Bereichsnavigation Themen:

„Der Ritus authenticus lebt!“

Bild: Von der im Text verlinkten Website Fr. ZuhlsdorfsAm vergangenen Samstag (20. 5.) hat Gerhard Kardinal Müller in der Pfarrkirche der Petrusbruderschaft in Rom, Ss.ma Trinità dei Pellegrini, 15 Kindern und Erwachsenen das hl. Sakrament der Firmung gespendet. Einen kleinen Bildbericht mit kurzem Video fanden wir auf der Website von Fr. Zuhlsdorf - von dort auch unser Bild. Fr. Zuhlsdorf vermeidet es, den Namen der Kirche zu nennen – vielleicht befürchtet er, schlafende Hunde aus der Rotte derer zu wecken, die die Zelebration im Ritus authenticus aus Pfarrkirchen verbannen und die Spendung der Sakramente in der überlieferten Form ganz verbieten wollen. Nun, der Kardinal hat schon öfter erkennen lassen, daß er sich vom Gekläff besagter Rotte nicht sehr beeindrucken läßt.

Ebenfalls am vergangenen Samstag hat im Priesterseminar der Petrusbruderschaft in Wigratzbad eine Weihe von Diakonen (hier auch Bilder) stattgefunden. Spender der ersten Stufe des Sakraments der Weihe war hier Erzbischof Haas Bischof aus dem nahezu – wären nur die Voralpen nicht – in Sichtweite gelegenen Liechtenstein. Rom hat dem Erzbischof zwar schon mehrfach bedeutet, er möge sich bei Weihen auf den Bedarf seines Sprengels beschränken, das scheint ihn aber nur mäßig zu beeindrucken: Er wird im August 75 und muß dann seinen Rücktritt einreichen, der vermutlich umgehend angenommen werden wird. Nun warten alle auf die Ernennung eines Nachfolgers. Im Gespräch sind eine ganze Reihe von Kandidaten, darunter auch Erzbischof Gänswein. Er würde sicher recht gut in das Fürstentum passen, aber Papst Franziskus in seiner unemeßlichen Vatergüte könnte den nach dem Tod von Benedikt XVI. praktisch beschäftigungslosen Prälaten auch noch etwas länger zappeln lassen – Strafe muß sein, und man gönnt sich ja sonst nichts.

Als dritter Punkt, der gut in diese Reihe passt, sei hier dann noch ein schon etwas länger zurückliegendes Ereignis angeführt: Vor Ostern dieses Jahres war auch bei der Piusbruderschaft die Weihe des Chrisams fällig. In den vergangenen Jahren wurde dieser wichtige Akt stets von einem der Weihbischöfe der Bruderschaft vorgenommen. In diesem Jahr hat der emeritierte Bischof von Chur, Vitus Huonder, der seit 2019 seinen Alterssitz in einem Haus der Piusbruderschaft in Wangs bei St. Gallen hat, diese Aufgabe übernommen.

Weiterlesen...

Mit „Traditionis Custodes“ in die nächste Runde

Bild:Andreas Faessler, CC BY-SA 3.0Der Kampf des Vatikans gegen die Feier der authentischen römischen Liturgie (nicht nur) in Pfarrkirchen geht in eine neue Runde. Nachdem Franziskus in Traditionis Custodes die überlieferte Liturgie in Pfarrkirchen in einer Weise eingeschränkt hatte, die von gutwilligen Bischöfen unter Verweis aus „pastorale Erwägungen“ umgangen werden konnte, hatte sein Liturgie-Aufseher Roche die Beurteilung der örtlichen pastoralen Situation in dieser Sache den Bischöfen entzogen und die Entscheidung nach Rom verlagert. Gleichzeitig hatte er den Bischöfen, die darum nachsuchten, eine auf zwei Jahre befristete Dispense erteilt. Solange könnten in begründeten und geprüften Fällen ausnahmsweise auch weiterhin Messen im alten Ritus auch in den Pfarrkirchen der Kirche des neuen Ritus stattfinden.

