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Reform ohne Weisheit

Zum 70. Geburtstag von Gerhard Kardinal Müller ist im Herder-Verlag eine Festschrift mit dem überaus aktuell erscheinenden Titel „Der dreifaltige Gott - Christlicher Glaube im säkularen Zeitalter“ erschienen. Neben zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen enthält der Band auch ein kurzes Grußwort von Papst Benedikt XVI., in dem Josef Ratzinger sich auch auf die von Papst Franziskus kürzlich abrupt beendete Tätigkeit Müllers in der Glaubenskongregation bezieht. Für diese Tätigkeit als Präfekt sei ein „Miteinander von Fachlicher Kenntnis und Weisheit“ erforderlich, um dann fortzufahren: „Ich denke zum Beispiel, dass in der Liturgie-Reform einiges anders ausgefallen wäre, wenn man nicht das Wort der Fachleute als letzte Instanz hätte gelten lassen, sondern darüber hinaus noch eine Weisheit geurteilt hätte, die die Grenze des bloß Gelehrten erkennt.“

Schreibt einer der größten theologischen Gelehrten der letzten hundert Jahre. Bleibt dringen zu wünschen, daß seine Mahnung bei denen Gehör findet, die jetzt daran gehen, die ganze Kirche im Geleis der gescheiterten Liturgiereform bis an die Wurzeln gehenden „Reformen“ zu unterziehen. Unsere dahingehenden Hoffnungen sind allerings nur schwach ausgebildet. Das gegenwärtig handelnde Personal ist noch weiter von „Gelehrsamkeit“ entfernt als die Liturgiereformer des vergangenen Jahrhunderts, dagegen ist ihr Hochmut, sich gegen die Lehren der Vergangenheit zu stellen, noch stärker ausgebildet, und ihre Rücksichtslosigkeit noch größer. 

Ökumenismus und Relativismus

Bild: Screenshot aus dem Vortrag https://www.youtube.com/watch?v=vcB6IION4EIBevor das große Luther-Jahr zu Ende geht und in verdienter Vergessenheit versinkt, hier noch eine kurze Vorstellung des Aufsatzes von Heinz-Lothar Barth in den Ausgaben III und IV der UVK 2017: Papst Franziskus erstaunliche Aussagen zum Lutherjubiläum 2017 und die Wahrheit über die Reformation.

Anders als der Titel suggeriert, enthält der Aufsatz wenig zu den päpstlichen Aussagen zum Thema, und das ist nicht nur wegen der Vergänglichkeit des Jubeljahres überaus angemessen: Die Ausführungen von Franziskus zum Thema sind vom theologischen Gehalt her kaum der Rede wert. Daß der Artikel von Barth trotzdem weiterhin lesenswert ist, beruht darauf, daß der Autor die aktuelle Lutherei zum Anlaß nimmt, einige grundlegende Fragen der Ökumene, oder besser gesagt, des Ökumenismus, anzugehen. Es ist dieser ökumenistische Hintergrund der päpstlichen Stellungnahmen, der dazu zwingt, das Thema auch über das Jubiläumsjahr hinaus im Auge zu behalten. Die von vielen Beobachtern wahrgenommene „Rehabilitierung“ Luthers im gegenwärtigen Pontifikat läuft auf nichts anderes hinaus als den vom Opportunismus geforderten Versuch, die Aufgabe wesentlicher Elemente der Kirche und ihres Glaubens durch vorgeschobene „höhere Ziele“ zu bemänteln. Es geht wieder einmal, wie bei so vielem in diesem Pontifikat, um Politik.

Im Mittelpunkt des ersten Teils steht die Realität der immer stärker auseinanderstrebenden Entwicklung und die Phrasenhaftigkeit der Behauptung: Mehr Verbindendes als Trennendes. Wie absurd diese These ist, illustriert Barth unter anderem mit der bemerkenswerten Meldung, daß der Papst ursprünglich sogar auf eine öffentliche Messfeier bei seiner Reise nach Schweden habe verzichten wollen. Anscheinend reichen die behaupteten Gemeinsamkeiten nicht aus, um das Kernstück der christlichen Existenz mit einzuschließen. Mit seiner Kritik bleibt Barth jedoch nicht beim auf dieser Reise verabschiedeten „Konsenspapier von Lund“ stehen, sondern greift zurück bis auf den „ökumenischen“ Konzilstext „Unitatis Redintegratio“, dessen (wie man befürchten muß, gewollt) unklare Aussagen zum Einfallstor für zahlreiche Fehlkonzeptionen geworden sind. Fehlkonzeptionen, die sich auch auf den Katechismus ausgewirkt haben, wie Barth am Beispiel das Abschnittes 818 nachzeichnet.

