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Keine Hymnen auf die Himmelfahrt?

Zu Assumptio Mariæ, IV

Im Beitrag über den Transitus Mariae war von der im Hochmittelalter verbreiteten Ungewissheit über den Verbleib des Körpers Mariens nach ihrem Tode die Rede. Diese Unsicherheit schlug sich in der Liturgie darin nieder, daß Missale und Brevier ihrem ansonsten oft geradezu überbordenden Marienjubel in dieser Hinsicht Zügel anlegten: Sie blieben im Allgemeinen. Das gilt auch für die Neuzeit, als die ehedem kontrovers geführten Diskussionen längst zur Ruhe gekommen waren und die Aufnahme Mariens in den Himmels zur weitverbreiteten Glaubensgewißheit geworden war. Assumptio war zwar im Missale der nachtridentinischen Zeit ein Hochfest mit eigener Oktav – doch von einer genaueren Bestimmung des Inhaltes dieses Festes in den liturgischen Texten kann keine Rede sein. Am weitesten geht noch die secreta, die bittet:

Herr, laß Deinem Volke die Fürsprache der Gottesgebärerein zugute kommen, denn obgleich wir wissen, daß sie dem Körper nach dahingeschieden ist, so wissen wir doch, daß sie in der himmlischen Glorie bei Dir für uns bittet.

Im übrigen verwendet das Missale (und auch das Brevier) die Formel „Assumpta est Maria in cœlum – gaudet exercitus angelorum“. Zum besseren Verständnis dieser Formel ist anzumerken, daß es lange Zeit ungeklärt war, ob die Seelen der Verstorbenen unmittelbar nach dem Tode ihr persönliches Gericht erhalten und im Falle der Heiligkeit sogleich in die Gegenwart Gottes aufgenommen werden – oder ob sie wie die Gerechten der Vorzeit nach dem körperlichen Tode in einem Limbus auf den Tag der zweiten Wiederkunft und des Weltgerichtes warten müssten. Letzteres scheint zumindest in der ältesten Zeit die vorherrschende Meinung gewesen zu sein. Doch genau von diesem Wartestand - darin stimmten alle ebenso überein wie in der Annahme ihres Todes - war Maria ausgenommen.

Im Breviarium Romanum, das der Ausbreitung der Festgeheimnisse mehr Spielraum gibt als das Missale, war die Zurückhaltung noch deutlicher spürbar. Das kommt nicht zuletzt darin zum Ausdruck, daß generell das Formular für die Feste Mariens verwendet wurde, allrdings mit einigen proprietären Einschüben. Einen gewissen Raum für Varianten boten dabei insbesondere die Hymnen, bei denen es überdies zeitlich und regional gewisse Unterschiede gab. Generell scheinen zu Assumptio jedoch die Hymnen des allgemeinen Marienfestes verwandt worden zu sein: Zur Vesper das Ave Maris Stella; zur Matutin Quem terra, pontus, sidera des Venantius Fortunatus und zur Laudes vom gleichen Verfasser O gloriosa virginum . Alle drei sind dem allgemeinen Teil entnommen und sprechen die Aufnahme Mariens in den Himmel überhaupt nicht an.

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Vom „Transitus Mariæ“ zu Martin von Cochem

Zu Assumptio Mariæ, III

Der „Transitus Mariæ“ ist eine in vielerlei Hinsicht problematische Schrift. Das beginnt mit der Zuweisung der Autorschaft an Melito von Sardes aus dem 2. Jahrhundert, die völlig aus der Luft gegriffen ist. Das geht weiter mit der Überlieferungsgeschichte – die ältesten erhaltenen Versionen sind wohl koptisch, und von den späteren griechischen gibt es ziemlich unterschiedliche Fassungen. Einige davon nennen sogar den Apostel Johannes als Urheber. Tatsächlich ist der Text wohl kaum vor dem 5. Jahrhundert entstanden. Eine 2006 erschienene Arbeit des Alttestamentlers und Alt-Orientalisten Hans Förster sagt dazu: „Die Überlieferungsgeschichte der Transitus-Mariae-Literatur ist sehr komplex, teilweise werden aus theologischen beziehungsweise dogmengeschichtlichen Überlegungen sehr alte Wurzeln dieser Tradition angenommen.“

