Bereichsnavigation Themen:

Mehr zu den „neuen Präfationen“

Bild: Irish News, Margaret McLaughlinDie durch Dekret der Glaubenskongregation neu zugelassenen Präfationen erweitern das bislang gültige Missale von 1962, ohne zu ihrer Verwendung zu verpflichten. Positiv zu werten ist dabei die Tatsache der Weiterentwicklung als solche – der überlieferte Ritus lebt, und allein diese Tatsache hat im Kreis derer, die die überlieferte Lehre und Liturgie abschaffen wollen, große Verärgerung ausgelöst. Auch die Optionalität der Neuregelungen ist prinzipiell positiv zu sehen – wenn auch eingeräumt werden muß, daß die übertriebene Einführung von Optionsmöglichkeiten im Novus Ordo dazu geführt hat, einerseits die Einheit des Ritus aufs Spiel zu setzen und andererseits die theologisch und liturgisch anspruchslosesten Varianten dominierend werden zu lassen. Das Optionsprinzip selbst ist jedoch auch der Tradition nicht fremd, wie etwa an der Möglichkeit von Votivmessen zu sehen ist.

Ebenfalls positiv zu werten ist die Tatsache, daß die „neuen“ Präfationen, auch wenn sie als Übernahmen aus dem neuen Missale von 1969 deklariert werden, (mit zwei Ausnahmen) keine Neuschöpfungen sind, sondern mit einer geringfügigen Textvariante so bereits im neo-gallikanischen Missale von Paris 1738 enthalten waren. Eine weitere (Zu den Festen der Engel) geht auf das altehrwürdige Sakramentar von Verona zurück. Lediglich die für die Märtyrerfeste fällt aus dem Rahmen. Sie besteht zwar aus „Textbausteinen“ aus der Überlieferung, ist als solche jedoch eine Neuschöpfung von 1969. Die vier Präfationen aus der neo-gallikanischen Tradition waren auch bisher schon im Rahmen eines Indults für französische und belgische Gemeinden zugelassen, drei davon wurden auch von Priestern der Piusbruderschaft verwandt. Von daher sind die „neuen“ Präfationen also auch tief in der Tradition verwurzelt und können zudem auf tatsächliche Verwendung im Kreis der traditionsorientierten Gemeinden verweisen. Insoweit sind also die wesentlichen Voraussetzungen für eine „organische Entwicklung“ zweifellos erfüllt.

Interessant ist weiterhin der Umstand, daß das Dekret der Glaubenskongregation sich (zunächst?) darauf beschränkt hat, neue Präfationen für Feste der Heiligen und zu besonderen Anlässen zuzulassen. Der vielfach erwartete und wohl auch erhoffte Eingriff in den Präfationsbestand des Temporalkreises ist ausgeblieben – obwohl dazu eine Präfation für den Advent zur Verfügung gestanden hätte, die ebenfalls bei frankophonen Gemeinden bereits im praktischen Gebrauch ist.

Die Präfationen des römischen Ritus bestehen traditionell aus zwei Teilen: Einem Basiselement, das im Wesentlichen mit der gewöhnlichen Präfation übereinstimmt, und einem Embolismus, also einem Einschub in das (fallweise leicht modifizierte) Basiselement, der mehr oder weniger ausführlich auf das Festgeheimnis eingeht. Diese Grundstruktur ist auch bei den Präfationen des NO erhalten geblieben, wobei allerdings der Schlussteil mit der feierlichen Doxologie „Per quem majestatem tuam laudant angeli...“ teilweise stark reduziert worden ist. Trotzdem läßt sich auch hier ein Embolismus eindeutig identifizieren – und nur dessen Übernahme ist nach dem neuen Dekret, wenn wir es richtig verstanden haben, zulässig. Im übrigen bleibt die traditionelle Grundstruktur erhalten.

