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Kirchenrecht und Glaubenskrise

Bild: Google BooksGerade so, als ob sie das Ende des Pontifikats herannahen spürten, überschütten Papst Franziskus und seine Einflüsterer das staunende Kirchenvolk derzeit mit einer Fülle von Verordnungen und Rechtsänderungen. Sie sollen, obschon erkennbar mit heißer Nadel gestrickt, die von diesem Pontifikat mehr versprochenen als auch erreichten Neuerungen „unumkehrbar“ machen. Als ob nicht alles, was Franziskus „aus eigenem Antrieb“ und per Federstrich verfügt, nicht von einem seiner Nachfolger mit einem weiteren Federstrich rückgängig gemacht werden könnte, so wie er viele Anordnungen seiner Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. rückgängig oder wirkungslos gemacht hat. Besser zu sagen: machen wollte – denn längst fühlen sich weder die Masse der Gläubigen noch seine Mitapostel im Bischofsamt an das gebunden, was der Mann auf dem römischen Bischofsstuhl anordnet, wenn es ihnen nicht in den Kram passt.

Das hat nicht mit Franziskus angefangen. Schon Paul VI. mußte im Revolutionsjahr 1968 mit seiner unpopulären „Pillenenzyklika“ Humanae Vitae die Erfahrung machen, daß ihm nicht nur viele Nicht-mehr-so-ganz-Gläubige den Gehorsam versagten, sondern ganze Bischofskonferenzen – wie etwa die deutsche mit der Königsteiner Erklärung aus dem gleichen Jahr. Die Gelegenheiten, zu denen Johannes Paul II vor verschlossenen Bischofs-Ohren predigte, sind kaum zu zählen – genannt sei nur der Boykott einer Mehrheit von Bischöfen des uns besonders am Herzen liegenden Motu Proprio Ecclesia Dei von 1988, die geflissentliche Nichtbeachtung der Instruktion gegen liturgische Verstöße Redemptionis Sacramentum von 2004 und die offene Ablehnung des unter Beanspruchung der höchsten lehramtlichen Autorität erlassenen Dokumentes Ordinatio Sacerdotalis (1994) mit der Bekräftigung, die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu erteilen.

Bei Benedikt XVI., der noch mehr als sein Vorgänger die Kirche weniger mit Gesetzen als mit seiner Lehre lenken wollte, verschob sich auch der Widerspruch entsprechend: die modernistischen Bischöfe und Professoren insbesondere in Europa wetteiferten miteinander darum, die Theologie des Papstes als veraltet abzuwerten und daher als bedeutungslos für die moderne Welt darzustellen. Und wo er ein Gesetz erließ, das den Herrschaften nicht passte – Beispiel Summorum Pontificum – ignorierten die Gegner das ebenso, wie sie das schon unter seinem Vorgänger eingeübt hatten. Zwei wesentliche Säulen des Papstametes - die der Gesetzgebung und die des Lehramtes – waren so schon vor dem Amtsantritt von Franziskus weitgehend weggebrochen. Weniger, weil die Päpste – sieht man einmal vom unglücklichen Komplex Liturgiereform ab – schlechte Gesetze erlassen und zweifelhafte Lehren verkündet hätten, sondern weil sie in vielen Fällen darauf verzichteten, geltendes Recht auch durchzusetzen.

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Das falsche Super-Dogma muß fallen!

Wikimedia, Henning Schlottmann, CC BY-SA 4.0Martin Mosebach hat gestern in der NZZ einen überaus lesenswerten Artikel veröffentlicht, der geeignet ist, den Abwehrkampf gegen Traditionis Custodes sowie die Reformation 2.0 des synodalen Weges aus den Engführungen zu befreien, in die sie gelegentlich zu geraten drohen. Gegen die Anmaßung aus Rom, den seit anderthalb Jahrtausenden gültigen Ritus der Kirche des Westens „abschaffen“ zu wollen, helfen keine feingesponnenen rechtlichen Erwägungen, wenn Papst und Kurie das Recht so sehr verachten, daß sie sich noch nicht einmal die Mühe geben, es zu kennen. Und gegen den unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen den Mißbrauch“ vorgetragenen Angriff der vom kirchlichen Apparat lebenden Funktionärskaste, eine ihren Interessen als Arbeitnehmer und Politiker besser entsprechende Pseudokirche zu schaffen, hilft keine mahnende Erinnerung an die Dogmen des Glaubens.

Das einzige, was weiterhelfen kann, ist die Einsicht in die Tiefe der Krise, die in beidem zum Ausdruck kommt, und die schonungslose Analyse der Gründe und Ursachen. Mosebach hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet, indem er sich über ein Tabu hinwegsetzt, das allzuvielen der für die Bewahrung von Kirche und Glauben eintretenden Katholiken bisher Zunge und Schreibhand lähmt: Die Übersteigerung des Konzils aus dem vergangenen Jahrhundert und seiner Texte, Geister und Gespenster zu einem Superdogma, vor dem alles, was in der Vergangenheit war, sein Recht verliert, und in der Gegenwart jeder Widerspruch verstummen muß.

