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Liturgie: mehr Platz für Gott

Rorate Caeli hat nachgelegt und den kompleten Text des hier gestern erwähnten Artikels von Liturgiepräfekt Robert Cardinal Sarah im Osservatore ins Englische übersetzt. Darin unternimmt der Kardinal nichts weniger als den Versuch, die in der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium versteckten „Liturgischen Zeitbomben“ zu entschärfen und die Liturgie wieder in eine Richtung zu entwickeln, die den tatsächlichen Intentionen der Konzilsmehrheit näher kommt.

Zentraler Gedanke der Ausführungen des Kardinals ist eine - so muß man wohl sagen - grundlegende Neubestimmung des Prinzips der participatio actuosa, in dem er das Zentralprinzip der Liturgiekonstitution insgesamt erblickt. Participatio, so wie er sie verstanden haben will, bezieht sich in gar keiner Weise auf äußere Abhläufe im Kirchenraum, sondern zuallererst darauf, daß die Kirche sich durch ihre Priester und alle Gläubigen dem Erlösungsopfer Christi anschließt, so wie Christus sich dem Erlösungswillen des Vaters unterworfen habe. Wo dieses Grundprinzip nicht im Glauben angenommen werde, bestehe die Gefahr, „daß die Liturgie zu Menschenwerk, zu einer Selbstfeier der Gemeinde wird.“

Von hier aus sieht der Kardinal eine gefährliche Tendenz darin, undifferenziert von der „feiernden Versammlung“ zu sprechen und die „participatio actuosa“ dann oft nur als die Notwendigkeit zu verstehen, „irgend etwas zu tun“. In dieser Hinsicht sei die Lehre des Konzils „häufig verfälscht“ worden:

Eine allzu oberflächliche und vor allem eine allzu sehr auf den Menschen konzentrierte Lektüre nahm an, daß man die Gläubigen ständig in Bewegung halten müsse. Die gegenwärtige westliche Mentalität, die von der Technik geformt und von den Massenmedien bezaubert ist, wollte aus der Liturgie ein wirkungsvolles und erfolgreiches pädagogisches Unternehmen machen. In diesem Sinne versuchte man, die Feiern als gesellige Veranstaltungen durchzuführen. Von pastoralen Motiven bewegt versuchen die liturgischen Akteure  auch, ihre didaktischen Ziele durch weltlich Elemente und Showeinlagen zu fördern. Wir sehen doch, wie persönliche Zeugnisse, Vorführungen und Beifall sich ausbreiten. Man glaubt, auf diese Weise die Teilnahme zu fördern - doch in Wirklichkeit wird die Liturgie auf ein menschliches Schauspiel reduziert.“

Um dem entgegenzuwirken, stellt der Kardinal über die hier bereits referierten Vorschläüge hinaus weitere bemerkenswerte Überlegungen an. Er kritisiert, daß das Allerheiligste im modernen Kirchen(um)bau nicht mehr als ein allein dem Gottesdienst vorbehaltener Raum abgegrenzt ist, daß dort Akteure in weltlicher und - etwa bei der Verkündigung des Wortes Gottes - auch vielfach unangemessener Kleidung auftreten und daß die Gläubigen nur noch in den seltensten Fällen dazu angehalten werden, die ihnen zukommenden Teile der Liturgie in lateinischer Sprache zu sprechen oder zu singen.

Seine wiederholten Aufforderungen, die Liturgiekonstitution nicht als ein Dokument der Bruches mit der Vergangenheit, sondern als eines der Vertiefung der Kontinuität zu lesen, ergänzt der Kardinal mit einem Appell an die Adresse derjenigen, die die Liturgie nach dem „usus antiquor“ feiern: Dabei dürfe man nicht in Oppositionsgeist verfallen und nun seinerseits die Konstitution als ein Dokument der Diskontinuität darstellen.

Dem ist sicher zuzustimmen - im Prinzip. Solange und soweit Sacrosanctum Concilium jedoch in Wissenschaft und liturgischer Praxis als Rechtfertigung für tiefgehende Brüche mit der Tradition verstanden und genutzt wird, gibt es kaum eine Alternative dazu, eben darauf immer wieder hinzuweisen. Auftritte wie der des neuernannten brasilianischen Bischofs Wilson Luis Angotti Filho, der vorgestern bei seiner Amtsübernahme von den Gläubigen verlangte, zum Kommunionempfang aufzustehen, zeigen, daß der Geist des Bruches immer noch stark ist.

