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SSPX: Und nun also Heiraten

Bild: Andrew Collins

Mit einem Nachtrag zur Reaktion aus dem postkatholischen Lager

Die Glaubenskongregation und die ihr zugehörige Kommission Ecclesia Dei haben gestern mit Zustimmung des Papstes ein Dokument veröffentlicht, das für die bisher kirchenrechtlich nicht anerkannten Eheschließungen unter Assistenz von Priestern der Piusbruderschaft einen Weg zu einem rechtlich korrekten Vorgehen öffnet. Damit ist nach der generellen Erlaubnis zum Beichthören, die den Priestern der SSPX seit letztem Jahr erteilt wurde, ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Regularisierung erfolgt. Die Bruderschaft hat bereits in einer offiziellen Erklärung ihre „tiefe Dankbarkeit“ für die Regelung ausgedrückt.

Entsprechend der komplizierten Sachlage bei Eheschließungen, die wegen der Eintragungen in die entsprechenden Register notwendigerweise unter Mitwirkung des Ortsordinariates erfolgt, hat die neue Regelung die Form einer Erlaubnis für die Ortsbischöfe. Sie gestattet es den Ordinarien, „nach Möglichkeit“ einen Angehörigen des Diözesanklerus zu beauftragen, bei der Eheschließung von Gläubigen – bekanntlich spenden sich die Brautleute das eigentliche Sakrament gegenseitig – offiziell zu assistieren. Anschließend würde dann ein Priester der Bruderschaft die „Brautmesse“ zelebrieren. Wo eine solche Beauftragung aus praktischen Gründen nicht möglich oder sinnvoll ist – und das dürfte in der Praxis für die überwiegende Zahl der Trauungen zutreffen – kann der Bischof diesen Auftrag auch dem für die Feier der Brautmesse vorgesehenen Priester der Bruderschaft erteilen, der die entsprechenden Unterlagen dann anschließend an die Diözese weiterleitet.

Diese Regelung ist rundum zu begrüßen. Zum einen aus „pastoralen Gründen“, weil sie potentiellen Zweifel an der Gültigkeit der vor einem rechtlich dazu nicht befugten Priester der Bruderschaft, die sich dabei bisher auf einen quasi übergesetzlichen Notstand berufen hat, ausräumt. Und sie ist ebenfalls zu begrüßen, weil sie das in einer Form angeht, die vollen Respekt vor den einschlägigen rechtlichen Regelungen ausdrückt und deren Einhaltung ermöglicht – keine Selbstverständlichkeit im aktuellen Pontifikat. Die damit ermöglichte und erforderliche Mitwirkung des Ortsordinarius offenbart auf der anderen Seite aber auch eine Schwachstelle einer möglichen künftigen Regularisierung. Die neue Regelung „erlaubt“ den Bischöfen das in der Erklärung des Vatikans empfohlene Vorgehen, sie kann sie aber in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht nicht dazu verpflichten. Das kann auf lokaler Ebene durchaus zu Konflikten führen.

Um solchen Konflikten aus dem Wege zu gehen, müßte eine künftige Personalprälatur das Recht erhalten, eigene Personenstandsregister zu führen – ein rechtlich zwar denkbares, kirchenpolitisch aber eher schwierig umzusetzendes Konstrukt. Von daher würde es nicht überraschen, wenn die offensichtlich von beiden Seiten ernsthaft angestrebte Regularisierung der Piusbruderschaft nicht in einem spektakulären Akt erfolgen könnte, sondern in einer über einen längeren Zeitraum hingezogenen Folge von bedeutenden Einzelschritten. Die nun erfolgte Eröffnung eines „ordentlichen“ Weges zur Spendung des Ehesakramentes wäre nach der „Regularisierung“ der Beichtvollmacht der zweite große derartige Einzelschritt – beide mit klarem „pastoralen“ Schwerpunkt. Daß diese Schritte nicht primär hinsichtlich des organisatorischer Bereichs, sondern mit Bezug auf den sakramentalen Kern der Einheit der Kirche gegangen worden sind, berechtigt zur Hoffnung. Ein dritter und dann auch für die organisatorische Seite entscheidender Schritt auf diesem Weg wäre eine Regelung bezüglich des Sakramentes der Weihe, die es der Bruderschaft ermöglicht, in Absprache und Übereinstimmung mit dem Papst Bischöfe und Priester zu weihen.

