Quatembersamstag im Herbst
- Details
- 26. September 2020
Der Ordo Missae ist am heutigen Samstag der Herbst-Quatember zwar nicht in seiner Grundordnung gestört, aber doch in seinem Ablauf deutlich modifiziert. Mit insgesamt sieben Lesungen, die teilweise auch noch durch spezielle Orationen und ein altertümliches „Orate genua – levate“ voneinander abgesetzt sind, nimmt dieser Tag eine Sonderstellung ein. Seine Lesungen bieten ein Programm von seltener Geschlossenheit. Ihr Gegenstand sind die Feste und Feiern des Volkes Gottes – von den Anfängen im Alten Bund bis in die Gegenwart der Apostel. Nur einmal scheint dieser Sinnzusammenhang verlassen zu werden, wenn in Übereinstimmung mit der Funktion des Tages als Weihetag in der 5. Lesung vor der Weihe der Subdiakone der Bericht des Propheten Daniel (33; 47-56) von den „Drei Jünglingen im Feuerofen“ und der zugehörige Hymnus vorgetragen wird.
Allerdings ist auch hier ein Zusammenhang mit dem Generalthema feststellbar. Einmal, weil dieser wohl noch in die Zeit vor Daniel zurückreichende Hymnus – genauer gesagt ist es eine Litanei – ein bewegendes Zeugnis für das Gotteslob in Israel und dessen Aufnahme und Weiterführung in der christlichen Gemeinde ist. Dabei wird die Weiterführung nicht nur dadurch betont, daß die Litanei – ähnlich wie bei den Psalmen – mit der trinitarischen Doxologie „Ehre sei dem Vater...“ ausklingt. Anschließend folgt auch noch einmal ausdrücklich die Anrufung: „Gepriesen bist Du, Herr, Gott unserer Väter“, die den Eintritt der christlichen Gemeinde in die Nachfolge des Volkes Israel bekräftigt. Zum anderen, weil spätestens in der Epistel aus dem Hebräerbrief und im Evangelium deutlich wird, daß der Gottesdienst der Kirche in der sakramentalen Vollendung des Messopfers den Gottesdienst des Tempels nicht nur weiterführt, sondern auch übersteigt.
Doch zurück zu den Lesungen über die Feste und Feiern. Die erste Lesung aus 3. Mose 23 (Levitikus mit den Vorschriften für den Gottesdienst und die Priester) berichtet von der Einsetzung des Versöhnungstages (Jom Kippur) auf den 10 Tag des 7. Monats, der heute dem September entspricht. Dieser Tag war als Sühnetag mit Fasten und feierlichen Opfern angeordnet, und das war sehr ernst gemeint: wer sich der Einhaltung dieses Gebotes entzog, wird vom Herrn selbst mit Tod und Ausrottung bedroht.
Stabat Mater dolorosa
- Details
- 15. September 2020
Die Kirche feiert heute das Fest der „Sieben Schmerzen Mariä“. Es wurde lokal bereits seit dem ausgehenden Mittelalter begangen (aus Köln gibt es eine Erwähnung von 1423) und 1727 von Papst Benedikt XIII für die ganze Kirche eingeführt. (Reformen und Neuerungen dauerten damals etwas länger, nicht zu ihrem Schaden) Ursprünglich hatte es nur einen Termin in der Passionszeit, um der Mutter des Herrn zu gedenken, die mit-leidend unter dem Kreuz ihres Sohnes gestanden hatte. Pius VII. hat es dann 1814 zum Dank für seine Rückkehr aus der Gefangenschaft des ersten europäischen Großtyrannen Napoleon zusätzlich für den 15. September angeordnet. So ist das Fest auch im Kalender des Novus Ordo erhalten geblieben, wo es nicht als Fest, sondern als „Gedächtnis“ bezeichnet wird – wogegen wegen des Bedeutungswandels, den das Wort „Fest“ in den letzten Jahrhunderten durchlaufen hat, nichts einzuwenden ist.
Jeder Katholik kennt das große Lied „Stabat Mater“ des Franziskaners Iacobus Tudertinus vom Beginn des 14. Jahrhunderts, das in der deutschen Übersetzung von Heinrich Bone auch heute noch gesungen wird:
Christi Mutter stand mit Schmerzen
bei dem Kreuz und weint von Herzen,
als ihr lieber Sohn da hing. (...)
Dieses Lied und zahllose Nachdichtungen fanden später vielerorts als Sequenz Eingang in die Feier der hl. Messe, wurde jedoch beim „Sequenzensturm“ im Anschluß an das Konzil von Trient in dieser Funktion „abgeschafft“. Nach der weltweiten Einführung des Festtages 1727 wurde es jedoch ganz offiziell als Sequenz in das Missale aufgenommen und ist dort auch heute noch als Option enthalten.
