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31 Neupriester für die Tradition

Bild: schola-sainte-cecile.comDie Kollegen von messainlatino haben dieser Tage die Aufstellung der ihnen bekannt gewordenen Priesterweihen im ersten Halbjahr 2021 für den ürlieferten Ritus veröffentlicht. (Quelle - dort auch Links zu Aufstellungen früherer Jahre) Dabei kommen sie auf die (vorläufige) Gesamtzahl von 31. Auf das ganze Jahr hochgerechnet wäre demnach mit einer Zahl um die 60 zu rechnen – das entspräche in etwa der Zahl der Männer, die in den letzten Jahren in Ländern wie Frankreich oder Deutschland für die Diözesen geweiht werden konnten.

Betrachtet man die oben ermittelte Zahl nach nationaler und spiritueller Herkunft genauer, ergibt sich folgendes Bild: Mit je 10 Priesterweihen liegen die Petrus- und die Piusbruderschaft weiterhin vorne, doch das Institut Christus König und Hoherpriester mit 8 Neuweihen scheint – zumindest für dieses Jahr - zur Spitzengruppe aufzuschließen. Es folgen das Institut Bon Pasteur mit zwei Neupriestern und die Abtei Sainte Madelaine du Barroux mit der einen Weihe vom 11. Juli. (Bericht)

Nach Herkunftsländern sieht die Verteilung folgendermaßen aus: 10 der Neugeweihten kommen aus den USA, 6 aus Frankreich, 3 aus Deutschland und 2 aus Tschechien. Aus weiteren europäischen Ländern wie Österreich, Schweiz, Litauen, Spanien und Irland kommt je ein Neugeweihter – macht zusammen noch einmal 5. Aus Kanada und Neuseeland kommt ebenfalls je ein Neupriester, dazu dann noch je einer aus Mexiko und Brasilien. Auffällig ist, daß zumindest bis jetzt kein Italiener dabei ist – die Zerschlagung der Franziskaner der Immakulata und die Auflösung ihres Priesterseminars machen sich hier schmerzlich bemerkbar. Ebenso auffällig ist, daß die überwiegende Mehrzahl der Neupriester aus dem (mehr oder weniger zutreffend) um Nordamerika erweiterten „europäischen Raum“ stammt – Afrika, Indien und Asien sind zumindest in diesem Jahr und bis jetzt überhaupt nicht vertreten.

Le Barroux und der „Ritus von 1965“

Bild: Only Tradition, via Flickr, Rechte vorbehaltenDie Nachricht von der Priesterweihe durch Kardinal Müller in Le Barroux im alten Ritus hat hier und da wieder den alten Vorwurf laut werden lassen, in diesem Kloster der Tradition werde ja „nur“ nach dem „Ritus von 1965“ zelebriert. Wer das über dreistündige Video sehr genau verfolgt, wird tatsächlich einige Abweichungen vom Gebrauch des Missales von 1962 feststellen. Gut zu sehen auf dem (von einer anderen Gelegenheit stammenden) Photo rechts von der Lesung, die „zum Volk hin“ erfolgt – oder sollte man nicht besser sagen: „zum Mönchschor hin“. Denn „Volk“, soweit es anwesend ist, hat seinen Platz noch ein gutes Stück weiter hinten im Kirchenschiff. Zum Thema „1965“ hier einige Informationen zum Vorder- und Hintergrund.

Die Liturgie in Le Barroux wird grundsätzlich nach dem Stand der Bücher von 1962 zelebriert – auch die hl. Messen, die alle Priestermönche regulär täglich an einem der Altäre der Kirche zelebrieren. Es gibt nur eine Ausnahme: In der Konventsmesse, und nur dort, gelten nach einem Rescript der Kommission Ecclesia Dei vom 22. Februar 1989 einige Sonderregelungen. Einige davon stimmen mit dem Gebrauch von 1965 überein (die dieser übrigens teilweise aus älterem monastischem Gebrauch übernommen hat). So gilt z.B. die Vorgabe, daß die Konventsmesse dann, wenn sie unmittelbar an eine Hore des Offiziums anschließt, direkt mit dem Introitus beginnt – ohne Stufengebete. Ebenfalls altem monastischem Gebrauch entspricht die mit diesem Rescript gestattete Praxis, daß der Zelebrant die oratio super oblata laut singt und das Paternoster von allen gemeinsam gesungen wird. Eine andere von Ecclesia Dei ausdrücklich nur als „Möglichkeit“ erwähnte Abweichung gegenüber 1962, die Einfügung von „preces universales“ vor dem Offertorium, wird unseres Wissens in Le Barroux regulär nicht praktiziert. Das „per ipsum“ und der Schlußsegen werden gesungen, das Schlußevangelium entfällt – auch das Rubriken, die zwar 1965 gegenüber dem Stand des 19. Jahrhunderts eingefügt worden sind, die aber eine lange mittelalterliche Tradition haben.

