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Ein wiedergefundener Schatz

Bild: Von der genannten Website VallisIm Vortragsprogramm zur römischen Wallfahrt „Summorum Pontificum“ der vergangenen waren als Redner unter anderen Peter Kwasniewski, Msgr Nicola Bux und der italienische Journalist Aldo Maria Valli aufgetreten. Einen zusammenfassenden Überblick der Vorträge gibt katholisches.info. Wir wollen einige dieser Vorträge in den kommenden Tagen übersetzen und beginnen dazu mit dem sehr langen, sehr emotionalen und äußerst lesenswerten Vortrag von Valli nach der heute auf Messainlatino veröffentlichten Fassung.

Die überlieferte Messe - ein wiedergefundener Schatz

Ich möchte zu Ihnen über die alte Messe sprechen – aber vielleicht wäre es besser, sie die heilige Messe aller Zeiten zu nennen, einen wiederentdeckten Schatz. Eine kostbare Perle, ein Schatz unschätzbaren Wertes, der Generationen von Katholiken – ich eingeschlossen – lange verborgen war, aber endlich doch durch göttliche Gnade und das Engagement vieler mutiger Gläubiger wieder zugänglich wurde.

Wir haben, weil man uns das so gesagt hatte, geglaubt, daß die „neue Messe“ nur eine Übersetzung der „alten“ Messe sei, um sie verständlich zu machen Doch wir entdeckten daß die Messe des Heiligen Pius V., die Messe aller Päpste bis auf Paul VI., überhaupt keiner Übersetzung bedurfte, weil sie mit ihren Gesten, ihren Zeichen, ihren erhabenen Texten, ihrem Schweigen direkt ins Herz ging. Da brauchte es keine Erklärung. Wie der brennende Dornbusch, wie die Flammen über den Aposteln zu Pfingsten, ist es ein offensichtliches Zeichen des Geheimnisses, das zu uns spricht. Geheimnis des Lichts und der Erlösung.

Wir haben auch festgestellt, daß die „neue“ Messe, die Messe von Paul VI., wenig zu sagen hat, obwohl sie in der Umgangssprache spricht. Denn es geht nicht um Worte, sondern um den Glauben. Für viele von uns war es eine schmerzhafte Entdeckung und wir haben uns gefragt, warum uns niemand so lange von dem verborgenen Schatz erzählt hat.

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Was sind eigentlich Rituskirchen?

Bild: Website des engl. OrdinariatsSeit einigen Jahren – genauer seit 2017 – taucht in unseren Beiträgen zur Situation der Gläubigen, die der überlieferten Lehre und Liturgie anhängen, gelegentlich der Begriff von der „Rituskirche“ auf. Meistens als Ausdruck des Wunsches oder der Erwartung, die Entstehung einer solchen Rituskirche könne dem Weiterbestehen des „vorkonziliaren“ Katholizismus eine Form bieten, ohne die Einheit mit dem Bischof von Rom grundsätzlich aufzukündigen. Diese Vorstellung wirft zahlreiche Fragen auf – einige davon sollen hier angesprochen werden.

Zunächst zum Begriff selbst: Im Mai 2016 hat Papst Rranziskus in seinem Motu Proprio De Concordia inter Codices angeordnet, die bis dahin als „Rituskirchen“ (Ecclesia ritualis) bezeichneten Institutionen als „Ecclesia sui iuris“ zu bezeichnen und das Kirchenrecht in mehreren Canones entsprechend zu ändern. Als Hauptgrund wird angegeben, daß diese Kirchen sich nicht nur im „Ritus“, sondern auch in einigen Normen hinsichtlich der Zugehörigkeit (Taufe, Übertritte, Eheschließung usw.) unterscheiden und daher in einer immer mobileren Welt sichere „Schnittstellen“ zwischen den Rechtssystemen geschaffen werden sollen. Dem ist in keiner Weise zu widersprechen. Trotzdem bleiben wir beim alten Begriff der „Rituskirche“, weil der leichter verständlich ist, während die rechtlichen Schnittstellen eher die Juristen interessieren.

