Zurück ins Mittelalter
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- 02. Oktober 2019
Mit sichtlicher Genugtuung verbreitete gestern katholisch.de eine Meldung, nach der – so die Überschrift – „Äbtissinen im Mittelalter sogar Priester ernannt“ haben. Wir zitieren:
Geistliche Frauen hatten nach Angaben der Fribourger Historikerin Annalena Müller im Mittelalter deutlich mehr Macht als heute. "Äbtissinnen haben sogar Priester ernannt – für die Pfarreien, die ihrem Kloster unterstanden", sagte Müller am Montag in einem Interview dem schweizerischen Online-Portal kath.ch. "Wenn man mit Macht Einfluss, Gestaltungs- und Entscheidungsvollmachten meint, dann gab es sehr viele mächtige Klosterfrauen im Mittelalter, vor allem Äbtissinnen." Sie seien als Politikerinnen aufgetreten, hätten die Klöster nach innen und außen geleitet und hätten teilweise ein Stimmrecht im Reichstag gehabt.
Und das stimmt sogar, oder ist zumindest nicht ganz falsch. Denn daß ein Haken bei der Sache war, wird im nächsten Absatz zumindest angedeutet:
Müller betonte weiter, dass nur adlige Frauen solche hohen Positionen erreichen konnten. "Eine Bauerntochter hingegen wurde weder Nonne noch Äbtissin eines mächtigen Klosters." … Abgenommen habe die Macht der geistlichen Frauen erst durch die großen Konzilien der Moderne. "Das Zweite Vatikanische Konzil hat die juristische Leitungsvollmacht an die Weihevollmacht gebunden. Seit den 1960er-Jahren kann also nur noch ein Bischof Priester ernennen, eine Äbtissin könnte das heute nicht mehr", so Müller.
Nehmen wir uns das der Reihe nach vor. Gleich das erste Wort „geistliche Frauen“ ist problematisch, für viele Fälle sogar eine eindeutige Unwahrheit. Ohne das komplizierte System der Frauenklöster im Mittelalter auch nur in den Grundzügen skizzieren zu können, kann man doch sagen, daß einige von ihnen wenig „geistliches“ an sich hatten, sondern allein dem Zweck dienten, „überschüssigen“ Edelfräuleins ein standesgemäßes bis erträgliches Leben auch ohne adligen Ehemann zu sichern. Viel „geistliches“ war daran meistens nicht. Es gab aber auch „echte“ Klöster, die aus frommen Stiftungen mächtiger Adelsfamilien hervorgegangen waren und deren Leitungsposten quasi im Erbbesitz dieser Familien waren. Auch auf sie trifft es teilweise zu, daß sie als Politikerinnen aufgetreten und Stimmrecht im Reichstag gehabt hätten: Sie waren Fürstinnen mit vielen Titeln und Ämtern, unter denen das der Äbtissin von Sowienoch nicht unbedingt der höchste gewesen sein muß.
Katholische Ästhetik in der Popkultur
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- 20. September 2019
Im "Catholic World Report" fanden wir einen Artikel von Rob Coleman mit der Überschrift: „Prächtige katholische Liturgie zieht die Menschen an – und Hollywood weiß das“. Wir haben Auszüge übersetzt:
Netflix hat gerade einen Trailer für seinen Film „Die beiden Päpste“ veröffentlicht, in dem Anthony Hopkins als Benedikt XVI und Jonathan Pryce als Franziskus auftreten. Ich werde mir das ansehen, trotz der zu erwartenden Plaidoyers für eine Modernisierung der Kirche vor dem ironischen Hintrgrund majestätischer Bilder aus der Sixtinischen Kapelle. Aber Hopkins ist ein großartiger Schauspieler, und ich bin gespannt, wie er Benedikt XVI. darstellt.
„Die beiden Päpste“ ist das jüngste Beispiel dafür, wie die Unterhaltungsindustrie routiniert die Pracht der katholischen Tradition einsetzt, um Kinokarten zu verkaufen und Einschaltquoten zu erhöhen. Das spricht Bände über die Macht der traditionellen – und die Defizite der mdernen Ästhetik in der Kirche. (...)
