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Barmherzigkeit - im zweiten Anlauf

Am letzten Freitag starb der Priester der Diözese Trier Adolf Mohr aus Rheinböllen im Alter von 86 Jahren. Der ehemalige Pfarrer von Buchholz und Herschwiesen war nach seiner Pensionierung zur Zelebration der hl. Messe im überlieferten Ritus zurückgekehrt und hatte in seinem Testament verfügt, nach dem Ritus der Tradition begraben zu werden. Der zuständige Ortspfarrer hatte dieser Bitte bereits schriftlich zugestimmt, aber das Ordinariat - veranwortlich ist Ortsbischof Stephan Ackermann - hat das Requiem im Alten Ritus untersagt.

Das Verbot geht wahrscheinlich auf den Umstand zurück, daß Pfarrer Mohr einen Priester der Piusbruderschaft als Zelebranten vorgesehen hatte, dem er als Beichtvater verbunden war. Ob es rechtlich haltbar ist, ist von hier aus nicht zu entscheiden, spielt aber vermutlich in einer gesamtkirchlichen Atmosphäre, in der das Recht als „Pharisäerkram“ betrachtet wird, auch keine ausschlaggebende Roll. Auf spontane „Barmherzigkeit“, Wertschätzung oder Respekt können generell nur diejenigen rechnen, die die Kirche von dem, was sie zu allen Zeiten geglaubt, verkündet und getan hat, abbringen wollen.

Wie zu erfahren ist, zeichnet sich inzwischen aber ein Kompromiss ab. Das Requiem und die Beisetzung von Pfarrer Mohr im überlieferten Ritus können am kommenden Freitag stattfinden, wenn als Zelebrant ein Priester der Petrusbruderschaft amtiert.  Falls Sie an Informationan aus erster Hand zum weiteren Gang der Dinge interessiert sind oder ihrer Sorge um die Achtung des Letzten Willens von Pfarrer Mohr Ausdruck geben wollen, hier die Mailadresse der bischöflichen Administration: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nachtrag:Die Exequien und die Beisetzung von Pfarrer Mohr werden heute wie vom Verstorbenen verfügt nach dem usus antiquor stattfinden; Totenamt am Freitag, um 14:00 Uhr in Herschwiesen, die  Beisetzung um 16:00 Uhr in Buchholz. Offiziant ist P. Hahn von der Petrusbruderschaft. Beten wir für das Seelenheil des verstorbenen Priesters und aller an der unerfreulichen Sache als Akteure oder Berichterstatter Beteiligten.

Alte Messe in St. Hedwig, Berlin

Am kommenden Donnerstag, den 5. November, findet in Berlin die 2. Bernhard Lichtenberg Wallfahrt statt. In ihrem Rahmen feiert ein Priester des Instituts St. Philipp Neri in der Berliner Bischofskirche eine hl. Messe im überlieferten Ritus - damit wird zum ersten Mal seit vielen Jahren dort wiedereine Messe in der Liturgie gefeiert, die der  1996 selig gesprochene ehemalige Berliner Dompropst als den einzigen Ritus seines priesterlichen Lebens kannte.

Bernhard Lichtenberg wurde 1875 wurde in Ohlau/Schlesien geboren und 1899 in Breslau zum Priester geweiht. Seit 1900 wirkte er in Berlin. 1931 rief ihn der erste Bischof von Berlin, Dr. Christian Schreiber, in das Domkapitel und ernannte ihn 1932 zum Dompfarrer. 1938 wurde er Dompropst bei St. Hedwig. Bischof Konrad von Preysing beauftragte ihn später mit der Sorge um die getauften Juden in seiner Diözese an. Obwohl schon seit 1933 im Visier der Gestapo, betete er seit dem Judenpogrom am 9. November 1938 an jedem Abend in St. Hedwig - tausend Meter von der Reichskanzlei Hitlers entfernt - öffentlich für die verfolgten Juden. 1941 protestierte er in einem Brief an Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti gegen die systematische Ermordung unheilbar Kranker und geistig oder körperlich Behinderter im „Euthanasieprogramm", das der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen der Öffentlichkeit bekanntgemacht hatte. Bernhard Lichtenberg wurde kurz danach verhaftet und am 22. Mai 1942 wurde der damals bereits schwer kranke Mann zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der Verbüßung der Strafe wurde er als Unverbesserlicher eingestuft. Auf dem Transport in das Konzentrationslager Dachau starb er am 5. November 1943 in Hof/Saale. Sein Grab ist jetzt in der Unterkirche eben dort wo die hl. Messe am kommenden Donnerstag gefeiert wird.

