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Gibt Petrus den Schlüssel ab?

Bild: Vatican.newsKath.net bringt heute ein sehr aufschlußreiches Interview mit dem Kirchenrechtler Gero Weishaupt über die in der Deutschkirche für den 10. Mai angekündigten schismatischen Akte der „Segnung“ gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Wohlgemerkt: Es geht um die Partnerschaften als solche. Während Personen ungeachtet ihrer sexuellen Präferenzen stets von der Kirche gesegnet werden können, auch als (reuige) Sünder, ist das bei „Partnerschaften“, die die Sünde nicht bereuen, sondern leugnen, auf keinen Fall und unter keinen Umständen möglich. Das hat die Glaubenskongregation in ihrer heftig angefeindeten Erklärung vom März deutlich gemacht – und gegen diese authentische Darlegung der Glaubenslehre richtet sich der Protest der Kreise in der Kirche, die sich von dieser Lehre lösen wollen.

Amtsträger der Kirche – in erster Linie also Priester und Diakone; „Seelsorgende“ sind keine kirchenrechtliche Kategorie – die solche „Segnungen“ durchführen oder besser gesagt simulieren, begehen einen schismatischen – da gegen die Ordnung gerichteten – und häretischen – da gegen die Lehre gerichteten – Akt und sind von daher durch die Tat quasi automatisch exkommuniziert. Das gleiche gilt für kirchliche Vorgesetzte – das betrifft in erster Linie die Bischöfe – die solche Akte begünstigen oder dulden oder darauf verzichten, die Täter angemessen zu sanktionieren.

Aber, und jetzt wird es knifflig, diese Exkommunikation betrifft zunächst „nur“ das Verhältnis des Exkommunizierten zur Kirche und natürlich auch zu Gott, dessen direkten und indirekten Geboten er widerspricht. Um auch nach außen hin Wirkung zu entfalten, müßte die eingetrete Exkommunikation auch durch ein Strafurteil (etwa eines diözesanen Gerichtes) öffentlich festgestellt oder durch päpstliches Dekret verkündet werden. Dem könnten dann Strafmaßnahmen von der Abmahnung bis zur Amtsenthebung folgen. Solange das nicht geschieht, ändert sich an der äußeren Rechtsstellung der Beteiligten nichts. Die Gläubigen können also nicht ohne weiteres von sich aus von einer erfolgten Exkommunikation ausgehen oder diese sogar von sich aus „aussprechen“. Sie bleiben darauf verwiesen, sich mit Beschwerden über die Rechtsverstöße bei Priestern an den Ortsbischof und bei Bischöfen an die zuständigen römischen Stellen zu wenden – die dann ihrerseits zur Vermeidung der Tatstrafe der Exkommunikation dazu aufgefordert sind die rechtlich gebotenen Maßnahmen einzuleiten.

Wie unschwer zu erkennen ist, ist die Funktion dieses wohlgeordneten Systems davon abhängig, daß seine Ordnung von einer Mehrheit der Verantwortlichen in diesem System und vor allem von den Amtsträgern an der Spitze anerkannt und verteidigt wird.

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Wem gehört das Lehramt?

Bild: Universität TübingenDie scharfe Zurechtweisung, die Bischof Oster gegen Johanna Rahner wegen ihres Vorwurfs ausgesprochen hat, die Kirche verhalte sich in ihrer Verweigerung von Weiheämtern für Frauen „rassistisch“, hat nun ihrerseits wieder eine Replik der Tübinger Hochschullehrerin ausgelöst. Zunächst versucht Rahner gerade wie Politiker, die sich vergaloppiert haben, sich mit der Behauptung herauszureden, sie habe es nicht so gesagt und jedenfalls nicht so gemeint – geschenkt. Und dann geht sie zum Gegenangriff über: Da der Bischof sie wahrheitswidrig beschuldigt habe, sei eine öffentliche Entschuldigung fällig; als passenden Ort dafür schlägt die Aktivistin den Bischofsstuhl in Osters Kathedralkirche vor. Canossa verkehrt, wenn wir die Zeichensprache richtig deuten: Am Symbol seiner bischöflichen Lehrautoritätt soll der böse weiße Mann aus der Gruppe der Apostel-Nachfolger Abbitte tun vor der mit staatliche Approbation beglaubtigten Vertreterin der Wissenschaftsfreiheit.