Was für die Propheten des Konzilsgeistes besonders schmerzlich ist: Ausgerechnet das von ihnen so einträglich bewirtschaftete Phänomen des Mißbrauchs führt Mosebach nicht ausschließlich, aber doch in wesentlichem Umfang auf die irrlichternden Deklarationen des Konzils und deren Aufnahme und Umsetzung in weiten Bereichen der westlich geprägten Kirche zurück. Er schreibt:

Das Zweite Vatikanische Konzil, das vor sechzig Jahren beendet wurde, hat zwar die äussere Form der Hierarchie, die Leitung der Kirche durch den Papst und die Bischöfe, ebenso wie den überlieferten Glauben der Kirche bestätigt, es hat zugleich aber eine Entwicklung ins Rollen gebracht, die tatsächlich «keinen Stein auf dem andern liess» – das Gesicht der Kirche hat sich in diesen sechzig Jahren bis zur Unkenntlichkeit verändert. Und diese Veränderungen sind nicht abgeschlossen – es ist in Wahrheit so, dass dieser Prozess längst unbeherrschbar geworden ist, da die Gehorsamsstrukturen der nachkonziliären Kirche weitgehend zusammengebrochen sind.

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Die Bischofskrise

Bild: Online Katalog von C.Ludwig München, Abteilung Altargeräte>BischofsausstattungNicht Ursache, aber doch Ausdruck und verstärkendes Moment der Glaubens- und Kirchenkrise im 21. Jahrhundert ist die Krise der Bischöfe, die weltweit eine Mehrheit der Oberhirten erfaßt zu haben scheint. Zumindest diejenigen, von denen öffentlich zu hören und zu lesen ist. Es mag nach wie vor auch viele geben, die ihr Amt als Nachfolger der Apostel ohne Verbeugungen vor dem Zeitgeist oder gar aus eigenem Antrieb herrührende apostatische Regungen wahrnehmen – doch von denen hört man eher selten. Wie jetzt gerade wieder von Bischof Strickland von Tyler in Texas, der dem Treiben der Glaubensverderber in Gesellschaft und Kirche nicht nur still leidend zusieht, sondern die Mittel der Mediengesellschaft offensiv nutzt, um zu sagen, was gesagt werden muß. Wo bleibt denn – um nach Deutschland zu wechseln – der Aufschrei und erforderlichenfalls auch der Bannspruch der kläglichen knapp 20% der Bischöfe, die sich beim synodalen Irrweg von den Propagandisten einer neuen Kirche überstimmen ließen?

Für die Verkommenheit vieler Figuren, die sich in Mitteleuropa mit dem Titel eines Bischofs schmücken, gibt es zahlreiche Ursachen – ein wacher Sinn fürs Opportune bei Leuten, die sich eine Karriere in der Wirtschaft nicht zutrauen, gehören ebenso dazu gehören wie eine geistige Mittelmäßigkeit, die sich mit dem, was seit 60 Jahren als „Theologie“ gilt, bereitwillig arrangiert. Dazu kommen dann Hochschullehrende, die selbst nie über den Tellerrand der Mittelmäßigkeit hinausgeblickt haben, und später in Amt und Würden eine beißwütige Medienmeute, die jeden Versuch zur Verkündigung der Lehre Christi unter Wutgeheul und Hohngelächter zu ersticken sucht. Also eigentlich nichts, was einen „Nachfolger der Apostel“ erschrecken und von der Wahrnehmung seiner Pflichten abhalten sollte, wenn er nur selbst an diese Lehre glauben wollte.

Dazu kommt ein weiterer Faktor, der merkwürdigerweise im allgemeinen Bewußtsein auch bei glaubenstreu eingestellten Beobachtern nur eine geringe Rolle spielt. Seit der Verkündung und Durchsetzung des päpstlichen Jurisdiktionsprimates nach dem 1. Vatikanum liegt die Ernennung von Bischöfen – von sehr wenigen regionalen Sonderregelungen abgesehen – voll und ganz in den Händen des Papstes bzw. der von ihm als Zuarbeiter eingesetzten Behörde, also der Bischofskongregation. Kein Mann erhält den Bischofshut, ohne daß die Kurialen dieser Kongregation Gutachten eingeholt, seine Akten studiert und seinen bisherigen Lebenswandel in Augenschein genommen hätten. Bei derzeit fast 6000 Bischöfen mit einem jährlichen „Ersatzbedarf“ von vielleicht 10% ist das keine leichte Aufgabe. Und kein Papst kann wirklich wissen, wen er da ernennt, wenn täglich zwei entsprechende „Vorgänge“ auf seinem Schreibtisch landen.

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Ein Bischof wird auf Linie gebracht

Bild: Aus dem genannten Artikel auf LifeSite NewsBischof Paprock von Springfield gehört, um das mal ganz einfach und in schwarz-weiß-Begriffen auszudrücken, zu den „Guten“. In den auch in der amerikanischen Bischofskonferenz strittigen Fragen wie Kommunionspendung an prominente Abtreibungsbefürworter stand er stets auf der richtigen Seite. Gegenüber den Anhängern der Tradition in Lehre und Liturgie, in seiner Diözese präsent durch die Petrusbruderschaft und die Canons Regular an jeweils zwei Messorten, vertrat er stets die von Papst Benedikt in Summorum Pontificum vertretene Linie von Toleranz und Förderung im Sinne einer gegenseitigen Bereicherung.

