„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
Themen und Meldungen:
Hl. Athanasius, Schrecken der Ketzer
- Details
- 02. Mai 2023
Heute gedenken das Martyologium Romanum und mit ihm weitere Kirchen des Ostens und des Westens des hl. Athanasius von Alexandria, geboren um 300, gestorben am 2. Mai 373. Andere Kirchen im Osten hatten seinen Feiertag bereits am 18. Januar. Das ökumenische Heiligenlexikon schreibt über ihn einleitend:
Athanasios wurde in einer christlichen Familie groß. Als Kind erlebte er noch Christenverfolgungen, die ihn hart und unnachgiebig werden ließen. Er studierte, hatte Kontakt zu den asketischen Mönchen in der thebäischen Wüste, wurde 318 Diakon und begleitete 325 seinen Patriarchen Alexander von Alexandria zum 1. Konzil in Nicäa. Hier erlebte er die Auseinandersetzungen mit dem Arianismus, der Kampf gegen diese Lehre wurde zu einem bestimmenden Moment seines Lebens, hierfür trägt er den ihm von Gregor von Nazianz beigelegten Ehrennamen Säule der Kirche und wurde er in der Orthodoxen Kirche zum Kirchenvater ernannt. Seine Gedanken waren wesentlich für die Ausformung der Lehre von der Inkarnation - der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus - und bildeten die Grundlage zur Ausformulierung des Athanasianischen Glaubensbekenntnisses.
Auch der Fortgang seiner dort gebotenen Lebensbeschreibung ist lesenswert.
Im Osten wird Athanasius seit unvordenklicher Zeit als Kirchenlehrer verehrt. Im Westen wurde ihm dieser Ehrentitel 1568 kurz nach Abschluß des Konzils von Trient durch Papst Pius V. zuerkannt.
San Vitale in Ravenna
- Details
- 28. April 2023
Am 28. April gedenkt das Martyrologium Romanum des hl. Vitalis, der wohl in Mailand geboren wurde und um das Jahr 60 unter der neronischen Verfolgung in Ravenna das Martyrium erlitt. Frommer Überlieferung zufolge war er der Ehemann der ebenfalls als Glaubenszeugin getöteten Valeria von Mailand und Vater der Märtyrer Gervasius und Protasius. Wie bei den meisten frühen Märtyrer-Geschichten ist es kaum möglich, einen sicheren historischen Kern festzumachen. Das Wer, Wann und Wo bleiben ungewiss – nur das Was ist sicher: Daß in der frühesten Zeit des Christentums vielfach ganze Familien den Glauben annahmen und in der Verfolgung standhaft blieben, so daß alle getötet wurden, kann aus vielen Berichten als belegt gelten.
Neben dieser Erinnerung besteht für uns heute die besondere Bedeutung des hl. Vitalis darin, daß ihm eine Kirche in Ravenna geweiht ist, die Mitte des 6. Jahrhunderts errichtet wurde und die in wesentlichen Teilen aus dieser Zeit bis in die Gegenwart erhalten geblieben ist. Im 6. Jahrhundert war Rom schon verloren, aber Norditalien stand unter der direkten Herrschaft des Kaisers in Byzanz. Die Kirche ist ein Rundbau, der östliche und westliche Bautraditionen in sich vereinigt. Die größtenteils erhaltenen Mosaiken aus der Entstehungszeit bieten nicht nur einen überwältigenden Eindruck von der Farbenpracht spätantiker Räume. Sie sind auch ein starkes Zeugnis vom Wesen der hl. Messe als Opfer und dessen Verankerung nicht nur in der Lehre der Evangelien, sondern auch in der Opfertheologie des alten Bundes. Von der Opferung des Lammes durch Abel und der Darbringung von Wein und Brot durch Melchisedech bis zur glücklich abgewendeten Opferung Isaaks durch Abraham ist der ganze Zusammenhang dargestellt - ganz so, wie die Kirche es im Supra Quae des römischen Canons seit jeher gebetet hat. Eine Überblick zum Bildprogramm bietet Wikipedia.
Hl. Vitalis - bitte für uns.