Damit sind wir bei den inhaltlichen Probleme. Der Text stellt sich in einigen – nicht allen – Versionen anscheinend bewußt gegen die Christologie der Konzile von Ephesus und Chalzedon. Er wurde daher auf dem Konzil von Chalzedon ausdrücklich verurteilt und auch später vielfach nur mit spitzen Fingern angefasst. Das hat seiner Überlieferungsgeschichte nicht gut getan. Allerdings wurde diese Abneigung nicht von allen geteilt. Nicht nur die im Brevier zitierte Predigt des Johannes von Damaskus greift offensichtlich auf Inhalte des Transitus zurück, und die fast wörtliche Übernahme einer späteren lateinischen und dogmatisch anscheinend bereinigten Fassung durch Jacopo de Voragine in die Legenda Aurea hat diesen Bericht zu einem festen Bestandteil des Glaubensgutes nicht nur der einfachen Leute gemacht. Auf der Grundlage der Fassung der Legenda Aurea ist der Transitus auch in das „Große Leben Jesu und Mariä“ des Martin von Cochem eingegangen. Dieser erstmals 1689 erschienene Klassiker des Volksglaubens erlebte bis in die zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts zahllose Neuauflagen und Überarbeitungen. Seine Verbreitung hat sicher wesentlich dazu beigetragen, im katholischen Volk jenes Drängen auf die Definition des Dogmas zu bewirken, von dem Papst Pius XII. in seiner Dogmen-Konstitution spricht.

Zurück zur lateinischen Version des Transitus Mariæ des Pseudo-Melito in der Fassung, die wohl allen späteren Aufnahmen im Westen zu Grunde liegt und die in einer englischen Übersetzung in einer Sammlung der Vor-Nikeanischen Kirchenväter“ erschienen ist. Streicht man aus diesem Text alle legendären Ausschmückungen und poetischen Zutaten, so bleiben folgende „Tatsachenaussagen“ über den Glauben der Kirche von Jerusalem im 4. und 5. Jahrhundert übrig: Die Gottesmutter sei im Kreise von Jüngern Jesu tatsächlich gestorben, ihre Seele habe sich von ihrem Körper getrennt und sei sogleich von ihrem Sohn aufgenommen und in den Himmel gebracht worden. Das war keine Selbstverständlichkeit zu einer Zeit, als überwiegend angenommen wurde, die Seelen der Verstorbenen müssten - ähnlich wie die Gerechten des alten Bundes - bis zur Wiederkunft Christi auf ihr Urteil und den davon abhängenden Eintritt in die Gegenwart Gottes warten. Der Körper Mariens aber sei nach den üblichen Gewohnheiten gewaschen und im Tal Josaphat beigesetzt worden.

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Klarheit für den Glauben

Zu Assumptio Mariæ, II

Am 1. November 1950 verkündete Papst Pius XII. in feierlichster Form den Glaubenssatz von der Aufnahme der heiligen Gottesmutter Maria mit Seele und Leib in den Himmel. Konkreter Anlaß war das Heilige Jahr, das der Papst – wie viele seiner Vorgänger seit dem 13. Jahrhundert dem alttestamentlichen Vorbild der alle 50 Jahre zu begehenden Gnadenjahre folgend – für 1950 ausgerufen hatte. Die Verkündigung des Dogmas bildete den glanzvollen Höhepunkt des dann schon auf sein Ende zugehenden Jubeljahres . Das „Jubel“ von Jubeljahr ist dabei eine Übernahme des hebräischen Wortes „jobel“, welches das Widderhorn bezeichnet, das zum alle 50 Jahren angeordneten allgemeinen Schuldenerlass geblasen wurde.