Von Hollywood aus gesehen ist die katholische Kirche immer noch Im Jahr 1566. Nonnen tragen Habit, Altäre sind über und über mit Gold geschmückt, die Luft ist schwer von Weihrauch und gregorianischem Choral. In einem Wort: Der traditionelle Katholizismus bietet ein weitaus attraktiveres Bild als die grob hergerichteten und grau übertünchten modernen katholischen Kirchen – und jeder weiß es.
Auch HBO (US-Kabelanbieter) hat keinerlei Interesse an der modernen Gestaltung unserer Kirchen. In seiner Serie „Der junge Papst“ von 2016 präsentierte Jude Law als „Pius XIII.“ einen unerschütterlichen Traditionalisten, dessen anspielungsreiche Geste aus der Eröffnungssequenz den Hintergrund für Tausende traditionalistische Memes (s. dazu hier) abgab. Mit der Tiara auf dem Haupt, von Flabelli befächert und auf der sedia gestatoria getragen erschien Laws Papst nachgerade wie ein „inside joke“ zwischen dem Medienbetrieb und jungen Tradis, die sich verstohlen flüsternd über den bevorstehenden Niedergang der Vorherrschaft der Alt-68er amüsierten.
„Unite the Clans“?
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- 06. September 2019
Die Brevierreform von Pius X. (1911) scheint sich zum Zentrum einer Kontroverse zu entwickeln, die ganz entgegen dem Aufruf von Michael Matt „Unite the Clans“ die traditionstreuen Gemeinschaften gegeneinander in Stellung bringt. Was bisher geschah:
Zur Auflösung der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei im Januar hatte die Piusbruderschaft eine Erklärung veröffentlicht, die nicht nur bei uns Irritationen ausgelöst hat: Zu deutlich war der Unterton von Genugtuung und Rechthaberei gegenüber den bisher von dieser Kommission betreuten Gemeinschaften, deren größte, die Petrusbruderschaft, seinerzeit aus der Piusbruderschaft hervorgegangen ist, weil sie die gegen ausdrücklichen Willen des Papstes vorgenommenen Bischofsweihen nicht mittragen wollte. Die Erklärung der Bruderschaft sah darin ein „Ausbrechen aus der Tradition“, das nur verderbliche Folgen haben könne.
Peter Kwasniewski hatte darauf mit einem Artikel auf New Liturgical Movement reagiert, in dem er – unter anderem – darauf hinwies, daß einige Symptome der Tendenz zu einem Hintansetzen der Tradition gegenüber aktuellen „pastoralen Erfordernissen“ bereits in besagter Brevierreform (ebenso wie in einigen Maßnahmen oder Texten von Pius XII.) erkennbar werden und man die seitherige Entwicklung daher in einem größeren Gesamtzusammenhang betrachten müsse. Diesen Gesamtzusammenhang stellte auch Bischof Athanasius Schneider ins Zentrum eines Artikels auf Rorate Caeli, und auch er nannte dabei – ohne besonderen Nachdruck – als ein Beispiel die Brevierreform von 1911.
Nachdem Kwasniewskis Artikel in deutscher Übersetzung im ersten Quartalsheft der Una Voce Korrespondenz erschienen ist, bringt das Heft zum zweiten Quartal nun an prominenter Stelle eine fulminante Zurückweisung jedes Versuches, im Zusammenhang mit der Liturgiereform Pauls VI. auch die Reformen der Pius-Päpste zu nennen.
Bevor wir vielleicht zu anderer Gelegenheit versuchen, einen Standpunkt zur Sache selbst zu erarbeiten, hier einige Informationen darüber, was überhaupt Gegenstand und Verfahren der Brevierreform Pius X. gewesen ist.
Das Stundengebet der Kirche, genauer gesagt das Brevier für die Beteiligung der Weltpriester an diesem Stundengebet, leidet seit jeher unter der Schwierigkeit, die Anforderungen des Psalmengebets mit den Ansprüchen eines Tagesablaufs „in der Welt“ zu vereinbaren.