Moderne Entwicklungen wie die Frauenordination oder die sich abzeichnende Duldung einer „Homoehe“ täuschen darüber hinweg, daß Luther selbst bereits 1530 vor dem Augsburger Reichstag eine lange Liste von grundlegenden Elementen des Glaubens vorgetragen habe, die bereits „abgeschafft“ worden seien oder überwunden werden müssten: Das Messopfer, das Fegefeuer, die Seelenmessen, die Heiligenverehrung, der Zölibat, die Kirchen- und Altarweihen, das Ehesakrament, das Priestertum und die Firmung, die Beichte, die Genugtuung, die Fastenzeit, das Kruzifix, der Taufstein, die Monstranz, die Bilder...

Damit wird gleichzeitig auch deutlich, was von „katholischer“ Seite neuerdings bestritten, von vielen protestantischen Historikern jedoch durchaus eingeräumt wird: Es ging den Reformatoren von Anfang an nicht um eine Reform der bestehenden, sondern eine Neugründung einer durch Umsturz veränderten Kirche. Auch hierzu bietet der Artikel reichhaltig Belege.

Im Zentrum des zweiten Teils steht ein – nicht so bezeichneter und auch keinen entsprechenden Anspruch erhebender – Bericht über neuere und insbesondere zum Jubeljahr entstandener Literatur zum Thema. Wer sich näher mit dem schon allein von der Materialmasse her schier unerschöpflichen Thema beschäftigen will, findet hier wertvolle Orientierungshilfen. Dabei behandelt Barth nicht nur Werke, die die theologischen Einflüsse auf Luthers Denken beleuchten, sondern führt auch Untersuchungen zum historischen Hintergrund der Reformationszeit an.

Ein eigener Abschnitt widmet sich einer kursorischen Vorstellung von glaubenstreuer katholischer Seite her geäußerten Kritik am sogenannten „Rechtfertigungsabkommen“ von 1999. Zustimmend zitiert er dabei unter anderen den in Lugana lehrenden Theologen Manfred Hauke, der diese „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ als den ‚Supergau eines Ökumenismus“ bezeichnete, „der sich dem relativistischen Modell der ‚versöhnten Verschiedenheit‘ verschrieben hat.“

Womit zum aktuellen Ökumenismus-Modell wohl das wesentliche gesagt sein dürfte. 

Zu erhalten - am besten im Abonnement – ist die UVK über die Website der deutschen Una Voce.

Una-Voce-Korrespondenz 2017-IV

In diesen Tagen ist die vierte Ausgabe der Una Voce Korrespondenz für das Jahr 2017 herausgekommen. Sie hat zwei diesem Jahr gemäße Schwerpunkte: 10 Jahre Summorum Pontificum und „Nachdenkliches zum Reformationsgedenken“. Und da das so groß und raumgreifend angekündigte „Jubiläum 500 Jahre Reformation“ in diesen Tagen eher sang- und klanglos zu Ende geht, werfen wir noch schnell einen Blick auf die entsprechenden Beiträge der UVK. Summorum Pontificum bleibt uns als Dauerthema noch länger erhalten.

Erster Beitrag zum Reformationsgedenken ist eine Betrachtung von Gerhard Kardinal Müller zur Frage „Was bedeutet Reform in der Kirche“? Der Text geht zurück auf eine Ansprache, die der Kardinal am 16. Oktober anläßlich der Entgegennahme der Ehrendoktorwürde der Päpstlichen Universität Johannes Paul II in Krakau gehalten hat. Das setzt einen Kontext, der es unmöglich macht, die Rede nicht auch und vor allem in Bezug auf aktuelle Reformbestrebungen zu lesen.

