„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Synodale Irr- und Abwege
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- 01. Februar 2022
In der zweiten Hälfte dieser Woche tagt wieder einmal der „Synodale Weg“, der seit Wochen mit einem Trommelfeuer von Verlautbarungen, Positionspapieren und Forderungskatalogen vorbereitet wird. Besonders gut gefiel uns eine in diesem Zusammenhang ein auf Sie wissen schon wo referiertes Papier von vier Pastoralreferent:innen (Original hier), die ganz ungeniert herauslassen, wie die Kirche der Zukunft ihrer Meinung nach aussehen und wie Synodalität das bewerkstelligen soll: „Keine Angst vor römischer Zurückweisung, keine Sorge vor Spaltung und keine Rücksichtnahme auf traditionell Denkende darf uns aufhalten, wenn es um die Korrektur von Leid erzeugenden Machtstrukturen, Reformen in der Sexualmoral und um die Beendigung der Diskriminierung von Frauen in der Kirche geht“. Und gegen den Einwand, mancher könne fürchten, damit „rote Linien“ zu überschreiten, führen die Autor:innen an: „Wir sagen: Wer die Menschenrechte nicht akzeptiert, stellt sich gegen den Grundkonsens unserer demokratischen Gesellschaft – und gegen den Kern des Evangeliums. Darum müssen Lehrinhalte, die der Charta der Menschenrechte widersprechen, geändert werden. Das ist unsere rote Linie! Viele kirchliche Lehraussagen sind immer noch vom herkömmlichen Naturrecht geprägt, in Teilen diskriminierend, sexistisch und homophob. Und das darf nicht so bleiben!“
Herzlichen Dank für die klare Ansage. Die Entschlosenheit zur Etablierung einer neuen Kirche, die nicht mehr Kirche sein will, ist selten so präzis ausgedrückt worden. Und sie wird in Deutschland durchaus von mehr als einer Handvoll Bischöfen geteilt.
Womit wir das Thema eigentlich schließen könnten: das ist ein Weg, den wir nicht mitgehen werden, das betrifft uns nicht.
Wenn da nicht ein Umstand wäre, der wegen des lautstarken Furors, mit dem die Deutschsynodalen ihre große Reformation 2.0 vorbereiten, hierzulande leicht unterschätzt wird: Auch das Rom von Franziskus hat sich auf einen Synodalen Weg begeben. Ähnlich wie der deutsche wird er durch eine Fülle von Papieren vorbereitet, die noch ein Stück langweiliger und ermüdender zu lesen sind als die deutschen. Und so besteht die Gefahr, zu übersehen, daß die Ziele des römischen Synodalen Weges zwar nicht so deutlich ausgesprochen werden, aber letztlich doch in die gleiche Richtung gehen wie hierzulande: Zu einer Institution in Art einer NGO, die sich an den weltlichen Maßstäben orientiert, ihr Wirken mit innerweltlichen Motiven erklärt (und letztlich auch auf das so „Vermittelbare“ beschränkt) und sich von den Gesetzen und Wertsetzungen der Lehre, die Jesus Christus, Sohn Gottes und Erlöser, seinen Aposteln anvertraut hat, praktisch komplett befreit hat.
Eine steile These? Aus der deutschen Perspektive vielleicht, aber in den englischsprechenden Ländern, wo man es bisher nicht mit einem Generalangriff im Stil des deutschen Synodalen Weges zu tun hatte und statt dessen die römischen Papiere genauer gelesen hat, keine Außenseitermeinung. OnePeterFive bringt unter Datum vom 31. Januar einen ausführlichen Artikel des Autors Matt Gasper, der diese These mit ausführlichen Zitaten und Quellenangaben belegt. Und der den Blick darauf lenkt, wie sehr diese in der Synodenvorbereitung nun konvergierenden Tendenzen bereits in der Ekklesiologie DES KONZILS angelegt sind. Nicht alternativlos, nicht als alleinige Denkrichtung – aber als eine Art Baukasten oder Werkzeugsatz, aus dem sich die Handlanger der modernistischen Häresienjetzt nach Belieben bedienen können.
Ein Bischof wird auf Linie gebracht
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- 29. Januar 2022
Bischof Paprock von Springfield gehört, um das mal ganz einfach und in schwarz-weiß-Begriffen auszudrücken, zu den „Guten“. In den auch in der amerikanischen Bischofskonferenz strittigen Fragen wie Kommunionspendung an prominente Abtreibungsbefürworter stand er stets auf der richtigen Seite. Gegenüber den Anhängern der Tradition in Lehre und Liturgie, in seiner Diözese präsent durch die Petrusbruderschaft und die Canons Regular an jeweils zwei Messorten, vertrat er stets die von Papst Benedikt in Summorum Pontificum vertretene Linie von Toleranz und Förderung im Sinne einer gegenseitigen Bereicherung.
