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Stationsmessen in der Fastenzeit

Eine auffällige Besonderheit der römischen Liturgie der Fastenzeit besteht darin, daß sämtlichen Tagen vom Aschermittwoch bis zum Karfreitag eine Stationskirche zugeordnet ist. Diese Zuordnung erschien den jeweils für das Missale zuständigen römischen Ämtern so wichtig, daß sie auch dann noch erhalten blieb, als das Stationswesen in der liturgischen Praxis längst erloschen war. Nur in den zwei oder drei Fällen, in denen Stationskirchen ganz zerstört und nie wieder hergestellt wurden, gab es hier Veränderungen. Im Übrigen sind die Stationes heute noch in den gleichen Kirchen wie in der Zeit vor Gregor d. Großen.

Die Entstehung des Stationskirchenwesens reicht weit in die Zeit vor Papst Gregor († 604) zurück und liegt dem entsprechend einigermaßen im Dunkeln. Auch der Blick auf die dort im Wesentlichen in der Passions- und Karwoche begangenen Stationen von Jerusalem kann dieses Dunkel kaum lichten – die örtlichen und die historischen Voraussetzungen sind einfach zu verschieden. Die Mehrzahl der römischen Stationes steht im Zusammenhang mit Buß- und Bittagen. Prozessionen zu solchen Anlässen haben in Rom eine weit in vorchristliche Zeit zurückreichende Tradition, sie führten zu Heiligtümern der verschiedensten Art, Tempeln, Flüssen oder wundertätigen Quellen. Nun sind zumindest die Gottesdienste der Quatember- und Rogationstage seit alters her mit Prozessionen und Umzügen verbunden, ebenso an zumindest einigen der Fastentage.

Von daher kann man vermuten, daß die zumindest teilweise mit Prozessionen verbundenen Gottesdienste der Fastenzeit und der „kleinen Fastenzeit" im Advent etwas von diesen vorchristlichen Gewohnheiten aufgegriffen haben. Damit handelt es sich bei den Stationskirchen möglicherweise um die älteste in römischem Boden verwurzelte Tradition der Kirche. Älter wären dann nur noch die Psalmen und die Bezüge zum Kult im Tempel von Jerusalem.

Im Jahr 2013 hatte wir die Stationskirchen für jeden Tag der Fastenzeit einzeln vorgestellt. Ein Besuch der Seiten hat auch 2019 nichts an Aktualität verloren.

Der Aschermittwoch

Bild: mike_tn auf flickrAn der Messe des Aschermittwoch kann man besonders gut ablesen, wie die Liturgiereformen des vergangenen Jahrhunderts die ursprüngliche Gestalt und den Gehalt eines Messformulars erst reduziert und dann bis zur Unkenntnlichkeit entstellt haben.

In der überlieferten Liturgie - also bis zu den Reformen von 1955 - gab es zur Aschenweihe drei Orationen, die schrittweise den Gedanken von Buße und Vergebung entfalten: Ausgangspunkt ist die göttliche Barmherzigkeit, dazu kommt die Bereitschaft des Sünders zur Umkehr und die Aussicht auf gnädige Erhörung.

In den Orationen der Messe sowie der Secreta und der Postcommunio setzt sich diese Dreiteiligkeit unter einem anderen Aspekt fort - hier geht es um die nochmalige Vertiefung des Bußgedankens, dann um die Bitte um Fürsprache der Heiligen und schließlich die Fürsprache für die bereits Verstorbenen. Dieser reichhaltige Aufbau wurde bereits durch die Reformen in den Jahren vor 1961 abgeschafft - wahrscheinlich empfand man ihn als zu anspruchsvoll, zu wenig hilfreich für ökumenische Sensibilitäten und sicher auch zu zeitraubend für die „pastorale Lebenswelt“. Praktischwerweise gleich miterledigt wurde damit der in der dritten Sekret angesprochene Bezug auf „das Buch der seligen Auserwählten“ - es soll wohl niemand durch einen wenn auch nur indirekten Bezug auf die schwierige Prädestinationslehre beunruhigt werden.

O Gott, Dir allein ist die Zahl der Auserwählten bekannt, die für die ewige Seligkeit bestimmt sind. Wir bitten Dich: Gib, daß auf die Fürsprache all Deiner Heiligen das Buch der seligen Auserwähltendie Namen aller aufgeschrieben bewahre, die unserem Gebete empfohlen sind, sowie die Namen aller Gläubigen“.