Besser kann man den Vorwurf der „Überheblichkeit und Präpotenz“, den Kardinal Müller gegen die Mehrheit der deutschen Theologenzunft erhoben hat, kaum illustrieren. Und dabei hat der Kardinal sich noch nicht einmal dazu geäußert, daß die Ansprüche Rahners und anderer Spitzenvertreter der „deutschen Theologie“ nicht nur im Bezugssystem der Kirche reichlich deplaziert sind: Auch in der weltweiten scientific community der Theologie spielt die deutsche Abteilung wegen ihrer durchgängigen Ideologisierung und ihrer Neigung zum Tunnelblick praktisch keine Rolle mehr. Die Bücher ihrer angeblich so hervorragenden heutigen Repräsentanten bleiben unübersetzt und weitgehend auch ungelesen und unzitiert. Der nicht zuletzt unter Berufung auf die Glanzleistungen deutscher Hochschultheologie untermauerte Anspruch, mit dem deutschen Synodalen Irrweg Maßstab und Wegweise für die Weltkirche zu sein, ist eine durch nichts gestützte Anmaßung.

Die Zurechtweisung Rahners durch Bischof Oster berührt aber noch weitere neuralgische Punkte. Seit Jahrzehnten ringt die deutsche Universitätstheologie mit dem römischen Lehramt um die Lufthoheit über der Glaubenslehre. Und da das authentische Lehramt unter dem allgtemeinen Säkularisierungsdruck oft sehr hasenpfötig aufgetreten ist, konnten die Usurpartoren aus den Hochschulen sich zumindest erfolgreich einreden, da einige Geländegewinne erzielt zu haben. Dem hat nun Bischof Oster aus Anlaß der Rahnerischen Rassismus-Eskapade auch über diesen Gegenstand hinaus energisch widersprochen. Er hat sogar an das schlimme A-Wort erinnert: Wer sich aufgrund inhaltlicher Überzeugungen von der festgestellten Lehre der Kirche entfernt, steht zumindest in der Gefahr, ins „Anathema“ zu geraten. Damit wendet er sich gegen eine Lebenslüge der Zunft – kein Wunder, daß der Aufschrei groß ist.

Es steht aber noch mehr auf dem Spiel.

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Das Schisma ist schon da!

Im heute erschienenen zweiten Teil seiner Anklageschrift gegen die Urheber des neuen deutschen Schismas arbeitet Kardinal Brandmüller zunächst den wesentlichen Unterschied der heutigen Entwicklung zu den großen Schismen des Mittelalters hinaus: Während es damals in erster Linie um Macht, Reichtum und Territorien ging, stehen heute tiefgreifende Unterschiede in Glauben und Lehre im Vordergrund. Es geht nicht „nur“ am Zurückweisung der Autorität des Petrusamtes, es geht um Abkehr von der Lehre, es geht um tiefgreifende Häresien. Letztlich geht es um den Tatbestand der Apostasie: die öffentliche und durch aktives Handeln untermauerte Leugnung von Grundwahrheiten des von den Aposteln überlieferten Glaubens. Apostasie zieht nach geltendem Kirchenrecht automatisch die Folge der Exkommunikation nach sich, und hier trifft der Kardinal eine Feststellung, die denen, die gemeint sind, schrill in den Ohren klingen dürfte:

Mancherorts ist das Band bereits gerissen. In solchen Fällen ist für nicht wenige – darunter selbst Bischöfe, vor allem „katholische“ Funktionäre, bereits der Tatbestand von Häresie und Schisma erfüllt – und die Exkommunikation eingetreten.

Das heißt: Die Kirche in Deutschland wird gegenwärtig zumindest teilweise von Bischöfen geleitet, die exkommuniziert sind. Die Folgerung, die Kardinal Brandmüller aus diesem Sachverhalt zieht, ist dramatisch:

Damit befindet sich der deutschsprachige Katholizismus in akuter lebensbedrohlicher Krise. Ein Katholik, der zu den noch maximal zehn Prozent der Sonntags-Messbesucher zählt, wird nun zusehen müssen, wo die Liturgie ehrfürchtig, den kirchlichen Normen entsprechend gefeiert wird, die Predigt den authentischen Glauben der Kirche vermittelt und die Sakramente nach der Ordnung der Kirche gespendet werden.

Ähnliches gilt für die Priester und auch die Bischöfe selbst: Sie sehen sich aufgerufen, sich klar und erkennbar für eines der beiden Lager zu entscheiden – auch wenn das in der Praxis zu schwersten Konflikten führen wird. Einer dieser Konflikte wird das rechtliche Feld der Konkordate betreffen, eines Vertragswerks, das zwischen dem deutschen Staat und dem Vatikan geschlossen wurde und in dem die von den Häretikern beherrschte Bischofskonferenz nicht vorkommt. Dazu Brandmüller:

Was also geschieht dann mit dem Konkordat? Und was geschieht dann mit der in den Konkordaten verankerten Kirchensteuer? Ein Band, das sich groteskerweise bisher als haltbarer erwiesen hat als jenes des katholischen Glaubens…

Wie unter solchen horrenden Umständen zu verfahren wäre, ist kaum vorstellbar. Eine in diesem Fall unumgängliche Entflechtung von Institutionen und Vermögen wäre eine überaus dornenvolle Aufgabe, die sich – was der Himmel fügen möge – niemals stellen wird.

