„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Ein getreuer Diener der Zerstörung
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- 13. Februar 2023
John Baresel vom Catholic World Report hat das Wirken und Treiben von Arthur Roche unter den Päpsten Benedikt XVI. (den er verabscheute) und Franziskus (dem zu folgen er vorgibt ) unter die Lupe genommen und lesefreundlich aufbereitet. Niederschmetternd - aber mit hoher Aussagekraft. Der Roche erweist sich als ein würdiger Nachfolger Bugninis mit hohem Anspruch auf den Titel „Feind Christi und Zerstörer der Kirche“, der zweifellos von einem künftigen Papst und wahren Nachfolger Petri für derlei Natterngezücht vergeben werden wird. Wir übernehmen die Übersetzung von Baresels Artikel aus dem Beiboot Petri.
Im Schlußabsatz wirft Baresel Fragen auf, die derzeit Viele umtreiben:
„Was kann getan werden – und welcher Ungehorsam ist gerechtfertigt – wenn man Vorgesetzten gegenübersteht, die ungehorsam und gesetzlos handeln ..... um ihrer Agenda zu dienen? Zweitens: Damit ein Gesetz bindend ist, muss es vernünftig und gerecht sein. Aber etwas, das in der Hermeneutik des Bruchs verankert ist und sie erzwingen soll, hat offensichtlich einen ungerechten und irrationalen Zweck. Welcher Gehorsam ist unter solchen Umständen fällig?“
Genau darauf gibt es hier Antworten. Doch nun zu Baresels Artikel selbst:
Liturgische Doppelstandards und die Hermeneutik des Bruches“
2007 blockierte Bischof Arthur Roche die Implementierung von Summorum Pontificum. Benutzt oder mißbraucht er jetzt als Präfekt der Liturgie-Kongregation auch Traditionis Custodes?
Kurz nachdem Papst Benedikt XVI 2007 Summorum Pontificum veröffentlicht hatte, formulierte der damalige Bischof von Leeds eine Interpretation, die ihr Bestes tat, das motu proprio zur Bedeutungslosigkeit zu reduzieren und seine Implementierung zu verhindern. Beispiele:
1. Er bestand darauf, daß Gemeindepfarrer die Tridentinische Messe nur einführen durften, wenn eine "stabile Gruppe" von Gläubigen ihrer eigenen Gemeinde-nicht verschiedene Teile der Diözese- es verlangten.
2. Er stellte fest, daß der Bischof die Autorität besitzt, zu entscheiden, ob ein Priester "qualifiziert" ist, die Tridentinische Messe zu zelebrieren.
3. Er bestand stark darauf, daß die "stabile Gruppe" eher aus Personen bestehen mußte, die die Tridentinische Messe bereits besucht hatten, als aus Leuten, die damit beginnen wollten.
4. Er bestand stark darauf, daß die Priester nicht autorisiert werden würden zwei Messen an einem Wochentag zu feiern- wenn eine der Messe nach dem Tridentinischen Missale zelebriert wurde.
Dieser Bischof gehörte zweifellos zu denen, die der damalige Sekretär der Liturgiekongregation im Sinn hatte, als er "interpretierende Dokumente verdammte, die unausgesprochen darauf abzielen, das Motu proprio des Papstes einzuschränken" und darauf bestand, daß solche Bischöfe zuließen selbst "als Instrumente des Teufels benutzt zu werden".
St. Cyril und der Novus Ordo
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- 13. Februar 2023
Die Liturgie des Novus Ordo gehört zwar nicht mehr zur römischen Ritenfamilie – aber sie ist eine von allen Päpsten der römischen Kirche seit Paul VI. zelebrierte und propagierte Liturgie. Das hat Gewicht. Daher wollen wir ihr bei allen Defekten und Fehlstellen nicht absprechen, daß sie gültig und würdig gefeiert werden und unter bestimmten Umständen auch zur Erbauung der Mitfeiernden beitragen kann. Nämlich dann, wenn der in dieser Liturgie verkörperte Typus einer vermeintlichen „Spiritualität des 20. Jahrhunderts“ mit der Spiritualität der Mitfeiernden korrespondiert – was selten genug vorkommt, ohne dabei den Raum des Katholischen zu verlassen und es daher umso absurder erscheinen läßt, daß die Bergoglianer ausgerechnet diesen randständigen Ritus für allgemeinverbindlich und alleine zulässig erklären wollen.