„Wozu sind wir auf Erden?“
- Details
- 24. August 2020
Zum Ende der Sommerpause haben wir ein weiteres Mal den „Slogan“ im Seitentitel geändert – wir kehren zurück zur 1. Frage aus dem „Grünen Schulkatechismus“ von 1955: „Wozu sind wir auf Erden?“. Der Katechismus von 1992 hat sich zwar von der Frageform verabschiedet - die Aussage des „Grünen Katechismus“ wiederholt er jedoch fast wortgleich - in Nr. 1721.
Nicht, daß wir plötzlich am vorhergehenden Wahlspruch „Lex orandi - lex credendi“ - nach Prosper von Aquitanien etwas auszusetzen hätten. Der rechte Glaube befähigt uns zur rechten Feier der Liturgie – und die in rechter Übereinstimmung mit der Tradition gefeierte Liturgie lehrt und stärkt den rechten Glauben. Das ist und bleibt so wahr, wie es schon im 5. Jahrhundert in Gallien war. Aber dieser Wahlspruch argumentiert und funktioniert quasi „glaubensintern“. Doch denen, die den Glauben an den dreifaltigen Gott gar nicht haben oder verloren haben, kann er wenig sagen. Wo der Glaube in großem Umfang beliebig geworden ist, erklärt er nur noch, daß und warum auch die Liturgie der Beliebigkeit anheim gestellt wird.
Und genau in diesem Stadium befindet sich die Kirche zumindest heute in Deutschland zu großen Teilen, ihre Bischöfe eingeschlossen. Wobei „Beliebigkeit“ schon nicht mehr genau zutrifft. Der Glaube, daß Gott auch strafender und richtender Gott ist, wird weithin abgelehnt. Sein Schöpfertum gilt vielen als irrelevant: der moderne Mensch tendiert dazu, sich selbst als den eigentlichen Schöpfer seiner selbst und seiner Welt zu betrachten. Woraus er folgert, daß das auch sein eigentlicher Daseinszweck sei: Für diese Schöpfung Verantwortung zu übernehmen, sie voranzubringen und zu vollenden, letztlich ein Paradies auf Erden zu schaffen. In der Antwort auf die sich doch jeden Menschen irgendwann einmal stellende Frage „Warum bin ich auf Erden?“ kommt Gott und der Glaube an ihn in unserem der Selbstauslöschung zustrebenden (Un-)Kulturkreis nicht mehr vor. Damit ist aber auch die Brücke zur Liturgie abgebrochen – es bleibt nur noch die Selbstfeier, die Selbstermutigung, die Selbstermächtigung.
Der voll integrierte Bewohner dieses Kulturkreises ist nicht nur nicht mehr „liturgiefähig“ - er wird auch die Frage „Ist der moderne Mensch noch liturgiefähig?“ gar nicht mehr verstehen. Und das gilt auch für immer mehr Menschen, die sich nach ihrem Selbstverständnis durchaus als „gläubig“ bezeichnen würden. Irgendwie glauben sie schon noch an einen Gott irgendwo – aber in ihrer Antwort auf die Frage: „Wozu bin ich auf Erden?“ kommt dieser Gott überhaupt nicht mehr oder nur sehr am Rande vor. Religion und „Gottesdienst“ erhalten für sie ihre Bedeutung von den Themen, die z.B. auf katholisch.de oder evangelisch.de den meisten Platz einnehmen – da geht es um Flüchtlingsrettung, Kampf gegen rechts, Wahlen in Weißrussland oder Wahlkampf in USA, immer wieder um Strukturen und gelegentlich auch um die Bibel und wieviel Lebenshilfe man daraus doch ziehen kann. All das ist des Interesses und der Beschäftigung wert – aber für den Gottesdienst und dessen liturgische „Gestaltung“ hat es nichts beizutragen, auch wenn das mancher gemeindliche Liturgieausschuss ganz anders sehen mag.
Gestalt des Gottesdienstes und Liturgie lassen sich nur dann begreifen, wenn man die Frage nach dem „Wozu sind wir auf Erden“ im Sinne des „grünen Katechismus“ von 1955 und seiner Vorgänger im Geist des Robert Bellarmin und Petrus Canisius beantwortet: „Wir sind auf Erden, um Gott zu erkennen, ihn zu lieben, ihm zu dienen und einst ewig bei ihm zu leben.“ Wir werden versuchen, dem bei unserer Themensetzung mehr zu entsprechen als bisher.