Nachtrag

Der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück äußert seine Beunruhigung über den Gang der Dinge und fordert die Glaubenskongregation auf, den Papst notfalls vor „überschießender Barmherzigkeit“ zu warnen. Barmherzigkeit - doch nicht für Katholiken. Und Anerkennung des Glaubens, wie er stets und überall und von allen geglaubt wurde (bis die Tücks kamen) - das soll nicht sein.

Wir sparen uns weitere Entrüstung und verweisen auf die Leserzuschriften unter der genannten Meldung: Der Zwischenruf des Professors taugt bestenfalls noch zur Lachnummer. Die Glaubwürdigkeit dieser Theologie ist dahin - die Kirche bleibt, was sie immer war, und den Predigern der Zerstörung mit und ohne Weihe bleibt nur die Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes.

Erzbischof Pozzo zur Rekonziliation

Website der 'Benediktinerinnen der Anbetung'www.osb-wien.atIm Bericht zur 10. Woche hatten wir ausführlich die Positionen von Bischof Fellay zur näherrückenden Rekonziliation der Piusbruderschaft mit dem Päpstlichen Stuhl referiert. Etwa zur gleichen Zeit hat sich im Interview mit der Tagespost auch der zuständige Sekretär der Kommission Ecclesia Dei, Erzbischof Guido Pozzo, zu den damit verbundenen Fragen geäußert. Wir zitieren daraus einige Kernaussagen. Gefragt, ob er erwarte, noch in diesem Jahr eine Einigung zu erreichen, antwortete der Erzbischof:

Man kann zuversichtlich sein, dass die Überwindung des Bruchs mit der kanonischen Anerkennung der Piusbruderschaft in der rechtlichen Form einer Personalprälatur bald erreicht wird. Um an dieses Ziel zu gelangen, wird auf der einen Seite die Priesterbruderschaft aufgefordert, der vom Heiligen Stuhl formulierten „Lehrmäßigen Erklärung“ zuzustimmen. Auf der anderen Seite wird die Bewahrung der spirituellen, theologischen, liturgischen, disziplinarischen und pastoralen Identität der Priesterbruderschaft durch ein besonderes Gesetz mit entsprechenden Statuten garantiert. Es gibt jedoch keine festgesetzten zeitlichen Fristen.  

Auf die Frage, welche lehrmäßigen Fragen vorrangig zu klären seien, antwortete Bischof Pozzo:

Die Priesterbruderschaft hat immer auf eine gewisse Ambiguität hingewiesen, die sich ihrer Meinung nach in einigen Formulierungen der Konzilsdokumente und vor allem in der nachkonziliaren kirchlichen Praxis finden, und zwar in Bezug auf die Ökumene, den Dialog mit den nicht christlichen Religionen, die Beziehung von Kirche und Staat in Bezug auf die Religionsfreiheit, die als Indifferentismus oder Relativismus verstanden wird, die Beziehung des christlichen Denkens zu den Ideologien der Moderne sowie einige Aspekte der Liturgiereform und ihrer Anwendung. Bischof Fellay hat in einem Interview im vergangenen Jahr erklärt, dass sich die Priesterbruderschaft vorbehält, auf die Ambiguität und die Irrtümer hinzuweisen, die sie zu sehen glaubt, dass jedoch die Autorität, die Missverständnisse und die kritischen Punkte zu klären und zu zerstreuen, Rom zusteht. Ich denke, dass auch nach der Versöhnung die Vorbehalte und Schwierigkeiten berücksichtigt werden müssen, auf die die Priesterbruderschaft hinweist, um zu einer Klarstellung, einer Vertiefung und einer nachträglichen Präzisierung dieser Punkte zu gelangen. ...

Über einen absolut fundamentalen Punkt besteht vollkommenes Einvernehmen mit der Priesterbruderschaft: Das Lehramt der Kirche steht nicht über dem geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist (vgl. Dei Verbum, 10). Das Lehramt seinerseits, dem Christus die Bewahrung, die Verteidigung und die Auslegung des Glaubensguts anvertraut hat, hat die Aufgabe, auch die früheren Texte des Lehramts – einschließlich der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils – auf authentische Weise im Licht der ununterbrochenen Tradition zu erklären und zu verdeutlichen, die gewiss in der Kirche mit dem Beistand des Heiligen Geistes voranschreitet, aber niemals mit einer Neuheit, die dem Vorhergehenden widerspricht, sondern mit einem besseren Verständnis des Glaubensguts „in derselben Lehre, demselben Sinn und derselben Auffassung“ (vgl. Vat. I, Dei Filius, 4 und Vat. II, Dei Verbum, 8). Dieses Prinzip muss auch auf die Dokumente des Zweiten Vatikanums angewendet werden, die im Licht der Tradition und in Übereinstimmung mit dem beständigen Lehramt der Kirche gelesen und verstanden werden müssen, wie Erzbischof Lefebvre selbst 1981 in einem Brief an Papst Johannes Paul II. bekannte.