Als Beispiel sei hier die „neugeschaffene“ Praefatio de sanctis martyribus angeführt - nicht zuletzt auch deshalb, weil sie ein gutes  Beispiel dafür bietet, daß neu nicht immer besser ist. Hier lautet der Embolismus und der doxologische Schluß vor dem Sanctus folgendermaßen:

Quoniam beati martyris N. pro confessione nominis tui,
ad imitationem Christi,
sanguis effusus tua mirabilia manifestat,
quibus perficis in fragilitate virtutem,
et vires infirmas ad testimonium roboras,
per Christum Dominum nostrum.
Et ideo, cum caelorum Virtutibus,
in terris te iugiter celebramus,
majestati tuæ sine fine clamantes:

Versuchsweise - der Gedankengang erscheint nicht wirklich klassisch schlicht - einmal übersetzt als: Denn das Blut des Seligen Märtyrers N, das für das Bekenntnis Deines Namens und in Nachahmung Christi vergossen worden ist, offenbart deine Wundertaten, durch die du zum Zeugnis für Dich die Tugend in ihrer Zerbrechlichkeit vollendest und die schwachen Kräfte stärkst durch Christus, unseren Herrn. Und so preisen wir auf Erden Dich gemeinsam mit den himmlischen Kräften und singen ohne Ende vor Deiner Herrlichkeit. 

Es ist wohl kaum anzunehmen, daß diese Präfation bei Priestern und Gemeinden der überlieferten Liturgie großen Anklang finden wird - obwohl der Verzicht auf eine eigene Präfation für Märtyrerfeste durchaus als schmerzliche Lücke empfunden werden kann.

Das neue Dekret zum Heiligenkalender

Bild: Von der Website des AutorsFr, Hunwicke kommentiert heute in seiner unnachahmlichen Art das Dekret der Glaubenskongregation über das Gedenken neuer Heiliger in der alten Liturgie. Wir haben den Text mit Ausnahme einiger Insider-Jokes für Oxfordianer voll übersetzt.

Es beginnt ein langes ZitatIn der guten alten Zeit wiesen die Feste des römischen Kalenderjahres eine geradezu schwindelerregenden Vielfalt auf – von den hochherrschaftlichen Duplex-Festen erster Klasse bis herunter zu den armen kleinen Simplex. Diese Vielfalt kam nicht aus einem Bedürfnis nach Komplexität ihrer selbst willen, sondern aus der Notwendigkeit, klare Unterscheidungen für alle denkbaren Fälle zu treffen. Die Neuerer des 20. Jahrhunderts veranstalteten mit diesen Unterscheidungen ein Freudenfeuer (gerade so wie die Oxforder Jesuiten all ihre Reliquien verbrannten), als die hl. Ritenkongregation am 26. Juli 1960 das Dekret Novum Rubricarum herausgab, das nur noch eine Unterscheidung von Festen Erster, Zweiter und Dritter Klasse vorsah (und einigen himmlischen Versagern nur noch die Möglichkeit einer Kommemoration zugestand). Wer genau hinschaut, hat vielleicht bemerkt, daß das nichts mit „Dem Konzil“ zu tun hat, das damals noch gar nicht begonnen hatte.

Das neue Dekret

Doch die praktische Notwendigkeit in liturgischen Feiern Unterscheidungen vorzunehmen, meldet sich wieder zu Wort; und so erfindet das Dekret der Glaubenskongregation von 2020 zum Kalender des Missales von 1962 eine neue Kategorie: Jetzt gibt es eine Liste mit Ausnahmen von Festen Dritter Klasse, „die nicht beeinträchtigt werden können“. Darauf sind etwa 70 Feste aufgeführt, die auch bei Wahrnehmung der im neuen Dekret eingeräumten Wahlmöglichkeiten nicht verdrängt werden können.

Und die Feste auf dieser Liste haben noch eine weitere Eigenschaft: Sie dürfen optional auch an Ferialtagen der Fasten- und Passionszeit gefeiert werden. Wenn die Glaubenskongregation das Dekrat also nicht erst veröffentlicht hätte, als es dafür schon zu spät war (Eine Verschwörung? Ein Kunstfehler?), hätte man auch schon am 24. März die Messe vom Hl. Erzengel Gabriel lesen können. Und nein: Das Fest von den 7 Schmerzen unserer Lieben Frau steht nicht auf der Liste.