Im historischen Rückblick widerspricht Kardinal Müller der beliebten These, die in der Kirche die Hauptmacht eines rückständigen, welt- und letztlich menschenfeindlichen Verständnisses sieht, das durch die Reformation zugunsten eines weitgehend säkular verstandenen Fortschritts aufgebrochen worden sei. Reform versteht er unter Rückgriff auf den Römerbrief als den Impuls, sich eben nicht dieser Welt anzugleichen, sondern das Denken zu reformieren und zu erneuern „damit ihr prüfen könnte, was Gottes Wille ist; was ihm gefällt, was gut und vollkommen ist“ (Röm 12,2). Den Reformatoren des 15. und 16. Jahrhunderts gesteht er durchaus zu, daß sie dieses Verständnis teilten – von daher seien sie mit ihren persönlichen Absichten nicht so weit von der Kirche entfernt, wie das angesichts der tatsächlich eingetretenen Entwicklung erscheinen könne.

Für viele „Reformer“ der Gegenwart sieht er das kritischer:

Gegenwärtig versteht man unter den Reformen, die für notwendig gehalten werden, eher eine Verweltlichung der Kirche. Die nicht lebbaren Gebote Gottes sollen auf Ideale reduziert werden, die jeder nach seinem Wissen und Gewissen anstreben kann, aber keineswegs muß, um mit sich ins Reine zu kommen oder im irdischen Sinn sich glücklich zu fühlen. Die Kirche dient nicht mehr der Welt auf ihrem Weg zu Gott, sondern dient sich ihr an, damit sie sich als eine von vielen gesellschaftlichen Initiativen nützlich macht und somit iohr Existenzrecht unter Beweis stellt“.

Von daher widmet sich der Kardinal im zweiten Teil seiner Ausführungen in einigen Punkten sehr detailliert aktuellen „Reform“-Ideen. Auch hierzu ein Zitat:

Wenn heute von der Reform der Kirche oder von den Reformen in der Kirche die Rede ist, ergibt sich sofort die Frage, was wir tun können und machen sollen. Wir veranstalten einen Dialogprozess, wir beauftragen eine Beraterfirma, die sich in der Wirtschaft und im Bankenwesen glänzend bewährt hat (…) Wir Organisieren irgendeine Aktion in der Pfarrei und Diözese und gründen eine weitere Kommission... Das alles ist zu pelagianisch gedacht. Man meint: Erst müssen wir etwas tun, damit wir bei den Menschen etwas erreichen und damit am Ende schließlich der Heilige Geist seinen Segen dazu gibt. Der Apostel Paulus setzt aufgrund seiner Lehre vom Primat der Gnade vor dem Tun umgekehrt an: Nicht wir sollen uns der Welt angleichen.... Wir sollen unser Denken examinieren und reformieren, damit wir Gottes Willen erkennen und, indem wir ihm gehorchen, gut und vollkommen werden.“

Der auf Müller folgende Beitrag von Robert Mildenberger behandelt das Thema „Luther und die Philosophie“. Ausgangspunkt von Mildenbergers Darstellung ist die Feststellung, daß Luther aus seiner Sicht der von Grund auf verderbten Menschennatur auch die Vernunft und die vernunftgestützte Philosophie verworfen hat und damit die Zugangswege des Menschen zu Gott und zur Erlösung entscheidend einschränkte. Wirklich neu oder gar revolutionär sei diese Haltung allerdings nicht gewesen – Mildenberger sieht Luther in dieser Hinsicht in der Tradition des Ockhamistischen Nominalismus.

Im Gegensatz zu romantischen Traditionen, die Luther als einen Vordenker moderner Rationalität gegen mittelalterlich-klerikalen Obskurantismus darstellen, verweist er auf Luthers Gegnerschaft zum aristotelischen Denken und darauf, daß er damit das philosophische Denken in Deutschland auf zwei Jahrhunderte beeinträchtigt und nahezu wirkungslos gemacht habe. Im Einzelnen diskutiert er die Berechtigung dieses Vorwurfs anhand eines Detailkommentars zu den Thesen 31 – 40 der Heidelberger Disputation von 1518. Die Einzelheiten dieser Diskussion sind wohl nur für Spezialisten nachvollziehbar – deshalb hier gleich ein Sprung zum Fazit dieses Abschnitts:

Luthers Thesen in seiner Heidelberger Disputation gehen nicht von einem philosophisch informierten Standpunkt aus, sondern, benevolent verstanden, von rein theologischen Anliegen. Die Ewigkeit der Welt widerspricht dem Glaubenssatz von Gottes schöpferischer Allmacht. Die Unsterblichkeit des intellectus scheint im Widerspruch zur Unsterblichkeit der Seele und zur Auferstehung des Leibes zu stehen... Ein genaueres Studium der Aristoteleskommentare des Thomas von Aquin (…) würde zeigen, daß Aristoteles konstruktiv zum Verständnis der geistigen und materiellen Schöpfung Gottes beiträgt und somit ein Verbündeter, keineswegs ein Feind des Glaubens ist.