Liturgie: Kein Platz mehr für Gott

In deutlichen Worten hat der Präfekt der Gottesdienstkongregation Robert Cardinal Sarah sich zum desolaten Stand der Liturgie geäußert und gleichzeitig gesagt, wie er dagegen angehen möchte: Durch entschlossene Betonung der Kontinuität. Der Osservatore Romano hat den Artikel des Kardinals auf S. 6 seiner Ausgabe vom 12. Juni mehr versteckt als veröffentlicht, und die Website des Vatikans bringt nur kleine Ausschnitte. So ist das halt in Rom.

Ausgangspunkt des Kardinals ist die kritische Feststellung:

Wir stehen vor der ganz realen Gefahr, in unseren Feiern Gott keinen Platz mehr zu lassen. Wir sind dabei, der gleichen Versuchung zu erliegen wie die Juden in der Wüste: Sie versuchten, sich selbst Gottesdienst nach eigenem Maß und eigener Tiefe zu schaffen - und sie endeten damit, sich vor dem goldenen Kalb niederzuwerfen.

Inwieweit er damit auch die Kirchensteuer meint, um deren Erhalt willen die Liturgien hierzulande immer zeitgeistiger und weltkompatibler „gestaltet“ werden, sei dahin gestellt. Seine konkreten Überlegungen zur Abhilfe deuten jedoch darauf hin, daß er dem sterilen „weiter so“ der Litrugiereformer eine entschlossene Rückkehr zu den mehr traditionellen Formen und Inhalten entgegensetzen will:

Im Gegensatz zu dem, was manchmal behauptet wird, steht es in völliger Übereinstimmung mit der Konzilskonstitution, daß sich während des Bußritus, des Gloria, der Orationen und des Hochgebets alle, Priester und Gläubige, gemeinsam nach Osten wenden und so ihren Willen ausdrücken, am tätigen Gottesdienst und am Erlösungswerk Christi teilzunehmen. Das könnte insbesondere in den Bischofskirchen so gehandhabt werden, die beispielhaft für das liturgische Leben sein sollen.

Darüber hinausgehend äußert der Kardinal die folgende Überlegung:

Es wäre überdiens wünschenswert, den Bußritus und das Offertorium des usus antiquor als Option in das Missale der Ordentlichen Form aufzunehmen. Das würde die Tatsache unterstreichen, daß die beiden liturgischen Formen sich gegenseitig in Kontinuität erhellen und nicht im Widerspruch zueinander stehen.

Unsere Wiedergabe folgt der von Rorate Caeli präsentierten englischen Übersetzung eines bislang nur auf italienisch veröffentlichten Berichts von Sandro Magister.

Theoretisch markieren die Aussagen des Kardinals entscheidende Punkte. Die Feststellung, daß die allgemein praktizierte und theologisch mit den abenteuerlichsten Argumenten begründete celebratio ad populum keinesfalls vom Konzil bzw. der Liturgiekonstitution vorgegeben ist, entzieht der liturgisch praktizierten anthropologischen Wende und Gemeindeideologie einen wichtigen Stützpunkt in der Lebenswirklichkeit. Und die Wiederaufnahme des traditionellen Offertoriums , das von den Reformatoren zugunsten nachchristlicher jüdischer Tischgebete verworfen worden war, ins Missale, würde der seit Jahrzehntgen grassierenden Behauptung den Boden entziehen, daß diese Gebete und damit bedeutende Teile der Liturgie einer Fehlentwicklung des Mittelalters entsprungen seien. Damit wären wesentliche Argumente für die Vernachlässigung bzw. aktive Bekämpfung der überlieferten Liturgie vom Tisch.

