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Gefahr für Summorum Pontificum?

Bild: Aus dem genannten Artikel auf Rorate CaeliAuf Anordnung von Papst Franziskus hat sich die Glaubenskongregation an die Bischöfe der Weltkirche gewandt, um Infoirmationen über den Stand der Anwendung des Dokuments in den Diözesen einzuholen. Die Anfrage wurde am 7. März versandt, als Schlußtermin für die Einreichung von Antworten ist der 31. Juli genannt. Der Fragenkatalog, der Rorate Caeli im Wortlauf vorliegt, umfaßt 9 Fragen:

  1. Wie ist die Situat ihrer Diözese hinsichtlich der außerordentlichen Form des römischen Ritus?
  2. Im Fall, daß die außerordentliche Form dort zelebriert wird, geht das auf ein echtes pastorales Bedürfnis zurück oder auf die Initiative eines einzelnen Priesters?
  3. Gibt es Ihrer Meinung nach positive oder negative Aspekte der Verwendung der außerordentlichen Form?
  4. Werden die Vorgaben und Bedingungen von Summorum Pontificum eingehalten?
  5. Haben Sie den Eindruck, daß in Ihrer Diözese die ordentliche Form Elemente der außerordentlichen Form aufgenommen hat?
  6. Verwenden Sie für die Feier der hl. Messe das Missale, das Papst Johannes XXIII. 1962 in Kraft gesetzt hat?
  7. Gibt es neben der Feier der hl. Messe in der außerordentlichen Form auch noch andere Feiern (etwa Taufe, Firmung, Eheschließung, Beichte, Krankensalbung, Priesterweihe, Stundengebet, Ostertriduum, Beerdingsriten) die nach den liturgischen Büchern vor dem II. Vatikanischen Konzil durchgeführt werden?
  8. Hat sich das Motu Proprio Summorum-Pontificum auf das Leben in den Seminaren (den diözesanen Seminaren) und anderer Ausbildungsstätten ausgewirkt?
  9. Welchen Rat geben Sie 13. Jahre nach Summorum Pontificum hinsichtlich der außerordentlichen Form des römischen Ritus?

Diese Fragen sind im großen Ganzen neutral formuliert, so daß nicht zu sagen ist, sie seien mit der Erwartung eines bestimmten Ergebnisses abgefasst worden. Sie geben allerdings den Reaktionen auch weiten Raum, und es  braucht wenig Phantasie, sich vorzustellen, welche Antworten die überwiegende Mehrheit der mitteleuropäischen, aber auch der südamerikanischen und der asiatischen Bischöfe geben werden. In den USA und Afrika ist die Stimmung eher gemischt – aber auch dort sind die Vertreter der traditioneller Positionen in der Minderheit. Diese Stimmung kennt – und teilt – man natürlich auch in Rom, wo man dazu tendiert, jedes Entgegenkommen gegenüber den Gläubigen der traditionellen Lehre und Liturgie als Konzession zu sehen, die je nach Entwicklung der Kräfteverhältnisse auch wieder zurückgenommen werden kann. Der kürzliche Vorstoß von Andrea Grillo zur offiziellen Aufkündigung von Summorum Pontificum mag darauf hindeuten, daß die Erben Bugninis einen günstigen Zeitpunkt gekommen sehen, um die überlieferte Liturgie und Lehre (diese Koppelung wird immer deutlicher erkennbar) zurückzudrängen.

Dabei bleibt allerdings fraglich, worauf die Grillo, Leonhard, Kranemann und Co. diese Einschätzung stützen könnten. Selten zuvor hat die Liturgie Bugninis/Pauls VI. ihre mangelnde Verwurzelung im katholischen Volk und ihre theologische Substanzlosigkeit so unter Beweis gestellt wie in den Wochen der Pandemie, in denen der Episkopat weltweit mehrheitlich den Eindruck erweckt, selbst nicht mehr zu wissen, was es mit der angeblich so neufrühlingshaft erneuerten Liturgie und Sakramentenlehre auf sich hat.

