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Reform der Ostervigil - Hintergründe - Osterliturgie 2

Vom aktuellen Zeitablauf her läge uns zwar der Palmsonntag näher – aber die Reform der Osternacht von 1951 geht der Erneuerung der hl. Woche um 5 Jahre voraus, und sie zeigt bereits alle wesentlichen Elemente der späteren Eingriffe in die gewachsene Gestalt der Liturgie. Es ist auch keineswegs Willkür, daß Bugnini & Co die Reform der Ostervigil an die erste Stelle ihrer Agenda hoben, denn nirgendwo sonst ließ sich die behauptete Notwendigkeit tiefgreifender Veränderungen so leicht plausibel machen wie bei der Feier der Vigil und Messe zum Auferstehungssonntag, die im Lauf der Geschichte auf den Samstagvormittag verlagert worden war.

Die Kritik an dieser Vorverlegung ist – mindestens – so alt wie die liturgische Bewegung. In seinem 1905 erstmals erschienen populären Werk „Das Heilige Messopfer“ zitiert Autor Reimers mit erkennbarer Wehmut Rhabanus Maurus mit der Aussage: „Ehe die Stern am Himmel standen, durfte diese Osternachtsmesse nicht begonnen werden“.

Der Grund für diese Vorverlegung der Auferstehungsfeier auf den Samstagvormittag, die bereits im hohen Mittelalter stattfand, ist überaus prosaisch: Das Fastengebot der Qadragesima und das direkt anschließende Osterfasten endeten mit dem Ostersonntag – genauer gesagt, mit der ersten Vesper des Ostersonntags am Abend des Karsamstags. Zunächst verlegten hungrige Kleriker diese Vesper immer weiter nach vorne, bis sie am Samstagvormittag stattfand; die Vigil zum Osterfest mit allen sie begleitenden Zeremonien folgte mit einigen Jahrhunderten Verspätung, bis sie ebenfalls am Samstagvormittag angekommen war  wo sie nicht wirklich hingehörte.

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Konspirative „Reform“ der Osterliturgie 1951/55 - Teil 1

In den kommenden Tagen bis Ostern – und wahrscheinlich auch darüber hinaus – wird Summorum-Pontificum besonderes Augenmerk auf die Reform der Liturgien in der Heiligen Woche und an Ostern richten. Es hat sich eingebürgert, in diesem Zusammenhang von der Reform von 1955 zu sprechen – demnach wäre in diesem Jahr also der 60. Jahrestag fällig. Aber wie bei vielem, was mit diesen Reformen zu tun hat, ist selbst ein Datum nicht eindeutig festzustellen: Die Neuordnung der Ostervigil als des in der Öffentlichkeit am meisten wahrgenommenen Elements der Reformen erfolgte bereits zu Ostern 1951 mit dem Dekret „De solemni vigilia Paschali instauranda“ vom 9. Februar 1951, allerdings nur „ad experimentum“ und somit zunächst nicht verbindlich. Die für die ganze Kirche verbindliche umfassende Reform von Heiliger Woche und Ostervigil wurde dann tatsächlich im Jahr 1955 angeordnet. Das Dekret „Liturgicus hebdomodae sanctae ordo instauratur“ wurde am 16. November erlassen und betraf somit erstmals die Liturgien des Jahres 1956. Das Jubiläum, falls denn jemandem zum Feiern zumute sein sollte, ist also erst im kommenden Jahr fällig.

Der große Protagonist hinter all diesen Reformen war von Anfang an Annibale Bugnini, seit 1948 Sekretär der „Kommission zur Generalreform der Liturgie“, später auch Mitarbeiter der Ritenkongregation. Öffentlich – für eine sehr kleine Öffentlichkeit – ist er erstmals 1951 als Autor des offiziellen Kommentars zu „De solemni vigilia“ hervorgetreten; er spielte dann auch die entscheidende Rolle bei den Vorbereitungen des Dekrets von 1955. Bugnini kann ohne Übertreibung als der Urheber und Spiritus Rector der reformierten Osterliturgie gelten. Von daher ist es erstaunlich, daß diese frühen Jahre in der fast 1000 Seiten starken Rechtfertigungsschrift Bugninis ‚Die Reform der Liturgie 1948 – 1975‘ praktisch nicht vorkommen – obwohl der Erzbischof sein Licht darin ansonsten wahrlich nicht unter den Scheffel stellt.

