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Abschied vom Novus Ordo

Bild: Screenshot aus dem Video auf KethTubeIn der Diözese Florenz, einst eine Perle in der Krone italienischer Bischofssitze und geistliche Heimat von über 800 000 getauften Katholiken, wird in diesem Jahr kein einziger junger Mann in das Priesterseminar eintreten. Für Florenz mag das ein Novum sein – in Deutschland gibt es Diözesen, die schon seit Jahren keinen eigenen Neupriester hervorgebracht haben. Die episkopale Nomenklatura – in Deutschland ebenso wie in Italien – gibt sich wenig beeindruckt: Großpfarreien als administrative „Lösung“ und „Wortgottes-Feiern“ zur gottesdienstlichen Grundversorgung gelten als geeignete Mittel, die „Betreuung“ der Gemeinden sicherzustellen. Letztere haben den großen Vorteil, daß sie auch jetzt schon von Frauen geleitet werden können, solange die uneinsichtigen alten weißen Männer in Rom den Frauen ihr Recht auf Zugang zu allen kirchlichen Ämtern verweigern.Bis dahin muß man sich halt mit Zwischenformen begnügen wie jenem denkwürdigen Weihnachtsgottesdienst der Pfarreiengemeinschaft Retztal im Bistum Würzberg, bei dem Domkapitular Albin Kraemer das (selbsgeschriebene) Hochgebet aus dem Ringhefter im Wechsel mit einer Pastoralreferentin in einer Weise vortrug, die sich nur in kaum erkennbaren Details von der Weise unterschied, in der Priester sich bei der Konzelebration im Vortrag des Hochgebets abwechseln. Vielen Bischöfen sind derlei Rechtsverstöße – so ist aus ihrer regelmäßigen Nichtreaktion auf solche Vorfälle zu schließen – entweder egal, oder sie begrüßen sie sogar. Ausführlichere Informationen zu Reztal bringen kath.net und kathTube.

Geweihte Priester, so die wortlos vorgetragene und dennoch unüberhörbare Botschaft, braucht man nicht wirklich, ja, sie sind wegen der anscheinend dem männlichen Geschlecht unheilbar innewohnenden Toxizität – so die unterschwellige Botschaft der „Mißbrauchsaufarbeitung“ nach Art des Synodalen Weges – künftig kaum noch geeignet, Gemeinden zu leiten. Wir müssen uns neu orientieren, den Frauen endlich den ihnen zustehenden Platz einräumenn. Kein Wunder, daß immer weniger junge Männer es auf sich nehmen, ihrer Berufung zu folgen und bei der Priesterweihe einem Bischof Gehorsam zu loben, der in vielen Fällen selbst dem Kirchenrecht und der Kirchenlehre des Gehorsam verweigert. Das große Florenz und das kleine Retztal sind überall.

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Unser Reich komme

Bild: Domradio/KNASeit diesem Sommer sollen Italiens Katholiken ein neues Vaterunser beten: „Und verlasse uns nicht in der Versuchung“ lautet nun die letzte Zeile in einem Text, der natürlich keine neue oder gar verbesserte Übersetzung ist, sondern wohlwollend betrachtet eine einseitige Kommentierung, und weniger wohlwollend eine Verfälschung. Wenn man den eindeutigen Befund des Neuen Testamentes zu Grunde legt: Dort ist der Text an zwei Stellen (Matthäus 6, 9-15 und Lukas 11, 2-4) in unterschiedlichem Umfang und mit Abweichungen im Wortlaut überliefert, aber ausgerechnet die fragliche Zeile stimmt sowohl in der griechischen wie in der lateinischen Version beide Male exakt überein, und an der Übersetzung, wenn man denn übersetzen will, gibt es keinen Zweifel: Und führe uns nicht in Versuchung – Punkt.

Die Stelle ist den Modernisten auch in Deutschland seit langem ein Gräuel, weil sie nicht so recht zu ihrem weichgespülten Gottesbild passen will; die für Italien (mit Billigung oder auf Anregung des Papstes) vorgenommene Änderung hat auch hierzulande unter Assistenz der üblichen Verdächtigen entsprechende Diskussionen ausgelöst. Die deutschen Bischöfe haben dem jedoch eine Absage erteilt und dabei durchblicken lassen, daß sie vielleicht gerne wollten, sich aber aus ökumenischen Rücksichten nicht trauen: Die Aufgabe von zweitausend Jahren katholischer Lehre und Tradition könnten sie vielleicht verschmerzen, aber gegen Luthers „Das Wort sie sollen lassen stahn“ wollen sie sich doch nicht versündigen: Da wäre mit den Protestanten keine Ökumene zu machen!