Soweit die Bedeutung in der Theorie. Praktisch muß man die Dinge leider etwas anders sehen. Die auf dem Wege zu protestantischen Nationalkirchen voranschreitenden Bischofskonferenzen und ihre Kombattanten in den Medien demonstrieren seit vielen Jahren, daß sie Stellungnahmen, aber auch gesetzliche Vorgaben, aus Rom nur insoweit berücksichtigen, wie sie ihren Kurs nicht stören. Alles andere wird schweigend ignoriert. Oder auch entschlossen konterkariert, wie an dem jetzt in neuer Fassung vorgelegten Gotteslob zu beobachten ist. Von den vier eucharistischen Hochgebeten ist dort nur noch das von den Protestantisierern wegen seiner dogmatischen Inhaltsarmut und publikumsfreundlichen Kürze heiß geliebte 2. Hochgebet übrig geblieben - obwohl dieser Canon eben deshalb an Sonn- und Feiertagen nicht verwandt werden soll. Die 7 Prozent sonntäglicher Messbesucher bekommen die Hochgebete, die die Kirche an diesem Tag besonders empfiehlt, sicherheitshalber gar nicht mehr zu sehen.

Selbst wenn die Überlegungen des Präfekten der Gottesdienstkongregation in der Kirche Gesetz würden, hätte das auf die Praxis der dem Schisma zustrebenden Ortskirchen wohl keine Auswirkungen mehr.

Bombenleger bei der Arbeit beobachtet

Michael Davies hat den Begriff der „Liturgischen Zeitbomben“ geprägt – damit meint er bestimmte doppeldeutige oder unklare Formulierungen in der Liturgiekonstitution und anderen Konzilsdokumenten. Diese Formulierungen klingen zunächst harmlos und konnten von den meisten Konzilsvätern, die ja alle ihre Prägung lange vor dem Konzil erhalten hatten, gar nicht anders als im ‚Sinne der Tradition, also in der „Hermeneutik der Kontinuität“ verstanden werden. Gleichzeitig bildeten diese Formulierungen aber auch Scharniere zu Bezugssystemen wie der Nouvelle Theologie und ließen sich aus einer modernistischen Perspektive auf völlig andere Weise deuten und in Dienst nehmen.

Die promovierte Physikerin und ehrenamtlich als Forschungsredakteurin für das Adoremus-Bulletin tätige Autorin Susan J. Benofy hat nun im Zusammenhang mit der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (SC) einen bisher übersehenen Sachverhalt aufgedeckt, der weiteres Licht auf die Funktionsweise dieser „Zeitbomben“ wirft: Die Fassungen der Konstitution, die den Konzilsvätern während ihrer Beratungen vorgelegt wurden, waren gespickt mit Anmerkungen und Stellenverweisen zu den Enzykliken früherer Päpste, insbesondere aus Mediator Dei von Papst Pius XII. Sie hatten insgesamt einen Umfang von 25 Druckseiten. Sie bildeten einen überaus deutlichen Bezug zum ständigen Lehramt der Kirche und stellten sicher, daß die Aussagen des Textes im Sinne der Tradition verstanden wurden. In der Endfassung, die zur Abstimmung vorgelegt und vom Papst promulgiert wurde, waren diese Verweise sämtlich verschwunden – es blieben nur etwa 40 Anmerkungen übrig, die sich ausnahmslos auf die hl. Schrift (23), Kirchenväter (6), liturgische Bücher (9) und auf die Canones von Trient (4) bezogen.

Susan Benofy zieht daraus folgenden Schluss:

Wie hier gezeigt, arbeiteten die Konzilsväter bei ihren Debatten und während der abschnittsweise erfolgenden Abstimmungen mit einem Text, dessen zahlreiche Verweise auf frühere Dokumente eine klare Kontinuität der Vorgaben von SC zu den liturgischen Reformen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts herstellten. Nur (bei der Endabstimmung) am 22. November und (zur Proklamation) am 4. Dezember hatten sie mit einem Text ohne diese Zitate zu tun. (...)

In in den weggelassenen Fußnoten zitierten Passagen zeigen in vielen Fällen, daß wichtige Aspekte der früheren Aussagen bei der viel knapperen Dartstellung in SC weggefallen sind. Das wird besonders deutlich in Kapitel VI über die Kirchenmusik, in dessen zehn Abschnitten insgesamt 23 erläuternde Zitate aus älteren Dokumenten weggelassen worden sind. Diese Passagen betonen mehrfach und begründen ausführlich, daß die Musik in der Kirche sakralen Charakter haben soll. Außerdem wiurden bestimmte ‚Abschnitte früherer Dokumente wiederholt zitiert, woraus man schließen kann, daß diese Gedanken aus früheren Reformabschnitten als besonders wichtig für eine Reform in Kontinuität angesehen wurde – selbst wenn sie im eigentlichen Text der Konstitution nur kurz erwähnt werden.