Nach dem Erlaß von Traditionis Custodes hat er, gestützt auf entsprechende Vorschriften des Kanonischen Rechtes, großzügig Dispensen erteilt, um eine möglichst uneingeschränkte Fortführung der Seelsorge im Sinne der Tradition zu ermöglichen. Um die den Regularkanonikern zugewiesene Kirche Sacred Heart - eine von zwei Pfarrkirchen einer durch Zusammenschlüsse entstandenen Gemeinde – für die Zelebration im überlieferten Ritus zu erhalten, hat er ihr sogar den Titel einer Pfarrkirche ausdrücklich entzogen: Damit war der Weg für die Kanoniker wieder frei. Alles in allem ein gutes Beispiel dafür, wie traditionsfreundlich eingestellte Bischöfe versuchen, ohne offene Rebellion den neuesten Angriff auf die Überlieferung zu unterlaufen.
Doch wie auf LifesiteNews berichtet wird, geht es damit jetzt in Springfield zu Ende: Der Apparat läßt die Muskeln spielen und zeigt, daß die Eigenverantwortlichkeit der Bischöfe in ihrer Diözese nur soviel gilt, wie sie bereit sind, in der Befolgung römischer Anordnungen eben diese Eigenverantwortlichkeit aufzugeben. Die Canons Regular von John Cantius mit Sitz in Chicago unterstehen kirchenrechtlich dem Regiment von Kardinal Cupich – und der hat Bischof Paprocki dazu gebracht – ob gezwungen, kann man von hier aus schwer beurteilen – die Canoniker auch in Springfield den Regeln von Chicago zu unterwerfen.
Gute und schlechte Vielfalt
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- 27. Januar 2022
Mit der Diözese Venice in Florida hat in einem weiteren Bistum der Bischof die Zelebration der hl. Messe – im Novus Ordo, wohlgemerkt – in der traditionellen Gebetsrichtung zum liturgischen Osten verboten. Weitere Details und ein „fisking“ des Erlasses auf die darin enthaltenen orthographischen und juristischen Fehler bringt Fr. Zuhlsdorf. Das zeigt, auf welchem Niveau das dort für die Pflege der Liturgie – immerhin auch nach dem 2. Vatikanum „culmen et fons“ des geistlichen Lebens – zuständige Personal operiert, aber in der Sache wird es wenig helfen. Den Hermeneutikern des Bruches ist jede Erinnerung, daß Liturgie einmal anders gefeiert wurde als nach „DEM KONZIL“, von Herzen zuwider, und Bischöfe, die in diesem Sinne in die Rechte von Gläubigen und Priestern eingreifen, müssen Widerspruch aus Rom nicht befürchten. Was nicht erkennbar Geist und Ungeist des Konzils atmet, soll verschwinden. Auf Gemeinden und Gemeinschaften, die ihren Begriff von würdiger Feier der Liturgie – auch nach dem Missale Pauls VI. – an der Tradition gebildet haben, kommen schwere Zeiten zu.
Auch die Berufung auf das sonst im hohen Ton angestimmte Lied von Vielfalt und Diversity wird gegen diese sich abzeichnende Tendenz zur Uniformierung auf niedrigstem Niveau der „Gemeindefeier“ wenig ausrichten. Vielfalt ist nur da erwünscht, wird nur da geduldet, wo sie der Dekonstruktion der überlieferten Lehre und des überkommenen Lebens der Kirche dient.
Von diesem Ansatz her läßt sich auch das merkwürdige Phänomen des unentschiedenen römischen Verhaltens gegenüber den deutschen Entwicklungen besser begreifen. Während man in „Rom“ – wer immer das im Einzelfall auch sein möge – nicht davor zurückschreckt, in die Redaktion von Pfarrblättern und Gemeindebriefen einzugreifen, ringt man sich hinsichtlich der immer deutlicher erkennbaren Richtung des „Synodalen Weges“ ins Jahr 1517 und der Flut von unkatholischen Thesen aus den Seminaren der deutschen Staatstheologie bestenfalls mal eine halbherzige und durchaus zweideutige Ermahnung ab, doch die Weltkirche mit ins Auge zu fassen. Daß den Worten auch mal Taten folgen, kommt praktisch nicht vor – und so ist nicht nur ein Wucherpfennig weiter als Falschgeld im Umlauf.
Anscheinend ist man sich in der Generallinie, daß kein Stein auf dem anderen bleiben soll, weitgehend einig – und wegen kleiner Meinungsverschiedenheiten darüber, wo der Abbruchbagger zuerst zupacken soll und ob die Neugestaltung eher grün-feministisch oder befreiungstheologisch akzentuiert sein soll, will man sich nicht zerstreiten.