Eine der vorzüglichsten Eigenschaften des Teufels, die ihm aus seiner Herkunft als gefallener Engel geblieben sein mag, ist seine unglaubliche Geduld und Beharrlichkeit (wie jeder von uns aus seinem eigenen Sünderleben allzu gut weiß). Er akzeptiert „Nein“ niemals nicht als eine Antwort, und so liegt der Vorschlag vom Frühjahr auch im Herbst wieder auf dem Tisch, diesmal aperterweise als Redaktions-Umfrage von „Christ in der Gegenwart“, wo an zehnter Stelle gefragt wird: „Wie in Italien und Frankreich wäre es auch in Deutschland an der Zeit, die Übersetzung des Vaterunser-Gebets zu überarbeiten?“ Und Umfrageergebnisse, das wissen wir ja wohl, sind die Form, in der der hl. Geist von Modernistens Gnaden am liebsten zu seiner Kirche spricht.

Nun ist, unabhängig von eventuellen Ergebnissen, nicht anzunehmen, daß die ökumenischen Bedenken der DBK-Strategen in diesem Herbst leichter auszuräumen wären als im Frühjahr – auch dieser Vorstoß wird daher ergebnislos bleiben; aber „Nein“ ist eben niemals eine Antwort, und der Teufel hat alle Zeit der Welt.

Interessant ist auch ein Blick auf andere Abschnitte des Fragebogens, die anzeigen, wo die Redaktoren von Christ und Welt auch sonst noch der Schuh drückt. Die drei schönsten davon in Frageform übersetzt:

  1. Darf Gott auch in emanzipierten Zeiten „Vater“ sein?
  2. Ist das Wort „geheiligt“ heute noch verständlich?
  3. Ist das Reich Gottes eine Sache der fernen Zukunft – oder sollen wir für seine Verwirklichung im Diesseits arbeiten?

Gut, den Streit um a) gibt’s schon länger – er wird aber selten so dämlich ausgedrückt wie hier. Mit b) sind wir in der Nähe unseres Dauerproblems: Ist der „Mensch von heute“ liturgiefähig – vulgo: Hat er noch irgendeinen Sinn für das, was über die elementarsten Bedürfnisse und Notwendigkeiten der materiellen Existenz hinausgeht? Und lohnt sich die Mühe, ihm diesen Sinn vermitteln zu wollen? Je nach der Antwort darauf is c) dann nur noch eine Binse: Wenn der Horizont des „Menschen von heute“ keinesfalls über seine Kopf hinaus reicht und im Normalfall eher deutlich unterhalb verläuft, dann müssen wir „das Reich“ bereits im im Diesseits verwirklichen. Wessen Reich? Unser Reich, was denn sonst?

Allerseelen - Vergänglichkeit und Vollendung aller Schöpfung

Bild: https://russiatrek.org/blog/travel/new-jerusalem-monastery-in-istra-2/

Tod und Vergehen waltet in allem
steht über Menschen, Pflanzen und Tieren,
Sternbild und Zeit.

Du hast ins Leben alles gerufen.
Herr, deine Schöpfung neigt sich zum Tode:
Hole sie heim.

Schenke im Ende auch die Vollendung.
Nicht in die Leere falle die Vielfalt
irdischen Seins.

Herr, deine Pläne bleiben uns dunkel. –
Doch singen Lob wir dir, dem dreieinen,
ewigen Gott. Amen.“

Dieses Gedicht des Würzburger Benediktinerpater Polykarp Uehlein ist neben mehreren anderen weniger geglückten „deutschen Hymnen“ in die deutsche Version des Brevier-Nachfolgers „Stundenbuch“ aufgenommen worden. Es hat dort seinen Platz unter anderem im Abendgebet am Mittwoch und in der Vesper von Allerseelen.

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Das Neu-Jerusalem-Kloster in Istra westlich von Moskau ist ein grandioser Versuch, ein Himmlisches Jerusalem mit den Heiligtümern des irdischen Jerusalem bereits auf Erden sichtbar zu machen. Begründet im 17. Jahrhundert, wurde es 1944 von der Wehrmacht in großen Teilen gesprengt und wird seit Ende der Sowjetunion schrittweise wiedererrichtet.

Ordo Missæ VI: Die Fürbitten

Bild: aus dem zitierten Artikel des Bistums TrierZur Ordnung der Liturgie und ihrer „organischen“ Entwicklung gehört es auch, daß einzelne Elemente, die nicht zu ihrem wesentlichen Kern gehören, sondern die ihre Existenz überwiegend „praktischen“ Gründen verdanken, verändert oder ganz aufgegeben werden können, wenn die Praxis sich ändert. Generell sind solche Elemente – soweit man ihrer heute überhaupt noch habhaft werden kann – für das Verständnis der eigentlichen Liturgie von geringerer Bedeutung, auch wenn sie durchaus aufschlußreiches Licht auf einzelne Züge des Gemeindelebens früherer Zeiten werfen können. Am Übergang vom Wort- und Predigtgottesdienst der Vormesse zur eigentlichen Opfermesse verlangt nun ein solches „ausgestorbenes“ Element Aufmerksamkeit, weil es durch die Liturgiereform neu belebt und wieder in den Ritus eingeführt worden ist: Die Fürbitten oder das „allgemeine Gebet“ der Gläubigen.