Gibt es ein „Recht auf Ritus“?
- Details
- 25. April 2023
Don Michael Gurtner hat uns eine umfangreiche Untersuchtung zugesandt, in der er der Frage nachgeht, ob und unter welchen Umständen die Gläubigen gegenüber der Hierarchie ein „Recht auf Ritus“ geltend machen können. Damit ordnet sich diese Fragestellung ein in die derzeit auch unter den Anhängern der Tradition kontrovers diskutierte Frage, inwieweit sie dem doch offenbar rechtmäßig amtierenden Papst Gehorsam schulden, und wo diese traditionell nie hinterfragte Pflicht ihre Grenzen findet.
Da der Umfang dieser Untersuchung - der Autor selbst nennt sie „Kommentar“ - unser Webformat sprengt, stellen wir den kompletten Text als PDF zum Download bereit. Hier beschränken wir uns auf die leicht gekürzte Einleitung sowie auf drei wesentliche Sätze aus der Zusammenfassung:
Aus der Einleitung:
Seit dem letzten Konzil steht die Frage im Raum, ob es denn eine Art „Recht auf Ritus“ gäbe. Seit der Promulgation des Motu proprio Traditionis custodes vom 16. Juli 2021 sowie den Ausführungsbestimmungen vom 18. Dezember desselben Jahres hat diese Frage nochmals einen besonderen Anschub erfahren, da nun der klassische römische Ritus nicht bloß durch den neuen Ritus überlagert wurde, sondern ein direktes Verbot erfahren hat. Die letzten, sehr limitierten Zugeständnisse an einige wenige Priester an einigen wenigen Orten sind ganz klar mit dem Ziel verbunden, den „alten Ritus“ vollkommen aussterben zu lassen: er soll definitiv verschwinden und möglichst bald endgültig und unwiederbringlich nur mehr der Vergangenheit angehören. Das ist der persönliche Wunsch von Franziskus, wie er ihn in seinem Begleitbrief zum Ausdruck bringt: „Die Anweisungen, wie in den Diözesen vorzugehen ist, werden hauptsächlich von zwei Grundsätzen geleitet: Einerseits gilt es, für das Wohl derer zu sorgen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind und Zeit brauchen, um zum Römischen Ritus zurückzukehren, wie er von den Heiligen Paul VI. und Johannes Paul II promulgiert wurde“1. Es ist also ein Zugeständnis an die letzten die sich (noch) schwertun, um Zeit zur Umstellung zu gewähren, zielt aber nicht auf eine dauerhafte Möglichkeit ab. Erklärtes und ausdrückliches Ziel ist es, auch noch die letzten vom traditionellen katholischen Ritus wegzuführen und dem neuen Ritus von Paul VI zuzuführen. Denn die neue Liturgie gilt von nun an, ganz im Gegensatz zur Sichtweise von Summorum Pontificum, als die „einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus“. (...)
Deshalb steht die Frage sehr drängend und gewichtig vor uns, ob die Gläubigen gegenüber diesem päpstlichen Diktat, das ganz offen, klar und eindeutig auf Vernichtung ausgelegt ist, ein Recht haben, ob der „alte Ritus“ angesichts seines jahrhundertelangen Gebrauchs oder gar seines Ursprunges ein Existenzrecht hat, und ob die päpstliche Macht wirklich so weit reicht, daß sie die klassische römische Liturgie abschaffen kann – denn es geht ja nicht nur um das Hl. Meßopfer, sondern um den gesamten liturgischen Schatz der Kirche.
Aus der Zusammenfassung:
- Da Gott entschieden hat zum Heil der Menschen die heiligen Sakramente einzusetzen, und die Kirche dazu verpflichtet hat, hat der Mensch ein Recht gegenüber der Kirche. Dieses Recht beinhaltet, daß sie dies im Sinne Gottes und vollständig zu erledigen hat – es gilt gegenüber der Kirche, nicht gegenüber Gott. Aus der Pflicht der Kirche folgt das Recht der Menschen.
- Das Kirchenrecht ist ein Instrument welches dazu da ist, die Rechte der Menschen zu schützen, nicht sie auszuhebeln oder zu umgehen.
