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Weitere Zuspitzung

Bild: Paul Badde/EWTNNach Weihbischof Schneider hat sich nun auch der profilitierste katholische Philosoph Deutschlands in ungewöhnliche scharfen Worten zu der päpstlichen Exhortation Amoris Laetitia geäußert. Im Interview mit der deutschen Ausgabe von CNA bekräftigt Spaemann die Auffassung, daß dieses römische Dokument insbesondere in seinem 8. Kapitel Aussagen enthält, die - sofern sie nicht korrigiert werden - einen unüberbrückbaren Bruch mit der Lehre seiner Vorgänger und der gesamten Kirchengeschichte signalisieren.

Auf den Hinweis des Interviewers, der Papst unterstreiche in seinem Schreiben wiederholt, daß niemand auf ewig verurteilt werden dürfe, antwortet der Philosoph:

Es fällt mir schwer zu verstehen, was er damit meint. Dass die Kirche niemanden persönlich verurteilen darf, schon gar nicht ewig, was sie ja Gott sei Dank auch gar nicht kann, ist ja klar. Wenn es aber um sexuelle Verhältnisse geht, die objektiv der christlichen Lebensordnung widersprechen, so würde ich gerne vom Papst wissen, nach welcher Zeit und unter welchen Umständen sich eine objektiv sündhafte, in eine gottgefällige Verhaltensweise verwandelt. (...Dass es sich um einen Bruch handelt ergibt sich zweifellos für jeden denkenden Menschen, der die entsprechenden Texte kennt.

Die Folgen des Bruches in einem der zentralen Bereiche der kirchlichen Lehre von den Sakramenten werden nach Ansicht Spaemanns tiefgreifend sein und sind heute noch gar nicht voll absehbar.

Eines scheint mir jedoch sicher: Das Anliegen dieses Pontifikats, dass die Kirche ihre Selbstbezogenheit überwinden soll, um freien Herzens auf die Menschen zugehen zu können, ist durch dieses Lehrschreiben auf unabsehbare Zeit zunichte gemacht worden. Ein Säkularisierungsschub und ein weiterer Rückgang der Priesterzahlen in weiten Teilen der Welt sind auch zu erwarten.

Unverhüllt fordert Spaemann die Hirten der Kirche und Verkünder des Evangeliums auf, sich der Entstellung von Glaube uind Lehre zu widersetzen:

Jeder einzelne Kardinal, aber auch jeder Bischof und Priester ist aufgefordert, in seinem Zuständigkeitsbereich die katholische Sakramentenordnung aufrecht zu erhalten und sich öffentlich zu ihr zu bekennen. Falls der Papst nicht dazu breit ist, Korrekturen vorzunehmen, bleibt es einem späteren Pontifikat vorbehalten, die Dinge offiziell wieder ins Lot zu bringen.

Hier finden sie den gesamten Text des Interviews.

„Amoris Laetitia“ bedarf einer Klarstellung

Weihbischof Athanasius Schneider hat eine ausführliche Untersuchung von Amoris Laetitia im Licht der ständigen Lehre der Kirche veröffentlicht und daraus abgeleitet, in welchen Punkten er eine Klarstellung für erforderlich hält, um zu vermeiden, daß die Gläubigen durch eigenes Fehlurteil oder das Versagen zeitgeist-höriger Hirten in die Irre gehen.

Ausgangspunkt für Schneiders Darlegungen ist die inzwischen offen zu Tage liegende Tatsache, daß das päpstliche Dokument von hohen kirchlichen Autoritäten in unterschiedlicher, ja sogar in widersprüchlicher Weise interpretiert wird. Während die einen betonen, es befinde sich in voller Übereinstimmung mit dem bisherigen Lehramt und enthalte keinen Versuch, die bestehende Lehre zu verändern, behaupten andere, genau eine solche Änderung sei gewollt und eingeleitet und werde zu tiefgreifenden Veränderungen erst in der pastoralen Praxis und schließlich auch in der Lehre des Katechismus führen. Wieder andere betrachten es als eine Absage an jede Regel und Ordnung überhaupt – wie etwa die Bischofskonferenz der Philippinen, die in ihrer Stellungnahme zu AL jubeln: Das ist ein Dokument der Barmherzig, eine Öffnung von Herz und Geist, die kein Gesetz braucht und keiner Richtlinien bedarf.