Daß es ein solches Fürbittgebet an dieser Stelle gegeben hat, ist aus den ältesten Quellen belegt. Gebetstexte sind keine erhalten, aber aus verschiedenen Bemerkungen geht hervor, daß hier für die Kirche insgesamt, für die geistliche und weltliche Obrigkeit, für Wohlfahrt und Frieden der Gemeinde und wohl auch für die Verstorbenen gebetet wurde. Den stärksten Grund für ein solches Gebet gerade an dieser Stelle sehen Jungmann uns andere in der mit diesem Einschnitt erfolgenden Entlassung der Katechumenen und der öffentlichen Büßer. Tatsächlich wurde diese Entlassung vielfach feierlich und ausführlich mit Segnungen und Anrufungen verbunden – man kann sich das gut als den Abschluß des öffentlichen ersten Teils der Messfeier vorstellen. Am längsten erhalten haben sich solche feierlichen Segnungen und Anrufungen im Rahmen der österlichen Liturgien, in denen Katechumenen, also erwachsene Taufbewerber, auch dann noch eine sichtbare Rolle spielten, als die Kirche generell schon längst zur Kindertaufe übergegangen war. Von daher ist es einleuchtend, in den großen Fürbitten der Karfreitagsliturgie – in denen übrigens besondere Fürbitten auch ausdrücklich den Katechumenen und den Sündern/Büßern gewidmet sind – nach Baumstarks Gesetz von der „Erhaltung des Alten in liturgisch hochwertiger Zeit“ einen erhalten gebliebenen Rest der alten „allgemeinen Fürbitten“ zu sehen.

Gleichzeitig wird es von daher verständlich, daß diese „Unterbrechung“ des Gottesdiensts ihre Plausibilität verlor, als es in den Gottesdiensten keine Katechumenen oder öffentlichen Büßer mehr gab, die man hätte feierlich entlassen müssen. Spätestens seit der Festigung der Form des Canon Romanus, der im Te igitur und dem Memento Domine einen eigenen Satz von Fürbitten für die Kirche, den Klerus und die Gläubigen sowie in älteren Varianten auch für den weltlichen Herrscher enthält, konnten die Fürbitten des „allgemeinen Gebets“ als entbehrlich erscheinen. Sie wurden nie amtlich „abgeschafft“, sondern kamen einfach außer Gebrauch. Sie sind auf wirklich „organische“ Weise abgestorben – an dem einen Ort schneller und vollständig, an anderen langsamer und in Etappen. In den alten Kulturräumen von Aquitanien und Hochburgund, den Zentren der gallikanischen Liturgieentwicklung, blieben ihnen verwandte Formen am längsten erhalten; in einigen französischsprachigen Gebieten bis ins 19. Jahrhundert. Dort allerdings dann als eine Art Anhängsel zur Predigt und damit außerhalb der eigentlichen Liturgie und des Missales.

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Noch einmal: Mundkommunion

Bild: ISPN, eigene AufnahmeIn fast allen Diözesen Deutschlands und in aller Welt haben die Ortsbischöfe die Spendung der hl. Kommunion in den Mund „verboten“ und damit Priester und Gläubige, die sich der überlieferten Liturgie verpflichtet sehen, in eine äußerst unersprießliche Lage gebracht. Vielfach verzichten Gläubige daher auf den Empfang der Kommunion unter als belastend empfundenen äußeren Umständen, anderswo haben auch Priester von sich aus die Spendung der Kommunion während der hl. Messe eingestellt und verweisen die Gläubigen auf mehr oder weniger private Alternativen, wie sie durch das Kirchenrecht durchaus ermöglicht werden.

Die Foederatio Una Voce Internationalis hat in einem Memorandum überzeugend dargelegt, daß das pauschale Verbot der Mundkommunion durch die Bischöfe vom Kirchenrecht nicht abgedeckt wird, sondern eindeutig rechtswidrig und damit unwirksam ist. Das ist freilich angesichts der realen und von keinem „Synodalen Weg“ in Frage gestellten innerkirchlichen Machtverhältnisse eine eher theoretische Feststellung. Viele Bischöfe sind durch Verweise auf das geltende Recht der Kirche längst nicht mehr zu beeindrucken – sie wissen es besser und machen, was sie wollen.

Im konkreten Fall dürfte ihre erste Motivation darin bestehen, Ergebenheit gegenüber der staatlichen Obrigkeit zu demonstrieren und sich auf gar keinem Fall dem Risiko auszusetzen, von der „sprungbereiten Feindseligkeit“ (Benedikt XVI.) der Medien oder gar vor Gericht als Verbreiter von Infektionen angeschuldigt zu werden. In manchen Fällen mag auch die ebenfalls stets sprungbereite Neigung eine Rolle gespielt haben, die Anhänger der Tradition in Verlegenheit zu bringen – entschlossener Reformgeist scheut vor keiner Instrumentalisierung auch der heiligsten Dinge zurück.

So wie die rechtliche ist auch die medizinisch/naturwissenschaftliche Begründung für das Verbot der Mundkommunion in keiner Weise haltbar oder gar abgesichert.

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