Als über den konkreten Anlass hinausgehenden Grund für die Verkündigung des Dogmas benannte der Papst in der apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus, mit der das Dogma definiert wurde, den Umstand, daß zahlreiche Katholiken aus vielen Ländern sich mit der Bitte an Rom gewandt hatten, die in einem jahrhundertelangen Prozess gereifte Glaubensüberzeugung der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel als gesicherte Wahrheit zu bestätigen. Auf diesen Prozess und seine etwas unübersichtliche Ausgangslage – die heilige Schrift verliert nach Golgotha nur noch wenige Worte über die Mutter des Erlösers – wird in einem weiteren Beitrag einzugehen sein. Hier geht es heute zunächst darum, die Konstitution zur Verkündigung des Dogmas und die Art der päpstlichen Ausübung des Lehramtes etwas näher in den Blick zu nehmen.

Munificentissimus Deus, dessen verbindliche lateinische Fassung hier auf der Website des Vatikans und hier in solider deutscher Übersetzung zeigt, mit welcher Sorgfalt der Papst und die Kurie vorgingen, um den Katholiken Gewissheit über den Glauben und die Lehre der Kirche in dieser Sache zu geben. Die Form der Verkündigung - zu sehen in einem auf Youtube in Ausschnitten präsentierter Filmbericht - unterstreicht, welche Bedeutung die Kirche dem Akt beimaß. 

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Assumptio Mariae

Die Kirche feiert heute das Fest der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel – die populäre Bezeichnung „Mariä Himmelfahrt“ ist mißverständlich und sollte besser vermieden werden. Als Glaubenssatz, der von allen Katholiken zu bejahen ist, wurde die Aufnahme Mariens in den Himmel erst 1950 von Papst Pius XII. feierlich verkündet. Es ist die erste und bislang auch letzte formelle Verkündigung einer Glaubenswahrheit nach den strengen Anforderungen des I. Vatikanischen Konzils.

Die Annahme, daß die Gottesmutter von ihrem Sohn in die göttliche Gegenwart entrückt wurde, reicht allerdings weit in die Frühzeit der Kirche zurück. Als Kaiser Markian auf dem von ihm einberufenen Konzil zu Chalcedon im Jahr 451 den allerhöchsten Wunsch äußerte, Reliquien der Gottesmutter zu erhalten, belehrte ihn Juvenal, Bischof von Jerusalem, daß es solche nicht gebe: Ihr Grab sei wenige Tage nach der Beisetzung noch einmal geöffnet und dabei leer vorgefunden worden – so berichtet es der Kirchenlehrer Johannes von Damaskus, der allerdings erst Mitte des 7. Jahrhunderts geboren wurde. Daß diese Entrückung Leib und Seele umfasste, wurde in der Zeit des 5 oder 7. Jahrhunderts noch nicht mit höchster Autorität gelehrt. Viele Autoren setzten dies als wahrscheinlich voraus, andere räumten ein: Wir wissen es nicht.

Früheste schriftliche Quelle, die den zu dieser Zeit offenbar bereits fest verwurzelten Glauben der Kirche von Jerusalems an die Aufnahme Mariens mit Seele und Leib in den Himmel zum Ausdruck bringt, ist der „Transitus Mariä“. Verfasser ist ein gelegentlich als „Pseudo-Johannes“ bezeichneter ansonsten unbekannte Autor des 5. Jahrhunderts, auf den der „Transitus Mariä“ zurückgeht – also ein Zeitgenosse Chalcedons und anscheinend auch Partei in den christologischen Auseinandersetzungen dieser Zeit. Ein weiterer Beitrag in den kommenden Tagen soll den „Transitus“, der von der frühen Kirche stets unter die apokryphen Schriften verwiesen wurde, ausführlicher vorstellen.

