Welche Liturgie wollte das Konzil?
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- 15. November 2012
Am 28. November beginnt die diesjährige Kölner Liturgische Tagung - wir hatten bereits im Mai darauf hingewiesen. Im Interview mit Kath.net hat Mitveranstalter Pfarrer Guido Rodheudt die kritische Würdigung der im Anschluss an das Konzil erfolgten Litiurgiereform als Hauptthema herausgestellt:
Wir stehen im Jubiläumsjahr, das der Eröffnung des Zweiten Vatikanum vor 50 Jahren gedenkt. Vieles wird in diesen Monaten über das Konzil veranstaltet und geschrieben. Immer ist dabei die Frage obenauf, welches die Absichten der damaligen Bischofsversammlung waren und ob sich alles verwirklicht hat, was damals beabsichtigt wurde. Bezogen auf beide Fragen gibt es unterschiedlichste Antworten.(...)
Von daher werden wir in Herzogenrath sicher eine spannende Diskussion über die Frage der Authentizität der Liturgiereform führen, zumal wir ja auch zu einem Diskussionsforum erklärte Befürworter und Kritiker der Liturgiereform eingeladen haben. Auf der Basis der liturgischen Wirklichkeit in der Kirche der Gegenwart werden sie im Gegenüber die Frage erörtern, inwieweit die gegenwärtige Gestalt der Liturgie ein legitimes Kind der Liturgiereform ist oder ob wir dem Willen des Papstes entsprechend eine „Reform der Reform“ brauchen, um das zu verwirklichen, was das Konzil beabsichtigte.
Hier finden sie den vollständigen Text des Interviews mit Pfarrer Dr. Rodheudt.
Welche Liturgie wollte das Konzil?
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- 30. August 2012
S. E. Walter Kardinal Brandmüller hat dieser Tage in einem Interview mit dem in Rom lebenden Journalisten Guido Horst wieder hervorgehoben, daß die Liturgiereform des Missale von 1969 und vor allem die darauf aufbauende Praxis der letzten 50 Jahre nicht dem entspreche, was das Konzil gewollt habe.
Dass die nachkonziliare Liturgieform mit ihren Fehlentwicklungen und Umbrüchen nicht dem Konzil und seiner – nach wie vor noch nicht wirklich umgesetzten – Liturgiekonstitution anzulasten ist, sei ausdrücklich bemerkt. Die weithin erfolgte Abschaffung des Latein und des Gregorianischen Chorals wie auch die nahezu flächendeckende Aufstellung von Volksaltären können sich keinesfalls auf Vorschriften des Konzils berufen.
Insbesondere sieht man im Rückblick deutlich, mit welchem Mangel an seelsorgerischem Einfühlungsvermögen, an pastoralem Hausverstand bei der Liturgiereform vorgegangen wurde. Man denke nur an die geradezu an den Bildersturm des achten Jahrhunderts erinnernden Exzesse in den Kirchen, die zahllose Gläubige heimatlos gemacht haben. Doch darüber ist längst alles gesagt.
Mittlerweile setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Liturgie eine elementare Lebensäußerung der Kirche ist, die zwar der geschichtlichen organischen Entwicklung unterliegt, nicht aber, wie geschehen, per ordre de Mufti abrupt dekretiert werden kann. An den Folgen leiden wir noch heute.“
In dem einen hat der Kardinal sicher recht: Es ist von heute aus gesehen völlig unverständlich, wie unter Berufung auf das „Pastoralkonzil“, das doch äußerste Behutsamkeit im Umgang mit allem und jedem zur höchsten Maxime erhoben hatte, mit äußerster Strenge und Radikalität eine Liturgiereform exekutiert werden konnte, die bei jedem Zeitzeugen den Eindruck eines tiefen Bruches hervorrufen musste.
Rückkehr zum Hochaltar
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- 27. August 2012
Die Gemeinde von Assumption Grotto in Detroit gehört zu den - leider auch in den USA noch verhältnismäßig seltenen- Gemeinden, die seit vielen Jahren große Sorgfalt auf die Pflege der Liturgie legen. Die Orientierung an der Tradition ist in Katechese, Predigt und Liturgie unverkennbar. Die Kirche ist in den letzten Jahren durch verschiedene kleinere Renovierungen wieder in einen Stand versetzt worden, der dem der Erbauungszeit (1929) nahekommt. Seit Summorum Pontificum werden regelmäßig hl. Messen in der überlieferten Liturgie zelebriert. Die Messen nach dem Missale von 1970 werden schon seit Jahren fast nur noch am wiederhergestellten Hochaltar gefeiert. Die Gemeinde hat diese schonende Rückwendung zu den Wurzeln teils klaglos, teils durchaus freudig mitgetragen, und auch Gäste wie z.B. Ortsbischof Allen Vigneron sahen beim Besuch der Gemeinde kein Problem darin, im Novus Ordo „ad dominum“ zu zelebrieren. Hier ein Bildbericht.