Diese zwei Jahre – gerechnet von der Veröffentlichung von Traditionis Custodes – gehen nun zu Ende, und Roche hat damit begonnen, den Ortsbischöfen die Umsetzung des ursprünglich erteilten Auftrages zu befehlen. Sowohl Erzbischof Paul S. Coakley von Oklahoma als auch Kardinal Schönborn von Wien erhielten dieser Tage Mitteilung aus dem Vatikan, sie hätten die bisher in den Pfarrkirchen St. Monica in Edmond, Oklahoma und St. Rochus in Wien allsonntäglich gefeierten Messen im überlieferten Ritus einzustellen bzw. in eine Kirche oder Kapelle zu verlagern, die keine Pfarrkirche ist. Die Absicht ist klar: Die Gemeinden der überlieferten Liturgie, die in vielen Pfarreien einen besonders lebendigen Teil des Gemeindelebens gebildet haben, sollen an den Rand und womöglich darüber hinaus geschoben werden.

In Deutschland und Mitteleuropa ist das daraus entstehende Problem derzeit in vielen Fällen mit mäßigem Aufwand zu lösen:

Weiterlesen...

Der römische Ritus - gestern und morgen

Bild: Eigene AufnahmeNatürlich weiß (fast) jeder Katholik, daß ein Papst Unfehlbarkeit nur für den Fall in Anspruch nehmen kann, daß er in feierlicher Form eine Wahrheit ausspricht und als Glaubenssatz verkündet, die in der Kirche seit jeher geglaubt wird und lediglich durch aktuelle Verunsicherungen in Zweifel gezogen wird. Und ebenso natürlich weiß (fast) jeder Katholik, daß die heilige Messe von 1500 Jahren nicht deshalb aufhört, gültige „Lex orandi“ und Ausdruck der Lehre der römischen Kirche zu sein, weil ein in den Gedanken des Fortschritts vernarrter Papst und seine theologischen Wasserträger dieses Hindernis für ihr Modernisierungspläne aus dem Weg räumen wollen. Von daher wäre es kaum der Mühe wert, sich mit den Plaudereien von Franziskus im Kreis seiner ungarischen jesuitischen Kollegen zu beschäftigen, in denen er jetzt den Widerstand gegen die Modernisierung an Haupt und Gliedern zum Hauptproblem der Kirche in der Gegenwart erklärt und die Überwindung und Abschaffung der von ihm als „nostalgische Krankheit“ bezeichneten überlieferten Liturgie ein weiteres Mal zum Kernthema seines Pontifikats erhoben hätte. (Ausführlicheres dazu auf Rorate Caeli und LifeSiteNews.)

Selten zuvor in der Geschichte hat ein Papst so deutlich erkennen lassen, daß er den Kontakt mit dem Wesen der Kirche und seines Dienstes so weitgehend verloren hat und daß der Geist, auf den er sich als Einflüsterer seiner Ideen beruft, jedenfalls nicht der Heilige Geist ist, dessen dauernden Beistand Christus seiner Kirche versprochen hat. Von daher wäre es eigentlich kaum erforderlich, immer wieder auf diese irregeleiteten und irreleitenden Ideen zurückzukommen – wenn da das kleine Wörtchen „fast“ nicht wäre. Die Achtung vor dem Amt des Papstes (und seinem Träger) ist tief in der, wie man so schön sagt, „DNA der Katholiken“ verankert, und der Fall, daß ein Papst selbst sein Amt und seinen Auftrag mißachtet, Inhalt und Tradition der apostolischen Überlieferung auf allen Gebieten zu wahren, ist im Bewußtsein von Klerikern und Gläubigen schlichtweg nicht vorgesehen. Das wahrzunehmen, ist Vielen auch nach 10 Jahren Bergoglio immer noch kaum möglich. Daraus sollte man ihnen keinen Vorwurf machen – es ist schwer, gegen die eigene DNA anzugehen, wenn sie sich denn als Fehlprogrammierung erweist.