Daß dieses Thema offenbar gerade zur Zeit von Chalcedon besondere Aktualität gewann, ist aus den Zeitumständen leicht erklärlich: Chalcedon gehört zu den großen christologischen Konzilen des 4. und 5. Jahrhunderts, auf denen sich die Kirche gegenüber verschiedenen (unter anderem dann auch vom Islam aufgegriffenen) Irrlehren des rechten Glaubens an Christus, wahrer Mensch und wahrer Gott, versicherte. Und wenn also Christus wahrhaft Gottmensch war und seine Mutter Maria wirklich und für alle Seiten seines Wesens seine Mutter – war es dann denkbar, daß der Leib, der Jesus den Sohn Gottes getragen hatte, letztlich der Verwesung anheim gefallen wäre? Die Frage nach dem Tod Mariens und dem Verbleib ihrer irdischen Hülle war also von unmittelbarer theologischer und damit zu dieser Zeit auch politischer Bedeutung. Tatsächlich stellte sich darüber hinaus noch die Frage, ob die Gottesmutter überhaupt so wie alle anderen Menschen den Tod erlitten habe oder auf andere Weise aus dieser Welt entrückt worden sei.

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Ein Papstamt in zwei Formen?

Vom großen Strategen der Befreiung Frankreichs im 2. Weltkrieg, General Charles De Gaulle, ist aus der näheren Nachlkriegszeit der Satz überliefert: „Natürlich liebe ich Deutschland. Ich liebe es so sehr, daß ich gar nicht viele genug davon haben kann“.

Wer weiß, vielleicht geht es einigen Leuten mit dem Papst ähnlich. Zwei Päpste sind besser als einer, drei Päpste besser als zwei...

Die Ausführungen Ende Mai von Erzbischof Gänswein zum einen Papstamt in zwei Ausprägungen passt jedenfalls gut zum einen römischen Ritus in zwei Formen - eine davon römisch, die andere dezidiert nicht-römisch. Und sie passt auch in ein Pontifikat, bei dem man sich immer öfter bei Nachrichten aus Rom fragt: Und was meint er denn damit schon wieder? Aber wie passt sie zu Gänswein und Benedikt?

Die Frage muß als derzeit unbeantwortbar gelten. Sehr schön illustriert wird das durch die gänzlich unterschiedliche Behandlung des Kasus bei zwei hier gleicherweise hochgeschätzten britischen Bloggerpriestern, Fr. Hunwicke vom Ordinariat Unserer Lieben Frau und Fr. Ray Blake, Pfarrer von Brighton.

Pfarrer Blake sieht in der Äußerung des Erzbischofs einerseits einen Versuch, auf tatsächlich feststellbare Veränderungen im Begriff des Papstamtes zu reagieren, die seit dem Anbruch des Zeitalters der Massenkommunikation eingetreten seien. Die Abdankung Benedikts habe das unübersehbar gemacht:

Sein Rücktritt hat das Papsttum stärker verändert als alles andere... Er hat das Papsttum entmystifiziert. Er hat die Vorstellung abgetan, daß der Papst auf irgend eine Weise eher eine geheiligte Person als ein menschliches Wesen wäre, der – glanzvoll oder nicht – eine geheiligte Rolle ausfülle.“

Dem kann man folgen. Schwieriger wird das bei den anschließenden Ausführunge. Darin wertet er den Auftritt des Erzbischofs als eine Art „Lebenszeichen“ des emeritierten Papstes, mit dem er Franziskus und seine Entourage darauf hinweisen wolle, daß dieser – zumindest für die Lebenszeit Benedikts – dessen Erbe gefälligst nicht anzutasten habe:

In der Vergangenheit war es so, daß sobald ein Papst glücklich begraben war, sein Nachfolger mit seinem Erbe verfahren konnte, wie er wollte. Das kann Franziskus nicht. Benedikt wäre immer noch die Lage, laut seine Stimme aus dem Kloster zu erheben.