In der Hauptsache sind die Rituskirchen eine Begleiterscheinung des großen Ost-West-Schismas, das seit dem frühen Mittelalter die römische Kirche des Westens von den ursprünglich byzantinischen Patriarchaten des Ostens trennt. Überall, wo die beiden Machtbereiche zusammenstießen, kam es zu meistens politisch bedingten oder erzwungenen Übertritten von Teilen der nach Byzanz orientierten „Ostkirchen“ in die Westkirche unter der Jurisdiktion des Papstes, wo diese Teile dann den Status von „unierten“ Ostkirchen erhielten. Anderswo (etwa bei den Kopten oder den Syro-Malabaren) schlossen sich Teile von dort seit Jahrhunderten bestehenden eigenständigen Kirchen im Zuge von „Entdeckung“ und Globalisierung dem Primat des Papstes an, während sie ihre eigene Liturgie und ihre eigen Rechtsvorschriften ganz oder größtenteils beibehielten. Augenfälligster Rechtsunterschied: In den meisten Ostkirchen können verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden, denen dann aber der Aufstieg zum Bischofsamt als Vollform des Priestertums verwehrt bleibt. Ein Teilzölibat, wenn man so will.

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Ohne Tradition können wir nicht leben

Bild: Screenshot  YoutubePeter Kwasniewski hat zu Beginn des Monats vier Vorträge vor der Latin Mass Community in Charlotte, North Carolina gehalten. Generalthema: Zur Situation der überlieferten Liturgie nach Traditionis Custodes. Der erste davon ist bereits gestern auf RorateCaeli vollständig veröffentlicht worden, mit den folgenden ist in den kommenden Tagen zu rechnen. Wir bringen hier eine von uns übertragene Zusammenfassung des ersten Vortrags, bei der wir die uns am wichtigsten erscheinenden Teile auch wörtlich übersetzt haben. Die ganze Lektüre oder auch das Anhören der Aufzeichnung auf YouTube ist sehr empfohlen.

Der Primat von Tradition und Gehorsam zur Wahrheit

Zu Beginn seines Vortrages zitiert Kwasniewski mehrere Aussagen von Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. zur fortdauernden Hochschätzung und Geltung der überlieferten Liturgie, die schließlich in dessen bekanntem Diktum gipfelten: „Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“ (Summorum Pontificum). Das ist, so Kwasniewski, keine persönliche Meinung, der man auch andere Meinungen entgegen stellen könnte, sondern eine unhintergehbare lehramtliche Aussage, die ihrerseits auf zahlreiche andere lehramtliche Aussagen gestützt ist. Als Beispiele dafür führt Kwasniewski die verschiedenen Formen des (inzwischen wegreformierten) Amtseides der Päpste an, die ganz klar zum Ausdruck bringen, daß ein Papst kein unumschränkter Herrscher ist, sondern auch in Sachen der Disziplin und des Ritus an das gebunden ist, was ihm die Kirche überliefert hat. In die gleiche Richtung gehen Beschlüsse der Konzile von Konstanz und Trient, die Kwasniewski hier anführt.

Tatsächlich, so fährt der Redner dann fort, haben bedeutende Kirchenrechtler und Theologen der (Nach-)Reformationszeit wie Thomas Cajetan, Juan de Torquemada, Sylvester Prierias, Francisco de Vitoria oder Suárez aus dieser Beschlußlage stets die Konsequenz gezogen, daß Päpste, die gegen diese Grundlagen verstoßen, keinen Anspruch auf Gehorsam seitens ihrer Untergebenen haben. In den Worten des Jesuiten Francisco Suárez (1548 – 1617):

Wenn der Papst etwas anordnet, das der rechten Ordnung widerspricht, muß man ihm nicht gehorchen. Wenn er versucht, etwas zu tun, das offensichtlich gegen Rechtlichkeit und das Allgemeine Wohl verstößt, ist es zulässig, ihm zu widerstehen. Wenn er mit Gewalt angreift, darf man ihm auch mit Gewalt widerstehen, soweit man die stets zur Verteidigung gebotenen Grenzen einhält.“

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„Lateinischer“ Ritus ohne Latein?