Die Totalreform von 1970 verringerte dann die Zahl der Orationen zur Aschenweihe auf zwei, die bis zur Unkenntlichkeit gekürzt waren. Außerdem waren sie nur noch alternativ zu verwenden - die Aschenweihe war damit ähnlich wie die Weihe der Palmzweige am Palmsonntag in der gottesdienstlichen Praxis meistens vorüber, bis die Gläubigen überhaupt bemerkt hatten, daß sie stattfand.  sie machte sie auch in der Weise fakultativ, daß nur noch eine davon verwendet werden sollte. Die anderen Gebete des Tages enthalten mit Ausnahme der Oratio super Oblata keinen Bezug mehr zur Beginnenden Zeit der Faste und Buße. Die bis dahin noch als Erbe aus frühchristlicher Zeit als feierlicher Fastensegen gesprochene Oratio super populum entfiel ganz. Sie sei daher an dieser Stelle wiedergegeben:

Lasset uns beten - neiget in Demut euer Haupt vor Gott: O Herr, schau gnädig auf diese, die vor deiner Majestät sich neigen, damit sie, gestärkt mit der göttlichen Gabe, immerdar mit himmlischen Gnaden genährt werden“.

In der neuesten Ausgabe des Missales von 2002 (liturgia semper reformanda) ist eine solche übrigens wieder vorgesehen - wieweit das praktisch umgesetzt wird, ist von hier aus schwer zu sehen. Schließlich gehört die Aufmerksamkeit der Pastoral in erster Linie den schweren Gesundheitsrisiken, die der Auftrag von mit Wasser vermischter Asche (angeblich) verursachen kann.

Zum Aschermittwoch

Bild: mike_tn auf flickrAn der Messe des Aschermittwoch kann man besonders gut erkennen, wie die Liturgiereformen des vergangenen Jahrhunderts die ursprüngliche Gestalt und den Gehalt eines Messformulars erst reduziert und dann bis zur Unkenntnlichkeit entstellt haben.

In der überlieferten Liturgie - also bis zu den Reformen von 1955 - gab es zur Aschenweihe drei Orationen, die schrittweise den Gedanken von Buße und Vergebung entfalten: Ausgangspunkt ist die göttliche Barmherzigkeit, dazu kommt die Bereitschaft des Sünders zur Umkehr und die Aussicht auf gnädige Erhörung.

In den Orationen der Messe sowie der Secreta und der Postcommunio setzt sich diese Dreiteiligkeit unter einem anderen Aspekt fort - hier geht es um die nochmalige Vertiefung des Bußgedankens, dann um die Bitte um Fürsprache der Heiligen und schließlich die Fürsprache für die bereits Verstorbenen. Dieser reichhaltige Aufbau wurde bereits durch die Reformen in den Jahren vor 1961 abgeschafft - wahrscheinlich empfand man ihn als zu anspruchsvoll, zu wenig hilfreich für ökumenische Sensibilitäten und sicher auch zu zeitraubend für die „pastorale Lebenswelt“. Praktischwerweise gleich miterledigt wurde damit der in der dritten Sekret angesprochene Bezug auf „das Buch der seligen Auserwählten“ - es soll wohl niemand durch einen wenn auch nur indirekten Bezug auf die schwierige Prädestinationslehre beunruhigt werden.

O Gott, Dir allein ist die Zahl der Auserwählten bekannt, die für die ewige Seligkeit bestimmt sind. Wir bitten Dich: Gib, daß auf die Fürsprache all Deiner Heiligen das Buch der seligen Auserwähltendie Namen aller aufgeschrieben bewahre, die unserem Gebete empfohlen sind, sowie die Namen aller Gläubigen“.

