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Priesterweihe beim Institut Bon Pasteur

Bild: aus Riposte catholiqueAm Samstag den 7. Mai 2022 hat S.E. Gerhard Kardinal Müller im Seminar der Priestergemeinschaft vom Guten Hirten (Institut du Bon Pasteur) in Courtalain sieben Diakone und einen Priester geweiht. (Quelle). In seiner Predigt, die im vollen Wortlaut in deutscher Sprache auf Kath.net wiedergegeben ist, übte der Kardinal und ehemalige Präfekt der Glaubenskongregatuion scharfe Kritik an dem Vorhaben des deutschen Synodalen Weges, Grundwahrheiten des Glaubens, darunter auch die Lehre und das Verständnis des sakramentalen Priestertums, nach den Vorstellungen zeitgeist-trunkener Theologen und Funktionäre kirchlicher Apparate zu revidieren. Wir bringen Ausschnitte und verweisen für den vollen Wortlaut auf Kath.net, der nicht weniger darstellt als eine kraftvolle zusammenfassende Darstellung der katholischen Lehre vom Priestertum contra haereses.

Beim deutschen Synodalen Weg wurde die Existenz des Weihesakramentes in der katholischen Kirche zur Disposition gestellt. Dahinter steht die Meinung, eine beliebige Anzahl von Laien und Bischöfen könnten über die apostolische Lehre und Verfassung der katholischen Kirche entscheiden nach dem eigenen Gutdünken und dem Beifall der Mehrheit. Es gebe nicht die einmalige Offenbarung Gottes in Jesus Christus und ihre definitive Erkenntnis gemäß der Lehre der Apostel. Im Sinne der modernistischen Hermeneutik wird nur eine allgemeines Gefühl für die Transzendenz vorausgesetzt. Selbst das Person-Sein Gottes und damit ein tatsächliches Sprechen zu seinem auserwählten Volk sei nur eine von beliebig vielen menschlichen Vorstellung vom unerkennbaren Absoluten. Die Dogmen der Kirche gelten diesen agnostischen Relativisten darum nur als wandelbare und zeitbedingte Objektivationen des unbestimmten religiösen Grundgefühls. (...)

Wer kann noch Zweifel haben an der Stiftung eines apostolischen Dienstamtes, in dem die von Christus selbst berufenen Jünger teilhaben an seiner messianischen Sendung und Weihe ... Dieses eine Amt der berufenen Apostel Jesu Christi hat sich urkirchlich ausgefaltet in die Stufen des Bischofs, der Presbyter und der Diakone. Übertragen wird es durch die sakramentale Handauflegung und das Weihegebet. (...)

Weil sich in der Eucharistie die sakramentale Vergegenwärtigung des einmaligen Kreuzesopfers Christi vollzieht, ist in ihrer liturgische Feier der Bischof der Hirte der Herde Gottes, der im Namen des Hohenpriesters Christus die Gaben der Kirche darbringt, worin die Gläubigen in die Hingabe Christi an den Vater einbezogen werden. So hatte es schon Hippolyt in seiner Traditio Apostolica zu Beginn des 3. Jahrhunderts ausdrücklich formuliert (...)

Meine lieben Kandidaten für die Diakonen- und Priesterweihe!

Ihr seht also, dass die heiligen Weihen, die ihr heute durch die Hände des Bischofs als Nachfolger der Apostel empfangen werdet, auf einem festen christologischen Grund ruhen und in seiner sakramentalen Kirche verankert sind. Sie sind durch die Heilige Schrift und die Apostolische Tradition und durch die Autorität des kirchlichen Lehramtes gedeckt. Eure Erwählung, Berufung, Sendung und Autorisierung als Priester Christi wie auch als Hirten und Lehrer seiner Kirche geht persönlich auf Christus zurück.

Wir haben großen Grund zur Dankbarkeit gegenüber Kardinal Müller, der nun bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres einen Priester im und für den überlieferten Ritus geweiht hat. Und auf gewisse Weise sind wir auch den Protagonisten des Synodalen Weges dankbar, daß sie durch ihre unverholene Propagierung des Schismas zur Klärung der Fronten beigetragen haben, so daß Bischöfe wie Kardinal Müller oder auch Bischof Meier von Augsburg das ihnen Mögliche dazu beitragen, die von vielen Seiten angegriffene traditionelle Lehre und Liturgie der Kirche lebendig zu halten.

Kompromiss Konzelebration?

Bild: VativanNewsDie äußerst knapp abgefasste Mitteilung der Petrusbruderschaft, daß der Augsburger Bischof Meier am 28. Mai mehreren Subdiakonen der Gemeinschaft die Diakonenweihe erteilen wird, ist bislang soweit wir sehen weder in der breiteren kirchlichen Öffentlichkeit noch in den Kreisen der Tradition zur Kenntnis genommen worden. Das ist insoweit erstaunlich, als bisher noch kein amtierender deutscher Diözesanbischof bereit war, Kandidaten einer der altrituellen Gemeinschaften das Sakrament der Weihe zu spenden. Man muß die Wigrazbader Ankündigung deshalb nicht gleich zur Sensation erklären – ein Anlaß, über den aktuellen Stand der Dinge um die Gemeinschaften des überlieferten Ritus nach Traditionis Custodes nachzudenken, ist sie allemal.