Eine bemerkenswerte Auskunft von Ecclesia Dei
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- 25. August 2012
Im vergangenen Mai erteilte die päpstliche Kommission Ecclesia Dei eine Antwort auf eine bereits 2009 erstmals eingereichte und anscheinend später im Licht von Universæ Ecclesiæ mpodifizierte Frage:
Ist der Begriff „legitim“, wie er in Artikel 19 von UE verwandt wird, zu verstehen
a) als in ordentlichem Verfahren entsprechend dem Kirchenrecht (ius ecclesiasticum) zustande gekommen oder
b) in Übereinstimmung mit kirchlichem und göttlichem Recht (ius divinum), so daß darin nichts lehrmäßig falsches oder anderswie nicht gottgefälliges zu sehen ist.
Antwort der Kommission nach über dreijähriger Bedenkzeit erteilt unter der Protokollnummer 156/2009 am 23. Mai 2012:
Diese päpstliche Kommission möchte sich auf die Aussage beschränken, daß „legitim“ hier im Sinne von a) zu verstehen ist.
Die Implikationen dieser Antwort sind zweifellos erst nach ausführlichen rechtlichen Erwägungen vollständig zu bestimmen. Allerdings erscheint jetzt schon sicher, daß eine grundsätzliche Kritik an der Zulässigkeit und Gottgefälligkeit einzelner Bestimmungen der Liturgiereform, wie sie z.B. in der Ablehnung weiblicher Altardiener oder der Handkommunion zum Ausdruck kommen kann, in Zukunft von progressistischer Seite nicht mehr angeführt werden kann, um Befürwortern der überlieferten Liturgie zu unterstellen, sie bestritten die „Legitimität“ der Liturgiereform und erfüllten deshalb nicht die in Summorum Pontificum und Universæ Ecclesiæ aufgestellten Bedingungen für die Feier der hl. Messe in Einheit mit Papst und Kirche.
Oder weniger juristisch gewunden ausgedrückt: Die Lituirgiereform ist zwar rechtlich korrekt zustandegekommen und daher gültig - aber das bedeutet noch nicht, daß sie in allen Einzelheiten und Ausdrucksformen voll der unwandelbaren Lehre der Kirche und dem Willen Gottes entspricht.
Einzelheiten zur Anfrage und der Einschätzung der Antwort von Ecclesia Dei bei Fr. Zuhlsdorf.
Zurück zur katholischen Weltanschauung
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- 13. August 2012
Nicola Bux – über den hier schon des öfteren zu lesen war – gehört zu den vatikanischen Prälaten, die Papst Benedikt bei seinem Kurs einer Versöhnung der Kirche mit ihrer Tradition uneingeschränkt unterstützen. Im amerikanischen Verlag „Ignatius Press“ ist jetzt sein Buch „Benedict XVI‛s Reform - The Liturgy Between Innovation and Tradition“ in englischer Sprache erschienen. Das Vorwort dazu schrieb der als Agnostiker aufgewachsene italienische Journalist und Autor Vittorio Messori, weltweit bekannt geworden durch seinen im Jahr 1985 erschienenen „Ratzinger-Report“, den ersten großen Interviewband mit dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation. Wir übersetzen in leicht gestraffter Form wesentliche Passagen dieses Vorworts, die sich unmittelbar auf die Liturgiereform der 60er Jahre und deren Auswirkungen beziehen.
Nur wenige Monate (nachdem ich zur Kirche gefunden hatte) später fand ich die Altäre herumgedreht und sah, daß irgend ein kitschiges Stück Schund aus Aluminium oder Plastik an die Stelle des als „zu triumphalistisch“ entsorgten alten Altars – oft von einem berühmten Bildhauer und mit Gold und Marmor verziert – gesetzt worden war. Schon einige Zeit zuvor hatte ich – in meiner Neubekehrten-Arglosigkeit voller Überraschung – beobachtet, wie Gitarren die Orgel verdrängten und die Jeans des Kaplans unter Gewändern hervorlugten, die nach „Armut“ und „sozialer Verantwortung“, vielleicht verbunden mit einer Diskussion, aussehen sollten. Dazu die Abschaffung von Dingen, die man als „überfromm“ bezeichnete: Sich mit Weihwasser zu bekreuzigen, Kniebänke, Kerzen, Weihrauch. Ich erlebte das gelegentliche Verschwinden der Statuen populärer Heiliger, auch die Beichtstühle wurden entfernt und manchmal wurden sie im Zuge einer neuen Mode zur Hausbar in Designer-Wohnungen umgebaut.