Leser von SC, die mit den liturgischen Lehren der Päpste aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht vertraut sind und die auch nicht durch die Anmerkungen auf die entsprechenden Erklärungen hingewiesen werden, können SC kaum anders verstehen als ein Dokument, das keinen Bezug zur jüngeren Vergangenheit hat. Sie können daher SC auch gar nicht so wahrnehmen wie die Konzilsväter – nämlich als die Fortführung von Reformen, die Papst Pius X. eingeleitet hatte.“

Susan Benofy zitiert in ihrem Artikel auch die Begründung, die einer der Redakteure der Konstitution, der Dominikaner Pierre Marie Gy, in seiner Autobiographie für das Weglassen der Anmerkungen und Zitate gegeben hat: Es sei darum gegangen, die stilistische Übereinstimmung mit anderen Konzilsdokumenten herzustellen und sich von „theologischen Disputen“ fernzuhalten. Nun waren freilich zum Zeitpunkt der Fertigstellung von SC noch gar keine weiteren Dokumente des 2. Vatikanums erarbeitet.

In seiner Vorstellung der Arbeit von Benofy auf New Liturgical Movement stellt Matthew Hazel überdies fest, daß andere Dokumente dieses Konzils sehr wohl päpstliche Lehrschreiben zitieren. Er benennt als Beispiele Dei Verbum mit Zitaten Leo XIII, Benedikt XV, Pius XI, Pius XII, Gaudium et Spes zitiert Leo XIII, Pius XI, Pius XII, St John XXIII, und Paul VI , Lumen Gentium schließlich Benedikt XIV, Pius IX, Leo XIII, St Pius X, Benedikt XV, Pius XI, Pius XII, und Paul VI.

Der Artikel von Susan Benofy dient im Adoremus-Bulletin quasi als Einleitung zum Abdruck einer Version von SC, die um die seinerzeit von den Redakteuren gestrichenen Anmerkungen und Zitate ergänzt ist. Eine außerordentlich aufschlussreiche Zusammenstellung. Die Redaktion des Magazins hat die aktuelle Ausgabe von Adoremus mit Benofys Artikel im Netz als unkomprimiertes PDF (50 MB) zum Download bereitgestellt. Da diese Datenmenge beim Download Probleme verursachen kann, haben wir uns erlaubt, eine komprimierte Fassung der Datei anzubieten, die bei identischem Inhalt nur 2% des Originalvolumens (890 KB) ausmacht.

„Pastoral“ als inhaltsarmes Schlagwort

Ende Januar hatten wir den äußerst lesenswerten 1. Teil eines Artikels von Pavel Milcarek zu Entwicklungslinien der Liturgiereform im vergangenen Jahrhundert referiert – und die Sache anschließend aus dem Auge verloren. Das ist schade, denn der wenig später erschienene 2. Teil hat das Thema noch einmal konkretisiert und vertieft.

Als Gründe für eine Reformbedürftigkeit des römischen Ritus benennt Milcarek mehrere Motive: zunächst eine weitgehende Privatisierung der Frömmigkeit seit dem Spätmittelalter. Dies habe nicht nur die Teilnahme an der eigentlichen Liturgie negativ beeinflusst, sondern auch dazu beigetragen, die soziale Dimension des Lebens von der Religion abzuspalten und damit den Einflüssen der Modernisierung zu öffnen. Daher also der überragende Stellenwert der Forderung nach „participatio actuosa“. Ein weiteres Motive sieht er in der starken Romanisierung, genauer gesagt, Papalisierung der lateinischen Liturgie im Gefolge von Trient, die die liturgische Entwicklung zentralisierte und von traditionellen örtlichen Quellen abtrennte. Kritisch betrachtet er auch die von Papts Pius V. In quo primum vorgenommene kennzeichnung der römischen Liturgie als die „pristinie“. d.h. reine und unverfälschte Form der Liturgie – darin sieht er im Rückblick bereits eine „Zeitbombe“, die mitgewirkt habe, später das Feuerwerk von Archäologismus und Rationalismus zu zünden.