Mehr als eine Gefahr - ein Angriff

Die Kollegen von ‚Messa in Latino', die nicht nur naher an der römischen Gerüchteküche sind als wir, sondern manchmal gerade als ein Teil davon erscheinen, haben zusammengetragen, was sie über die Hintergründe der Befragungsaktion zu Summorum Pontificum erfahren konnten – und das gibt kein schönes Bild. Der Vorgang ist zwar bei der Glaubenskongregation angesiedelt und die Dokumente tragen die Unterschrift ihres Präfekten Ladaria S.J. - aber die „Sektion IV" der Kongregation, die die Mitarbeiter und Kompetenzen der früheren Kommission Ecclesia Dei übernommen hat, war allem Anscheinend nach mit der Sache in keiner Weise befaßt und hat wohl erst nach deren Abschluß davon erfahren. Wer wirklich dahinter steckt bleibt vorerst unklar – wie so vieles in diesem Pontifikat.

Die in solchen Fällen gerne anonym zitierten „Beobachter" und „informierten Kreise" gehen allerdings davon aus, daß der Aufruf von Andrea Grillo zur Beendigung des liturgischen Ausnahmezustandes – als solchen betrachten er und seine Umgebung die Existenz zweier Formen des römischen Ritus – wesentlich dazu beigetragen haben dürfte. Jedenfalls hat Grillo auf seiner Facebook-Seite die Umfrage sogleich nach deren öffentlichem Bekanntwerden (bei Rorate Caeli in den USA!) begeistert begrüßt: „Bedeutet das das Ende der Ausnahmezustandes? Nun müssen Theologen und Liturgiker sich im Detail mit dessen üblen Erscheinungen befassen. Eine wirklich wertvolle Aufgabe." Die „informierten Kreise" rechnen zwar nicht direkt mit einer Aufhebung des Motu Proprio, sondern erwarten eher einen länger hingezogenen Prozeß zu dessen Unterminierung und schließlichen Überwindung. Das würde jedenfalls gut zu der „Zeit ist größer als Raum"-Strategie von Franziskus passen, der bisher stets davor zurückgeschreckt ist, Bestehendes mit lautem Lärm abzuschaffen oder umzustürzen und sich damit zufrieden gibt, die Grundlagen des Bestehenden zu untergraben und schutzlos den Attacken seiner Gegner auszusetzen.

Zusammen mit den Bestrebungen, den Ortsbischöfen mehr Entscheidungsvollmacht über die Liturgie in ihren Bistümern zuzusprechen, könnte diese Entwicklung bereits mittelfristig dazu führen, den Status der überlieferten Liturgie auf den des Motu Proprio „Ecclesia Dei afflicta" von 1988 – oder sogar noch weiter – zurückzuwerfen. Nicht, daß das für die Praxis in den meisten mitteleuropäischen Bistümern einen großen Unterschied machen würde. In den USA und anderen englischsprachigen Ländern schon eher, und zweifellos würden dadurch die Aktionsmöglichkeiten der traditionsorientierten Gemeinschaften wie der Petrusbruderschaft oder des Instituts Christus-König überall noch weiter eingeschränkt. Eine schlechte, wenn auch nicht gänzlich überraschende „Belohnung" dieser Gemeinschaften für ihr eher zurückhaltendes Auftreten in den letzten Jahrzehnten.