Moses und Aaron
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- 05. September 2019
Der vierte September ist der Gedenktag des hl. Moses, zu dem es im aktuellen Martyrologium Romanum heißt:
Gedächtnis des heiligen Propheten Moses. Gott erwählte ihn dazu, das in Ägypten unterdrückte Volk zu befreien und in das Land der Verheißung zu führen. Auch auf dem Berg Sínai offenbarte er sich ihm und sprach: „Ich bin, der ich bin“, und er gab ihm das Gesetz, damit es das Leben des auserwählten Volkes leite. Jener Diener Gottes starb, erfüllt an Tagen, auf dem Berg Nebo im Land Moab im Angesicht des Landes der Verheißung.
Moses ist der prophetische Gesetzgeber, der dem auserwählten Volk das Gesetz übermittelte, das Gott ihm zuwies und das sein Leben in allen Einzelheiten bestimmen sollte. Moses, der Gott nach dem „zweiten Sündenfall“ Israels mit der Feier des goldenen Kalbes sein Leben für die Entsühnung seines Volkes anbietet (Ex 32,32), ist aber auch der große Typus, die erste Vorgestalt Christi im Alten Testament, wie Joseph Ratzinger in seiner Jesus-Biographie in vielen Facetten deutlich werden läßt. Doch das ist bereits eine spätere Erkenntnis im Licht des Evangeliums. In der historischen Form, die das Judentum zur Zeit Christi hatte und die sich seitdem immer stärker auf diesen Aspekt konzentrierte, erscheint der gesetzgebende Prophet als der eigentliche Religionsstifter – nicht ohne Grund spricht man von „mosaischer Religion“ oder von Menschen „mosaischen Glaubens“.
Neben dieser beherrschenden Figur des Propheten und Gesetzgebers verblaßt im allgemeinen Bewußtsein die Gestalt des Aaron, der doch sein älterer Bruder war und von Gott als erster Hoherpriester für Israel eingesetzt wurde. Im Alten Testament wird diese Zurücksetzung des älteren Bruders damit erklärt, daß dieser maßgeblich an der Herstellung des goldenen Kalbes beteiligt gewesen sei (Ex 32, 1-4) und sich auch später noch gegen Gott (und Moses) aufgelehnt habe (Num 12,1). Wieweit diese Erzählungen historischen Gehalt haben, ist ungewiß. Auf jeden Fall spiegelt sich darin die historische Erfahrung Israels, daß dem Tempelkult in der damaligen Lebenswelt stets die Gefahr innewohnte, in den Götzenglauben der Nachbarvölker abzugleiten. Es bedurfte des starken Gesetzes, dieser Gefahr zu wehren.
Wie stark dieses Gesetz war, mußte Aaron am eigenen Leibe erfahren, als zwei seiner Söhne „dem Herrn ein unrechtmäßiges Opfer darboten, das er ihnen nicht geboten hatte. Da ging vom Herrn ein Feuer aus, das sie verzehrte.“ So steht es im Buch Levitikus (Lev 10) quasi als Einleitung zu einem längeren Kapitel mit detaillierten Vorschriften für den Tempel- und Opferdienst. Es sei allen kreativen Liturgieausschüssen katholischer Gemeinden ans Herz gelegt.
Spannungen und Gegensätze zwischen Aaron und Moses prägen viele Berichte des alten Testaments und zeugen so von dem schwierigen Verhältnis zwischen den Trägern des Tempelkultus und den Wahrern des Gesetzes. Ein Gegensatz, der im Christentum (wenn auch nicht bei allen, die sich Christen nennen), seine Auflösung gefunden hat.
Das Martyrologium Romanum gedenkt des hl. Aaron am 1. Juli:
Gedächtnis des heiligen Aaron aus dem Stamm Levi. Er wurde von seinem Bruder Moses mit heiligem Öl zum Priester des Alten Bundes gesalbt und auf dem Berg Hor beigesetzt.