Die Bätzing und Bode, Kohlgraf und Genn samt dem neuen Träger des  Bundesverdienstkreuzes „mit Stern“ Marx, die hier von Brandmüller – wenn auch noch ohne Namensnennung – als Apostaten angesprochen werden, die sich bereits die Exkommunikation zugezogen haben, werden versuchen, die Feststellungen des Kardinals als bedeutungslose Worte eines alten weißen Mannes abzutun, der mit der neuen Zeit nicht mitkommt. Gestützt auf ihre Machtapparate können sie sogar versuchen, sie zu überhören und zu verschweigen. Aber dieser Vorwurf ist jetzt offen ausgesprochen: Ein Teil, ein dominierender Teil, der deutschen Bischöfe, ist der Apostasie verfallen und befindet sich im Schisma. Wir sind nicht die einzigen, die es gehört haben.

Genug ist genug!

Der grandiose Einfall der Hochschullehrenden Johanna Rahner, die beständige kirchliche Lehre zur Unmöglichkeit eines Frauenpriestertums mit Hilfe des Rassismusvorwurfs auszuhebeln, hat seitens des Passauer Bischofs Oster eine Replik  provoziert, wie man sie von einem deutschen Diözesanbischof kaum noch zu erwarten wagte. In klaren Worten weist er die Tübinger Aktivistin darauf hin, daß es Sache des Lehramtes und nicht des universitären Lehrbetriebes ist, Inhalte und Form der kirchlichen Lehre zu bestimmen. Nachdrücklich erinnert er an die Tatsache, daß es auf dem Feld der Meinungen sehr wohl eine Grenze zwischen katholisch und nicht katholisch gibt – und daß die aus den Bunkern ihrer Universitäten heraus operierenden Kirchenpolitker diese Grenze seit vielen Jahren gewohnheitsmäßig überschreiten oder zu verschieben versuchen. Damit stellen sie sich außerhalb. Und zu allem Überfluss kündigt Oster auch noch eine Debatte darüber an, ob es denn in Ordnung ist, daß diese gegen die Kirche gerichteten Alktivitäten als „katholische“ Theologie betrieben und von kirchensteuerlich finanzierten Medien propagiert werden. Wir sind gespannt, wie die Dinge sich weiter entwickeln.

Gleichzeitig wird auch der Widerspruch aus Rom gegen den Spaltungskurs der rheinischen Fronde lauter. Es sind ja nicht nur mehrere mahnende Briefe des Papstes oder Erklärungen der Glaubenskongregation, die anscheinend bei Bätzing und Co auf taube Ohren gefallen sind – vielleicht waren sie immer noch nicht deutlich genug abgefasst. Daneben mehren sich die warnenden Erklärungen von Kardinälen wie Müller, Burke, Brandmüller und neuerdings auch Zen. Nach seinem Interview mit dem italienischen Messagero (hier deutsch) hat der Kirchenhistoriker Brandmüller jetzt mit einer systematischen Darstellung des Unternehmens „Zweites deutsches Schisma“ bei kath.net nachgelegt. Sie ist auf mehrere Folgen angelegt und verspricht reichhaltiges Material zur Einordnung der aktuellen Vorgänge in das traditionelle deutsche Denkschema des „Los von Rom“.

Die Analyse erweist sich als schonungslos, wenn Brandmüller schreibt:

Von den Oberhirten der 27 deutschen Bistümer könnten etwa je ein Viertel als „konservativ“ – und das heißt katholisch – , das andere als irrgläubig, nicht mehr katholisch, bezeichnet werden. Der Rest hält sich bedeckt, ist unsicher oder einfach feige.“ (...) Und etwas später: 

Ein nüchterner Blick auf die kirchliche Landschaft unserer Tage zeigt in der Tat, dass das „vinculum symbolicum, liturgicum, hierarchicum“ – jenes Band des gemeinsamen Glaubens, der Sakramente und des Hirtenamtes – landauf, landab in verschiedenster Weise aufgelöst, zerrissen wird. Beinah ist es so, das selbst grobe Missachtung des kirchlichen Rechts, ja sogar der Glaubens- und Sittenlehre nicht nur nicht geahndet, sondern selbst von Bischöfen begangen wird.“