Warum dieser Angriff – denn ein solcher scheint tatsächlich bevorzustehen – gerade zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, ist schwer zu ergründen. Es ist ja nicht so, daß die „Amtskirchen" und Gemeinschaften die sich rückhaltlos der „erneuerten Liturgie" des vergangenen Jahrhunderts verschrieben haben, vor Kraft kaum stehen könnten. Ganz im Gegenteil. Die Gläubigen sind in Massen davon gelaufen, Staat und Gesellschaft verachten sie. Die Reaktion der meisten Bischöfe und vieler Priester auf die Unterbindung der sakramentalen Grundvollzüge im Zeichen eines alle anderen Werte bestreitenden Säkularismus zeigt, daß die Schwäche der neuen Lehre und Liturgie und die dadurch hervorgerufene Lähmung inzwischen die Zentren des geistigen Lebens der Konzilskirche erreicht hat. Aber vielleicht ist es gerade diese offenkundig vor aller Augen liegende Schwäche eines Apparates, der sich seine Aufgabe und Zukunft nur noch als staatlicher Dienstleister vorstellen kann, die seine Nutznießer dazu anstachelt, jede Alternative aus dem Blickfeld zu schaffen.

Wir hatten die hier aufgeworfenen Fragen schon einmal vor vier Wochen angesprochen und waren zu dem sehr unvollständigen Ergebnis gekommen, die zunehmenden Angriffe gegen die kleine Schar derer, die an der Tradition der Kirche festhalten, seien „wohl Ausdruck der Wut und Enttäuschung darüber, daß die überlieferte Liturgie eben nicht „in der historischen Vergangenheit abgeschlossen" ist, sondern weiterlebt und weiterleben soll."  Und wir befürchteten weiter, die darauf gerichteten Aktionen offenbarten „den Willen einer anscheinend immer stärker werdenden Fraktion der Modernisten und Säkularisten in der Kirche, die Spaltung voranzutreiben." So ist es wohl. Papst Benedikts Versuch, den Bruch zwischen Vor- und Nachkonziliaren zu heilen oder zumindest zu überdecken, ist ihnen verhaßt. Sie wollen das Schisma – und sie beginnen ein teuflisches „Schwarzer-Peter"-Spiel, das den kleinen Rest der Glaubenstreuen ins Unrecht setzen und ihm die Schuld für die mit Macht betriebene Spaltung zuweisen soll.

Ostervesper im Usus Parisiense

Bild: Screenshot aus dem genannten VideoAuf der Website der Schola Saint Cecile fanden wir eine Aufzeichnung der 2. Vesper vom Ostertag nach dem Usus Parisiense, der an einzelnen Orten Frankreichs bis Ende des 19. Jh. in Gebrauch war. Die Besonderheiten dieser Vesperfeier sind jedoch nicht wie manche andere Elemente dieses Usus eine gallikanische Eigenentwicklung, sondern gehen auf römischen Gebrauch der ältesten Zeit (4. - 5. Jahrhundert) zurück, in den seinerseits möglicherweise Formen der Osterfeier aus Jerusalem in der Zeit Konstantins und Helenas eingegangen waren. In Rom selbst ist diese Form der Ostervesper während des Avigneser Exils der Päpste außer Gebrauch gekommen, dagegen blieb sie in Frankreich an Kathedralkirchen und in einigen großen Konventen erhalten.

Das Charakteristikum der Vesper besteht in einer Gliederung in drei Abschnitte, deren jeder einen Gesang des Magnificat und eine eigene Abschlußformel enthält. Der erste Teil mit den Psalmen 60 und 61 sowie dem Victimae Paschali Laudes findet ganz regulär im Chorraum statt. Danach beginnt eine Prozession – die spätantiken und auch noch die mittelalterlichen Riten liebten Prozessionen, die oft auf Umzüge zwischen römischen Stationskirchen zurückgehen. Zunächst begeben sich die Offizianten unter Gesang von Psalm 112 zum Taufbecken der Kirche, das als Sinnbild des auferstandenen Christus feierlich inzensiert und verehrt wird. Anschließend ziehen sie mit Psalm 113 zu weiteren Stationen der Kreuzverehrung und zum Marienaltar, um dann schließlich zum dritten Teil der Vesper an den Hochaltar des Chorraumes zurückzukehren. Nach deren feierlichem Abschluß erfolgt unmittelbar anschließend die Aussetzung des Allerheiligsten mit Tantum Ergo und eucharistischem Segen.