Eine Erklärung für diese bemerkenswerte Zurückhaltung findet sich (vielleicht) auf S. 9 der englischen Ausgabe seiner Schriften, wo es heißt: „In den zwölf Jahren seines Bestehens (28. Juni 1948 bis 8. Juli 1960) hatte die Kommission 82 Zusammenkünfte und arbeitete in vollständiger Geheimhaltung. Tatsächlich arbeitete sie so geheim, daß die Veröffentlichung des Ordo Sabbati Sancti instaurat Anfang März 1951 selbst die Zuständigen Würdenträger bei der Ritenkongregation vollständig überraschte. Die Kommission erfreute sich des vollen Vertrauens des Papstes, der von Monsignore Montini über den Fortgang der Arbeiten auf dem Laufenden gehalten wurde, und mehr noch durch P. Bea, den Beichtvater Pius XII, der wöchentlich mit dem Papst zusammentraf.“ In diesen Jahren der Konspiration mag so manches geschehen sein, das selbst zwei Jahrzehnte später, als Bugnini seine Sicht der Reformarbeit veröffentlichte, aus verständlichen Gründen das Licht der Öffentlichkeit scheute.

Für die Katholiken, die an der überlieferten Liturgie und Lehre festhalten, ist die 1955 allgemeinverbindlich gemachte Form insofern von besonderem Interesse, als die damaligen Festlegungen heute nur noch für die Priester und Gemeinden gelten, die die sogenannten „Bücher von 1962“ verwenden. In diese ist die Reform von 1951/55 unverändert eingegangen. Das ist ein rechtes Elend, denn diese Form enthält einige derart radikale Vorgaben – z.B. die Kürzung der Lesungen in der Osternacht auf vier – daß sie bei der nächsten Runde des Reformmarathons 1969 wieder abgemildert oder auch ganz rückgängig gemacht wurden.

Von gesamtkirchlichem Interesse ist der Umstand, daß bereits in der neuen Liturgie für die Ostervigil und im Ritus der Palmweihe das hinter pastoralen Phrasen steckende Unverständnis für sakrale Abläufe und für die historische Entwicklung des römischen Ritus zu Tage tritt, das später die Reform vollständig beherrschen sollte. Wer kritisch hinschaute – wir suchen nach Belegen dafür, daß das hier und da durchaus der Fall war – konnte also schon Mitte der 50 Jahre sehen, wohin die Reise ging. Insoweit wäre die Geheimnistuerei von Bugnini und Konsorten vielleicht gar nicht nötig gewesen. 

Wir wollen in den versuchen, aus der Perspektive der „vollendeten Reform“ von 1969 und von heute die bereits 1951/55 angelegten Keime der Dekonstruktion der römischen Liturgie aufzuspüren.

Kardinal Sarah kritisiert die technokratische Liturgiereform

Seit November ist Cardinal Robert Sarah aus Guinea Präfekt der römischen Gottesdienstkongregation. Nun hat er in einem Interview mit Aleteia zu verschiedenen aktuellen Fragen Stellung genommen. Wir können nicht beurteilen, wie tragfähig alle seine zu den verschiedensten Gebieten geäußerten Ansichten sind - aber was er zu seinem Verständnis von Liturgie dargelegt hat, war durchaus beeindruckend. Aleteia-Autorin Élisabeth de Baudoüin sprach den Kardinal direkt auf seine Ausführungen zu den innerkirchlichen „Liturgiekriegen“ in seinem soeben erschienenen Buch God or Nothing an; Eminenz Sarah antwortete:

Das zweite vatikanische Konzil hat niemals von uns verlangt, uns von der Vergangenheit loszusagen und die Messe des hl.  Papstes Pius V. aufzugeben, die so viele Heilige hervorgebracht hat. Ebensowenig die Anbschaffung des Latein. Allerdings sind wir aufgerufen, die liturgischen Reformen zu fördern, zu denen das Konzil selbst aufgerufen hat. Die Liturgie ist auf ganz besondere Weise der Ort, an dem wir Gott von Angesicht zu Angesicht begegnen, Ihm unser ganzes Leben und unsere Arbeit und all das zu seiner Ehre aufopfern. Wir können die Liturgie doch nicht in Waffen feiern, mit den Waffen des Hasses, des Kampfes und der Abneigung. Jesus selbst hat gesagt, Bevor ihr euer Opfer darbringt, versöhnt euch mit eurem Bruder. In dieser Begenung mit Gott muss unser Herz frei sein von allem Hass und aller Verachtung. Jeder muss alles aus seinem Herzen entfernen, was einen Schatten auf diese Begegnung werfen könnte. Das verlangt auch den Respekt vor den Empfindungen der jeweils anderen. 

Das ist genau die Absicht hinter dem Motu Proprio Summorum Pontificum vom Juli 2007. Papst Benedikt XVI. hat viel Energie und Arbeit in dieses Projekt investiert. Aber er war nicht wirklich erfolgreich, weil die Gläubigen an ihren jeweiligen Riten festhielten und sich voneinander abwandten. In der Kirche sollte jeder und jede die Möglichkeit haben, den Gottesdienst nach der eigenen Spiritualität zu feiern. Das ist eine Voraussetzung jeder Aussöhnung. Dabei sollte man großen Wert auf die Schönheit und die Heiligkeit der Liturgie legen. Die Eucharistie ist kein „Mahl mit Freunden“ - sie ist ein heiliges Geheimnis. Wenn sie mit Hingabe und Schönheit gefeiert wird, werden wir sicher zu einer Verständigung kommen. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß die Versöhnung von Gott kommt, und daß es dafür Zeit braucht.“

Das ist in vielem bemerkenswert - vor allem, weil der Kardinal in den stärksten denkbaren Ausdrücken einräumt, daß Spaltung und Kampf bis hin zum Haß zu den sonst nur in den höchsten Tönen gelobten „Früchten“ der Liturgiereform gehören. Ungewöhnlich ist auch seine Feststellung, das 2. Vatikanum habe weder die Aufgabe der überlieferten Liturgie noch die Abschaffung der lateinischen Liturgiesprache gefordert. Auch wir haben zwar immer diese Meinung vertreten, mussten uns aber stets belehren lassen, vor allem auch in den hier in den letzten Tagen zitierten Ansprachen Papst Pauls VI., genau dies sei der Willen der Konzilsväter gewesen. Kardinal Sarah konstatiert hier nicht weniger als einen Widerspruch zwischen dem, was das Konzil gefordert, und dem, was Papst Paul VI. und die Reformer daraus gemacht haben. Damit wird man sich in der Zukunft ernsthaft auseinandersetzen müssen.

Wiederholt weist der Kardinal darauf hin, in der Kirche müsse jeder „die Möglichkeit haben, den Gottesdienst nach der eigenen Spiritualität zu feiern“. Auch damit befindet er sich im direkten Widerspruch zu der von Papst Paul auf denkbar autoritäre Weise unterstützten Absicht der Bugnini-Reformer, die von ihnen erfundene und propagierte Form von Spiritualität als die in der Gegenwart einzig zulässige durchzusetzen.