Den Betreibern des „Los von Rom“ ist zuzutrauen, daß sie solche Vorwürfe in gewohnter Arroganz an sich abprallen lassen. Sie setzen – möglicherweise zu Recht – darauf, daß der gegenwärtige Inhaber des Papstamtes ihr Treiben letztlich hinnehmen wird – sei es, weil ihm einige ihrer Ziele durchaus sympathisch sind, sei es, weil sie ihn mit Entzug der finanziellen Unterstützung für den in einer finanziellen Dauerkrise steckenden Vatikan erpressen. Doch Brandmüller macht auch darauf aufmerksam, daß das Ringen um die Zukunft der Kirche in Deutschland nicht nur zwischen einem geschwächten Vatikan und einem vor finanzieller Kraft und geistigem Hochmut kaum stehen könnenden deutschen Beamtenkirche ausgetragen wird. Nach Hinweis auf mehrere Symptome für die Breite und Tiefe des vom Episkopat ausgehenden moralischen Verfalls erwähnt er auch entgegengerichtete Tendenzen:

Von einem Bistum z. B. wird von kundiger Seite etwa die Hälfte der Priester als glaubenstreu und eifrig bezeichnet. Zudem entfalteten in letzter Zeit Wallfahrtsorte oder andere religiöse Zentren zunehmende Anziehungskraft. So bilden sich eher unabhängige und vom „offiziellen Apparat“ nicht gern gesehene Inseln im „katholischen“ Mainstream, wo gesundes kirchliches Leben Stützpunkte findet.

Bemerkenswert ist der Zustrom zu den heiligen Messen der Petrus-Bruderschaft, aber auch zu der von Erzbischof Lefebvre gegründeten, in einem immer noch ungeklärten Verhältnis zum Heiligen Stuhl stehenden Bruderschaft S. Pius X.

Nicht wenige Gläubige, die sich von den liturgischen Eskapaden ihrer Pfarreien enttäuscht fühlen, finden hier ihre Zuflucht.“

Das Zentralkomitee ist so zentral nicht, wie es sich wähnt - und eine auf den Kernbestand ihrer Hauptamtlichen und Reformaktivisten reduzierte Deutschkirche könnte ein ziemlich klägliches Bild abgeben. Trotz Bundesverdienstkreuzen am (Fließ-)Bande für ihre Repräsentanten.

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Weitere Interessante Links vom Tage:

Tricksen und Täuschen

Bild: Aus dem zitierten Artikel zu Rutishauser auf kath.ch.Neben den üblichen Forderungen nach Frauenpriestertum und Mahlgemeinschaft sofort und den allzu durchsichtig motivierten Anwürfen gegen Kardinal Woelki brachte katholisch.de die vergangene Woche auch wieder mal ein Stück zur Liturgie. Anläßlich des „Tag des Judentums“ reportierte der Beitrag aus einem Vortrag des Alttestamentlers Rutishauser die Forderung, die „jüdischen Elemente in der Liturgie“ mehr zu würdigen. Dazu will Rutishauser die bisher nach der Regel leise gesprochenen „jüdischen Gebete“ zum Beginn der nach der neuen Ordnung so genannten Gabenbereitung laut sprechen lassen und nicht mehr von Gesang oder Orgelbegleitung übertönen lassen, wie das bisher nicht nur üblich, sondern auch als Regelfall so vorgesehen ist. Zur Erinnerung für die, die lange nicht mehr an einer Messe nach dem ritus modernus teilgenommen haben:

Gepriesen bist Du, Herr, unser Gott, Schöpfer der Welt. Du schenkst uns das Brot, die Frucht der Erde und der menschlichen Arbeit. Wir bringen dieses Brot vor dein Angesicht, damit es uns das Brot des Lebens werde.

Analog formuliert dann auch zum Wein.

Unser Einwand gegen diese Gebete und erst recht gegen ihre besondere Vorhebung ist nicht, daß sie jüdisch wären. Das sind sie nämlich gar nicht. Es gibt kein benennbares jüdisches Vorbild, die Gebete sind eine Erfindungen der Reformkommission von 1968, die sich in der Einleitungsformel und im Stil allerdings an an jüdischen Tischsegen orientiert, wie sie aus der Zeit lange nach dem Leben des Erlösers überliefert sind. Etwa so:

Gelobt seist du, Ewiger, unser Gott, König der Welt, der du das Brot aus der Erde hervorbringst. Gelobt seist du, Ewiger, unser Gott, König der Welt, der du die Frucht des Weinstocks erschaffen.

Schon mit der in modernistischem Selbstbewußtsein hinzugefügten „Frucht der menschlichen Arbeit“ endet jede Ähnlichkeit. Der eigentliche Grund für die Aufnahme dieser Gebete in die Liturgie enthüllt sich in der deutschen „Übersetzung“ „wir bringen ... vor Dein Angesicht“ für das lateinisch an dieser Stelle noch aufbewahrte „offerimus“: Es ging und geht nicht zuletzt darum, den Gedanken an die „Opferung“ zurückzudrängen.

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