In der Bewegung zur Liturgiereform nimmt Milcarek in seinem zweiten Beitrag nun vier Hauptrichtungen wahr, die er am Beispiel von vier Personen identifiziert:

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Zwiespältiges bei Rahner

Zu unsere Erwähnung der verächtliche Haltung von Karl Rahner gegenüber den Anhängerrn der überlieferten Liturgie haben uns gleich drei Zuschriften erreicht, die darauf aufmerksam machen, daß Rahner selbst bis zum Ende seines Lebens stets in der alten Form zelebriert habe - zumindest bei seinen täglichen „Privatmessen“. Was auf den ersten Blick widersprüchlich erscheint, lässt sich allerdings mit geringer Mühe erklären oder zumindest verständlich machen.

Ein ganz wesentliches Motiv Rahners, bei der ihm vertrauten Form der Zelebration zu bleiben, dürfte ein Gefühl gewesen sein: Quod licet jovi, non licet bovi. Leute seiner Statur hatten die neue Form nicht nötig, um endlich zum rechten Verständnis der Messe zu kommen. Dieser Gedanke war dem gerade 65 Jahre alt gewordenen berühmten Gelehrten sicher sympatischer als die Berufung auf Nr. 19 der  Instructio de constitutione Apostolica »Missale Romanum« gradatim ad effectum deducenda vom 20. Oktober 1969, in der es heißt: „Priester in fortgeschrittenem Alter, welche die Messe ohne Volk feiern, und die vielleicht größere Schwierigkeiten mit dem neuen Ordo Missae und den zu verwendenden Texten des Missale Romanum und der Leseordnung in der Messe haben, können, mit Zustimmung des eigenen Ordinarius, die jetzigen Riten und Texte weiter gebrauchen.“

Dennoch bleibt dieser Abschnitt natürlich wichtig für das Verständnis des wesentlichen Inhalts der Reform: Das alte Missale wurde nicht aus Gründen der Lehre verworfen und abgeschafft, sondern seine Verwendung wurde disziplinär allgemein aufgehoben, konnte jedoch weiterhin - wenn auch unter Einschränkungen - gestattet werdene. Es blieb also rechtlich bestehen - so wie bei der Einführung des Missale von 1570 in Quo primum die älteren Riten - sofern sie länger als 200 Jahre praktiziert wurden und daher als rechtgläubig gelten konnten  - ausdrücklich anerkannt wurden.

Doch zurück zu Rahner. Die berechtigte Kritik an diesem Wegbereiter der Modernisierung des Glaubens und der Säkularisierung darf nicht dazu führen, ein undifferenziertes Bild zu entwerfen, das ihn als womöglich absichtsvollen und planmäßigen Verderber der Kirche darstellt. Ein solcher Vorwurf kann sich schlimmstenfalls gegen die Adepten und Nachbeter richten, die an seinen oft zweifelhaften Orakelsprüchen festhalten, obwohl deren destruktive Potenzen inzwischen deutlich erkennbar sind. Diese Potentiale finden sich jedoch nicht in allen seinen Schriften. Um eine zu anzuführen, die besonders zum Thema passt: Der kleine 1950 erschienene  Band "Die vielen Messen und das eine Opfer" zeigt ein tieferes und weitaus orthodoxeres Verständnis vom bereits damals heftig umstrittenen Charakter des hl. Messopfers als das seitdem in der aktuellen Modetheologie geläufig gewordene.

Gut möglich also, daß der Priester Karl Rahner sich wie so viele seiner Amtsbrüder schwer damit tat, in den intimsten Momenten des priesterlichen Lebens in der neuen Form der Liturgie die geistlichen Kraftquellem wieder zu finden und für sich und andere nutzbar zu machen, die ihm erst die Führung dieses Lebens ermöglichten. Nicht alle, die nach 1970 zumindest heimlich bei der überlieferten Form blieben, taten das aus Opposition zum Papst und der von ihm angeordneten Revolution: Sie konnten einfach nicht anders. Und damit sind wir bei einem der traurigsten und bisher am wenigsten thematisierten Kapitel der großen pastoralen Kulturrevolution: Was für ein Verständnis vom seelischen Leben frommer Menschen muß man eigentlich haben, um mit solcher Unerbittlichkeit in die bis dahin von der Kirche geformten und vorgegebenen innersten Vollzüge des Gebetes von Priestern und Gläubigen einzugreifen, wie die Entwickler und Exekutoren dieser Reform es getan haben?

Der ehedem viel zitierte Fleischerhund muß demgegenüber von ausgesprochen zartfühlendem Gemüt gewesen sein. 

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