Diese Gemeinschaften sehen sich nach dem Erlaß von Traditionis Custodesim vergangenen Sommer und dessen weitgehender Relativierung mit dem Dekret des Papstes vom 11. Februar in einem reichlich merkwürdigen Schwebezustand. Auf der einen Seite hat dieses Dekret klargestellt, daß die Petrusbruderschaft in ihren Häusern und Oratorien von den meisten Einschränkungen durch das Motu Proprio dispensiert ist. Dabei bleibt allerdings unklar, wie interner Gebrauch und öffentliches Wirken abzugrenzen sein sollen. Die der Petrusbruderschaft übertragene Pfarrei Santissima Trinita dei Pellegrini in Rom hat in diesem Jahr das österliche Triduum in der gewohnten Form und öffentlich gefeiert, obwohl ein Erlass des römischen Generalvikars dem zunächst entgegenzustehen schien. Sie scheint auch sonst ihre öffentliche Tätigkeit in der gewohnten Weise fortzusetzen. Ebenfalls unklar ist die Rechtslage für die anderen altrituellen Gemeinschaften, die im Dekret für die FSSP nicht erwähnt sind. Sie verfahren, soweit wir sehen, ohne besondere Erlaubnisse einzuholen so, als ob sie im Februar-Dekret mit gemeint wären – und es ist römischerseits auch kein Widerspruch bekannt geworden.

Auf der anderen Seite haben in den USA und in Europa mehrere Bischöfe – möglicherweise nach dahingehender Aufforderung aus Rom – mitgeteilt, daß sie der Petrusbruderschaft TC entsprechend untersagt haben, den überlieferten Ritus in Pfarrkirchen zu zelebrieren. Dabei bleibt freilich unklar, inwieweit in den betreffenden Diözesen die Bruderschaft überhaupt in Pfarrkirchen tätig war und ob ihr gegebenenfalls Ausweichmöglichkeiten geboten worden sind. Nach zahlreichen Pfarreizusammenlegungen gibt es zumindest in Deutschland in allen größeren Orten genug geeignete Kirchen, die keine Pfarrkirchen sind. Aus den USA sind Fälle bekannt, in denen genau diese Möglichkeit genutzt worden ist. Selbst in den Bistümern erklärter Feinde der überlieferten Liturgie wie des Kardinals Cupich von Chicago scheint es nach wie vor eine Art „Grundversorgung“ für die altrituellen Gläubigen zu geben. Die konkreten Regelungen vor Ort werden nicht nur in Chicago mit einiger Diskretion behandelt. Es breiten sich Grauzonen aus – und das muß nicht unbedingt das schlechteste sein.

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Wie weiter mit Petrus & Co?

Bild: VatricanNewsDas päpstliche Dekret vom 11. Februar, das der Petrusbruderschaft den weiteren Gebrauch der liturgischen Bücher nach dem überlieferten Ritus zugesteht, ist eine erfreuliche Überraschung. Aber in dem durch Traditionis Custodes und die Dokumente aus der Gottesdienstkongregation geschaffenen Umfeld wirft der in dieser Form unerwartete Schritt von Papst Franziskus auch irritierende Fragen auf. Zu groß ist der Widerspruch zwischen dem in diesen Dokumenten ausgedrückten Willen, die überlieferte Liturgie aus dem Leben der römischen Kirche zu verdrängen, und der nun ausgedrückten Bereitschaft, die den Bruderschaften von den Vorgängerpäpsten zugestandene Pflege der überlieferten Liturgie und ihrer Spiritualität beizubehalten. Die unmittelbare Gefahr einer Zerschlagung bzw. Spaltung der Priesterbruderschaften erscheint gebannt – insoweit besteht Grund zur Freude. Aber die Werkzeuge zu ihrer Marginalisierung und gesamtkirchlichen Isolation liegen weiterhin bereit, vieles bleibt unklar.

Schon bei der Rede von den Bruderschaften im Plural melden sich Zweifel: Werden wirklich alle Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften ein entsprechendes Edikt erhalten, wie das aus dem Kommuniqué der Petrusbruderschaft über das Gespräch bei Franziskus (s. dazu das Interview von Anne Le Pape mit einem der Teilnehhmer des Gesprächs) hervorzugehen scheint – oder wird es hier Unterschiede geben, und wenn ja, welche?

Aber auch für Petrus selbst bleiben viele Unsicherheiten, wenn man den Blick auf die unter Berufung auf TC erlassenen Vorschriften einzelner Bischöfe richtet, die den öffentlichen Gebrauch der überlieferten Liturgie durch die Gemeinschaften scharf einschränken. Das gilt für des Papstes eigene römische Diözese, deren Generalvikar den Petrusbrüdern für die Feiertage des Triduums in ihrer Personalpfarrei den Gebrauch des vorkonziliaren Missales untersagt hat; das gilt für die Anordnung von Kardinal Cupich, am jeweils ersten Sonntag im Monat nur im reformierten Ritus zu zelebrieren; das gilt für das von mehreren Bischöfen ausgesprochene Verbot der Sakramentenspendung nach dem überlieferten Ritus. Und was bedeutet die Empfehlung des Dekretes an die Bruderschaft, die Bestimmungen von TC „so weit wie möglich zu berücksichtigen“?