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Kardinal Müller weiht Priester in Le Barroux

Bild: Screenshot von YoutubeAm heutigen Festtag des hl. Benedikt hat S.E. Gerhard Ludwig Kardinal Müller in der Abteikirche von Le Barroux einem Mönch des Klosters die hl. Priesterweihe erteilt. Wie nach den traditionellen Riten der Kirche vorgesehen, erfolgte die Weihe im Rahmen eine feierlichen Pontifikalamtes nach Missale und Ordnung der Bücher des überlieferten Ritus. Eine Aufzeichnung der heute vormittag life gestreamten fast 3 1/2-stündigen Zeremonie ist auf Youtube abrufbar.

(14. 7.) Inzwischen ist ein autorisierter Wortlaut der Predigt in deutscher Sprache verfügbar, erschienen auf kath.net. Neben tiefschürfenden Ausführungen zum Wesen des Priestertums äußerte sich der Kardinal auch zur Lage der Kirche allgemein. Wir zitieren daraus einige kurze Abschnitte:

Es beginnt ein langes ZitatIch bewundere – menschlich gesagt – Ihren Mut und – geistlich gesprochen – Ihr Gottvertrauen. Als ein Sohn des hl. Benedikt treten Sie in einer Zeit an den Weihealtar, die an vergleichbar ist mit Untergang der Antike in ihrer eigenen Dekadenz und die uns Christen doch hoffen lässt auf einen neues Zeitalter des christlichen Humanismus. (...)

Nicht der Klerikalismus, was immer das sein mag, sondern die Abkehr von der Wahrheit und die moralische Zügellosigkeit sind die Wurzeln des Übels. Die Korruption der Lehre zieht immer die Korruption der Moral nach sich und manifestiert sich in ihr. Die schwere Versündigung an der Heiligkeit der Kirche ohne Gewissensbisse ist die Folge der Relativierung des dogmatischen Fundaments der Kirche. (...)

Denn die wirkliche Gefahr für die Menschheit von heute besteht in den Treibhausgasen der Sünde und im global warming des Unglaubens und des posthumanistischen Zerfalls der Moral, wenn niemand mehr den Unterschied zwischen Gut und Böse kennt und lehrt. Der beste Umweltschützer und Naturfreund ist der Verkünder des Evangeliums und seiner ewigen Wahrheit, dass es nur mit Gott ein Überleben gibt und zwar nicht nur limitiert und für demnächst, sondern für immer und ewig.

Eine Rituskirche für die Tradition?

Bild: Kevelaer ZeitungVon F. N. Otterbeck

Peter Kwasniewski hat auf einige markante Schwächen des Motu proprio "Summorum pontificum" von 2007 aufmerksam gemacht, die allerdings auch von den Kritikern der relativen Freigabe der "alten Messe" bisweilen strapaziert werden. Die Redeweise von zwei Formen desselben Ritus wird von beiden Parteien als Wunschdenken empfunden. Papst Benedikt XVI. beabsichtigte vermutlich eine Konvergenz: der ältere usus sollte sich dem neuen öffnen, vor allem aber der neue wieder mehr wie der ältere zelebriert werden. Diese Perspektive war nicht tragfähig, vor allem weil der "novus ordo" immer weiter degeneriert. In keiner Fernsehmesse des ZDF kommt das Messbuch von 1970 selber zu Wort, allenfalls ungefähr. Die meisten Zelebranten im deutschen Sprachraum lösen die Form der "neuen" Liturgie noch immer weiter auf. Der Originaltext des Missale, auch auf Deutsch, enthält immer noch viel zu viel katholische Religion, um im Horizont der "Gegenwart" (d.h. des 'Neuen Dogmas') den Zuhörern zumutbar zu sein.