Die gesamte Zeremonie, die in der dieses Jahr wegen des Verbots öffentlicher Gottesdienste menschenleeren Kirche Saint Eugéne stattfand, dauert gut anderthalb Stunden. Die Schola Saint Cecile hat die Texte und ihre gregorianischen Melodien sowie die grundlegenden Rubriken in einem Begleitheft zusammengestellt, das als PDF zum Download verfügbar ist.

Noch einmal: Die neuen Dekrete für den alten Ritus

Bild: Von der Website des AutorsFr. John Hunwicke hat sich noch einmal mit den kürzlich erlassenen Dekreten zur Weiterentwicklung des überlieferten Ritus befasst und geht dabei auf einige bemerkenswerte Aspekte der bisherigen und künftiger Weiterentwicklungen von Liturgie ein. Wir haben den Beitrag, der gestern auf Mutual Enrichment erschienen ist, komplett übersetzt:

Es war einmal...

Es gibt einen unwiderleglichen Beweis, auch ein Photo ist dabei, daß am 26. Dezember 1966 ein gewisser höherer Oberer, Erzbischof sogar, die heilige Messe „ad populum“ und in Konzelebration mit seinen Mitbrüdern zelebriert hat. Das wäre an sich kaum bemerkenswert. Es war anderthalb Jahre nach der Promulgation (7. März 1965) des nachkonziliaren Ritus Servandus für die Konzelebration. Und tatsächlich hatten disziplinlose Kleriker schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten, nach Belieben herumexperimentiert.

Was diese Information etwas pikant macht, ist, daß es sich bei dem Erzbischof um Marcel Lefebvre handelte, den Generaloberen der Spiritaner – Missionsgesellschaft vom Heiligen Geist.

Mir geht es hier um drei Punkte:

1. Nur vier Konzilsväter haben seinerzeit gegen die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium gestimmt. Wie ist das zu verstehen? Es gibt immer noch Leute, die uns anlügen und täuschen und die auf diese Zahl verweisen, um uns wahrheitswidrig weiß zu machen, daß alle Konzilsväter außer jenen vier sehr dafür waren, daß

a) nach dem Konzil so viele bösartige und überflüssige Veränderungen an den Texten der liturgischen Bücher vorgenommen wurden; und

b) eine ganze liturgische Kultur mit einem Schlag und unter Anwendung von Druck und Einschüchterungen zerstört wurde; und

c) die Kirchen brutal vandalisiert worden sind.

Die explizit oder implizit aufgestellte Behauptung, daß all diese Dinge „im Auftrag des Konzils“ erfolgt wären, ist eine willkürlich und bösartige Lüge. Sie trägt die Fingerabdrücke des Vaters aller Lügen selbst an sich. Die meisten Konzilsväter erwarteten eine weitaus zurückhaltendere Reform – deshalb haben nur vier gegen das Dekret gestimmt. Ganz bestimmt nicht rechneten die Väter damit, daß der römische Kanon, wenn auch nur optionsweise, abgeschafft würde – darauf gibt es in der Konstitution nicht den kleinsten Hinweis.

2. Es gab tatsächlich eine allgemeine Erwartung gemäßigter Neuerungen – und nur vier Väter, zu denen Erzbischof Lefebvre jedoch nicht gehörte, wollten sich dieser allgemeinen Erwartung nicht anschließen.