Ich hätte hier noch eine kleine Liste...

Weiterlesen...

Neue Heilige für die alte Messe

Unter Datum vom 25. März hat die nach der Umorganisation vom vergangenen Januar für die Angelegenheiten der überlieferten Liturgie zuständige Glaubenskongregation zwei Erlasse veröffentlicht, die die Feier von Messen zu Ehren „neuer“ Heiligen ermöglichen und den Fundus der Präfationen erweitern. Als Gerücht war von einer bevorstehenden Regelung bereits im letzten Dezember die Rede - nun liegen die Dokumente offiziell vor. Beide Dekrete sind im Hauptteil in lateinischer Sprache abgefasst; der Erlass zur Erweiterung des Heiligenkalenders trägt den Titel Cum Sanctissima, der für die zusätzlichen Präfationen ist mit Quo Magis überschrieben. Für beide Dokumente hat die Kongregation auch ausführlichere Kommentierungen in Nationalsprachen zur Verfügung gestellt, die in Deutsch für Cum Sanctissima hier und für Quo Magis hier abgerufen werden können.

Eine erste Durchsicht der Neuregelungen ergibt ein durchaus erfreuliches Bild. Die Bestimmungen hinsichtlich der „neuen Heiligen“ sind so allgemein abgefasst, daß sie nicht nur für die bis jetzt vorgenommenen Kanonisierungen angewandt werden können, sondern auch für zukünftig erfolgende - ganz so, wie das auch traditionell gehandhabt worden ist. Neben der Ergänzung des Kalendariums enthalten die Vorgaben auch sinnvolle Vorgaben für die relative Einstufung der neuen wie auch der bereits vorhandenen Feste, so daß im konkreten Fall zweifelsfrei zu entscheiden ist, unter welchen Umständen die neuen Gedenktage begangen bzw. kommemoriert werden können. Das „können“ ist wichtig: Sämtliche Vorgaben sind als „Kann“-Vorschriften“ abgefasst, d.h Priester oder Gemeinschaften, die lieber beim bisherigen Gebrauch bleiben wollen, können das ohne jede Einschränkung tun. Bei Gemeinschaften und Orden der Tradition haben allerdings die Oberen das Recht, in dem durch das Dekret vorgegebenen Rahmen für alle Mitglieder verbindliche Vorgaben zu machen. Auch das entspricht dem traditionellen Brauch.

Ebenso wie die Messen der „neuen Heiligen“ sind die sieben neuen Präfationen in den Anmerkungen zu Quo Magis als Optionen für bestimmte Festtage oder Gelegenheiten gekennzeichnet und in keinem Falle verpflichtend. Drei davon kommen aus dem Fundus der neogallikanischen Tradition und waren bisher schon mit Sondererlaubnis in einigen Ländern zulässig. Vier weitere stammen aus dem Neuen Missale von 1969, das sie seinerseits jedoch ebenfalls mehr oder weniger getreu aus älteren Vorlagen übernommen hat. In diesen Fällen werden die Schlußformeln nach dem Gebrauch des traditionellen Missales umformuliert. Wie das im einzelnen gelöst wurde, kann erst nach Veröffentlichung der im Dekret selbst nicht enthaltenen Texte beurteilt werden - falls es nicht im Rahmen der neuen Richtlinien dem Zelebranten selbst überlassen bleibt. Zur Frage neuer Präfationen allgemein hatten wir bereits öfter Stellung genommen, in einiger Ausführlichkeit hier bereits 2012.

Erste durchgehend positive Einschätzungen von Qualität und Stellenwert der Neuregelungen finden sich von Gregory Dipippo auf New Liturgical Movement und von Peter Kwasniewski auf OnePeterFive.

Freu dich, Jerusalem?