Litaneien und Prozessionen
- Details
- 22. Juni 2020
Die neueste römische Eskapade in Sachen Erweiterung der lauretanischen Litanei gibt Anlaß, sich etwas näher mit der Stellung von Litaneien in der Liturgie zu befassen.
Litaneien kommen in vieler Religionen vor, das hat inhaltliche und praktische Gründe gleichermaßen: Die Sammlung unterschiedlicher Anrufungen und Anliegen gibt Gelegenheit, den ganzen Reichtum eines Gottesbildes oder eines Heiligenhimmels zu entfalten – und gleichzeitig durch einen einfachen Refrain die aktive Teilnahme von Betern zu ermöglichen, die den jeweiligen „Katalog“ selbst nicht auswendig können oder von seiner Theologie überfordert wären. Ein eminent praktischer Grund liegt darin, daß solche Litaneien, wenn sie als Begleitung bestimmter oft mit Prozessionen verbundenen Zeremonien gesungen werden, genau auf die Länge der jeweiligen Zeremonie abgestimmt werden können: Dauert die feierliche Handlung länger, fängt man noch einmal von vorne an, ist sie früher beendet, kann man die Litanei an jedem Punkt abbrechen.
Die Litaneien des Gottesdienstes der Kirche im Osten wie im Westen lassen sich auf zwei historische Vorbilder zurückführen. Das älteste sind einige Psalmen des Alten Testaments, die litaneiartige Elemente enthalten – am deutlichsten bei Psalm 135(136), der in seiner Gesamtheit aus einer großen Litanei besteht, die die Heilstaten Gottes aufzählt, die jeweils mit dem Vers „Denn seine Gnade währt ewig“ beantwortet werden.
Zweites Vorbild sind wohl zeremoniale Elemente des (Ost-)Römischen Kaiserhofes – so wird z.B. das Kyrie eleison auf die im Chor wiederholten Rufe zurückgeführt, die den Einzug des Kaisers in die Audienzaula begleiteten. Im Bericht der Pilgerin Egeria von ihrer Reise nach Jerusalem aus dem 4. Jahrhundert begegnet uns der Ruf „Kyrie eleison“ als Refrain in einer Litanei von Fürbitten, die der Diakon zu Beginn der Messfeier vortrug. Litaneiartige Elemente finden sich im Gloria, und auch das „Agnus Dei“ zur Kommunion geht auf eine Litanei zurück, die ursprünglich die Brechung der Brote begleitete und so oft wiederholt wurde, wie es dauerte, die etwa bei einer Papstmesse großen und zahlreichen Brote zu zerteilen.
Im Übrigen ist zumindest der lateinische Ritus mit Litaneien eher sparsam: Zur Karfreitagsliturgie gehören seit Alters her die großen und kleinen Improperien, die in ihrer Form möglicherweise auf Psalm 135 zurückgehen. Die Erteilung des Sakraments der Weihe, die stets innerhalb der Messfeier erfolgt, ist seit unvordenklichen Zeiten mit der Allerheiligenlitanei verbunden, deren Gesang von daher auf andere Weihehandlungen ausgestrahlt hat. Im Stundengebet der lateinischen Kirche spielen Litaneien bestenfalls eine Randrolle. Im Breviarium Romanum der Reformen Pius V. war nur die Allerheiligenlitanei enthalten, und zwar in den officia additiva für die Freitage, an denen zusätzlich zum üblichen Officium noch die Bußpsalmen und die Allerheiligenlitanei zu beten waren. Wo sich später etwa die Lauretanische Litanei zur Vesper von Marienfesten eingeschlichen hatte, war das lokal oder zeiltich begrenzter Brauch einzelner Gemeinschaften ohne gesamtkirchliche Grundlage
Das offizielle liturgische Gebet der Kirche beruht auf den Psalmen und den anerkannten Hymnen; die Litaneien außer der Allerheiligenlitanei haben ihren Ursprung und ihr Hauptwirkungsfeld in der Volksfrömmigkeit oder der allgemeinen Pastoral. Auch dort unterlagen sie seit einer sehr restriktiven Regelung durch Papst Clemens VIII. im Jahr 1601 einer ausdrücklichen römischen Approbationspflicht. Diese Bestimmung wurde jedoch mit der Reform des Codex im Jahr 1983 aufgehoben, so daß römische Vorgaben in dieser Hinsicht heute bestenfalls den Charakter von Empfehlungen haben.
