dieser Reform wurde durch das Dekret „Cum Nostra“ ab 1956 auch eine erste Reform der Rubriken des Breviers und des Missales angeordnet, die mit bedeutenden Eingriffen in das Kalendarium verbunden war. In diesem Zusammenhang wurde die im Lauf der Jahrhunderte tatsächlich über Gebühr erhöhte Zahl der Vigiltage drastisch reduziert, und dabei wurde auch die Vigil des Allerheiligentages abgeschafft.

Damit wurde auch das Messformular der Allerheiligenvigil überflüssig, das in seinen Gebeten und Lesungen den Weg zur Heiligkeit, dessen Anstrengungen wie auch den schließlichen Lohn, vor Augen stellt. Wie so oft in der überlieferten Liturgie gelingt es der Oratio des Tagesgebetes, das, worum es geht, in einem kurzen Satz prägnant zur Sprache zu bringen:

Herr unser Gott, laß Deine Gnade in noch reicherer Fülle auf uns herabkommen und laß uns durch ein heiliges Leben jenen in die ewige Freude nachfolgen, zu deren glorreichem Fest wir die Vorfeier begehen.

Ein leichter Weg ist diese Nachfolge nicht, macht die Communio im Zitat aus dem Buch der Weisheit des Alten Testamentes deutlich:

Die Seelen der Gerechten sind in Gottes Hand; der Bösen Folterwerkzeug kann sie nicht erreichen; Sterbende waren sie dem Auge der Toren: Sie aber weilen im Frieden.

Immerhin: Der gleiche Text ist noch im Offertorium des Allerheiligentages erhalten geblieben.

Die Postcommunio zieht dann, wie man das oft in dem von überaus lebenspraktischen Lateinern ersonnenen Gebeten der tradierten Liturgie beobachten kann, die konkrete Nutzanwendung aus der heiligen Feier:

Herr, wir haben die freudvollen Geheimnisse der ersehnten Festfeier vollzogen und bitten Dich nun, laß jene, zu deren Andenken sie dargebracht werden, mit ihren Gebeten uns zur Hilfe kommen.

Dem Glanz der triumphierenden Kirche gehen die Mühen der streitenden und für die Meisten wohl auch die Schmerzen der leidenden Kirche voraus. Mit der Vigil zum Allerheiligenfest ist eine Gelegenheit verloren gegangen, diesen Zusammenhang ins Gedächtnis zu rufen.

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