Der Präfekt der Gottesdienstkongregation impliziert dabei allerdings, daß die Unterschiede zwischen dem neuen und dem überlieferten Ordo sich alleine auf solche der Spiritualität beschränken. Damit folgt er der Interpretation Paul VI., die dieser anläßlich der Promulgation des neuen Missales ebenfalls in den stärksten denkbaren Wendungen vorgetragen hat - ohne dem freilich ebenso starke Maßnahmen gegen eine Theologie folgen zu lassen, die immer wieder das Gegenteil behauptete. Auch hier liegt für die Zukunft ein Feld unausweichlicher Auseinandersetzungen.

Als Kern dieser Auseinandersetzungen wird immer deutlicher die Frage nach dem Verhältnis von Form und Inhalt in der Liturgie erkennbar. Ist es möglich, die Formen durch administrativen Akt quasi von einem Tag auf den anderen grundstürzend zu ändern - und gleichzeitig zu behaupten, an den Inhalten ändere sich nichts? Kann man die dogmatisch-intellektuelle Ebene so weit von den sinnlichen Erfahrungen und den emotionalen Abläufen trennen? Ist es denkbar, Wahrheiten des Glaubens im Bewußtsein des Kirchenvolkes lebendig zu erhalten, wenn man „aus pastoralen Gründen“ darauf verzichtet, diese in Wort und Zeichen klar auszusagen - während gleichzeitig innerhalb und außerhalb der Kirche durchaus wortreich deren Geltung bestritten wird? Es geht also nicht darum, Papst Paul VI. ein Abrücken von den von ihm immer wieder bekräftigten Glaubensgrundsätzen vorzuwerfen. Es geht um den Zweifel an dem von ihm geteilten und durchgesetzten Verständnis spiritueller Psychologie, das eine sozial-ingenieursmäßige und technokratische Reformation und Deformation der Liturgie ermöglichte.

Kardinal Sarah scheint in dieser Hinsicht ein den inzwischen sichtbar gewordenen Realitäten eher entsprechendes Verständnis zu haben. Es wird spannend werden, zu beobachten, inwieweit das in seiner zukünftigen Arbeit als Präfekt der Gottesdienstkongregation zum Tragen kommen kann.

Alle Heiligen, steht uns bei

Die Demonstrationsmesse, die Papst Paul VI. am 7. 3. 1965 in der Pfarrkirche Ognisanti (Zu allen Heiligen) zelebrierte, wurde sicher nicht ganz in der Volkssprache gefeiert, wie die Initiatoren der gestrigen Jubiläumsfeierlichkeiten suggerieren. Und trotzdem sind die Feiernden völlig im Recht, wenn Sie diesen Tag als das Gründungsdatum des Novus Ordo feiern, also des Ritus, dem Papst Paul dann 1969 mit der Einführung des neuen Missales die abschließende Form geben sollte. Den durchaus revolutionären „Geist“ dieses Ritus hat er tatsächlich schon am 7. März demonstriert und damit so verbindlich gemacht, wie es einem Papst überhaupt nur möglich ist. In der Zeitschrift Pour Qu'Il Règne, erschien bereits im Mai 2014 ein Artikel zu dieser Feier in Ognissanti, den Rorate Cæli nun ausführlich referiert hat.

Der 7. März 1965 war danach nicht irgendein Tag. Er war in diesem Jahr der erste Fastensonntag - und damit der Tag, an dem die in der 'Ersten Instruktion zur ordnungsgemäßen Durchführung der Liturgiekonstitution' Inter Oecumenici vom September 64  angeordneten Änderungen der Messfeier in Kraft traten. Schon Wochen zuvor hatten Bugnini und andere Häupter der Reformkommission zahlreiche Pfarreien in Rom und ganz Italien besucht und die Pfarrer auf die (anscheinend ohne massiven Druck nicht zu erwartende) pünktliche Umsetzung der Neuerungen zu verpflichten. Der Papst erhöhte diesen Druck durch seinen Auftritt in Ognissanti und demonstrierte so urbi et orbi, wie die Liturgie nach dieser Konstitution zu feiern sei - und zwar durchaus über die dort festgelegten allgemeinen Grundsätze hinaus.