Ein bemerkenswertes Beispiel für die „Defekte und Fehlstellen“ des Novus Ordo bietet das Ordinarium zum am 9. Februar begangenen Fest des Kirchenlehrers Cyril von Alexandria, dessen Analyse sich ein Artikel auf Rorate Cæli in der vergangenen Woche gewidmet hat. Beim Vergleich der Orationen fällt auf, daß gegenüber sechs Orationen im Ritus authenticus der Ritus modernus nur in einer einzigen Oration (der Kollekte) ausdrücklich Bezug auf den Heiligen nimmt. Drei anderen fehlen ganz, zwei weitere sind aus dem Commune der Bischöfe und Kirchenlehrer entnommen, also ohne persönlichen Bezug zum Tagesheiligen. Das ist schon einmal quantitativ ein schwaches Bild – warum das nicht ohne Bedeutung ist, wird am Schluß unseres Beitrags ausgeführt. Für einen qualitativen Vergleich kann unter den genannten Umständen daher nur die Kollekte in Frage kommen – und dieser Vergleich ist höchst aufschlußreich.
Aufruf zum Gebet in der Fastenzeit
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- 11. Februar 2023
Für die Freiheit des traditionellen römischen Ritus
Una Voce International, Pro Missa Tridentina und andere Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, denen der traditionelle lateinische Ritus wichtig ist, rufen alle Katholiken guten Willens dazu auf, während der Fastenzeit Gebete und Bußübungen zu verrichten, mit dem besonderen Anliegen: für die Freiheit des traditionellen lateinischen Ritus.
Wir wissen nicht, wie zutreffend die Gerüchte bezüglich weiterer Dokumente des Heiligen Stuhls zu diesem Thema sind, aber die Gerüchte selbst deuten auf eine Situation des Zweifels, des Konflikts und der Besorgnis hin, die für die Sendung der Kirche sehr schädlich ist. Wir bitten den allmächtigen Gott auf die Fürsprache der heiligen Gottesmutter Maria und aller Heiligen, allen Katholiken das Recht und die Möglichkeit wiederzugeben, Gott nach den ureigenen ehrwürdigen liturgischen Traditionen der Kirche in vollkommener Einheit mit dem Heiligen Vater und den Bischöfen der ganzen Kirche zu verehren und auch alle Sakramente in dieser Form zu empfangen.
Vorschläge: häufige Mitfeier der heiligen Messe im traditionellen römischen Ritus, Allerheiligenlitanei, Rosenkranz, …..
Laienvereinigung Pro Missa Tridentina: https://www.pro-missa-tridentina.org/
Von Kirchensteuer und Kirchenaustritt
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- 09. Februar 2023
Die Glaubens- und Kirchenkrise erfaßt die ganze Welt – von apostatischen Kardinälen und Bischöfen wie Robert McElroy von San Diego, USA über Georg Bätzing von Limburg bis zu Arthur Roche als Chef der Liturgieverwaltung. Und ein Papst, der schon kurz nach seinem Amtsantritt mit dem Spruch „Wer bin ich, zu urteilen?“ eine der wesentlichsten Aufgaben seines Amtes verraten und seitdem durch widersprüchliche und bewußt mehrdeutige Aussagen alles noch schlimmer gemacht hat, trägt enorm zur Verschärfung der Lage bei. Die Kirche wird von innen heraus zerstört – und dieser Prozess ist insbesondere in Mitteleuropa weit fortgeschritten.
Glaubenstreue Katholiken, die nicht durch materielle Unterstützung dieses Zerstörungswerkes mitschuldig werden wollen, haben in fast allen Ländern der Erde die Möglichkeit, den von ihnen geschuldeten finanziellen Beitrag zur Verbreitung des Evangeliums und zur Spendung der Sakramente dadurch zu erbringen, daß sie ihre Spenden einem Werk, einer Gemeinde oder einem Priester zukommen lassen, dessen Tätigkeit sie nicht in dauernde Gewissensnöte stürzt. In Deutschland – und unseres Wissens nach nur in Deutschland – besteht diese Möglichkeit nicht. Die katholische Kirche ist hierzulande als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ organisiert, die die Mitgliedschaft in der Kirche untrennbar mit der Mitgliedschaft in dieser Rechtsinstitution und der damit einhergehenden Steuerpflicht verknüpft und die – zumindest ihrem Anspruch nach – keine Möglichkeit zulässt, aus dem säkularen Verein zur Geldbeschaffung herauszukommen, ohne gleichzeitig auch die Mitgliedschaft in der von Christus gestifteten Kirche aller Zeiten aufzukündigen.