Die Totalreform von 1970 verringerte dann die Zahl der Orationen zur Aschenweihe auf zwei, die bis zur Unkenntlichkeit gekürzt waren. Außerdem waren sie nur noch alternativ zu verwenden - die Aschenweihe war damit ähnlich wie die Weihe der Palmzweige am Palmsonntag in der gottesdienstlichen Praxis meistens vorüber, bis die Gläubigen überhaupt bemerkt hatten, daß sie stattfand.  Die „erneuerte“ Liturgie machte sie auch in der Weise fakultativ, daß nur noch eine davon verwendet werden sollte. Die anderen Gebete des Tages enthalten mit Ausnahme der Oratio super Oblata keinen Bezug mehr zur Beginnenden Zeit der Faste und Buße. Die bis dahin noch als Erbe aus frühchristlicher Zeit als feierlicher Fastensegen gesprochene Oratio super populum entfiel ganz. Sie sei daher an dieser Stelle wiedergegeben:

Lasset uns beten - neiget in Demut euer Haupt vor Gott: O Herr, schau gnädig auf diese, die vor deiner Majestät sich neigen, damit sie, gestärkt mit der göttlichen Gabe, immerdar mit himmlischen Gnaden genährt werden“.

In der neuesten Ausgabe des Missales von 2002 (liturgia semper reformanda, oder „rin in de Kartoffeln, raus aus de Kartoffeln“) ist eine solche übrigens wieder vorgesehen - wo und wieweit das praktisch umgesetzt wird, ist von hier aus schwer zu sehen. In Deutschland ist das Missale von 2002 jedenfalls immer noch nicht umgesetzt. Die Einheit mit der Weltkirche (oder dem, was davon übrig ist) spielt für den Deutschkatholizismus auch liturgisch längst keine Rolle mehr.

Passierschein für die alte Messe

Bild: aus dem im Text zitierten Artikel auf NLMNew Liturgical Movement hat dieser Tage ein bemerkenswertes Zeitdokument aus dem Jahr 1985 veröffentlicht: einen Passierschein, mit dem das Ordinariat des damaligen Erzbischofs Rembert Weakland von Milwaukee einer Person einmalig erlaubte, eine Kapelle zu betreten, in der erstmalig am 23. Februar 1985 die hl. Messe nach den Büchern von 1962 gefeiert wurde. Der Passierschein war bei dem eigens eingerichteten Wachdienst an der Kapellenpforte vorzuzeigen und war nicht übertragbar; die Mitnahme weiterer Personen war nicht gestattet.

So war das halt – vier Jahre vor dem Fall der Berliner Mauer und 22 Jahre vor Summorum Pontificum. Der absurde Umgang des zu den hervorragenden Vertretern der liturgischen Bewegung (und der liturgischen Reform) in den USA zählenden Erzbischofs zheugt von der Entschlossenheit damaliger kirchlicher Würdenträger, sich vom liturgischen Erbe der Kirche loszusagen. So wie heute viele dieser Vertreter bemüht sind, das dogmatische Erbe ihrer Kirche auf den Altären des Zeitgeistes zu opfern.

Die Frage, die sich an diese Feststellung anschließt, ist, wie lange es wohl dauern wird, bis sie auch hinsichtlich des von Papst Benedikt rehabilitierten liturgischen Erbes wieder zu den Gewohnheiten der 70er und 80er Jahre zurückkehren wollen. Anzeichen in dieser Richtung sind unübersehbar – etwa in den Stimmen bei der letzten Vollversammlung der italienischen Bischofskonferenz, die eine Rücknahme des Motu Proprio von 2007 fordern. Die Praxis der deutschen Bischofskonferenz ist kaum besser, wenn sie die Feier der überlieferten Liturgie womöglich in Friedhofskapellen verbannt oder der Einfachheit halber auf dem Umweg über den von der Piusbruderschaft längst ausgeschlossenen Bischof Williamson in die Nähe faschistischen Ungeistes rückt.

Wir müssen mit allem rechnen. Die Frage ist, ob es auch funktionieren wird. Schon Summorum-Pontificum hat auf schwer widerlegbare Weise klargestellt, daß das Kirchenregiment nicht die Vollmacht hat, eine jahrhundertelang gültig in ihrem Auftrag gefeierte Liturgie zu verbieten. Das gegenwärtige Pontifikat hat es überdeutlich werden lassen, daß ein Papst, der von den Leitlinien der Tradition abrückt, den Anspruch auf Gehorsam nicht mehr durchsetzen kann – weder bei denen, denen seine Einfälle zu weit gehen, noch bei denen, die noch mehr Revolution verlangen. Ein Kirchenregiment, das sich selbst nicht an seine Rechtsordnung hält, verliert Autorität und Vollmacht. Das Schwert der Exkommunikation ist stumpf geworden. Selbst ein Versuch, die erfreuliche Entwicklung der Zahlen bei dern „altrituellen“ Priesterweihen zu bremsen – etwa durch Verweigerung der Zustimmung zur Weihe – würde kaum erfolgreich sein. Es gibt genug Bischöfe, die sich einer dahin gehenden Anmaßung widersetzen würden.