Das heißt, wenn eine Auslegung oder ein Verständnis oder eine Praxis des Zweiten Vatikanums vorgeschlagen werden, die eine Diskontinuität oder einen Bruch mit der zuvor vom Lehramt definierten oder gelehrten katholischen Doktrin darstellt, muss diese Auslegung als falsch oder unangemessen zurückgewiesen werden. Das Problem ist also nicht das Zweite Vatikanische Konzil als solches, sondern eine gewisse Weise, das Konzil zu verstehen, anzuwenden und zu praktizieren, also der sogenannte „Geist des Konzils".

Ausdrücklich machte der Erzbischof diesen „Geist des Konzils“ dafür verantwortlich, daß in den dem Konzil folgenden Jahrzehnten „Irrtümer, Missverständnisse und Mängel oder parteiische und oberflächliche Interpretationen“ entstanden und verbreitet worden seien, die eine Praxis der Diskontinuität und des Bruchs mit der katholischen Tradition bewirkt hätten. Darüber sei weiterhin konstruktiv und ohne Polemik zu diskutieren, „um die richtige und unversehrte Lehre zu fördern“.

Hier noch einmal der Link zum ganzen Text, dessen Lektüre wir sehr empfehlen.

Barmherzigkeit in Texas II

Bild: Website der PfarreiUnd hier eine außerordentlich erfreuliche Nachricht: Die aus einer anglikanischen/episkopalen Gemeinde hervorgegangene Pfarrei „Our Lady of the Atonement“ im texanischen San Antonio ist seit gestern Teil des Personalordinariates vom Stuhl Petri – also des Ordinariats für die auf der Grundlage von Papst Benedikts Anglicanorum Coetibus aus der anglikanischen Tradition gekommenen Katholiken Nordamerikas. Pfarrer der Gemeinde ist wieder und weiterhin Rev. Christopher Phillips, der die Gemeinde 1983 – damals noch auf der Grundlage der unter Papst Johannes Paul II. erlassenen Pastoral Provision – begründet hatte.

Damit endet ein bizarres Intermezzo, über das wir hier am 27. Januar berichtet hatten: Unmittelbar nach seinem Amtsantritt hatte der neue Ortsbischof von San Antonio Pfarrer Phillips in die Wüste geschickt und dessen Nachfolger Maßnahmen ergreifen lassen, um die Pfarrei vollständig in das Novus-Ordo-Umfeld des Bistums zu integrieren. Es gab die üblichen Proteste, aber die meisten Beobachter, uns eingeschlossen, hatten wenig Hoffnung, daß diese Maßnahmen zurückgenommen werden könnten.

Genau das ist jetzt aber geschehen. Auf Veranlassung der Glaubenskongregation, bei der Rev. Phillips Rekurs eingelegt hatte, und mit Zustimmung des Papstes ist eine Direktive des Heiligen Stuhles ergangen, die sämtliche in Nordamerika auf der Grundlage der Pastoral Provision errichteten Gemeinden in das Ordinariat überführt. Inwieweit es da außer San Antonio noch weitere Streitfälle gab, ist uns nicht bekannt, und es ist durchaus möglich, daß es in San Antonio oder anderswo noch Auseinandersetzungen um die stets leidigen Vermögensfragen gibt. Die Grundsatzentscheidung ist jedoch gefallen, und wie es aussieht in einer Weise, die den mühsamen Start der anglikanischen Ordinariate erleichtern dürfte.

Personalprälatur zum Zweiten

Bild: Screenshott von Google StreetviewNachdem erste konkrete Gerüchte über die unmittelbar bevorstehende Rekonziliation der Piusbruderschaft und den Erwerb einer römischen Liegenschaft sich als verfrüht bzw. als Irrtum herausgestellt haben, gibt es jetzt – zurückgehend auf den Vaticanista Tosatti – eine zweite, verbesserte Version. Der Abschluß einer Übereinkunft wäre danach nur noch eine Sache der Unterschriften, und auch ein neuer Ort für den Sitz der zukünftigen Personalprälatur wird genannt: Nicht die zunächst genannte Kirche Santa Maria Immacolata all‘Esquilino, sondern die gerade einmal 1 km entfernte neoromanische Kirche Santa Maria Immaculata e San Benedetto Giuseppe Labre an der Via Taranto im tuskulanischen Stadtbezirk.