Nach dem Erlaß von Traditionis Custodes hat er, gestützt auf entsprechende Vorschriften des Kanonischen Rechtes, großzügig Dispensen erteilt, um eine möglichst uneingeschränkte Fortführung der Seelsorge im Sinne der Tradition zu ermöglichen. Um die den Regularkanonikern zugewiesene Kirche Sacred Heart - eine von zwei Pfarrkirchen einer durch Zusammenschlüsse entstandenen Gemeinde – für die Zelebration im überlieferten Ritus zu erhalten, hat er ihr sogar den Titel einer Pfarrkirche ausdrücklich entzogen: Damit war der Weg für die Kanoniker wieder frei. Alles in allem ein gutes Beispiel dafür, wie traditionsfreundlich eingestellte Bischöfe versuchen, ohne offene Rebellion den neuesten Angriff auf die Überlieferung zu unterlaufen.

Doch wie auf LifesiteNews berichtet wird, geht es damit jetzt in Springfield zu Ende: Der Apparat läßt die Muskeln spielen und zeigt, daß die Eigenverantwortlichkeit der Bischöfe in ihrer Diözese nur soviel gilt, wie sie bereit sind, in der Befolgung römischer Anordnungen eben diese Eigenverantwortlichkeit aufzugeben. Die Canons Regular von John Cantius mit Sitz in Chicago unterstehen kirchenrechtlich dem Regiment von Kardinal Cupich – und der hat Bischof Paprocki dazu gebracht – ob gezwungen, kann man von hier aus schwer beurteilen – die Canoniker auch in Springfield den Regeln von Chicago zu unterwerfen.

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Gute und schlechte Vielfalt

Bild: Website Fr. ZuhlsdorfMit der Diözese Venice in Florida hat in einem weiteren Bistum der Bischof die Zelebration der hl. Messe – im Novus Ordo, wohlgemerkt – in der traditionellen Gebetsrichtung zum liturgischen Osten verboten. Weitere Details und ein „fisking“ des Erlasses auf die darin enthaltenen orthographischen und juristischen Fehler bringt Fr. Zuhlsdorf. Das zeigt, auf welchem Niveau das dort für die Pflege der Liturgie – immerhin auch nach dem 2. Vatikanum „culmen et fons“ des geistlichen Lebens – zuständige Personal operiert, aber in der Sache wird es wenig helfen. Den Hermeneutikern des Bruches ist jede Erinnerung, daß Liturgie einmal anders gefeiert wurde als nach „DEM KONZIL“, von Herzen zuwider, und Bischöfe, die in diesem Sinne in die Rechte von Gläubigen und Priestern eingreifen, müssen Widerspruch aus Rom nicht befürchten. Was nicht erkennbar Geist und Ungeist des Konzils atmet, soll verschwinden. Auf Gemeinden und Gemeinschaften, die ihren Begriff von würdiger Feier der Liturgie – auch nach dem Missale Pauls VI. – an der Tradition gebildet haben, kommen schwere Zeiten zu.

Auch die Berufung auf das sonst im hohen Ton angestimmte Lied von Vielfalt und Diversity wird gegen diese sich abzeichnende Tendenz zur Uniformierung auf niedrigstem Niveau der „Gemeindefeier“ wenig ausrichten. Vielfalt ist nur da erwünscht, wird nur da geduldet, wo sie der Dekonstruktion der überlieferten Lehre und des überkommenen Lebens der Kirche dient.

Von diesem Ansatz her läßt sich auch das merkwürdige Phänomen des unentschiedenen römischen Verhaltens gegenüber den deutschen Entwicklungen besser begreifen. Während man in „Rom“ – wer immer das im Einzelfall auch sein möge – nicht davor zurückschreckt, in die Redaktion von Pfarrblättern und Gemeindebriefen einzugreifen, ringt man sich hinsichtlich der immer deutlicher erkennbaren Richtung des „Synodalen Weges“ ins Jahr 1517 und der Flut von unkatholischen Thesen aus den Seminaren der deutschen Staatstheologie bestenfalls mal eine halbherzige und durchaus zweideutige Ermahnung ab, doch die Weltkirche mit ins Auge zu fassen. Daß den Worten auch mal Taten folgen, kommt praktisch nicht vor – und so ist nicht nur ein Wucherpfennig weiter als Falschgeld im Umlauf.

Anscheinend ist man sich in der Generallinie, daß kein Stein auf dem anderen bleiben soll, weitgehend einig – und wegen kleiner Meinungsverschiedenheiten darüber, wo der Abbruchbagger zuerst zupacken soll und ob die Neugestaltung eher grün-feministisch oder befreiungstheologisch akzentuiert sein soll, will man sich nicht zerstreiten.

Was man angesichts der Seelenverwandschaft solcher Strömungen ja auch verstehen kann.

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