Dem setzt Bischof Schneider zunächst eine Aufzählung der Abschnitte und Fußnoten entgegen, die sehr wohl einer Klarstellung bedürfen, wenn sie nicht im Widerspruch zur bisherigen Lehre der Kirche interpretiert werden sollen. Dabei erkennt er durchaus an, daß AL viele gute und wichtige Hinweise enthält, die der Lehre der Kirche entsprechen – allerdings in vielen Fällen auch die Möglichkeit zu Mißverständnis und Mißdeutung Um welche Widersprüche es dabei geht, fasst er in einer 10 Punkte umfassenden Liste zusammen, in deren Zentrum eine implizierte partielle Außer-Kraftsetzung des 6. Gebotes, der mehrfach vorgetragenen und bekräftigten Worte Christi und der seit 2000 Jahren unveränderten Lehre der Kirche stehen.

In diesem Zusammenhang drückt sich der Bischof nicht vor klaren Worten: Das Leben in einer ungültigen eheähnlichen Verbindung und der ständige Widerspruch zum Gebot Gottes sowie der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe bedeutet, nicht in der Wahrheit zu leben. Zu behaupten, daß die berwußte, freiwillige und gewohnheitsmäßige Vornahme sexueller Akte in einer ungültigen eheähnlichen Verbindung in einzelnen Fällen keine schwere Sünde sein könne, ist nicht die Wahrheit, sondern eine verhängnisvolle Lüge und wird niemals zu einer wahren „Freude der Liebe“ führen. Dementsprechend wäre es auch eine Täuschung, eine Heuchelei und eine Lüge, solchen Personen zu erlauben, die heilige Kommunion zu empfangen.

In einer Klarheit, wie man sie nur noch selten hört, weist er Auffassungen zurück, diese Lehre sei zu hart und dem heutigen Menschen nicht mehr zumutbar:

Was die Seelsorge für die wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, ist heute auch der Geist wiederzubeleben, Christus in der Wahrheit des Kreuzes und der Buße zu folgen, die allein zur beständigen Freude führt und die flüchtigen Freuden zu meiden, die letztlich betrügerisch sind. Folgende Worte des heiligen Papstes Gregors des Großen sind wirklich aktuell und erhellend: „Wir dürfen uns nicht zu sehr an unser irdisches Exil gewöhnen, die Bequemlichkeiten dieses Lebens dürfen uns nicht unsere wahre Heimat vergessen machen, so dass unser Geist nicht schläfrig wird inmitten der Bequemlichkeiten. Aus diesem Grund fügt Gott Seinen Gaben Seine Heimsuchungen oder Strafen hinzu, auf dass alles was uns bezaubert auf dieser Welt für uns bitter wird und sich in der Seele jenes Feuer entfacht, das uns immer von Neuem zum Wunsch nach den himmlischen Dingen drängt und uns vorankommen läßt.

Bischof Schneider vergleicht die gegenwärtige Verirrung, die in der Kirche hinsichtlich der angeblichen „Erfordernisse der Pastoral“ besteht, mit der großen Verwirrung, in die die die Kirche im 4, Jahrhundert durch die fast allumfassende Ausdehnung der arianischen Irrlehren gestürzt wurde:

Bei allen historischen und doktrinellen Unterschieden weist unsere aktuelle Situation einige Ähnlichkeiten und Analogien mit der allgemeinen Verwirrung auf, die im vierten Jahrhundert während der arianischen Krise herrschte. Damals wurde der überlieferte apostolische Glauben an die wahre Gottheit des Sohnes Gottes durch den Begriff „wesensgleich“ (homoousios) garantiert, der vom universalen Lehramt des ersten Konzils von Nicäa dogmatisch verkündet worden war. Die tiefe Glaubenskrise mit einer universalen Verwir-rung wurde vor allem durch die Ablehnung oder die Vermeidung verursacht, das Wort „wesensgleich“ (homoousios) zu gebrauchen. Anstatt diesen Begriff zu gebrauchen, verbreitete sich im Klerus und vor allem im Episkopat der Gebrauch von Alternativformeln, die zweideutig und unpräzise war, wie „wesensähnlich“ (homooiousios) oder einfach nur „ähnlich“ (homoios). Die Formel „homoousios“ des universalen Lehramtes jener Zeit drückte die volle und wahre Gottheit des WORTES auf so klare Weise aus, dass es keinen Spielraum für mißverständliche Interpretationen gab.

Zum Abschluß seiner hier nur in wenigen kurzen Ausschnitten angedeuteten Ausführungen macht Bischof Schneider einen ganz konkreten Vorschlag:

Es ist daher dringend notwendig, dass der Heilige Stuhl die zitierte Formel von Familiaris Consortio, Nr. 84 bekräftigt oder erneut verkündet, eventuell in Form einer authentischen Interpretation von AL. Diese Formel könnte unter bestimmten Aspekten als „homoousios“ unserer Tage angesehen werden. Die fehlende offizielle und ausdrückliche Bekräftigung der Formel von Familiaris Consortio Nr. 84 durch den Apostolischen Stuhl könnte zu einer immer größer werdenden Verwirrung in der sakramentalen Disziplin beitragen mit graduellen und unvermeidlichen Auswirkungen auf doktrineller Ebene. Auf diese Weise würde eine Situation entstehen, auf die man in Zukunft folgende Feststellung anwenden könnte: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er in der Praxis die Scheidung akzeptiert hatte“ (Ingemuit totus orbis, et divortium in praxi se accepisse miratus est).

Eine Verwirrung der sakramentalen Disziplin gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen mit den sich daraus ergebenden doktrinellen Implikationen würde der Natur der katholischen Kirche widersprechen, so wie es vom heiligen Irenäus im zweiten Jahrhundert beschrieben wurde: „Die Kirche, die diese Unterweisung und diesen Glauben empfangen hat. Und obwohl sie über die ganze Welt verstreut ist, bewahrt sie sie mit Sorgfalt, als würde sie einem einzigen Haus wohnen; und auf dieselbe Weise glaubt sie diese Wahrheit, so als hätte sie sie eine einzige Seele; und sie verkündet sie, lehrte sie und gibt sie weiter mit einer Stimme, so als hätte sie nur einen einzigen Mund“.

Die vollständige Fassung der Stellungnahme von Bischof Schneider in deutscher Sprache können Sie hier als PDF herunterladen.

Die fröhliche Bibelwissenschaft

Bild: amazon ItalienSandro Magister lenkt heute die Aufmerksamkeit auf eine Neuerscheinung im Umfeld von Amoris Laetitia, die er als einen weiteren Versuche wertet, das von Jesus selbst ausgesprochene und von der Kirche seit 2000 Jahren gegenüber allen Anfechtungen verteigte Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe zu relativieren. Zu reden ist von dem Buch des Priesters und Theologen Silvio Barbaglia: „Gesù e il matrimonio. Indissolubile per chi?“ – auf Deutsch: „Jesus und die Ehe – Unauflöslich für wen?“

Barbaglia hat sich – wir folgen hierbei der Darstellung Magisters – eine ganz besonders aparte Argumentation ausgedacht. Er bestreitet weder die Worte Jesu direkt, noch versucht er, ihre Bindekraft dadurch in Frage zu stellen, daß er sie wie andere im Anschluss an Amoris Laetita als ein Ideal darstellt, das zwar eine ungefähre Orientierung gebe, dessen Einhaltung in der harten Lebenspraxis aber nicht von allen verlangt werden könne. Stattdessen versucht er sich mit einer selbstverständlich als die wahre Bedeutung der Worte Jesu ausgegebenen grundstürzenden Umdeutung von Begriff und Wesen der Ehe überhaupt.

