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Resurrexit, sicut dixit

Bild: Wikimedia CommonsIn der Liturgie wird das Fest der Auferstehung nicht nur am Ostersonntag und dem ihm als säkularer „sozialer Besitzstand“ folgenden Ostermontag gefeiert, sondern eine ganze Woche lang – bis zum „Weißen Sonntag“, an dem die in der Osternacht neu Getauften ihre weißen Taufkleider wieder ablegten. Von daher haben wir also allen Grund, uns für die (wenigen) in dieser Woche geplanten Beiträge auf Ostern zu konzentrieren und die unersprießlichen kirchenpolitischen Themen ganz außen vor zu lassen.

Einen ersten Anlaß, eher ist es ein veritabler Stolperstein, biete gleich der Introitus der Ostermesse, der (auch im Novus Ordo) mit dem Vers beginnt:

„Auferstanden bin Ich, und bin nun immerdar bei Dir, alleluja. Du legtest Deine Hand auf Mich, alleluja. Gar wunderbar ist Deine Weisheit, alleluja.“

Als Quelle – der Introitus wird immer aus den Psalmen genommen – ist dann Psalm 138, 18 u. 5 angegeben, und die Frage liegt nahe: Wie kommt dieser österliche Auferstehungsjubel von Vers 18 in die ganz entschieden vorösterlichen Psalmen? Zwar ist 138 sicher nicht so alt, wie die traditionelle Zuschreibung „von David“ angibt – aber um ein halbes Jahrtausend vor Geburt, Tod und Auferstehung des Herrn dürfte er schon entstanden sein.

Wer zur Anwort auf diese Frage nach einem der Standardwerke nachkonziliarer Psalmenerklärung greift, findet wenig Aufschluß. Zunächst muß er schon einmal wissen, daß die Neokatholiken die Psalmen wie die Juden und die Protestanten nach der masoretischen Bibel zählen und übersetzen – man muß also nach Psalm 139 suchen. Die Einheitsübersetzung gibt unter dieser Nummer den Text des Psalms, den man als eine Meditation über die Allgegenwart Gottes und seine umfassende Fürsorge für die Kleinheit des Menschen lesen kann, zu Vers 18 ohne jeden Kommentar mit „Ich erwache, und noch immer bin ich bei Dir“ wieder. Dem Kontext nach wäre das „Ich“, das hier erwacht, also der meditierende Beter – und das ist, wenn man den Blick auf den Entstehungszusammenhang des Psalms beschränkt, auch zu rechtfertigen, zumal es der wörtlichen Bedeutung des hier im Hebräischen stehenden Verbs durchaus entspricht. Und die Brücke von „erwachen“ zu „auferstehen“ ist auch nicht sehr schwer zu schlagen.

Allerdings wirft dieses „erwachen“ im engeren Kontext von Vers 18 ein gewisses Problem auf: Nirgendwo ist da die Rede von „schlafen“, sondern der meditierende Beter ist, wenn man das so sagen kann, sogar sehr beschäftigt: als Bild für die Unegründlichkeit Gottes hat er gerade die Unzählbarkeit der Sandkörner an einem Strand angeführt.

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„Hände und Füße haben sie mir durchbohrt“

Bild: Beweinung Christi von Anton van Dyck, 1634, gemeinfreiZur Karwoche in vergangenen Jahren hatten wir hier die Gestalt des Leidenden Gottesknechtes aus dem zweiten Buch Jesaja vorgestellt – jener Prophetie aus dem 6. vorchristlichen Jahrhundert, die den von ganz Israel so sehnlich erwarteten Heiland nicht als siegreichen Priesterkönig, sondern als für die Sünden seines Volkes geopferten „Sündenbock“ zeichnet. Es gibt unserer Kenntnis nach im Alten Testament neben dem freilich einem anderen Zusammenhang zugehörigen Buch Hiob nur eine einzige weitere Stelle, in der die Not des unschuldig Leidendenden so eindringlich dargestellt und so deutlich auf den Opfertod des Erlösers am Kreuz bezogen ist wie dort, und das ist der „schwierige“ Psalm 21. Zwar enthält dieser Psalm nicht wie das Lied vom Gottesknecht die ausdrückliche Aussage, daß das Leid und die Schmerzen der Preis für die Sünden des Volkes sind, aber der Zusammenhang wird dadurch bezeugt, daß der sterbende Jesus am Kreuz selbst sich den Verzweiflungsruf aus dem ersten Vers des Psalms zu eigen gemacht hat: Eli Eli, lamah azabtani? (Mein Gott, mein Gott, warum hast Du mich verlassen?)