Im weiteren Verlauf seiner Betrachtung lenkt Mildenberger die Aufmerksamkeit des Lesers auf den Nominalismus, der nach zeitweiliger Zurückdrängung im Zuge der Entstehung moderner Naturwissenschaft derzeit eine mächtige Renaissance erlebt: Der geradezu diktatorisch herrschende Subjektivismus, Relativismus und (Rechts)Positivismus haben dort starke Wurzeln. Es ist eine bemerkenswerte Entwicklung, daß der rationalitäts-skeptische Luther als einer der stärksten Wegbereiter der – in ihrem Selbstverständnis – allein der Vernunft verpflichteten Moderne gilt und in dieser Moderne nun die antirationalistischen und antiphilosophischen Tendenzen im Denken des Reformators erneut übermächtig hervortreten.

Den 3. Beitrag zum Abschluß des „Lutherjahres“ in der aktuellen UVK bildet der 2. Teil des ausführlichen Artikels von Heinz-Lothar Barth „Papst Franziskus‘ erstaunliche Aussagen zum Lutherjubiläum 2017 und die Wahrheit über die Reformation“. Der erste Teil war in der vorhergehenden Ausgabe abgedruckt. Wegen seine Umfangs muß dieser Text einer Einzeldarstellung vorbehalten bleiben – wegen seines Aktualitätsbezuges bildet er jedoch ein starkes zusätzliches Argument, sich die beiden letzten Ausgaben der UVK zu beschaffen.

Zu erhalten - am besten im Abonnement – ist die UVK über die Website der deutschen Una Voce.

Una-Voce-Korrespondenz 2017-III

Die vor 3 Wochen erschienene Ausgabe III der UVK des Jahrgangs 2017 besteht zu großen Teilen aus der Wiedergabe von Vorträgen der 18. Liturgischen Tagung in Herzogenrath vom März dieses Jahres. Dazu kommen Beiträge, die sich noch aktueller mit der von Monat zu Monat größere Ausmaße annehmenden Kirchenkrise beschäftigen. Das alles sind ausgesprochene Schwergewicht, denen im Rahmen eines zusammenfassenden Überblickes nicht wirklich gerecht zu werden ist. Daher hier zunächst nur grobe Inhaltsangaben, wir werden versuchen, einzelnen Beiträgen noch auf besondere jeweils geeignete Weise gerecht zu werden. In jedem Fall an unsere Leser die herzliche Empfehlung, sich die Zeitschrift zu besorgen oder am besten gleich zu abonnieren: Der Einsatz für die Bewahrung der Tradition erfordert eine breitere Nutzung der von der UVK bereitgestellten Ressourcen.

Am Anfang der Ausgabe steht ein Artikel von Weihbischof Athanasius Schneider, der in mehreren Sprachen auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht worden ist: „Das II. Vatikanische Konzil und seine Interpretation in Verbindung mit der aktuellen Kirchenkrise“. Der erste Absatz sagt schonungslos, worum es geht:

Die aktuelle Situation einer präzedenzlosen Krise der Kirche ist mit der großen Krise des 4. Jahrhunderts vergleichbar, als der Arianismus die überwältigende Mehrheit des Episkopats angesteckt und im Leben der Kirche eine dominierende Stellung eingenommen hatte.

Der Weihbischof fordert in allen Fällen, in denen Aussagen oder Interpretationen der Konzilstexte nicht mit der tradierten Lehre übereinstimmen, entweder die Interpretation entsprechend anzupassen oder die Texte selbst zu revidieren. Als Voraussetzung dafür fordert er eine offene theologische Diskussion der entstandenen Zweifelsfragen, die nicht länger durch eine sachlich unbegründete Dogmatisierung der Konzilsaussagen blockiert werden dürfe.

