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Die nächsten Schritte

Bild: ArchivIn dem bereits gestern hier verlinkten Kommentar von Regina Einig in der Tagespost steuert die Autorin ohne Umschweife einen entscheidenden Punkt an, der bisher wenig Aufmerksamkeit gefunden hat:

Die Antworten der Gottesdienstkongregation auf die Anfragen zur praktischen Auslegung des Motu proprio „Traditiones custodes“ verhärten die Front zwischen dem Vatikan und den Traditionalisten. Aus dem gesamten Duktus des Textes spricht eine gewisse Ungeduld, endlich einen Schlussstrich unter das Thema „alte Messe“ zu ziehen. Die für die Traditionalisten im deutschsprachigen Raum entscheidende Frage wird allerdings gar nicht gestellt: Wie verhalten sich die Bestimmungen der Gottesdienstkongregation zum Eigenrecht, das Gemeinschaften wie die Petrusbruderschaft für sich beanspruchen? Mit anderen Worten: Was ist dran an der Stellungnahme der Petrusbruderschaft, man sei von den Bestimmungen nicht direkt betroffen und werde das Dokument erst einmal studieren?

Dabei bezieht sich Regina Einig offenbar auf eine ungezeichnete Mitteilung der nordamerikanischen FSSP auf ihrer Website, die hier nachzulesen ist. Inzwischen hat auch die deutsche Petrusbruderschaft eine ähnliche Position bezogen. Nun, man muß das von den Amerikanern erwähnte „nicht direkt betroffen“ schon sehr wörtlich interpretieren, wenn es einen Sinn ergeben soll. Denn indirekt betroffen sind die Gemeinschaften und insbesondere die Petrusbruderschaft natürlich schon, wenn die Feier der überlieferten Liturgie in Pfarrkirchen und die Spendung der Sakramente im alten Ritus untersagt wird.

Die Petrusbruderschaft verfügt in Deutschland weder über nennenswerte eigene Kirchen oder Kapellen noch über eine regulär errichtete Personalpfarrei. Für alles, was außerhalb der Mauern der eigenen Häuser stattfindet, bedarf sie der ausdrücklichen Genehmigung der Bischöfe bzw. Roms - und hier lassen Traditionis Custodes bzw die Responsa keinen Zweifel daran, daß solche Genehmigungen, wenn überhaupt, nur äußerst restriktiv und womöglich auch noch zeitlich befristet erteilt werden sollen. Die einzelnen Bischöfe – auch wenn sie in ihrer Mehrheit in Deutschland und den meisten anderen Ländern gegenwärtig kein große Interesse an einem Konflikt mit den Anhängern der Tradition zu haben scheinen – verfügen hier nur über äußerst geringe Spielräume: Wer nicht pariert, muß damit rechcnen, nachdrücklichst auf Kurs gezwungen zu werden – bis hin zur Absetzung und Ernennung eines willfährigen Nachfolgers.

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Bruderschaften vom Zugang zu ihren klassischen pastoralen Arbeitsfeldern abgeschnitten sind.

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Wie lange noch, o Herr!

Rorate Caeli hat vor wenigen Stunden gemeldet, daß die Gottesdienstkongregation noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest in der kommenden Woche Ausführungsbestimmungen zu Traditionis Custodes veröffentlichen wird, die nach dem Vorbild der Regelung in der römischen Diözese des Papstes die Feier sämtlicher Sakramente mit Ausnahme der Eucharistie in der überlieferten Liturgie verbieten soll.

Selbstverständlich wäre eine solche Regelung weltkirchlich ebenso widerrechtlich und unwirksam, wie sie das für Rom ist. Aber sie manifestiert erneut und auf nachdrücklichste Weise den Willen des gegenwärtigen Regimes, die Kirche von ihren apostolischen Grundlagen zu lösen und zu einer der Welt wohlgefälligen säkularen Einrichtung umzubauen. Dazu passen die gestern bei Sandro Magister (hier deutsch) veröffentlichten Maßnahmen von Franziskus, die in der Kirche faktisch eine "Ehescheidung bei Zerrüttung" einführen sollen. Der Furor der Abtrünnigen richtet sich nicht nur gegen die altehrwürdige Form, sondern auch gegen Inhalt und Wesen der Sakramente.

Wir zitieren aus Psalm 78 (79) mit der Klage Israels über die Zerstörung von Stadt und Tempel:

1 Gott, die Heiden sind eingedrungen in dein Erbe, / sie haben deinen heiligen Tempel entweiht / und Jerusalem in Trümmer gelegt.