Bild: Ralf Roletschek, http://www.roletschek.atDer morgige Sonntag Laetare scheint mit seinen wiederholten Aufruf zur Freude im Herrn in diesem Jahr so gar nicht zur aktuellen „Befindlichkeit“ der Menschen zu passen. Von wegen „Laetare Jerusalem - et conventum facite omnes, qui diligetis eam“ und „Wie freute ich mich, da man mir sagte: Wir ziehen zum Hause des Herrn“ (Is. 66,10; Ps 21,1). Die Abwehrmaßnahmen gegen die Seuche machen es den Gläubigen vielerorts unmöglich, am Sonntagsgottesdienst teilzunehmen. Und tut sich nicht ein schwer erträglicher Widerspruch auf zwischen dem Gottvertrauen im Evangelium von der wunderbaren Speisung der vielen Tausende aus dem Korb eines Jungen mit 5 Gerstenbroten und dem in Panik leergekauften nur scheinbar unerschöpflichen Überfluß der Regale im Supermarkt?

Dieser Widerspruch gehört von Anfang an zur Liturgie dieses Sonntags. Der Aufruf zur Freude bei Iesaia stammt historisch aus der Zeit der Verbannung oder unmittelbar danach, als die Juden eben noch nicht im Tempel beten konnten oder nach ihrer Rückkehr aus dem Exil mit vielerlei Widrigkeiten zu kämpfen hatten, um ihr Leben und ihren Glauben zu bewahren.

Das Tagesgebet fordert denn auch zu einem radikalen Perspektivwechsel auf und betet:

Wir bitten Dich, allmächtiger Gott: Laß uns, die wir mit Recht für unsere Missetaten gezüchtigt werden, durch den Trost Deiner Gnade wieder aufatmen.

Die Freude ist das, was kommen soll und mit der Gnade Gottes auch kommen wird und jedenfalls nichts, das wir aus eigenem Recht beanspruchen könnten. Die Sekret nimmt diesen Gedanken noch einmal auf:

Wir bitten Dich, Herr: Schaue versöhnt auf die hier dargebrachten Opfergaben, damit durch sie unsere Hingabe und unser Heil gefördert werden.“

Letztlich wird das Heil von oben gewährt – aber es kommt nicht zustande ohne unsere Mittätigkeit.

Die reformierte Liturgie hat übrigens diese Gegenläufigkeit, um nicht zu sagen „Dialektik“, in der Gebetshaltung des 4. Sonntags der Fastenzeit weitestgehend eliminiert und beschränkt sich auf den Ausdruck einer vorweggenommenen Osterfreude, nicht weit entfernt von einer frohgemuten allgemeinen Heilsgewissheit. Vielleicht ist das der Grund dafür, daß der Churer Weibischof Marian Eleganti, als er sich auch nur in die Nähe des Gedankens wagte, daß wir in der gegenwärtigen Heimsuchung „mit Recht für unsere Missetaten gezüchtigt“ werden könnten, einen veritablen Skandal auslöste und letztlich seitens des Diözesan-Administrators einen Maulkorb erhielt

Dieses Tagesgebet – und in zurückhaltender Form Bischof Eleganti – drücken nichts anderes aus als das, was seit weit über 2000 Jahren Glaubensgut von Juden und Christen ist. Es wird morgen an vielen Hunderten von Altären bei der Feier des hl. Messopfers nach dem überlieferten Ritus der Kirche gebetet – zusammen mit dem „Laetare!“ des Introitus, das in einem produktiven Spannungsverhältnis dazu steht. Und das sollte für „moderne Katholiken“ unzumutbar sein?

Realität von Tod und Teufel

Bild: Jerome Nadal S.J, http://catholic-resources.org/Art/Nadal.htmAm 3. Fastensonntag liest die Kirche seit Alters her als Evangelium den Bericht des Hl. Lukas (11, 14-28) über die Austreibung des „stummen“ Teufels, der damit endet, daß der böse Geist, wenn man ihm nicht auch innerlich und von ganzer Seele abschwört, zurückkommt mit sieben anderen Geistern, die noch schlimmer sind als er, „und die letzten Dinge dieses Menschen werden ärger sein sein als die ersten“. Die zu Unrecht für ihren vorgetäuschten Reichtum gelobte „neue Leseordnung“ hat diese überaus bedenkenswerte Perikope in stark gekürztem Umfang auf den Donnerstag der 3. Fastenwoche verschoben – da wird sie nun unter faktischem Ausschluß der Öffentlichkeit vorgetragen und tut keinem weh.