Diese unsaubere Gemengelage ist auf historisch nachvollziehbare Weise entstanden und kirchenrechtlich wohl immer prekär – dennoch wird sie von den deutschkatholischen Instanzen (und der von der deutschen Kirchensteuer profitierenden Zentrale in Rom) „mit rattenhafter Wut verteidigt“ – so vor 50 Jahren Heinrich Böll über das säkulare Establishment der späten Adenauerzeit. So kommt es, daß ein Katholik mit deutscher Staatsbürgerschaft zwar – z. B. als Hochschullehrer oder Mitglied des Zentralkomittees angeblicher Katholiken zwar jede Glaubenswahrheit und jede Überlieferung in Frage stellen oder offen zurückweisen kann, ohne auch nur die leiseste Mißbilligung. Aber wer genug hat von dieser Apostaten-Propaganda, von den „Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare“ und dem Göttinnen-Gegendere im Religionsunterricht und deshalb aus der das alles finanzierenden säkularen Kirchensteuergemeinschaft austreten will – muß das vor dem weltlichen Amtsgericht erklären und verfällt anschließend kirchlicherseits der Exkommunikation, ganz mittelalterlich. Diese Exkommunikation ist nicht formal – das gibt das Kirchenrecht nicht her – aber sie ist praktisch: Dem Ausgestoßenen wird auf administrativem Wege der Empfang der Sakramente und ein kirchliches Begräbnis verwehrt.
Viele, die den Weg der Synodalen Kirche nicht mehr guten Gewissens mitfinanzieren wollen, haben bereits diese „Strafe“ auf sich genommen, weil sie sicher sind, vor Gott richtig und gerechtfertig zu handeln. Andere zögern und quälen sich Jahr um Jahr mit dem Vollzug dieses Schrittes – glaubenstreuen Katholiken fällt es nicht leicht, entgegen den Geboten der kirchlichen Obrigkeit zu handeln. Allen, die sich in diesem Dilemma zwischen weiterer Förderung des Unrechts oder Aufkündigung des Gehorsams gefangen sehen, bietet der hier anzuzeigende Artikel des Münsteraner Altphilologen Prof. Christian Pietsch wertvolle Hilfen bei der Erforschung ihres Gewissens und der früher oder später unaufschiebbar werdenden Entscheidungsfindung.
Den vollen Text des acht-seitigen Artikels von Prof. Pietsch
bieten wir der besseren Lesbarkeit halber nur als PDF zum Download an.
Rom wendet Zwangsmaßnahmen an
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- 08. Februar 2023
Natürlich nur gegenüber der katholischen Tradition.
Mehrere amerikanische Diözesen haben nach dem Erlaß von Traditionis Custodes unter Berufung auf can 87 §1 des Kirchenrechtes „aus pastoralen Gründen“ die Feier der überlieferten Liturgie in einer Pfarrkirche ihres Bistums gestattet. Mindestens eine davon ist jetzt durch Schreiben (weitere Dokumente hier) des römischen Liturgieverwalters Roche darauf hingewiesen worden, daß diese Rechtsvorschrift „nach dem Willen des Heiligen Vaters“ in Sachen des genannten Erlasses keine Anwendung finden und deshalb hier nicht herangezogen werden könne. Die Bischöfe hätten also unrechtmäßig gehandelt und um diesen Verstoß zu heilen, werden sie aufgefordert, in Rom eine ausdrückliche Genehmigung für die Nutzung einer Pfarrkirche für den überlieferten Ritus zu beantragen und dabei unter anderem anzugeben:
- wieviele Personen an den Messfeiern teilnehmen,
- wieviele Mesen im überlieferten Ritus wöchentlich und an welchen Tagen dort stattfinden,
- welche Schritte unternommen werden, um die Gläubigen, die der vorhergehenden Liturgie anhängen, dahin zu leiten, die Liturgie nach den vom zweiten Vatikanischen Konzil reformierten Büchern zu feiern.
Der Vorgang ist nicht nur deshalb bemerkenswert, weil „der Wille des Heiligen Vaters“ hier über das offenbar nur als Formalie verstandene Recht gestellt wird und es schlicht und einfach nicht möglich ist, die von Pauls VI. Consilium mit heißer Nadel gestrickte Reformliturgie dem II. Vatikanischen Konzil zur Last zu legen. Auch das Problem, daß gerade das II. Vatikanum die Stellung der Bischöfe als Inhaber apostolischer Autorität deutlich hervorgehoben hat – während diese jetzt in der Praxis immer öfter zu römischen Vollzugsbeamten degradiert werden – kann hier nur knapp angesprochen werden.