Und deshalb ist es unerläßlich, daß immer wieder Artikel und Bücher erscheinen, die sich gründlich und soweit möglich auch geduldig mit diesem ärgerlichen Thema beschäftigen. Einer der prominentesten Autoren auf diesem Gebiet ist der auch hier oft präsentierte Peter Kwasniewski, der Ende des vergangenen Jahres ein fast 500-seitiges Werk veröffentlicht hat, in dem er viele Erkenntnisse und Feststellungen seiner bisherigen Arbeit auf diesem Gebiet ordnet und zusammenfasst.

500 Seiten Amerikanisch sind nicht jedermanns Sache, deshalb ist es erfreulich zu wissen, daß eine deutsche Übersetzung schon weitgehend fertig ist und noch in diesem Jahr erscheinen soll. Bis dahin sind wir Clemens Victor Oldendorf dankbar, daß er uns seine auch immerhin 20 Seiten umfassende Vorstellung des Buches von Kwasniewski zur Verfügung gestellt hat, die wir hier gerne als PDF zum Download anbieten. Natürlich kann eine solche Besprechung die Lektüre des umfangreicheren Originals nicht ersetzen. Aber sie kann eine gewisse Vorstellung von Inhalt und Argumenten vermitteln, und vielleicht motiviert sie den einen oder anderen ja auch dazu, sich schon mit der bei TAN-Books erschienenen amerikanischen Originalversion auseinanderzusetzen. Das Buch ist selbstverständlich auch im allgemeinen (Internet-)Buchhandel erhältlich.

Hier geht es zur Seite mit dem Link zum Download

Gibt es ein „Recht auf Ritus“?

Bild: ArchivDon Michael Gurtner hat uns eine umfangreiche Untersuchtung zugesandt, in der er der Frage nachgeht, ob und unter welchen Umständen die Gläubigen gegenüber der Hierarchie ein „Recht auf Ritus“ geltend machen können. Damit ordnet sich diese Fragestellung ein in die derzeit auch unter den Anhängern der Tradition kontrovers diskutierte Frage, inwieweit sie dem doch offenbar rechtmäßig amtierenden Papst Gehorsam schulden, und wo diese traditionell nie hinterfragte Pflicht ihre Grenzen findet.

Da der Umfang dieser Untersuchung - der Autor selbst nennt sie „Kommentar“ - unser Webformat sprengt, stellen wir den kompletten Text als PDF zum Download bereit. Hier beschränken wir uns auf die leicht gekürzte Einleitung sowie auf drei wesentliche Sätze aus der Zusammenfassung:

Aus der Einleitung:

Seit dem letzten Konzil steht die Frage im Raum, ob es denn eine Art „Recht auf Ritus“ gäbe. Seit der Promulgation des Motu proprio Traditionis custodes vom 16. Juli 2021 sowie den Ausführungsbestimmungen vom 18. Dezember desselben Jahres hat diese Frage nochmals einen besonderen Anschub erfahren, da nun der klassische römische Ritus nicht bloß durch den neuen Ritus überlagert wurde, sondern ein direktes Verbot erfahren hat. Die letzten, sehr limitierten Zugeständnisse an einige wenige Priester an einigen wenigen Orten sind ganz klar mit dem Ziel verbunden, den „alten Ritus“ vollkommen aussterben zu lassen: er soll definitiv verschwinden und möglichst bald endgültig und unwiederbringlich nur mehr der Vergangenheit angehören. Das ist der persönliche Wunsch von Franziskus, wie er ihn in seinem Begleitbrief zum Ausdruck bringt: „Die Anweisungen, wie in den Diözesen vorzugehen ist, werden hauptsächlich von zwei Grundsätzen geleitet: Einerseits gilt es, für das Wohl derer zu sorgen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind und Zeit brauchen, um zum Römischen Ritus zurückzukehren, wie er von den Heiligen Paul VI. und Johannes Paul II promulgiert wurde“1. Es ist also ein Zugeständnis an die letzten die sich (noch) schwertun, um Zeit zur Umstellung zu gewähren, zielt aber nicht auf eine dauerhafte Möglichkeit ab. Erklärtes und ausdrückliches Ziel ist es, auch noch die letzten vom traditionellen katholischen Ritus wegzuführen und dem neuen Ritus von Paul VI zuzuführen. Denn die neue Liturgie gilt von nun an, ganz im Gegensatz zur Sichtweise von Summorum Pontificum, als die „einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus“. (...)