New Liturgical Movement Bild: Gefunden in einem Katalog von Swann: catalogue.swanngalleries.com hat ein bislang größerer öffentlicher Beachtung entgangenes Video aufgespürt, das die Aufzeichnung eines „glagolitischen“ Pontifikalamtes im tschechichen Velegrad aus dem Jahr 2016 zeigt. Das glagolitische Missale, letzte Auflage 1927, ist ein Messbuch des klassischen römischen Ritus der auf den hl. Papst Gregor zurückgehenden Tradition – allerdings nicht in lateinischer Sprache, sondern in einem gemeinhin als „(alt)kirchenslavisch“ bezeichneten Idiom. Zelebrant in Velegrad war Weihbischof Athanasius Schneider. (Mehr zur glagolitischen Sondertradition enthält ein Beitrag auf New Liturgical Movement von 2011). 

Bischof Schneider, mehrsprachig als Kind einer rußlanddeutschen Familie im damals sowjetischen Kasachstan aufgewachsen, bringt ideale Voraussetzungen für ein derartiges Pontifikalamt mit: Er ist vertraut mit der überlieferten Liturgie wie nur wenige andere „römische“ Bischöfe, und für die Aussprache des Kirchenslavischen ist er nahezu Muttersprachler.

Nach dem oben verlinkten Video würde man ohne Ton praktisch keinen Unterschied zwischen einem normalen Pontifikalamt und dessen glagolitischer Version erkennen können. Die gesungenen Teile zumindest der Offizianten sind reine Gregorianik – beim Gesang von Schola und Gemeinde sind wir nicht ganz sicher, aber alles klingt „westlich“, ohne Anklang an die doch deutlich andersartige musikalische Tradition auch der mit Rom verbundenen Rituskirchen des Ostens. Die Zelebration von Velegrad unterstreicht also zumindest für die Gegenwart: Der manchmal so genannte „Glagolitische Ritus“ ist in keiner Weise ein eigener Ritus, noch nicht einmal ein besonderer „Usus“ des römischen Ritus – sondern die Feier des „lateinischen“ Ritus in einer anderen Sprache – nämlich der kirchenslavischen.

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Deus vult!

 

Bild: NetzfundAuf mehren Webseiten (z.B. hier) lasen wir heute, daß der für Ars zuständige Bischof Msgr. Pascal Roland der Petrusbruderschaft verboten hat, zum Abschluß ihrer Seminaristen-Wallfahrt nach Ars die zuvor beantragte und erlaubte Messe nach dem Ritus des hl. Gregor in der Basilika von Ars zu feiern Als Zelebrant vorgesehen war ein Priester der Diözese, der in beiden Formen des römischen Ritus zelebriert. Eine prinzipielle Ablehnung des Ritus von Paul VI. konnte hier also kaum unterstellt werden.

Nun stellt sich unsereinem die Frage, ob es in der freilich recht kleinen Kleinstadt Ars (1500 Einwohner) keinen Saal oder keinen Platz gibt, wo die Seminaristen der Bruderschaft die Messe hätten dennoch feiern können. Vermutlich hatten sie ja den einen oder anderen Priester dabei, der dazu in der Lage gewesen wäre. Oder gibt das Edikt Traditionis Traditores den Bischöfen Vollmacht und Auftrag, die Feier der überlieferten Liturgie in ihrem Amtsbereich generell zu verbieten? Und wäre die Petrusbruderschaft tatsächlich gehalten, sich einem solchen rechtlich eher zweifelhaften Verbot zu unterwerfen? Wäre eine solche Unterwerfung etwa der Preis für die der Bruderschaft bis auf weiteres allergnädigst gewährte Erlaubnis, die überlieferte Liturgie in ihren Niederlassungen zu zelebrieren, womöglich bei geschlossenen Türen?

Gehorsam, Demut gegenüber den Oberen und Zurückhaltung im Urteil sind hohe Tugenden - aber kein Selbstzweck. In Zeiten, wo Bischöfe vielerorts in ihrer Mehrheit von den Grundlagen des Glaubens abgefallen sind und die Frage „Ist der Papst katholisch?“ kein billiger Witz, sondern Ausdruck tiefster Besorgnis ist, wird der Verweis auf solche Tugenden nicht dazu ausreichen, die Existenzberechtigung von Gemeinschaften zu begründen, die die ihnen aufgetragene oder zugestandene Pflege der überlieferten Liturgie in der Unsichtbarkeit vollziehen.

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