Die drei Fragen machen ein weiteres Mal deutlich, daß unter Traditionis Custodes jedes römische Entgegenkommen gegenüber den Verteidigern der überlieferten Liturgie (und Lehre, wie man immer betonter hinzufügen muß) nur das Ziel hat, diese Ewiggestrigen zur Reformliturgie zu konvertieren. Dabei denkt Rom in kurzen Zeiträumen – von ein oder höchstens zwei Jahren ist die Rede. Und präzise Angaben zur Zahl der Teilnehmer (werden demnächst auch Namenslisten gefordert?) sollen es den römischen Stellen ermöglichen, den „Fortschritt“ der Konvertierungsarbeiten genau zu verfolgen. Wehe, ihr seid nicht in drei Jahren bei Null!
Ritus Romanus - von den Ursprüngen her erklärt
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- 07. Februar 2023
Der in England lebende und arbeitende Oratorianerpater Uwe Michael Lang hat in den vergangenen Jahren schon zweimal mit seinen Publikationen in die Diskussion über Geschichte und authentische Gestalt der römischen Liturgie eingegriffen: Conversi ad Dominum von 2010 und Die Stimme der betenden Kirche von 2012. Im vergangenen Herbst hat P. Lang jetzt ein Buch über die Geschichte der römischen Messe veröffentlicht, das deren Entwicklung von den frühesten Anfängen – nämlich in den Evangelien selbst – bis zur erstmaligen juristischen Kodifizierung nach dem Konzil von Trient nachzeichnet. „The Roman Mass – From Early Christian Orgins to Tridentine Reform“. Das im englischen Original fast 400 Seiten umfassende Werk sieht sich nicht als Konkurrent des an Fülle der Einzelfakten kaum zu überbietenden einflußreichen Werkes Missarum Sollemnia von Josef Andreas Jungmann (1948), das in vielem die Diskussionen der Liturgischen Bewegung befeuerte und durchaus zwiespältigen Einfluß auf die spätere Liturgiereform ausgeübt hat. Aber es konfrontiert die von Jungmann diesem enormen Faktenfundus quasi übergestülpte Theorie von einem Zerfallsprozess der Liturgie von erhaben-schlichten Anfängen zu angeblicher barocker Überladung und teilweiser Entstellung in vielen Punkten mit einer geradezu entgegengesetzten Perspektive: Lang beschreibt ein quasi organisches Wachstum aus noch wenig differenzierten Anfängen zu einer sich immer weiter entfaltenden Reife und Hochform.
Wie die bereits im Titel signalisierte Begrenzung „bis Trient“ signalisiert, finden dabei die aktuellen Auseinandersetzungen um die theologische Angemessenheit und die rechtliche Stellung des authentischen Ritus praktisch keine Berücksichtigung, und das kommt dem Werk durchaus zugute. Wir haben der gegenwärtigen Notlage geschuldet schon genug Publikationen, die völlig berechtigterweise diese Situation analysieren und auf Mittel und Wege zu ihrer Verbesserung sinnen – dabei aber die großen Linien gelegentlich aus dem Auge verlieren. Der größte Wert der neuen Veröffentlichung Langs liegt darin, daß Lang wirklich zu einer eingehenden Exegese der Schriften des neuen Testaments und den ältesten apostolischen Traditionen zurückgeht und von daher auf überzeugende Weise Lücken überbrückt, die durch die Verfolgungszeit der ersten drei Jahrhunderte in der schriftlichen Überlieferung aufgerissen worden sind.
Es ist eben nicht so, daß die römische Messe im 4. und 5. Jahrhundert mehr oder weniger aus dem Nichts auftaucht und dabei in vielem ihren edlen, aber leider nicht genauer bekannten, Anfängen untreu geworden sei. Das Prinzip der Entwicklung und der Reifung bestimmt sie wesentlich von ihrem Ursprung her, und dieser Ursprung reicht stellenweise durchaus in das Jesus zeitgenössische oder noch ältere vorchristliche Judentum zurück. Brüche oder gar Revolutionen sind dem Wesen dieser Liturgie zutiefst fremd.
Eine dem Inhalt angemessene Vorstellung eines Werkes wie des hier anzuzeigenden erfordert mehr Zeit und Mühe, als uns derzeit zur Verfügung steht, wir sind daher dankbar, daß Clemens Victor Oldendorf uns seine bislang 21 Seiten umfassende ausführliche und auch einige kritische Punkte nicht aussparende Besprechung zur Verfügung gestellt hat. Bislang 21 Seiten, weil das nur ein erster Teil ist – ein zweiter Teil der Besprechung soll in Kürze folgen und wird dann selbstverständlich hier ebenfalls publiziert werden.
Da ein mit Fußnoten versehener Text des Umfangs dieser Besprechung im Webformat schwer lesbar ist, bieten wir ihn am Ende der folgenden Seite zum Download an. Wer ihn dennoch lieber im Webformat lesen will, wird hier fündig.