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Landnahme in den Köpfen

In dem, was nun wohl das endgültige Kopftuchurteil darstellen wird, hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden, daß es nicht zulässig war, der mohammedanischen Angestellten einer Kita das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen. Auch dann nicht, wenn eine solche Untersagung sich auf bestehende Gesetze und Verordnungen gründet - diese waren davon ausgegangen, daß das Tragen des Kopftuchs eine besondere religiöse Bedeutung habe und von daher im staatlichen Raum die Neutralitätspflicht des Staates verletze. Solche Regelungen sind damit offenbar unwirksam.

Die Begründung, soweit sie in dem kurzen in der Tagespresse veröffentlichten Auszug kenntlich wird, verdient nähere Betrachtung.

Ein 'islamisches Kopftuch' ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, schrieben die Richter in Karlsruhe zur Begründung. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, hieß es in dem Beschluss weiter. Die Klägerin habe lediglich ihr Bekenntnis sichtbar bekundet.

Damit ist wenigstens der übliche Flachsinn vom Tisch, das islamische Kopftuch sei „nur ein Stück Stoff“ und habe nichts mit nichts zu tun.

Allerdings: Von der Üblichkeit im Alltag auf die Zulässigkei zu schließen, erscheint dem juristisch unverbildeten Laien einigermaßen abenteuerlich. Nicht ohne Grund erweckt diese Argumentation den Argwohn, daß hier auch jedes Verbot der Vollverschleierung vorbeugend unmöglich gemacht werden soll - wenn es nur genug moslemischen Immigranten gelingt, ihre Frauen und Töchter dazu zu bewegen, sich entsprechenden Forderungen zu unterwerfen und den Anblick der wandelnden Finsternis üblich zu machen. Und wer weiß, wie die höchsten Richter demnächst urteilen, wenn in einigen längst zu No-Go-Areas gwordenen Stadtvierteln auch andere Verfahren der Bekenntnis-Bekundung üblich werden - falls etwa Ehebrecherinnen nicht mehr nur durch verstohlenen Ehrenmord, sondern durch die nach dem Gesetz Mohameds vorgeschriebene Steinigung bestraft werden sollten.

Aber dann ist da noch ein anderer Gedanke: Längst sind christliche Elemente und Zeichen, sieht man einmal von denkmalgeschützten Kirchtürmen ab, in der Öffentlichkeit so unsichtbar geworden, daß man sie getrost als „unüblich“ bezeichnen kann. Wer's nicht glaubt, wird beim Gang über den nächstgelegenen „Weihnachts“-markt leicht eines besseren belehrt. Längst halten es sogar ein Kardinal der römischen Kirche und ein Landesbischof evangelischen Bekenntnisses für angebracht, ihre moslemischen Mitmenschen nicht durch eine störende Bekenntnis-Bekundung zu irritieren - lieber legen sie halt das Kreuz ab.

Die Landnahme in den Köpfen ist schon weit fortgeschritten.

Berühmt ist der Satz des ehemaligen Verfassungsrichters Böckenförde: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Die Ergänzung müßte lauten: „Aber er ist sehr wohl imstande, diese  Voraussetzungen zu untergraben“. Der Blick auf neuere Urteile eines „Verfassungsgerichtes“, dessen Zusammensetzung längst in den gleichen Parteizirkeln ausgekungelt wird wie andere Machtpositionen in Staat und Medien auch, zeigt, daß es damit schon weit vorangegangen ist.


(Ergänzung 30. November.): Die zwei Tage nach diesem Urteil ergangene Karlsruher Entscheidung, das Bayrische Gesetz zum Schutz der Karfreitagsruhe sei aufzulockern, scheint der Logik des ersten Urteils zu folgen. Wie berichtet wird:

Die "Heidenspaß-Party" hätte aber erlaubt werden müssen, weil es den Veranstaltern nicht nur um Spaß oder kommerzielle Interessen ging.

Die Veranstaltung unter dem Motto "Religionsfreie Zone München 2007" mit einer "Atheistischen Filmnacht" und dem schließlich verbotenen "Freigeister-Tanz" habe die öffentliche Meinungsbildung und Weltanschauungen berührt.