Bevor wir näher auf den eigentlichen Psalm 21 eingehen, hier (nach der Vulgata und der Übersetzung des Schott 1953) der Text, wie er in gekürzter (14 von 32 Versen) Form als Tractus der Messe vom Palmsonntag Eingang in die Liturgie gefunden hat:

2 O Gott, mein Gott, schau doch auf mich; warum denn hast Du mich verlassen?
Ach, meine Sündenlast spricht gegen meine Rettung
3 Mein Gott, ich schrei am Tag, doch Du erhörst mich nicht, und auch des Nachts kann ich nicht schweigen.
4 Und doch: Du wohnst im Heiligtum: Du Lobpreis Israels.
5 Auf dich vertrauten unsere Väter, und Du befreitest sie.
6 Sie schrien zu Dir und fanden Rettung: Auf Dich vertrauten sie und wurden nicht enttäuscht.
7 Doch ich – ein Wurm bin ich, kein Mensch, der Leute Spott, des Volkes Auswurf.
8 Denn alle, die mich sehen, höhnen mich, sie lästern mich und schütteln ihren Kopf.
9 Er hat doch auf den Herrn vertraut: Der mag ihn befreien! Er rette ihn; Er liebt ihn ja.
19 Zur Augenweide bin ich Ihnen; sie teilen meine Kleider unter sich, und werfen über meinen Rock das Los.
22 Entreiß mich Armen doch dem Löwenrachen und dem Horn des Einhorns!
24 Ihr, die den Herrn ihr fürchtet, lobet ihn, ihr Kinder Jakobs alle, preiset ihn.
32 Vom Herrn wird man dem kommenden Geschlecht erzählen, und künden werden sein Erlösungswerk die Himmel.
Dem Volk der Zukunft, das der Herr beruft.

Für den ganzen Psalm verweisen wir auf den Bibel Server – im Link in der Gegenüberstellung der „Neuen evangelistischen Übersetzung und der Einheitsübersetzung von 2016, die in beiden Versionen wesentlich auf dem hebräischen Text der Masoreten beruhen.

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Neues im Alten Testament

Bild: Eigene AufnahmeAm heutigen Mittwoch beginnen die Quatembertage der Fastenzeit – zum Thema Quatember hatten wir bereits öfter geschrieben, siehe hier. Liturgisch sind die Quatembertage, insbesondere jeweils der Samstag, gekennzeichnet durch eine größere Zahl von bis zu fünf Lesungen, die großenteils aus dem alten Testament entnommen sind. Das Programm dieser Lesungen mit einem starken Akzent auf Umkehr und Buße kann bis auf die Zeit vor Gregor dem Großen zurückgeführt werden.

Schwerpunktthema des Quatembersamstags in der Fastenzeit ist die in zwei Lesungen eingeschärfte Aufforderung, die Gebote und Satzungen des Herrn einzuhalten, dem folgen zwei weitere Lesungen, die den daraus für das Volk Israel und das seit dem Wirken des Erlösers auf die ganze Welt ausgeweitete Gottesvolk hervorgehenden Segen beschreiben. Besonderes Interesse verdient dabei die III. Lesung mit dem Gebet des Nehemia aus dem 1. Kapitel im II. Buch der Makkabäer, Verse 24 – 27. Historisches Setting dieses Gebetes ist die Wieder-Inbesitznahme des Tempelberges durch die Juden nach der Rückkehr aus der Babylonischen Gefangenschaft.