Alcuin Reid: „Liturgische Integrität“
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- 17. Juli 2019
Catholic World Report hat am 14. Juli einen langen Vortrag von Alcuin Reid auf dem Anfang des Monats durchgeführten Kolloquium der Church Music Association of America veröffentlicht. Darin geht der Prior der Mönchsgemeinde des Monastère Saint-Benoit und Liturgiewissenschaftler Reid der Frage nach, die die gegenwärtig an Anarchie grenzende Situation des Kirchenregiments immer dringender erscheinen läßt: Wie ist zu verhindern, daß der im progressiven Teil der Kirche grassierende Geist (nicht nur) liturgischen Ungehorsams und der Selbstherrlichkeit auch auf die traditionsorientierten Kreise übergreift, die immer öfter auf klare Weisungen von der Zentrale verzichten müssen oder von dort her mit widersprüchlichen oder sogar der Tradition widersprechenden Signalen konfrontiert werden. Inwieweit berechtigt – oder verpflichtet das zum Widerstand, zur Mißachtung aktuell geltender Vorgaben – und wo und ab wann entsteht aus legitimer Verteidigung unaufgebbaren Glaubensgutes ein „protestantischer“ Geist der Auflehnung, der dem Wesen der katholischen Tradition zutiefst fremd ist?
Zunächst gibt Reid einen ausführlichen Überblick über die Maßnahmen der liturgischen Lehre und Gesetzgebung des vergangenen Jahrhunderts, die ernste Zweifel an der Traditionstreue des römischen Regiments in Sachen Liturgie begründen – Beispiele der Schwenk in Sachen Ablehnung/Zulassung von Frauen/Mädchen zum Altardiens in den 90ern und der Einladung von Nichtchristen zur Fußwaschung am Gründonnerstag. Ist ein Papst wirklich unbeschränkt in der Regelung solcher Dinge?
Bei der Suche nach den Prinzipien, von denen sich derartige Traditionsbrüche leiten lassen, endet Reid schließlich bei einer bemerkenswerten Aussage von Papst Pius XII in Mediator Dei (#48) von 1947, wo dieser bekräftigt: „durch das Gesetz des Glaubens soll das Gesetz des Betens bestimmt werden“. Damit erhält der Satz, der ursprünglich eine gegenseitige Abhängigkeit beider Seiten ausdrückt, eine gefährlich einseitige Interpretation, wie sich spätestens bei der Liturgiereform im Gefolge von Sacrosanctum Concilium herausgestellt hat: Die Tendenz zur Anpassung der Liturgie an Schwankungen und Verdünnungen des Glaubensbewußtseins.
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Die römischen Stationskirchen
In der Fastenzeit 2013 haben wir zu jedem Tag die entsprechende Stationskirche kurz vorgestellt. Damit sind zwar alle gegenwärtigen Stationskirchen erfasst, aber nicht alle Tage mit einer Statio, von denen es auch etliche außerhalb der Fastenzeit gibt.
Bei der Vorstellung der Stationskirchen orientierten wir uns im wesentlichen an „Die Stationskirchen des Missale Romanum“ von Johann Peter Kirch, Freiburg 1926. Zu Ergänzungen haben wir Hartmann Grisar „Das Missale im Licht römischer Stadtgeschichte“, Freiburg 1925, und Anton de Waals „Roma Sacra - Die ewige Stadt“ von 1905 in der Überarbeitung Johann Peter Kirchs von 1925 (Regensburg 1933) herangezogen. Daneben haben wir auch auf Informationen aus Internetquellen zurückgegriffen. Die Illustrationen stammen, soweit nicht anders angegeben, von eigenen Aufnahmen.
Wie der gegenwertige Nachfolger de Waals und Kirchs als Direktor des römischen Instituts der Görres-Gesellschaft, Prof. Msgr. Stefan Heid, uns mitteilte ist diese älter Literatur insbesondere in Sachen der Datierungen vielfach überholt. Nach seinen Untersuchungen geht die Institution der Stationes nicht wesentlich vor die Zeit Gregors d. Großen zurück. Was natürlich nicht bedeutet, daß die Stationskirchen bzw. deren Vorgängerbauten nicht wesentlich älter sein können.