Zur Kirche gehört ebenfalls ein umfangreicher Gebäudekomplex, der früher von einer Schwesterngemeinschaft als Schule mit Internat und als Konvent genutzt wurde. Die Kirche untersteht heute der Diözese Rom und ist der Pfarrei Santi Fabiano e Venanzio angeschlossen, die dort Gottesdienste für Angehörige von ausländischen Gemeinden mehrerer Kontinente feiert; das restliche Gebäude ist ganz oder großenteils ungenutzt. Von daher erscheinen die Voraussetzungen für Erwerb und Nutzung des Komplexes durch die Bruderschaft deutlich besser als bei der zuvor genannten Variante auf dem Esquilin.

Nun ist abzuwarten, ob die Übereinkunft zur Errichtung der Personalprälatur tatsächlich nur noch einen Schritt entfernt ist, wie Tosatti ankündigt – oder ob sich auch diese Meldung als voreilig herausstellen wird. Über alles weitere wird nachzudenken sein, wenn das Abkommen tatsächlich unterzeichnet ist.

Mehr von der Piusbruderschaft

Die Meldungen über den Erwerb der Kirche und Liegenschaft auf dem römischen Esquilin durch die Piusbruderschaft werden präziser, aber nicht unbedingt übersichtlicher. Nach LaStampa haben die ursprünglich zusammenghörige Kirche und das Gebäude heute verschiedene Eigentümer und Zuständigkeiten - da ist wohl noch einiges an bürokratischen Dingen zu klären. In dem Gebäude residiert überdies wohl zu großen Teilen ein Hotel - das verschwindet auch nicht von einem Tag auf den anderen. Das alles ist freilich von sekundärer Bedeutung: Wenn die Bruderschaft in Rom provisorisch oder auf Dauer Räumlichkeiten sucht, und wenn der Vatikan diese Suche unterstützt, wird es auch eine Lösung geben.

Von primärer Bedeutung ist demgegenüber der Inhalt der Conessio Fidei, die von der Bruderschaft anzuerkennen ist, um die Voraussetzungen zur Errichtung der Personalprälatur zu erfüllen - wir erinnern uns: Die rückkehrwilligen Anglikaner hatten seinerzeit erklärt, sie bekennten sich voll und ganz zum Katechismus der Katholischen Kirche.

Nach LaStampa geht es dabei um folgende vier Punkte, die hier der Einfachheit halber in der Paraphrase von Fr. Zuhlsdorf einschließlich seiner Anmerkungen (in rot) wiedergegebenen werden.

  1. Anerkennung des Papstes und des Bischofskollegiums entsprechend der Beschreibung in Lumen Gentium; [Das sollte kein großes Problem sein, da LG die Rollen des Papstes und der Bischöfe definiert und die Probleme des Konziliarismus meidet.]
  2. Definition des Verhältnisses zwischen Tradition und Lehramt; [Auch das sollte für die SSPX kein Problem sein, Es ist jedenfalls ein viel größeres Problem für viele hohe Würdenträger, die nicht der SSPX angehören.]
  3. Anerkennung der Gültigkeit der Sakramente in den Riten der nachkonziliaren Reform; [Ich denke nicht, daß die SSPX jemals die Gültigkeit  in Frage gestellt hätte. Sie mag die neuen Riten nicht, aber sie behaupten nicht, daß sie ungültig wären. Allerdings vielleicht einzelne Mitglieder.]
  4. Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils im Licht der Tradition der Kirche gesehen. [Im Licht der Tradition der Kirche... Ich denke, das ist genau das, was sie versucht haben, oder? Jedenfalls würde ich gerne einige Leute, die heutzutage in den kirchlichen Nachrichten auftauchen, fragen, ob sie das so halten!]

Keine weiteren Punkte, etwa zu Ökumenismus, Interreligiösem Dialog oder Religionsfreiheit.

Beim gegenwärtigen Informationsstand erscheint es wenig sinnvoll, diese Liste und ihre Kommentierung noch einmal zu kommentieren: Es geht offenbar um Kompromissformeln, deren konkrete Bedeutung und Anwendung fallweise ausgehandelt oder bestritten werden kann. Damit würde sich ein derartiges Abkommen perfekt in den gegenwärtigen Rahmen des „nichts ist unmöglich“ einfügen - dieser Charta des Relativismus aber auch an keiner Stelle Stützen größerer Verbindlichkeit einziehen.

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