Schon die Quelle dieses Berichtes bezeichnet eine Besonderheit. Die Rückkehr der Juden nach Jerusalem ist ein Ereignis des 5. Jahrhunderts und wird im alten Testament in einiger Ausführlichkeit in den Büchern Esdras behandelt. Besondere Aufmerksamkeit finden der Wiederaufbau der Stadtmauern und die Geldsammlung für die Wiedererrichtung des Tempels. Auch die Wiederaufnahme der regelmäßigen Feste und die feierliche Verpflichtung des Volkes auf die Einhaltung des Gesetzes werden ausführlich geschildert. Diese Schriften oder ihre Quellen sind also zeitnah zu den historischen Ereignissen – aber während die feierliche Einweihung der Stadtmauern groß dargestellt ist, ist von einer zeremoniellen Neuweihe („Reinigung“) des Tempels nicht die Rede

Diese Lücke schließt das II. Buch der Makkabäer.

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Immer schlimmer und immer verlogener

Bild: Von der Website des AutorsUnter dieser Überschrift steht der gestrige Blogeintrag von Fr. Hunwicke, in dem es wieder einmal um das schon im Titel von Unaufrichtigkeit zeugende Traditionis Custodes geht. Das Beiboot Petri hat den Beitrag übersetzt, den wir hier wegen seines Interesses für die Anhänger des alten Ritus ganz übernehmen. Zuvor wollen wir jedoch nach Lektüre unseres alltäglichen Pressespiegels darauf hinweisen, daß The Remnant heute ein sehr ausführliches Interview mit dem amerikanischen Canonisten Fr. Gerald Murray gebracht hat, das einige der Fragen, die Fr. Hunwicke hier in gewohnt feuilletonistischem Ton anspricht, im strengen Licht des Kirchenrechtes beleuchtet - und dabei letztlich zu den gleichen Ergebnissen kommt: So geht es nicht, liebe Amateur-Gesetzgeber in Rom!

Doch nun zum Beitrag von Fr. Hunwicke:

Es beginnt ein langes ZitatEd Pentin hat einen interessanten Text (Fr. Hunwicke meint wohl diesen)darüber geschrieben, was Kirchenrechtler über den aktuellen Stand der liturgischen Dinge in der Lateinischen Kirche sagen.

Ich werde einige Abschnitte noch einmal veröfffentlichen, die ich am 16. Dezember entworfen, up-gedatet und am 19. Dezember veröffentlicht habe.

Ich halte Ihnen das alles wieder unter die Nase, weil ich glaube, daß es für Christen wichtig ist, nicht zu lügen.

Das aktuelle Regime greift auf Lügen zurück, wann immer es paßt. Ein besonders schmachvolles Beispiel war im Juli PFs Beharren, daß sein Dekret Traditionis Custodes unmittelbar am Morgen nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten sollte, im Dezember gefolgt von Roches Versicherung, daß die Bischöfe eine abweichende Version (Latein) ausführen sollten, als die der vorherigen 5 Monate.

Traditionis Custodes ist mit dem 16. Juli 2021 datiert, Roches Responsa ad Dubia mit dem 4. Dezember 2021, wirklich aber, denke ich, am 18. Dezember 2021.