Allerdings wurde der "novus ordo missae" nicht einfach anlasslos aus böswilliger Experimentierfreude geschaffen. Zur Überraschung aller war mit dem Konzil und danach die überlieferte Liturgie zusammengebrochen. Warum dies nach so alter Tradition überhaupt geschehen konnte, wird von traditionsorientierter Seite zu schlicht mit einem Versagen der hierarchischen Autorität beantwortet. Papst Paul VI. ist mit der Reform von 1970 über die Vorgaben des Konzils hinausgegangen, weil diese Forderung "in der Luft lag". Klerus und viele Laien strebten über die Vorgaben noch hinaus, bis heute. Die liturgische Gesetzgebung um 1970 hatte also auch einen konservativen Zug, sollte den Schaden begrenzen, der längst eingetreten war.

Die Entwicklung der letzten 14 Jahre legt nahe, dass sich der liturgische Modernismus weniger denn je mit der Tradition anfreunden wird. Eine Konvergenz beider "Formen" der römischen Liturgie ist nicht in Sicht. In manchen Weltgegenden wird die "neue" Liturgie nur noch in das Absterben liturgischer Praxis einmünden, beispielsweise in vielen deutschen Diözesen. In anderen Weltgegenden 'funktioniert' das Glaubensleben mithilfe der "erneuerten" Liturgie in der Volkssprache und kaum jemand vermisst die lateinische Messe, egal ob alt oder neu. Insofern hat das pastorale Motiv für die Liturgiereform mancherorts Früchte getragen. "Bei uns" wäre das vielleicht auch möglich gewesen, wenn nicht gleichzeitig mit der liturgischen Sittenverwilderung die vorsätzliche Demontage der Theologie, Katechse und Moral der katholischen Kirche durchgesetzt worden wäre.

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14 Jahre „Summorum Pontificum“

Bild: Sailko, Wikimedia, CCBY 3.0Heute vor 14 Jahren, am 7. Juni 2007 erfolgte die Veröffentlichung von Papst Benedikts Motu proprio Summorum Pontificum, mit dem das Recht aller Priester der lateinischen Kirche zur Zelebration im überlieferten Ritus festgestellt und bekräftigt wurde. Zur Sache haben wir bereits vor einigen Tagen aus Anlaß des ebenfalls 14-jährigen Bestehens dieser Website alles in unserer Sicht Wichtige in diesem Artikel gesagt. Heute daher nur noch einige Gedanken zu der bemerkenswerten Entwicklung, daß wir jetzt in Tagen oder Wochen die Veröffentlichung eines neuen päpstlichen Dokumentes erwarten, das die damals erlassene Gesetzgebung weitgehend und im wesentlichen zurücknimmt.

Eine derartige Zurücknahme, ja Umkehrung eines wichtigen Gesetzes innerhalb eines so kurzen Zeitraums wäre beispiellos und irritierend. Mehr als irritierend, wenn man bedenkt, daß der ebenfalls in einem beispiellosen Akt abgedankte Vorgänger und Urheber des Gesetzes immer noch mit der weißen Soutane und dem Titel eines Papstes in einem kleinen Kloster im Vatikan lebt. Sein Nachfolger logiert in einer Etage des vatikanischen Gästehause; die seit dem 19. Jh. als Papstwohnung genutzten Räume im apostolischen Palast sind verwaist.

Im Zentrum der erwarteten Neuregelung steht die Aufhebung der Bestimmungen, die das Recht aller Priestern der römischen Kirche feststellen – unter Beachtung ‚pastoraler Erfordernisse‘ – auch im überlieferten Ritus zu zelebrieren. Die Entscheidungsgewalt darüber soll für den Diözesanklerus vollständig auf die Bischöfe übergehen, die auch noch stärker als bisher in Art und Umfang die Tätigkeit der ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften eingreifen können – sofern sie denen überhaupt eine Tätigkeit in ihren Diözesen erlauben. Als bevorzugte Eingriffsmöglichkeiten zeichnen sich ab der beispielhaft von französischen Bischöfen betriebene (rechtswidrige) Zwang zur Konzelebration und die Verpflichtung zum Biritualismus durch die Verwendung als Aushilfspriester in den Diözesen.

Wenn es dahin kommt, würden sich die Maßnahmen in eine seit dem 2. Vatikanum erkennbare Entwicklungslinie einordnen, die die Priester immer stärker als bloße „Gehilfen“ des Bischofs betrachtet, der alleine die volle Priester- und Hirtenvollmacht in „seiner“ Diözese ausübt. Inwieweit eine solche Entwicklung mit der Sakramentenlehre der Kirche und dem daruf fußenden Kirchenrecht zu vereinbaren ist, wäre in Zukunft kritisch zu beobachten und zu untersuchen.

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