Der Vatikan hatte dazu eigens den neuerfundenen Volksaltar in die Pfarrei bringen und dort auf einer Plattform vor der Kommunionbank im Kirchenschiff aufstellen lassen.  Ein in seiner Anmutung noch durchaus traditioneller Papstthron wurde in der Apsis so aufgestellt, daß er mit seinen Draperien den bisherigen Hochaltar völlig verdeckte. Die Kommunion wurde im Kirchenschiff an die Gläubigen ausgeteilt, die sie, da sie keine Kniebank vorfanden, großenteils stehend empfingen. Dieses Vorgehen rief einige Kritik hervor, die  jedoch vom Papst wenige Tage später in seiner Ansprache zur Generalaudienz am 17. März in scharfen Worten - er warf den Kritikern geistige Trägheit und mangelnden Sinn für den wahren Sinn der hl. Messe vor - zurückgewiesen wurde. In dieser Ansprache bekräftigte er auch ausdrücklich den - in seinen Augen - hohen Wert der freilich weder in Sacrosanctum Concilium noch in Inter œecumenici festgeschriebenen Zelebration ad populum.

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„Die Liturgiereform ist Gesetz“

In seinem Artikel zur Unmöglichkeit, die überlieferte Liturgie und den Novus Ordo durch kosmetische Maßnahmen miteinander zu versöhnen – über Maßnahmen auf anderer Ebene wäre gesondert nachzudenken – zitiert Joseph Shaw kurz aus einer der Predigten, mit denen Papst Paul VI. 1969 die Gläubigen dazu verpflichtete, das in seinem Namen erlassene Neue Missale im Gehorsam zu akzeptieren. Summorum Pontificum hat die beiden großen Ansprachen des Papstes, die er diesem Aufruf widmete, bereits vor Jahren publiziert – und dann wieder aus dem Auge verloren. Dabei sind sie wie wenige andere Texte der Liturgierefom geeignet, zu belegen, wie tief der mit dieser Neugestaltung der Liturgie verbundene Bruch war, und daß sich Papst Paul VI. auch dieser Tiefe bewußt war.

Zunächst entzieht die Ansprache allen formalen Argumentationen, die Reform sei über den in Sacrosanctum Concilium formulierten Auftrag des Konzils hinausgegange, den Boden. Papst Paul stellt nachdrücklich fest, die neue Liturgie beruhe auf dem Willen des Konzils und verfügt in einem an Schärfe kaum überbietbaren Ton:

Die Reform, die jetzt in Kraft treten wird, ist also die Erfüllung eines autoritativen Auftrags der Kirche. Sie ist ein Akt des Gehorsams. Sie ist ein Akt des Zusammenhalts der Kirche mit sich selbst. Sie ist ein weiterer Entwicklungsschritt ihrer authentischen Tradition. Sie ist ein Zeugnis von Treue und Lebenskraft, dem wir alle ohne zu zögern Zustimmung schulden.

Sie ist kein willkürlicher Akt. Sie ist auch kein zeitlich begrenzter Versuch, an dem man sich beteiligen kann oder auch nicht. Sie ist kein improvisierter Akt von Dilettanten. Sie ist Gesetz. Sie wurde von kompetenten Experten der heiligen Liturgie ausgearbeitet und sie wurde lange Zeit erörtert und bedacht. Wir müssen es uns angelegen sein lassen, sie freudigen Herzens anzunehmen und exakt, einheitlichen Sinnes und sorgfältig in die Praxis umzusetzen. (Abs. 6 und 7)

Diese Schärfe wird auch nicht dadurch gemildert, daß gerade die Einhaltung der Forderungen des letzten Satzes nie ernsthaft betrieben wurde – die Schärfe richtet sich damals wie heute alleine gegen diejenigen, die die Sinnhaftigkeit des „von kompetenten Experten der heiligen Liturgie ausgearbeiteten“ Kunstproduktes bezweifeln.

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