Diese eigentliche, wahre und dann auch unauflösliche Ehe beginnt für Barbaglia nämlich erst dann, wenn sie – so muß es weniger erleuchteten Geistern erscheinen – in gewisser Weise aufgehört hat: Wenn Mann und Frau nach einem normalen weltlichen Leben, gesegnet mit Kindern und vielleicht auch wechselnden Partnern, einander und vor Gott das feierliche Versprechen geben, auf die Sexualität – also das, was man bisher als Wahrnehmung ehelicher Rechte und einen ihrer wesentlichen Bestandteile verstand – zu verzichten und „wie Bruder und Schwester zusammenlebend die prophetische Vorwegnahme des Lebens der Auferstehung zu praktizieren“.

Auf eine solche Idee, die den Begriff der Ehe von allem löst, was bisher in Naturrecht und Glaube seinen eigentlichen Inhalt ausmachte, muß man erst einmal kommen. Aber: Anything goes – den Namen Barbagila sollte man sich merken. Dem Manne könnte im gegenwärtigen Pontifikat noch eine bedeutende Karriere beschieden sein.

Das ganze Evangelium verkünden

Bild: Gino Santa Maria, FotoliaAm 13. April befassten wir uns aus Anlaß der offenen Fragen um den Kommunionempfang der „wiederverheirateten Geschiedenen“ mit der beklagenswerten Kürzung des Evangelientextes zum Fronleichnamstag im Novus Ordo. In seinem an diesen Tag gelesenen 1. Brief an die Korinther spricht der Apostel Paulus die überaus ernste Warnung aus, „Wer unwürdig ißt und trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht“ - und genau diese Warnung haben die Kompilatoren der neuen Leseordnung unter den Tisch fallen lassen. 

Matthew Hazell, dessen vergleichende Studien zur Leseordnung im überlieferten Ritus und im Novus Ordo jetzt auch als Buch erschienen sind, hat diesen Umstand zum Anlass genommen, eine kirchenrechtliche Untersuchung der Frage anzustellen, ob Priester oder Lektoren vielleicht berechtigt sind, diese Streichung im Gottesdienst wieder rückgängig zu machen. Das Ergebnis hat er dieser Tage auf New Liturgical Movement veöffentlicht. Seine ausführliche Darlegung kommt zu einem doppelten Ergebnis: Die Streichung der bewußten Passage widerspricht sowohl dem Geist der Tradition als der Aufforderung des Konzils, bei der Reform der Liturgie „den Gläubigen den Tisch des Gotteswortes reicher zu bereiten“ (Sacrosanctum Concilium, 51). Dennoch ist die Rechtslage nach Hazells Ansicht spätestens seit der Institutio Generalis von 2002 eindeutig, die in Abschnitt 357 bestimmt: „haec lectiones stricte adhibeantur“.

Abschließend spricht der Autor die Hoffnung aus, der Heilige Stuhl möge diese und andere Kürzungen in den kommenden Jahren rückgängig machen. „Bis dahin sollten sich Bischöfe, Priester und Diakone ermutigt fühlen, diese Verse an der einen Stelle vorzulesen, an der das auch im Novus Ordo zulässig ist: In der Predigt.“

Fundsache

Gemälde von W.A.Bouguereau, 1825-1905

Mama, was heißt 'pastoral'?

Das heißt, daß der Pfarrer, wenn Dein Vater und seine neue Frau in die Kirche gehen, so tun soll, als ob ich tot wäre.

Gefunden auf Dymphnas Road über einen Hinweis auf Corbinians Bear.

Zusätzliche Informationen