- Wo die Kirche ihrer Pflicht nicht nachkommt und dem Sinn des Kirchenrechts nicht gerecht wird, ist das ungerechte Recht nicht verbindlich und darf, ja muß unter diesen Umständen ignoriert werden. Denn dann ist auch in der Kirche jener tragische Fall eingetreten, daß „Widerstand Pflicht und Gehorsam Frevel“ werden.
Ein Lob der allegorischen Messerklärung!
- Details
- 24. April 2023
Über 10 Jahre nach der Veröffentlichung des französischen Originals (La messe, une forêt de symboles: Commentaire allégorique ou mystique de la messe romaine) ist Claude Barthes Erklärung der Symbole und allegorischen Deutungen der Messfeier in der überlieferten Liturgie nun auch in einer englischen Übersetzung erschienen: A Forest of Symbols: The traditional Mass and its Meaning. Peter Kwasniewski hat dieser Tage auf New Liturgical Movement eine sehr informative und rundum empfehlende Besprechung veröffentlicht. Für Summorum Pontificum ist das Buch bestellt und zur Besprechung vorgemerkt. Allerdings würden wohl viele Besucher der alten Messe ein Buch zu diesem Thema lieber auf Deutsch lesen – ob eine Übersetzung geplant ist und wann mit deren Erscheinen zu rechnen wäre, ist uns nicht bekannt.
Bis es soweit ist, nutzen wir gerne die englische Veröffentlichung als Anstoß, das Thema der allegorischen Meßerklärung selbst etwas näher darzustellen. Schließlich ist eine der ersten Darstellungen dieser Art vor inzwischen mehr als dreihundert Jahren in deutscher Sprache erschienen: Die Meßerklärung Martins von Cochem, Erstveröffentlichung 1696, und bis zum Vorabend des Konzils im vergangenenen Jahrhundert immer wieder neu bearbeitet und neu herausgegeben. Die letzte uns bekannte Ausgabe erschien 1957.
Cochems Meßerklärung bildete bis in die 50er Jahre ein beliebtes Geschenk zur Erstkommunion oder Firmung und war in den meisten katholischen Haushalten in mindestens einem Exemplar vertreten. Von daher ist es auch heute noch – insbesondere in den sprachlich besser angepassten Ausgaben seit Ende des 19. Jahrhunderts – leicht zu bekommen. Eine Suche in Booklooker erbringt über 100 Treffer zu Preisen ab € 7,95. Einen Nach- und Neudruck gibt es beim Sarto-Verlag.
Alles ist erlaubt - nur katholisch geht gar nicht
- Details
- 22. April 2023
Kaum haben wir - einigermaßen widerwillig, denn es ist immer der gleiche Dreck - damit begonnen, etwas zum römischen Skandal der Woche zu schreiben, sehen wir, daß „New Catholic“ von Rorate Caeli uns das Hände-Schmutzig-Machen schon abgenommen hat. Wir übersetzen:
In der gleichen Woche, in der eine große Gruppe von anglikanischen „Geistlichen“ unter Führung eines Freimaurers und geschiedenen „Bischofs“ in der bedeutendsten Kirche der Welt – in der Basilika des hl. Johannes im Lateran, der Mutter und Lehrerein aller Kirchen in Stadt und Erdkreis - etwas aufführte (s. hier), von dem Teilnehmer und Anwesende glauben mußten, daß es eine katholische Messe nach dem Novus Ordo sei, erreicht uns folgende Nachricht: Der aufblühenden Gemeinschaft des in Gründung stehenden Oratoriums in Brisbane, Australien, die sowohl nach dem Novus Ordo als auch im Überlieferten Ritus zelebriert, wurden strenge Einschränkungen für ihre „alten Messen“ auferlegt. Sie teilt mit:
Infolgedessen und nach Gesprächen mit dem Erzbischof müssen wir nun mit unserer Messe in der überlieferten Liturgie die Kirche der Unbefleckt Empfangenen verlassen. Der Erzbischof hat dem Vorschlag zugestimmt, die Zelebration in den Eingangsbereich zu verlegen. Wir wissen, daß diese Nachricht viele entsetzen und enttäuschen wird, und unsere Patres und Mitbrüder teilen diese Gefühle. Gleichzeitig hoffen wird, daß wir gemeinsam das Beste aus dieser Situation machen können.