Ich stelle nicht das Recht des Papstes in Frage, seine Meinung zu ändern und eine veränderte Version eines seiner eigenen Edikte zu verfassen, Das würde dann einen neuen legislativen Akt darstellen; einen Wechsel im Gesetz. Was ich als böse und skandalöse betrachte, ist daß Roche die Geschichte neu schreibt mit der Wirkung, daß jedem Bischof, der Traditionis Custodes am Morgen nach seinem Erscheinen im Juli umsetzte, im Dezember erklärt wurde, daß er ein sehr ungezogener Junge sei, weil er einem lateinischen Text nicht folgte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht formuliert worden war

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Sakramentenspendung im vetus ordo

Bild: ISPNErzbischof Nichols von Westminster hat mitgeteilt, daß in seiner Diözese künftig keine Firmungen im überlieferten Ritus mehr stattfinden dürfen. Bisher waren sie alljährlich von einem der Weihbischöfe des Bistums durchgeführt worden. In Deutschland, wo Bischöfe und Bischofskonferenz derzeit anderen Fragen Priorität geben, wird mit neuen Erlassen dieser Art nicht gerechnet, zumal in mehreren Diözesen (z.B. Hamburg) schon seit Jahren - also bereits vor TC – entsprechende Vorschriften galten.

Der Kirchenrechtler Pierre Laliberté J.C.L. hat dieser Tage darauf hingewiesen, daß derartige Vorgaben ungerecht, widerrechtlich und damit unwirksam sind. Von daher steht der Erteilung des Sakraments nach den Büchern von 1962 – im Notfall auch durch einen Priester, wie Laliberté ausführt – nichts im Wege. Die Darlegungen von Kardinal Burke zur mangelnden Rechtskraft von TC scheinen uns, zumindest was die (Un-)Rechtmäßigkeit des Verbotes betrifft, in ähnliche Richtung zu gehen.

Die Frage, unter welchen Bedingungen Priester auch ohne bischöflichen Auftrag firmen können, überlassen wir den Fachleuten – dazu nur zwei Anmerkungen: Neben der objektiven Gnadenwirkung des Sakraments ist auch – vor allem, wenn es Kindern und Jugendlichen gespendet wird – die damit einhergehende psychologische Wirkung nicht zu unterschätzen. Die wird durch die Spendung von der Hand eines Bischofs sicher für viele Firmlinge verstärkt. Die zweite Frage betrifft den Zeitfaktor: Es ist schön, wenn Gemeinden einen festen Firm-Kalender haben. In einer angespannten Zeit wie der jetzigen ist es jedoch auch denkbar, anstehende Firmungen zwei oder drei Jahre aufzuschieben in der Erwartung, daß sich die gesamtkirchliche Großwetterlage möglicherweise schon bald ändern könnte.

Dazu verdient noch ein weiterer Punkt Beachtung: Wie Taufen, die Erstkommunikation und Eheschließungen gehört auch die Firmung zu den Sakramenten, deren Erteilung in zumeist diözesan konsolidierten Kirchenbüchern aufgezeichnet wird. Das kann in Zukunft generell bei Gemeinden, die dem überlieferten Ritus folgen, zu Problemen führen. Der zunächst naheliegende Gedanke, dann eben ein eigenes Kirchenbuch zu führen, ist. u.E. nicht zielführend. Ein solches Buch hätte nicht nur keine kanonische Rechtsgrundlage, es könnte auch seitens einer böswilligen Diözesanführung als vollendeter „schismatischer Akt“ dargestellt und mit entsprechenden Sanktionen beantwortet werden.

Als Ausweg aus dem Dilemma wäre folgendes Vorgehen zu überdenken: Jede unter den Bedingungen des Notstandes vorgenommene „kirchenbuchpflichtige“ Sakramentenspendung wird der zuständigen Stelle in der Diözesanverwaltung mit den mindest erforderlichen Daten mitgeteilt – schriftlich und ggf. per Einschreiben. Was die Diözesanverwaltung mit diesen Mitteilungen macht, liegt alleine in ihrer Verantwortung. Die Gemeinde oder der Sakramentenspender nimmt, wie sich das für jede ordentliche Arbeitsweise gehört, eine Kopie der Mitteilung zu den Akten – daraus können dann, falls die Diözese die Eintragungen nicht ordnunggemäß vorgenommen hat, im Fall einer „Normalisierung“ die regulären Kirchenbücher ergänzt werden.

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