Deshalb steht die Frage sehr drängend und gewichtig vor uns, ob die Gläubigen gegenüber diesem päpstlichen Diktat, das ganz offen, klar und eindeutig auf Vernichtung ausgelegt ist, ein Recht haben, ob der „alte Ritus“ angesichts seines jahrhundertelangen Gebrauchs oder gar seines Ursprunges ein Existenzrecht hat, und ob die päpstliche Macht wirklich so weit reicht, daß sie die klassische römische Liturgie abschaffen kann – denn es geht ja nicht nur um das Hl. Meßopfer, sondern um den gesamten liturgischen Schatz der Kirche.

Aus der Zusammenfassung:

  • Da Gott entschieden hat zum Heil der Menschen die heiligen Sakramente einzusetzen, und die Kirche dazu verpflichtet hat, hat der Mensch ein Recht gegenüber der Kirche. Dieses Recht beinhaltet, daß sie dies im Sinne Gottes und vollständig zu erledigen hat – es gilt gegenüber der Kirche, nicht gegenüber Gott. Aus der Pflicht der Kirche folgt das Recht der Menschen.
  • Das Kirchenrecht ist ein Instrument welches dazu da ist, die Rechte der Menschen zu schützen, nicht sie auszuhebeln oder zu umgehen.
  • Wo die Kirche ihrer Pflicht nicht nachkommt und dem Sinn des Kirchenrechts nicht gerecht wird, ist das ungerechte Recht nicht verbindlich und darf, ja muß unter diesen Umständen ignoriert werden. Denn dann ist auch in der Kirche jener tragische Fall eingetreten, daß „Widerstand Pflicht und Gehorsam Frevel“ werden.

Hier geht es zum Download-Link

Prophetische Lektionen im Missale Romanum

Bild: Wikimedia Commons,  Davide Mauro; CC BY-SAIn der dritten Fastenwoche – beginnend mit dem 13. März – hatten wir einen etwas näheren Blick auf die in diesen Tagen gelesenen Perikopen aus dem Alten Testament geworfen. Nicht, um zu versuchen, den ganzen Reichtum dieser Schriftstellen auszuloten, sondern um darauf aufmerksam zu machen, daß dieses Alte Testament in gar keiner Weise veraltet ist – auch und gerade da nicht, wo es den Christen des beginnenden 3. Jahrtausends manchmal eher peinlich sein mag. Mit ähnlicher Zielsetzung hat sich Gregory Dipippo am letzten Tag der Osterwoche mit zwei Prophetien aus der Liturgie des Karsamstags (heute: Vigil von Ostern) beschäftigt, die bereits 1955 aus der offiziellen Liturgie getilgt worden sind. Hier die Übersetzung der dieses Thema betreffenden Passagen aus seinem Artikel in New Liturgical Movement vom 15. April:

Es beginnt ein langes ZitatUnter den vielen Brüchen, die die Reform der Heiligen Woche im Jahr 1955 in den römischen Ritus einführte, waren zwei ganz besonders gewaltsam: die Verringerung der Zahl der Prophetien für die Ostervigil auf vier und die vollständige Eliminierung des gesamten Taufrituals aus der Feier der Pfingstvigil, darunter auch die Wiederholung von sechs dieser ursprünglich zwölf Prophetien. Damit sind aus der Römischen Liturgie auch zwei alttestamentarische Texte vollständig verschwunden, die von den Kirchenvätern vielfach im Zusammenhang mit dem Ostergeheimnis zitiert worden sind.

Die erste ist Genesis 22, 1-18 – also jene Erzählung, die etwas unzutreffend als die Opferung Isaaks bezeichnet wird, der freilich letzten Endes nicht wirklich geopfert wird. (Die jüdische Tradition spricht daher von der „Fesselung Isaacs“). Die älteste überhaupt bekannte Osterpredigt (vom hl. Melito von Sardes, etwa um 170) deutet diese Geschichte dementsprechend als die Vorgestalt der Opferung eines anderen Sohnes:

Weiterlesen...

Zusätzliche Informationen