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Noch einmal: Neue Präfationen

Bild: New Liturgical MovementIm gestrigen Beitrag über die „neuen Präfationen“ für die alte Liturgie haben wir hervorgehoben, daß die nun auch für die überlieferte Liturgie zugelassenen Präfationen aus dem Missale von 1969 „mit einer geringfügigen Textvariante“ so bereits in vor-konziliaren Messbüchern enthalten waren und insoweit als unbedenklich gelten müssen. Wir stützten uns dabei auf die entsprechende Aussage von Fr. Hunwicke, den wir nicht nur wegen seines britischen Humors, sondern auch wegen seiner profunden Kenntnisse der Liturgie schätzen. Nun ist am gleichen Tag in „The Catholic World Report“ ein Artikel mit „Beobachtungen“ von Dom Alcuin Reid zum Thema erschienen, der geeignet ist, das „mit einer geringfügigen Textvariante“ für zumindest 4 der neuen Präfationen in Frage zu stellen, nämlich für diejenigen, die nicht auch bisher schon mit Indult für einige frankophone Diözesen in Gemeinschaften der Tradition gebraucht wurden.

Zu diesen vier Neuzugängen schreibt Reid:

Jeder dieser Texte, wie sie jetzt im Missale des usus recentior (des Missales von Paul VI.) auftauchen und die nun auch für den usus antiquor zugelassen (aber nicht vorgeschrieben) sind, ist durch den ideologischen Filter der gleichen Studiengruppe (18b) des nachkonziliaren Consiliums gegangen, die den theologischen Gehalt der Gebete des Missales (der Kollekten, Gabengebete und Postkommunio-Gebete) tiefgreifend redigiert und verwässert haben, wie das die überaus sorgfältige Arbeit von Prof. Lauren Pristas (Die Kollekten des Römischen Messbuchs, 2013) ausführlich dargelegt hat.

Hinsichtlich der vier Präfationen, um die es hier geht, ist also eine sorgfältige Untersuchung von Quellen und Inhalt erforderlich. Das kann hier nicht vorgenomen werden – Anthony Wards und Cuthbert Johnsons Untersuchung Die Präfationen des Missale Romanum von 1989 wäre dafür eine gute Quelle.“

Reid sagt also nicht, daß die auf die Tradition zurückgehenden hier zur Debatte stehenden vier Präfationstexte tiefgehend verändert worden wären – aber er will das gestützt auf eigene Erfahrungen und vorliegende Studien auch nicht ausschließen und fordert eine genauere Untersuchung. Damit schließt er sich zumindest teilweise den Befürchtungen derer an, die vom Gebrauch der Neuzugänge abraten oder darin sogar eine Art trojanisches Pferd zur Assimilation der überlieferten Liturgie an die „neue Theologie“ des Novus Ordo sehen.

So weit geht Reid nicht, und er erkennt es auch durchaus als positiv an, daß die neuen Dekrete die Stellung der überlieferten Liturgie – sehr zum Verdruss ihrer Gegner – bestätigen. In diesem Zusammenhang weist er ganz besonders auf einen bisher anscheinend wenig beachteten Aspekt hin: Die neuen Vorgaben für die Feier von Heiligenfesten in der Fastenzeit bedeuten nicht weniger als eine Korrektur des Codex Rubricarum von 1960, der den Ferialtagen hier weitgehenden Vorrang einräumte und damit die Feier wichtiger Heiligenfeste – Reid nennt insbesondere den hl. Gregor den Großen, St. Benedikt und den hl. Thomas v. Aquin – praktisch „abgeschafft“ hatte. Wenn die Rangordnung dieser Heiligenfeste jetzt wieder hergestellt wird, so ist das nach Reid das erste Beispiel dafür, daß der Vatikan eine Neuerung aus den Jahren vor 1962, die sich nicht bewährt hat, auch tatsächlich zurück nimmt. Es mag aus praktischen Gründen sinnvoll gewesen sein, 1962 als Stichjahr für die Bücher zur Zelebration im überlieferten Ritus zu wählen. Aber der Status dieses Jahres ist auch aus römischer Sicht nicht in Stein gemeißelt, und auch andere Neuerungen aus den Jahren der Bugnini-Ära können zur Disposition gestellt und zurückgenommen werden.

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