An zweiter Stelle steht ein Beitrag von Walter Kardinal Brandmüller, der zuerst im August in der von Prof. Wolfgang Ockenfels OP herausgegebenen Zeitschrift „Die neue Ordnung“ erschienen ist. Die Überschrift gibt die Richtung an: Der Papst: Glaubender – Lehrer der Gläubigen. Dazu greift der Kirchenhistoriker Brandmüller auf ein in der Gegenwart wenig beachtetes Element der Tradition zurück: Die seit dem 5. Jahrhundert zu beobachtende Professio Fidei des Papstes. Sie kommt in mehreren Formen vor: Einmal als vor der Wahl abzulegendes feierliches Bekenntnis zum geoffenbarten und tradierten Glauben, dann aber auch als feierlicher Eid auf diesen Glauben zur Amtsübernahme. Schließlich noch zu gegebenem Anlaß als eindringliche Erinnerung der ganzen Kirche an den vom Papst von seinen Vorgängern erhaltenen und an seine Nachfolger weiterzugebenden Glaubensschatz.

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Liturgie: Meßerklärung von Pius Parsch

Bild: Andachtsbild aus dem Kühlen-Verlag M. GladbachDie Vorstellung der Messerklärung von Pius Parsch muß darauf eingehen, daß der Klosterneuburger Chorherr einer der prominentesten Vertreter der liturgischen Bewegung war – und daß diese Bewegung heute manchmal dafür verantwortlich gemacht wird, daß das liturgische Leben der Kirche fast vollständig zusammengebrochen ist. Dieser Vorwurf ist so nicht berechtigt, und gerade Parsch bietet ein Beispiel dafür, daß die liturgische Praxis des beginnenden 20. Jahrhunderts sehr wohl schwerwiegende Mißstände aufwies, und daß man diese Mißstände kritisieren und auch zurückdrängen konnte, ohne den Geist der Liturgie und die Lehre der Kirche im geringsten zu beeinträchtigen – ganz im Gegenteil. Was die Nachfolger Bugninis nur behaupten, aber nirgendwo einlösen können, ist bei Parsch und vielen seiner Mitstreiter beispielhaft angelegt: Die Liturgie „in neuem Glanz erstrahlen“ zu lassen und „den Menschen der Gegenwart zugänglich“ zu machen. Wenn das in der Praxis der Gemeinschaften, die die überlieferte Liturgie pflegen, weitgehend gelungen ist, ist da nicht zuletzt auch ein Verdienst von Pius Parsch und seinen Mitstreitern in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg.

In Parschs Ausführungen zum geschichtlichen Werden der Liturgie ist nichts von dem beliebten Verfahren der Liturgierevolutionäre zu finden, die das traditionelle Missale zu einem Produkt des mit Mißtrauen betrachteten Konzils von Trient erklärten und bereits mit der konstantinischen Wende des 4. Jahrhunderts einen Niedergang einsetzen lassen, der erst mit der Revolution der 60er Jahre überwunden werden konnte. Statt dessen schreibt Parsch, was auch seitdem durch seriöse liturgiehistorische Forschung immer wieder bestätigt worden ist:

„Wir können also sagen, zu Beginn des 3. Jahrhunderte ist die römische Messe schon so weit ausgebildet und festgelegt, daß sie im Wesen und Gang der heutigen Meßfeier sehr ähnlich sieht.“ (47)

Mit Papst Gregor erreichte diese Ausbildung im 6. Jahrhundert einen weitgehenden Abschluß – danach hat sich am Herzstück der Messe, dem Canon Romanus, für anderthalb Jahrtausende praktisch nichts mehr geändert, auch der Aufbau der den Kanon umgebenden Teile blieb gleich. Wo es einen Wandel gab – beim Opfergang, bei den Prozessionen, beim Kommunionempfang – folgten diese dem Gesetz der organischen Entwicklung. Diesen Ausdruck selbst kennt Parsch nicht - das dahinter stehende Prinzip dagegen sehr wohl.

Am Opfercharakter der hl. Messe läßt Parsch nicht den geringsten Zweifel: In seinen Ausführungen zur Grundstruktur unterscheidet er ganz traditionell Vormesse und Opfermesse und schreibt:

„Die Opfermesse bildet das Heiligtum, hier wird das „Wort“ Fleisch, hier wird das Wort zur Tat; ihr Ziel ist das hl. Opfer Jesu Christi, das die Kirche durch die Hände des Priesters dem himmlischen Vater darbringt und an dem die gläubige Gemeinde durch Opfergang und Opfermahl tätigen Anteil nimmt.“ (49)

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