2 Die Leichen deiner Knechte haben sie zum Fraß gegeben den Vögeln des Himmels, / dias Fleisch deiner Frommen den Tieren des Feldes.

3 Ihr Blut haben sie wie Wasser vergossen / rings um Jerusalem, / und niemand ist da, sie zu begraben.

4 Zum Schimpf sind wir geworden / in den Augen der Nachbarn, / zu Spott und Hohn bei allen, die rings um uns wohnen.

5 Wie lange noch, Herr? Willst du auf ewig zürnen? / Wie lange noch wird dein Eifer lodern wie Feuer?

6 Gieß deinen Zorn aus über die Heiden, / die dich nicht kennen, / über jedes Reich, das deinen Namen nicht anruft.

7 Denn sie haben Jakob aufgezehrt / und seine Felder verwüstet.

8 Rechne uns die Schuld der Vorfahren nicht an! / Mit deinem Erbarmen komm uns eilends entgegen! / Denn wir sind sehr erniedrigt.

9 Um der Ehre deines Namens willen / hilf uns, du Gott unsres Heils! / Um deines Namens willen reiß uns heraus und vergib uns die Sünden!

Wie überleben IV?

Bild: Website des IBPAus einem Schreiben von P. Zabaleta vom Institut Bon Pasteur

Zum 15. Jahrestag der Errichtung des Instituts vom Guten Hirten (am 8. Dezember 2006) hat sich dessen Generaloberer Luis Gabriel Barrero Zabaleta mit einem Brief an die Freunde und Wohltäter des Instituts gewandt, um ihnen für ihre Unterstützung zu danken und einige Gedanken zur weiteren Entwicklung und Tätigkeit der Gemeinschaft vorzutragen. Da dieser Text (vollständig und im französischen Original hier) hervorragend in unsere Überleben-Reihe passt, haben wir die wesentlichen Abschnitte daraus übersetzt und hier zusammenghestellt.

Als Ausgangspunkt zitiert der Generalobere die Zielbeschreibung des Instituts inseiner Gründungsurkunde:

Der Hauptzweck des Instituts ist die Verherrlichung Gottes durch die Weiterführung (perpétuation) des katholischen Priestertums, das wir von Christus am Gründonnerstag erhalten haben und das uns bis auf den heutigen Tag im Erbe des Stuhles Petri als dessen Quelle überliefert ist (Est. II, 1).

Zabaleta fährt dann fort:

Den Schlüssel für die Antwort auf die Zeiten, in denen wir leben, finden wir in unseren Statuten. Tatsächlich zeigen sie uns, was die Kirche von uns will. Dort können wir sehen, daß der eigentliche Grund unserer Existenz als Priester des Instituts vom Guten Hirten darin besteht, „das von Christus empfangene katholische Priestertum weiterzuführen“. Das heißt, daß das Priestertum unseres Herrn Jesus Christus, an dem wir Anteil haben, erhalten bleiben und von uns im Geist Christi selbst zur Errichtung seines Königtums ausgeübt werden muß. Und das „ das uns bis auf den heutigen Tag im Erbe des Stuhles Petri als dessen Quelle überliefert ist“ bedeutet, daß wir dabei der römischen Tradition treu bleiben, auf die wir nicht verzichten können.

Im Folgenden bringt der Obere dann einen längeren Abschnitt aus den bislang unveröffentlichten Ausführungen, die er beim Treffen der Ex-Ecclesia-Dei-Oberen im August in Courtalain (hier das Kommunique) vorgetragen hat:

Ich denke, der Zweck dieses Treffens liegt darin, unsere Kräfte um die Gemeinsamkeiten unserer Institute zu verbinden; nämlich unter anderem die Verwendung der überlieferten Katholischen Liturgie in der Ausübung unseres Priestertums und im Leben unserer Gemeinschaften, die Erhaltung sowohl der überlieferten Lehre der Kirche als auch der herkömmlichen Römischen Theologie (d.h. der theologischen Schulen Roms) auf der Grundlage der Lehre der Heiligen Kirchenlehrer und die theologische Tradition, wie sie dem Schatz der überlieferten katholischen Spiritualität und des pastoralen Handelns zugewachsen ist.