Das vollständige Programm des Wallfahrtstages finden Sie auf der Website des Erzbistums.

„Weder notwenig noch wünschenswert“

Wigratzbad gibt es auf dem katholischen Atlas zweifach: Einmal den Wallfahrtsort, in Kleriko-Neusprech „Gebetsstätte“ geheißen, und dann als Standort des Priesterseminars der Petrusbruderschaft. Organisatorisch ist beides unabhängig voneinander, aber funktional und auch personell gab es in der Vergangenheit diverse Überschneidungen, die auffälligste dieser Überschneidungen bestand darin, daß die Bruderschaft für große Anlässe die Kirche der Gebetsstädte nutzen konnte. Das Priesterseminar selbst hat nur eine kleine Kapelle.

Nun war die Nutzung der Kirche für die Gemeinschaft der alten Liturgie nie unproblematisch - es ist halt ein typischer Bau der Nachkonzilszeit, errichtet zur höheren Ehre des Architekten und seiner Freunderln im Ordinariat. Seit einem erneuten Umbau im vergangenen Jahr ist die Kirche nun für Weihen in der überlieferte Liturgie überhaupt nicht mehr verwendbar. Man kennt das: Wo die geltende Rechtslage nichts hergibt und Argumente nicht gefragt sind, hilft allemal Beton. Die Bruderschaft musste daher für ihre letzten Weihen auf andere Kirchen ausweichen - die Priesterweihe im Juni fand in Lindenberg statt.

Die Bruderschaft hat daher, wie das Kirchenrecht es vorschreibt, das Bistum Augsburg um die Genehmigung gebeten, am Ort ihres Priesterseminars eine für die überlieferte Liturgie geeignete Kirche bauen zu dürfen - aus eigenen Spendenmitteln, um die notleidende Kirchensteuerkasse der Diözese nicht zu belasten. Eine  bereits 2013 eingereichte dahingehende Bitte hat Bischof Zdarsa jetzt abgelehnt. Zur Begründung erklärte sein Pressesprecher Michel, es gebe am Ort bereits mehrere öffentliche Sakralräume, ein zusätzlicher sei daher „weder notwendig noch wünschenswert“.

Vom neuen Frühling

Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute Zahlen zur Kirchenstatistik 2014 veröffentlicht. Sie weisen - unter anderem - für dieses Jahr 217 716 Kirchenaustritte aus. Das ist das bisher höchste Jahresergebnis, höher noch als im Jahr 2010, dem Höhepunkt des Mißbrauchskandals.

Die üblichen Verdächtigen haben die Zahl in der üblichen Weise kommentiert.  Bischof Genn von Münster, Vorsitzender der DBK-Kommission für geistliche Berufe und Kirchliche Dienste, brachte die „Verwirrung um den Kirchensteuereinzug auf Kapitalvermögen“ ins Spiel. Der Sprecher von Wir sind Kirche lieferte eine Spitzenleistung in angewandter Dialektik: „Der Geist von Franziskus ist noch nicht so in Deutschland spürbar, wie es sein müsste. Diese Kontrollwut, wie wir sie auch von Papst Benedikt erlebt haben - das muss vorbei sein.“

Besonders schöne Worte fand der DBK-Vorsitzende Kardinal Marx:

Die heute veröffentlichte Statistik zeigt, dass Kirche vielgestaltig ist und eine missionarische Kraft hat, auch wenn uns die hohe Zahl von Kirchenaustritten schmerzlich bewusst macht, dass wir Menschen mit unserer Botschaft nicht erreichen. Hinter der Zahl der Kirchenaustritte stehen persönliche Lebensentscheidungen, die wir in jedem einzelnen Fall zutiefst bedauern, aber auch als freie Entscheidung respektieren.“

In einer Synthese aller genannten, angedeuteten oder unterstellten Gründe versuchte sich der Kölner Generalvikar Dominik Meiering: 

Der Kirchenaustritt ist nur der letzte Schritt auf einem langen Weg, auf dem einem Menschen die Kirche immer fremder wird. Wer in der Kirche keine Heimat mehr hat, dem fällt es leichter, bei einem akuten Anlass förmlich den Austritt zu erklären.“

Doch genau die Suche nach einem akuten Anlass dürfte in die Irre führen, die Realität ist weitaus weniger spektakulär - und dafür viel beunruhigender: Inzwischen kommt die zweite Generation der nach dem Konzil aufgewachsenen und von keiner Katechese, keinem inhaltlich relevanten Religionsunterricht und keiner missionarischen Predigt jemals erreichten Taufscheinkatholiken ins berufstätige Alter. Sie bekommen ihre Lohnabrechnung oder ihren Steuerbescheid und stolpern dort über einen Posten, an den sie ja überhaupt nicht gedacht hatten: Die Kirchensteuer. Da braucht es in den meisten Fällen keinen langen Weg  oder eine persönliche Lebensentscheidung - der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft ist für viele in dieser Generation wenig mehr als ein naheliegender Schritt zur Aufbesserung der Urlaubskasse.

Eine Ernennung in Chur

Wenige Tage vor dem 8. Jahrestag des Motu Proprio Summorum-Pontificum erreicht uns eine überaus erfreuliche Nachricht aus dem Bistum Chur. Auf der Website der Diözese heißt es unter Datum vom 30. Juni:

Der Bischof von Chur hat am 15. Juni 2015 den Pfarrer der Personalpfarrei „Hl. Maximilian Kolbe“, P. Martin Ramm FSSP, zum „Bischofsvikar für die Angelegenheiten der Ausserordentlichen Form des Römischen Ritus“ im Bistum Chur ernannt. Die Ernennung ändert nichts Wesentliches an den bisherigen Verantwortlichkeiten von Pater Martin Ramm. Jedoch möchte der Bischof von Chur damit die besondere Verantwortung gegenüber „Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises“ (can. 476 CIC) hervorheben.  

Das ist zwar, wie in der Meldung selbst bereits zum Ausdruck gebracht, ein eher symbolischer Akt, aber er bekräftigt noch einmal die besondere Fürsorge, die die der überlieferten Form der Liturgie und Lehre verbundenen Katholiken in diesem Bistum erfahren. Dabei geht diese Fürsorge weit vor die Zeit von Summorum Pontificum - durch das sie rechtlich allen Bistümern der Kirche anempfohlen wird - zurück: Die beiden dort bestehenden Personalpfarreien im alten Ritus haben als Messzentren der alten Liturgie eine mehr als 35-jährige Geschichte.

In Deutschland gibt es unter dem Einfluss der traditionsfeindlichen Mehrheit der deutschen Bischofskonferenz nach wie vor keine einzige Personalpfarrei des überlieferten Ritus. Allerdings hat Bischof Hanke von Eichstätt kurz nach dem Erlass des Motu Proprio den Kirchenrechtler Dr. Alexander Pytlik im Dezember 2007 zum „Verantwortlichen für die Feier der außerordentlichen Form der lateinischen Liturgie in der Stadt Eichstätt“ ernannt und ihn als Kirchenrektor der ehemaligen Dominikanerkirche St. Peter und Paul eingesetzt.

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