Die Realität von Fronleichnam
- Details
- 11. Juni 2020
Die vor einigen Tagen erschienene neue Ausgabe der Una-Voce Korrespondenz (2020-1) enthält einen großen Artikel von Johannes Stöhr unter dem Titel: Realpräsenz und Aktualpräsenz des eucharistischen Heilandes, in dem er die überlieferte Lehre der Kirche deutlich von den gängigen Fehldeutungen und Uminterpretationen abgrenzt. Wir entnehmen dem am Fest Fronleichnam besonders aktuellen Text des emeritierten Bonner Professors für dogmatische Theologie einen Abschnitt über den von allen Irrlehrern und Glaubenszerstörern in Vergangenheit und Gegenwart bekämpften und entstellten Schlüsselbegriff der Transsubstantion:
Es handelt sich nicht um eine Entdeckung des Mittelalters, denn schon das Zeugnis der Kirchenväter ist überzeugend (Irenäus26, Athanasius2"1), wie auch Paul VI, feststellte.
Es handelt sich um ein Mysterium, so dass natürliche Vergleiche und Analogien unzulänglich oder gar ungültig bleiben; die Transsubstantiation kann nicht von "unten" erklärt werden, sondern nur aus der Offenbarung.
Es geht dabei jedenfalls nicht um eine akzidentelle Veränderung derselben physischen Substanz, um keine transformatio, wie bei einem Eisen, das zum Glühen kommt. Eine Verwandlung von Wasser in Eis würde nur Änderung des Aggregatzustandes derselben physischen Substanz bedeuten. Bei der wunderbaren Verwandlung von Wasser in Wein in Kana gab es keine Präexistenz des Weines, der seine Konsistenz vom Wasser erhielt. Auch die Assimilation von Brotnahrung im Körper ist kein zutreffender Vergleich. Noch unpassender ist die Vorstellung eines miniaturisierten Leibes im Brot. Transsubstantiation schließt auch Transakzidentiation aus, denn nicht nur die ganze Substanz, sondern auch nur die Substanz von Brot und Wein wird verwandelt. Der Begriff der Realgegenwart als solcher impliziert noch nicht notwendig eine Transsubstantiation.
In der Transsubstantiation hat Christus nicht nur ein irdisches Element auf den göttlichen Kult hingeordnet wie das Wasser bei der Taufe oder das Öl bei der Firmung -, sondern er hat seinen eigenen Leib und sein Blut in der Opferhingabe rur den göttlichen Kult bestimmt. Der Versuch von W Beinert, den Begriff der Wesensverwandlung nicht als "ontische", sondern nur als "logische Interpretation der Schriftaussagen" zu erklären, steht im Gegensatz zu den lehramtlichen Aussagen.28 Der Terminus der Verwandlung ist die unräumliche und metaphysische Substanz des Leibes Christi; es sind nicht die quantitativen Dimensionen des irdischen Leibes Christi, der ja verherrlicht ist. Die Materie hat eine eigene Subsistenz, unabhängig von unserem Erfassen, die von Gott geschaffen ist und nicht von uns gemacht. Die eucharistischen Spezies haben ihre eigene ontologische Autonomie verloren und sind nurmehr vermittelndes Zeichen rur eine neue Realität, die des Leibes und Blutes Christi.
*
Zu erhalten - am besten im Abonnement – ist die UVK über die Website der deutschen Una Voce.
Weitere aktuelle Beiträge...
Unterkategorien
-
Stationskirchen
Die römischen Stationskirchen
In der Fastenzeit 2013 haben wir zu jedem Tag die entsprechende Stationskirche kurz vorgestellt. Damit sind zwar alle gegenwärtigen Stationskirchen erfasst, aber nicht alle Tage mit einer Statio, von denen es auch etliche außerhalb der Fastenzeit gibt.
Bei der Vorstellung der Stationskirchen orientierten wir uns im wesentlichen an „Die Stationskirchen des Missale Romanum“ von Johann Peter Kirch, Freiburg 1926. Zu Ergänzungen haben wir Hartmann Grisar „Das Missale im Licht römischer Stadtgeschichte“, Freiburg 1925, und Anton de Waals „Roma Sacra - Die ewige Stadt“ von 1905 in der Überarbeitung Johann Peter Kirchs von 1925 (Regensburg 1933) herangezogen. Daneben haben wir auch auf Informationen aus Internetquellen zurückgegriffen. Die Illustrationen stammen, soweit nicht anders angegeben, von eigenen Aufnahmen.
Wie der gegenwertige Nachfolger de Waals und Kirchs als Direktor des römischen Instituts der Görres-Gesellschaft, Prof. Msgr. Stefan Heid, uns mitteilte ist diese älter Literatur insbesondere in Sachen der Datierungen vielfach überholt. Nach seinen Untersuchungen geht die Institution der Stationes nicht wesentlich vor die Zeit Gregors d. Großen zurück. Was natürlich nicht bedeutet, daß die Stationskirchen bzw. deren Vorgängerbauten nicht wesentlich älter sein können.