Das stimmt freilich nur zum Teil. Wie sehr die Päpste das weltliche Erbe ihrer Vorgänger nach eigenem Gusto veränderten, kann man gut am Bau der Peterskirche beobachten, deren Pläne von Papst Nikolaus V. zum höheren Ruhm seines Pontifikatsx und seiner Familie angelegt worden waren – und die dann Nachfolger Julius II. rücksichtslos umstürzte, um seinen und seiner Familie Nachruhm zu verkünden. Aber keinem von beiden wäre es eingefallen, ähnlich rücksichtslos mit der Lehre ihrer Vorgänger und den geheiligten Traditionen der Kirche umzugehen. Darauf scheint man sich heute nicht mehr verlassen zu können, jedenfalls sieht Fr. Blake die Überlegungen Gänsweins auch als einen Versuch an, dem Papstamt neuere und gleichzeitig verläßlichere Grundlagen und Formen zu geben als die, dies sich – seiner Meinung nach – für die gegenwärtige Periode allgemeiner Veränderung nicht bewährt haben.

Von alledem will Fr. Hunwicke nun ganz und gar nichts wissen. In seinem kurzen, aber sehr entschiedenen, Zwischenruf – vielleicht kommt da noch mehr – verteidigt er den in jedem Sinne des Wortes monarchischen Charakter des Papstamtes und stöhnt: Es schwirrt gegenwärtig genug schon genug lehrmäßige Unordnung in der Gegend herum – da brauchen wir nicht auch noch „Traditionalisten“ mit neuen eigenen Irrlehren. In der Sache verweist er auf den Umstand, daß es sich beim Papstamt um ein Amt handel und nicht um eine Art Weihe, die dem Individuum einen unauslöschlichen Charakter einprägt wie die Priesterweihe – womit er einerseits ganz nahe Bei Fr. Blake ist, andererseits aber zu einem anderen Ergebnis kommt. Sein emphatischer Schluss:

Wenn jemand zum Papst gewählt wird, bedeutet das nicht, daß man auf irgendeine geheimnisvolle Weise dann in alle Ewigkeit Papst ist. Mit dem Tod oder der Abdankung erlischt das Papstamt. Joseph Ratzinger ist nicht Papst, er ist auch nicht ein Papst oder zur Hälfte Papst – wie man es auch dreht und wendet.

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  • Stationskirchen

    Die römischen Stationskirchen

    Kupferstich von Giusepppe Lauro aus dem Jahr 1599

    In der Fastenzeit 2013 haben wir zu jedem Tag die entsprechende Stationskirche kurz vorgestellt. Damit sind zwar alle gegenwärtigen Stationskirchen erfasst, aber nicht alle Tage mit einer Statio, von denen es auch etliche außerhalb der Fastenzeit gibt.

    Bei der Vorstellung der Stationskirchen orientierten wir uns im wesentlichen an „Die Stationskirchen des Missale Romanum“ von Johann Peter Kirch, Freiburg 1926. Zu Ergänzungen haben wir Hartmann Grisar „Das Missale im Licht römischer Stadtgeschichte“, Freiburg 1925, und Anton de Waals „Roma Sacra - Die ewige Stadt“ von 1905 in der Überarbeitung Johann Peter Kirchs von 1925 (Regensburg 1933) herangezogen. Daneben haben wir auch auf Informationen aus Internetquellen zurückgegriffen. Die Illustrationen stammen, soweit nicht anders angegeben, von eigenen Aufnahmen.

    Wie der gegenwertige Nachfolger de Waals und Kirchs als Direktor des römischen Instituts der Görres-Gesellschaft, Prof. Msgr. Stefan Heid, uns mitteilte ist diese älter Literatur insbesondere in Sachen der Datierungen vielfach überholt. Nach seinen Untersuchungen geht die Institution der Stationes nicht wesentlich vor die Zeit Gregors d. Großen zurück. Was natürlich nicht bedeutet, daß die Stationskirchen bzw. deren Vorgängerbauten nicht wesentlich älter sein können.

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