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Gute Nachrichten aus Rom

Bild: Aus dem KommuniqueDie Petrusbruderschaft veröffentlicht heute ein Kommunique über ein Zusammentreffen von zwei führenden Mitgliedern mit Papst Franziskus am 4. Februar, das für uns überraschende, und jedenfalls überaus erfreuliche Nachrichten enthält:

Offizielles Kommuniqué der Priesterbruderschaft St. Petrus

Fribourg am 21. Februar 2022

Am Freitag, den 4. Februar 2022, wurden zwei Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus, Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad, vom Heiligen Vater in fast einstündiger Privataudienz empfangen.

Das Gespräch fand in einer guten und herzlichen Atmosphäre statt. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse. Im Verlauf des Gesprächs war es dem Papst ein Anliegen, klarzustellen, dass Institute wie die Priesterbruderschaft St. Petrus nicht von den allgemeinen Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes betroffen sind, da der Gebrauch der alten liturgischen Bücher an ihrem Ursprung stand und in ihren Konstitutionen verankert ist.

In den Tagen nach der Audienz bekräftigte dies der Heilige Vater in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben, datiert auf den 11. Februar, jenem Tag, an dem sich die Petrusbruderschaft feierlich dem Unbefleckten Herzen Mariens geweiht hat. Das Dekret bestätigt den Mitgliedern der Bruderschaft das Recht, die liturgischen Bücher zu verwenden, die 1962 in Kraft waren, namentlich: Missale, Rituale, Pontifikale und Brevier.

Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus sind voller Dankbarkeit gegenüber dem Heiligen Vater für die Bestätigung ihrer kirchlichen Sendung. Alle Gläubigen, die sich der geistlichen Familie der Bruderschaft verbunden fühlen, sind herzlich eingeladen, am morgigen Thronfest des Apostels Petrus der heiligen Messe beizuwohnen und für den Heiligen Vater zu beten.

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Das im Text erwähnte Dekret ist auf der Website der Bruderschaft hier wiedergegeben.

Wenn wir den Text des Kommuniques richtig vestehen, in dem von „den Gemeinschaften“ die Rede ist, werden eine inhaltlich entsprechende Dekrete auch für die anderen Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften erwartet.

Mit einer Kommentierung dieser Entwicklung, die sowohl im Widerspruch zu Traditionis Custodes und den Dokumenten von Erzbischof Roche zu stehen scheint als auch den bisher aus Rom verlautbaren Gerüchten widerspricht, halten wir uns bis auf weiteres zurück. Man muß sich auch einmal einfach freuen können.

Subdiakonatsweihe für die FSSP

Bild: National Catholic Register / CNAWie der Website der nordamerikanischen Petrusbruderschaft zu entnehmen ist, hat der emeritierte Bischof von Kansas City, Excellenz Robert Finn, am vergangenen Freitag (12. 2.) fünf Seminaristen der Petrusbruderschaft die Weihe zu Subdiakonen erteilt. Ort der Weihe war die den Aposteln Petrus und Paulus geweihte Kirche des Seminars ULF von Guadaloupe in Denton Nebraska. Die Weihehandlung war nicht öffentlich, es gibt bisher auch keine Bilder.

Diese Weihe war unseres Wissens die erste, die nach dem Erlaß von Traditionis Custodes innerhalb einer der Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften vorgenommen worden ist. Bei der Bewertung des Vorganges ist zu beachten, daß der Subdiakonat nach aktuellem kirchenrechtlichen und theologischen Verständnis nicht Teil des Sakramentes der Priesterweihe ist. Es ist daher denkbar, zu argumentieren, daß die sakramentale Handlung vom vergangenen Freitag nicht vom „Verbot“ von Weihen nach dem überlieferten Ritus betroffen ist. Die Petrusbruderschaft selbst drückt ihre Wertung des Vorganges in der kurzen Pressemeldung mit dem Satz aus: „Bitte beten Sie für die fünf Männer, die zu dieser bedeutenden Stufe auf ihrem Weg zum Heiligen Priestertum erhoben werden.“

Der wegen seiner Unterstützung der Tradition von den „Progressiven“ in Gesellschaft und Kirche stark angefeindete Bischof Finn war 2015 zum Rücktritt gezwungen wurden, nachdem er von einem staatlichen Gericht der Behinderung der Aufklärung eines Missbrauchsfalles schuldig gesprochen war. Sein Vergehen: Er hatte die gegen einen Priester erhobenen Beschuldigungen erst dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, nachdem er eigene Untersuchungen hatte anstellen lassen. (S. dazu unser Bericht von 2015 hier )

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