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Hoffnung für Guadalajara

Bild: Website von San Pedro, ArchivOb es wirklich gute Nachrichten sind, die Fr. Zuhlsdorf da aus Guadalajara zugekommen sind, wird sich noch herausstellen. Jedenfalls machen Sie Hoffnung, und das können wir derzeit dringend brauchen. Wie wir am 23. September berichteten, hat der Erzbischof von Guadalajara, Kardinal Robles-Ortega, per Edikt das traditionelle Leben in seinem Machtbereich rigoros eingeschränkt und die „Quasi-Personalpfarrei“ im alten Ritus San Pedro en Cadenas für aufgelöst erklärt.

Danach allerdings hatte sich der Kardinal durch die Bitten und Gebete der Gläubigen zu einer Reihe von Besuchen in San Pedro und in der Niederlassung der Petrusbruderschaft bewegen lassen. Was er dort sah und hörte entsprach offenbar so wenig seinem unter welchen Einflüssen auch immer zustande gekommenen Bild der dort angeblich versammelten finsteren Kirchenfeinde, daß er eine wohlwollende Revision seiner Erlasse versprach. Während seines Besuches in San Pedro weihte er nach dem überlieferten Zeremoniale die dort unlängst errichteten Kreuzwegstationen und eine Kapelle des Heiligsten Herzens Jesu und stellte für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht, in der Pfarrei ein feierliches Pontifikalamt im alten Ritus zu zelebrieren. 

Fr. Zuhlsdorf schließt seinem Bericht ein paar Überlegungen an, die auch für die Anhänger der überlieferten Lehre und Liturgie anderswo von Interesse sind:

Erstens: Nichts ist in Stein gemeißelt; was angeordnet wird, kann auch wieder aufgehoben werden.

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Ex-Ecclesia-dei Gemeinschaften vor der Entscheidung

Die hier von uns als „demnächst zu erwartend“ beschriebenen Maßnahmen zur Einschränkung bzw. Komplettverbot der Tätigkeit traditionsorientierter Priestergemeinschaften sind in mehreren französischen Diözesen in den letzten Tagen bereits durch bischöfliches Dekret in Kraft gesetzt worden. Eine vermutlich bald zu erweiternde Übersicht gibt katholisches.info vom 2. 12.

Bereits im Juni hatten wir auf der Grundlage kursierender Gerüchte den Inhalt von Traditionis Custodes relativ zutreffend darstellen können.

Fragen zur Zukunft der ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften waren damals weitgehend im Nebel geblieben und wurden auch im Motu Proprio nicht angesprochen – anscheinend waren die Akteure sich selbst noch nicht über ihre dahingehenden Pläne im klaren. Das scheint sich inzwischen geändert zu haben. Die gerne ohne nähere Angabe zitierten „informierten Kreise“ erwarten noch für dieses Jahr die Einleitung von Maßnahmen, die diese Priestergemeinschaften „zur einzigen Zelebrationsweise des römischen Ritus zurückführen“ sollen, wie es in der Ausdrucksweise der römischen Neo-Orwellianer so schön heißt. Die Angelegenheiten erscheint dringlich, seitdem sich im Kreis der Urheber von TC die Meinung durchgesetzt hat, die bereits seit längerem erwarteten Durchführungsbestimmungen zum MP könnten erst dann ausformuliert und in Kraft gesetzt werden, wenn das „Problem“ der Priestergemeinschaften zumindest im Grundsatz „gelöst“ ist.

Ein besonderes Gesetz dazu wird nach unseren Informationen derzeit nicht erwartet. Anscheinend ist man in Rom der Ansicht, der Status der Gemeinschaften als „Gesellschaften Päpstlichen Rechts“ eröffne unmittelbare Zugriffsmöglichkeiten. Dazu könnten „päpstliche Delegierte“ eingesetzt werden, die zwar nicht – wie ein von der Ordenskongregation eingesetzter Kommissar – den bestehenden Oberen ablösen, ihm aber dennoch übergeordnet sind. Sie würden die Oberen anweisen, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihre Gemeinschaften „mit dem Geist des Konzils zu versöhnen“ und als grundlegenden ersten Schritt dazu die generelle Zelebration nach der Reformierten Liturgie anzuordnen. Auf dieser Grundlage könnten dann in Zusammenarbeit mit den Ortsbischöfen Pläne für die Einbeziehung in die Seelsorge entwickelt werden.

Für die öffentliche Zelebration der überlieferten Liturgie kämen die Priester der Gemeinschaften, wenn wir unsere Quellen richtig verstanden haben, allerdings nicht in Frage – diese Aufgabe, die aus pastoraler Barmherzigkeit für begrenzte Zeit zu tragen ist, müßten in ihrer Konzilstreue bewährte Kräfte des Diözesanklerus auf sich nehmen.

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