Man kann sich schwerlich ein treffenderes Bild von der Absurdität des gegenwärtigen Pontifikats machen als diese Situation. Die Speichellecker der römischen Hierarchie, die mit bizzarer Regelungswut der Feier der überlieferten Liturgie in den kleinsten Gemeinden der ganzen Welt drakonische Einschränkungen auferlegen, sind außerstande, eine falsche Messfeier eines falschen Bischofs aus der bedeutendsten Kirche Roms fernzuhalten.
Das ist kein Widerspruch – das ist ihre Methode. Die Verwaltung des Lateran hat sich auch nur wegen des Skandals „entschuldigt“ (s. z.B. hier), den die Angelegenheit in den englischsprachigen Medien hervorgerufen hat. Aber dem Pontifikat ist es letztlich gleichgültig. Sie hassen uns, weil wir glauben, was die Kirche immer geglaubt hat. Gerne gewähren sie häretischen Pseudo-Priestern Gastfreundschaft, weil sie tatsächlich an überhaupt nichts glauiben – außer an eine tyrannische Vorstellung ihrer brutalen links-liberalen Machtposition.
UNA-Voce-Korrespondenz 2023-1
- Details
- 21. April 2023
Die Geburtsfehler des Konzils
In dieser Woche ist die Nummer 23-1 der Una Voce Korrespondenz nun auch in Berlin angekommen. Die Ausgabe enthält zwei Texte zum Tod von Papst Benedikt: Die Erklärung der Internationalen Föderation der Una-Voce und eine Überlegung von Richard Cipolla zu „Papst Benedikt und die Ursprüngliche und neue liturgische Bewegung“; dazu einige Buchvorstellungen sowie Dokumente und Miszellen zu aktuellen Themen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem berüchtigten „Reskript“ vom 21. Februar ein, mit dem Franziskus den Bischöfen der Weltkirche die Autorität zur Regelung der liturgischen Angelegenheiten in ihre Diözesen zumindest hinsichtlich der überlieferten Liturgie entwendet und seinem Amtsstellenleiter Arthur Roche und damit letztlich sich selbst zuweist. Synodalität der „hörenden Kirche“ vom Feinsten.
Im Zentrum der Ausgabe steht nicht nur vom Volumen ( 60 Seiten) her der Beitrag von Heinz-Lothar Barth: „Das Konzil“ – Geburtsfehler und Fehlentwicklungen, der als erster Teil einer mehrere Folgen umfassenden Serie in den kommenden Ausgaben angekündigt ist. Bereits der Titel setzt einen deutlichen Akzent: Daß es in der medialen Darstellung und der Rezeption des Konzils von Johannes XXIII. Fehlentwicklungen und „Mißverständnisse“ gegeben hat, ist bis in die Reihen moderner Theologen und Prälaten hinein allgemein akzeptiert. Daß diese Fehlentwicklungen jedoch zumindest teilweise auf Geburtsfehler des Konzils und seiner Texte selbst zurückgehen, ist auch bei denen, die sich um Glaubenstreue bemühen, noch lange nicht Allgemeingut.
Barth lläßt hier gleich in seiner „Vorbemerkung“ keinen Zweifel: Das Thema „II. Vatikanisches Konzil“ ist angesichts der immer traditionsfeindlicheren Entwicklung bis in die Bischofsränge, ja sogar bis in die römische Spitze hinein von elementarer Bedeutung. Denn ohne dessen Fehlentwicklungen zu kenne, kann man die heutige Misere gar nicht ausreichend verstehen. Hier gibt es eindeutige Zusammenhänge, die irgendwann einmal auch offiziell zugegeben und aufgearbeitet werden müssen. Das wird freilich kaum geschehen, solange die „Täter“ noch einflußreich sind oder zumindest sie und ihre Schülergeneration noch leben.“