Weit entfernt von dieser Rücksicht auf die zarten Gemüter seiner Leser – das Biedermeier war noch lange nicht überall vorbei – nimmt Dom Gueranger in seiner enzyklopädisachen Abhandlung zum Kirchenjahr (Bd 5, S. 273 ff) das Evangelium dieses Sonntags zum Anlaß für eine umfangreiche Darstellung des Wirkens des Teufels in der Welt. Sein Ausgangspunkt ist die bereits damals weitverbreitete Ansicht, wonach Teufel und Hölle nur Ausdruck unaufgeklärten Aberglaubens seien und der Teufel – wenn überhaupt – lediglich eine „abstrakte Idee (sei), welche man im Lauf der Zeit zu einer Person umgewandelt habe“. Dem stellt er eine Aufzählung von vielen Stellen aus der hl. Schrift gegenüber, die den Teufel, die Teufel, sehr wohl als Person zeigen, erfüllt von Bosheit und abgrundtiefem Haß gegen den Herrn und seine Schöpfung, vor allem aber gegen den zur Gemeinschaft mit Gott berufenen Menschen. Und allzu oft ist der Teufel mit seinen Verlockungen erfolgreich darin, die Menschen von dieser Berufung und diesem Ziel abzuziehen.

Die Fastenzeit, so Gueranger dann weiter, gibt den Menschen Ansporn und Gelegenheit zur Umkehr:

Es beginnt ein langes ZitatIn diesen Tagen bietet uns die Kirche ihre ganzen Mittel, um über ihn zu triumphieren: Das Fasten im Verein mit Gebet und Almosen. Ihr werdet euch bis zum Frieden durchringen und euer gereinigtes Herz wird wiederum der Tempel Gottes werden. Aber glaubt deshalb nicht, daß ihr auch euren Feind vernichtet habt. Er ist geschlagen, die Buße hat ihn schmählich vom Throne seiner Herrschaft in euch vertrieben, aber er hat geschworen, alles aufzubieten, um diesen Thron wieder einzunehmen. Fürchtet, daß ihr wiederum in eine Todsünde zurückfallt, und um in euch diese heilsame Furcht zu stärken, so erwägt aufmerksam die Worte des heutigen Evangeliums. (…) Die letzten Dinge, fügt der Heiland bei, werden schlimmer sein als die ersten.

Begreifen wir den Wink, den uns die heilige Kirche gibt, wenn sie uns heute diese furchtbare Stelle des Evangeliums lesen läßt. Allenthalben kehr man zu Gott zurück, nach hundert Millionen zählen die Seelen, die sich mit Gott aussöhnen und Gott ist im Verzeihen ganz unerschöpflich. Aber werden auch alle in dieser Versöhnung verharren? Wenn wiederum nach einem Jahr die Fastenzeit die Christen zur Buße aufruft, haben dann wohl alle jene, welche in diesen Tagen gefühlt, wie ihgre Seele der Gewalt Satans entrissen wurde, dieselbe von dem früheren Joche frei gehalten? Eine traurige Erfahrung läßt die Kirche leider sich nicht einer solchen Hoffnung hingeben. Gar viele werden wieder, wenn sie kaum befreit sind, in die Bande der Sünde zurückfallen. O, Wenn sie in einem solchen Zustande durch die Gerechtigkeit Gottes ergriffen würden? Und sicher trifft einige, vielleicht viele, dieses Los. Fürchten wir daher den Rückfall, harren wir aus, denn ohne dieses Ausharren würde es uns wenig nützen, wenn wir einige Tage im Zustand der Gnade gelebt hätten; verteidigen wir die Zugänge zu unserer Seele, zeigen wir uns zum Kampfe gerüstet, und der Feind wird davon gehen um seine Schmach und seine Wut anderswo hinzutragen.“

Zusätzliche Informationen