Jeder kann also bekennen, was er will? Auf den ersten Blick schon. Auf den zweiten Blick werden Freiräume für den Islam und andere Gottlosigkeiten ausgeweitet, für das Christentum eingeschränkt. Das ist Ziel und Zweck der Übung.

Pfarreien Neuen Typs

Wie wir erst heute aus einem lesenswerten Bericht auf katholisches.info erfahren, hat das Bistum Limburg im Juni gelegentlich einer „Pastoralwerkstatt in Hofheim“ das Konzept einer „Pfarrei neuen Typs“ entwickelt. Dieses Konzept ist inzwischen auch Gegenstand einer eigenen Website im Internet - Auftakt, Aufbruch, Neubeginn, oder vielleicht noch besser: Eine demokratische Kirche in einer demokratischen Gesellschaft - ach ja. Nun wissen wir nicht, was das Zentralkomitte der deutschen Katholiken von dem neuen Begriff und dem dahinterstehenden Konzept hält, aber wir wären enttäuscht, wenn es dieses nicht voller Begeisterung begrüßen würde.

Was wir dagegen wissen, ist, daß das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) seinerzeit mit großen Hoffnungen ein Konzept für die „Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften neuen Typs“ verabschiedete und mit dem für Diktaturen typischen Brutalität zu dessen Umsetzung schritt.

Und wir wissen auch, was daraus geworden ist.

Überlieferte Liturgie in Leipzig

Der (spurlos?) vergangene Katholikentag dieses Jahres in Leipzig brachte nicht nur neue Höhepunkte der fortschreitenden Protestantisierung, Verweltlichung und parteipolitischen Indienstnahme des deutschen Staatskatholizismus. Er bot auch Anhängern der überlieferten Liturgie und Lehre Gelegenheit, sich zu treffen und die hl. Messe so zu feiern, wie sie zweitausend Jahre lang gefeiert worden ist - wir hatten bereits im Vorfeld darauf hingewiesen. Ort der Hochämter war die Kirche St. Peter und Paul im eine S-Bahn-Station südlich der Leipziger Stadtgrenze gelegenen Markkleeberg, wo regelmäßig an einem Sonntag im Monat eine Liturgie im außergewöhnlichen Ritus stattfindet. Nähere Informationen finden sich auf Katholische Tradition in Leipzig.

nzwischen sind auf der Website der katholischen Laienvereinigung Pro Missa Tridentina auch Bilder von den beiden Hochämtern während des Katholikentags sowie ein Bericht (PDF)  von Monika Rheinschmitt erschienen.

Überlieferter Ritus in Paderborn

Manchmal können wir uns auch über eine gute Nachricht freuen - dieses Mal kommt sie aus Paderborn. Es war zwar eher ein äußerlicher Anlaß, der das Paderborner Domkapitel veranlaßt hat, die Messfeiern am Mittwoch im außerordentlichen Ritus aus der Krypta nach oben in das Hauptschiff zu verlegen: Die Renovierungsarbeiten im Untergeschoß, die demnächst beginnen sollen, machen einen Umzug „nach oben“ unvermeidlich. Aber es ist ein sehr gutes Zeichen, daß gleichzeitig versichert worden ist, daß auch in Zukunft, also nach Abschluß der Bauarbeiten, die Heilige Messe hier, im sogenannten Pfarrwinkel, gefeiert werden soll. Es handelt sich um das südliche Querschiff des Hohen Domes. Der gerade erst sehr schön renovierte Altar, die breitgeschwungene Kommunionbank, die alten, schweren Bänke bedeuten auch optisch ein Gewinn. Und: Es gibt keinen Volksaltar, der geflissentlich „umgangen“ oder für die Feiern „umgerüstet“ werden muß.

Am 1 Juni, dem Fest der Hl. Angela Merici ist hier erstmals wieder seit vielen Jahren das Messopfer im altgewohnten Ritus gefeiert worden. 

Der Propst der göttlichen Barmherzigkeit

Bild: www.himmelfahrt-kleve.deIm niederrheinischen Kleve, das zum Bistum Münster gehört, gibt es seit Weihnachten keine hl. Messe im überlieferten Ritus mehr, obwohl die kirchenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Es gibt einen Priester, der bereit ist, die Messe zu zelebrieren, und es gibt eine ständige Gruppe, die bisher an dieser Messe teilgenommen hat und sie gerne auch weiterhin besuchen möchte.