Die Weigerung der meisten deutschen Bischöfe, den Gläubigen und Priester, die an der überlieferten Lehre und Liturgie festhalten, einen Platz innerhalb der Strukturen zuzugestehen, erweist sich inzwischen als großer Vorteil: Es sind, am sichtbarsten in der Piusbruderschagft, der Sache nach aber auch darüber hinausgehend, neue Strukturen entstanden, die finanziell von den Bistümern weitgehend bis vollständig unabhängig sind. Die Ordinariate haben die Fähigkeit, zur Einrichtung von Grenzkontrollstellen und zur Ausgabe von Passierscheinen endgültig verloren.

Was nicht heißt, daß sie es nicht trotzdem einmal versuchen werden.

Ein Grund zum Optimismus

Bild: New Liturgical Movement 19. 2. 20194500 bis 5000 Priester weltweit zelebrieren derzeit nach dem überlieferten Ritus der Kirche. So hat es die französische liturgische Gesellschaft Paix Liturgique ermittelt, und die Zahl klingt auf den ersten Blick durchaus achtunggebietend. Unsere bewährten Freunde bei katholisch.de helfen bei der realistischen Einschätzung dieser Zahlen, wenn sie titeln: „Schätzung: Ein Prozent der Priester feiert Alte Messe“. Das, so will diese Überschrift nicht ganz unzutreffend vermitteln, ist ja nun noch keine weltbewegende Zahl.

Dieser Eindruck verstärkt sich noch, wenn man bei Paix Liturgique liest, daß lediglich etwa 1500 Priester aus der ermittelten Zahl Gemeinschaften – Schwerpunkte Pius- und Petrusbruderschaft – angehören, die den alten Ritus quasi hauptberuflich zelebrieren. Der größere Teil sind Diözesanpriester, die das nur gelegentlich tun, viele davon eher selten. Doch gerade den Einfluß dieser Priester auf das liturgische Leben ihrer Gemeinden sollte man nicht unterschätzen. Fast alle Priester, die ihre Formation im neuen Ritus erfahren haben, berichten, daß sie nach dem Kennenlernen der überlieferten Form auch die „neue Messe“ in einem anderen Geist und einer anderen Haltung zelebrieren. Letzteres sogar des öfteren ganz wörtlich, wenn sie ihre Gemeinde dabei „mitnehmen“ können, auch die Liturgie nach den neuen Büchern in der Wendung „zum Herrn hin“ zu feiern. Das wird, zusammen mit den Impulsen, die auch von einer nur gelegentlichen Berührung mit der Liturgie „aller Zeiten“ ausgehen, auf Dauer nicht ohne Einfluß bleiben.

Die – geschätzte – Zahl von 1500 Priestern, die sich ganz der alten Liturgie verpflichtet sehen, mag im Weltmaßstab gesehen 12 Jahre nach Summorum-Pontificum recht bescheiden aussehen.Doch stellt diese Zahl nur eine Momentaufnahme in einem sich schnell verändernden Umfeld dar: Die Zahl der Weihen nimmt in den meisten Bistümern dramatisch ab, während sie in den „altrituellen“ Gemeinschaften stetig zunimmt. Schon heute haben diese Gemeinschaften eine Größenordnung erreicht, die durch administrative Einschränkungen oder den Versuch eines offenen Verbots der überlieferten Liturgie nur um den Preis tiefgehender Spaltung zu reduzieren wäre.

Immer deutlicher wird auch ein weitere Vorteil dieser Gemeinschaften und Gemeinden: Sie existieren ohne Anteil an Kirchensteuern oder sonstigen staatlichen oder gesamtkirchlichen Zuwendungen. Damit sind sie auf die vielerorts bevorstehenden mageren Jahre weitaus besser vorbereitet als Gemeinden, die nur durch finanzielle Unterstützung von außen am Leben erhalten werden.

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