Und es gibt Propst Mecking, mitteljung, dynamisch, fortschrittlich – aber in seiner pastoralen Haltung offenbar in der Feudalherrenmentalität des 1666 untergegangenen Herzogtums stehengeblieben.

Zu Weihnachten letzten Jahres kam es nach einer ausgefallenen „alten Messe“ zu einer Diskussion zwischen einigen Gläubigen der „ständigen Gruppe“ und Mecking, die der Propst und Kreisdechant mit einem markigen „Ich will jetzt hier keine Diskussion“ beendete.

Darauf F.W, einer aus der Gruppe: Ist unsere Messe jetzt eine Messe zweiter Klasse?

Mecking: Ja, das ist so. Das ist die außerordentliche Form. Und wenn Sie noch ein Wort sagen, dann ist die tridentinische Messe sofort für Sie gestrichen.

F.W. Ich habe doch nichts Böses gesagt,

Mecking: Und jetzt ist die Messe ab sofort für Sie gestrichen. Das war die letzte Messe, die Sie hatten. Ein für allemal. Jetzt ist es endgültig vorbei.

Abgang Mecking nach links. Keine Messe mehr

Es folgten Versuche zu Gesprächen, erst mit dem Propst, dann mit Bischof Genn – „kein Anschluss unter dieser Nummer“. Erst eine Mitteilung aus dem Ordinariat, man könne doch die Messe an anderen Orten besuchen: „Um dorthin zu kommen, ist es sicher möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden“.

Später dann auch ein Schreiben Seiner Ungnaden Mecking mit dem Kernsatz:

„...bin ich nicht bereit, über das Thema der außerordentlichen Messfeier nach dem Mesbuch von 1962 und alles, was damit im Zusammenhang steht, mit Ihnen zu sprechen. Darüber führe ich keine Diskussion mehr. Ich habe meine Entscheidung dazu getroffen und die gilt, solange ich Propst in Kleve bin.

Es folgten weitere Briefwechsel und Gesprächsversuche mit dem Bischof, der sich freilich als unnahbar erwies. Auch der Versuch von Una Voce Deutschland, sich einzuschalten, blieb zunächst ohne Resonanz. Bis dann in dieser Woche eine Mitteilung des Bischöflichen ‚Generalvikariats Münster, Hauptabteilung Generalvikar, Abteilung 130 Kirchenrecht eintraf, die mitteilte „nach vielen Überlegungen und Gesprächen“ (an denen freilich UVK in keiner Weise beteiligt war) sei nun eine Entscheidung gefallen: Ab September (!) werde an einer Kirche in Kranenburg-Frasselt an jedem Sonntag eine hl. Messe im außerordentlichen Ritus gefeiert; Zelebrant sei Herr Pfarrer Burg; die Uhrzeit werde noch unter den örtlich Zuständigen abgesprochen, „darüber erhalten die Gläubigen dann Nachricht“. So ausgefertigt und unterschrieben von der Abteilungsleiterin Kirchenrecht, Dr. Theol. Lic. Iur. Can. Reinhild Ahlers, Professorin für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Münster gGmbH.

Bleibt noch anzumerken, daß der so dekretierte Gottesdienstort Frasselt 10 Straßenkilometer von Kleve entfernt 1 km vor der holländischen Grenze liegt, an drei Seiten von holländischem Staatsgebiet umgeben ist und Sonntags ganze 3 mal mit dem Bus angefahren wird. Also ein idealer Ort für ein Kernkraftwerk oder anderes, was man sich vom Leibe halten will. Soviel zum Umgang einer deutschen Ortskirche mit den Gläubigen, die an der überlieferten Lehre und Liturgie festhalten, im 9. Jahr von Summorum Pontificum und im 4 Jahr des Pontifikats der Barmherzigkeit.

Hindu-Priester müsste man sein, oder doch wenigstens anglikanische Bischöfin – dann fände man bei dieser Sorte Katholiken sicher freundlichere Aufnahme.

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