Was man angesichts der Seelenverwandschaft solcher Strömungen ja auch verstehen kann.
Sakramentenspendung im vetus ordo
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- 25. Januar 2022
Erzbischof Nichols von Westminster hat mitgeteilt, daß in seiner Diözese künftig keine Firmungen im überlieferten Ritus mehr stattfinden dürfen. Bisher waren sie alljährlich von einem der Weihbischöfe des Bistums durchgeführt worden. In Deutschland, wo Bischöfe und Bischofskonferenz derzeit anderen Fragen Priorität geben, wird mit neuen Erlassen dieser Art nicht gerechnet, zumal in mehreren Diözesen (z.B. Hamburg) schon seit Jahren - also bereits vor TC – entsprechende Vorschriften galten.
Der Kirchenrechtler Pierre Laliberté J.C.L. hat dieser Tage darauf hingewiesen, daß derartige Vorgaben ungerecht, widerrechtlich und damit unwirksam sind. Von daher steht der Erteilung des Sakraments nach den Büchern von 1962 – im Notfall auch durch einen Priester, wie Laliberté ausführt – nichts im Wege. Die Darlegungen von Kardinal Burke zur mangelnden Rechtskraft von TC scheinen uns, zumindest was die (Un-)Rechtmäßigkeit des Verbotes betrifft, in ähnliche Richtung zu gehen.
Die Frage, unter welchen Bedingungen Priester auch ohne bischöflichen Auftrag firmen können, überlassen wir den Fachleuten – dazu nur zwei Anmerkungen: Neben der objektiven Gnadenwirkung des Sakraments ist auch – vor allem, wenn es Kindern und Jugendlichen gespendet wird – die damit einhergehende psychologische Wirkung nicht zu unterschätzen. Die wird durch die Spendung von der Hand eines Bischofs sicher für viele Firmlinge verstärkt. Die zweite Frage betrifft den Zeitfaktor: Es ist schön, wenn Gemeinden einen festen Firm-Kalender haben. In einer angespannten Zeit wie der jetzigen ist es jedoch auch denkbar, anstehende Firmungen zwei oder drei Jahre aufzuschieben in der Erwartung, daß sich die gesamtkirchliche Großwetterlage möglicherweise schon bald ändern könnte.
Dazu verdient noch ein weiterer Punkt Beachtung: Wie Taufen, die Erstkommunikation und Eheschließungen gehört auch die Firmung zu den Sakramenten, deren Erteilung in zumeist diözesan konsolidierten Kirchenbüchern aufgezeichnet wird. Das kann in Zukunft generell bei Gemeinden, die dem überlieferten Ritus folgen, zu Problemen führen. Der zunächst naheliegende Gedanke, dann eben ein eigenes Kirchenbuch zu führen, ist. u.E. nicht zielführend. Ein solches Buch hätte nicht nur keine kanonische Rechtsgrundlage, es könnte auch seitens einer böswilligen Diözesanführung als vollendeter „schismatischer Akt“ dargestellt und mit entsprechenden Sanktionen beantwortet werden.
Als Ausweg aus dem Dilemma wäre folgendes Vorgehen zu überdenken: Jede unter den Bedingungen des Notstandes vorgenommene „kirchenbuchpflichtige“ Sakramentenspendung wird der zuständigen Stelle in der Diözesanverwaltung mit den mindest erforderlichen Daten mitgeteilt – schriftlich und ggf. per Einschreiben. Was die Diözesanverwaltung mit diesen Mitteilungen macht, liegt alleine in ihrer Verantwortung. Die Gemeinde oder der Sakramentenspender nimmt, wie sich das für jede ordentliche Arbeitsweise gehört, eine Kopie der Mitteilung zu den Akten – daraus können dann, falls die Diözese die Eintragungen nicht ordnunggemäß vorgenommen hat, im Fall einer „Normalisierung“ die regulären Kirchenbücher ergänzt werden.
Warum TC keine Rechtskraft hat
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- 24. Januar 2022
Fr. Hunwicke erinnert heute an die Erklärung von Kardinal Burke zu Traditionis Custodes vom vergangenen Juli, die wir seinerzeit verlinkt und ausführlich kommentiert hatten. Dabei zitiert er einen Abschnitt aus der Erklärung, den man gar nicht oft genug zitieren und in Erinnerung rufen kann:
Papst Benedikt XVI. hat in seinem Begleitbrief zu Summorum Pontificum an die Bischöfe der Welt ausgeführt, daß das Römische Messbuch, das vor dem Messbuch Papst Paul VI. In Gebrauch war:
...niemals rechtsgültig abgeschafft worden ist und dementsprechend im Prinzip jederzeit verwandt werden konnte.
Aber kann der Papst den usus antiquor überhaupt rechtsgültig abschaffen? Die Fülle der Amtsgewalt (plenitudo potestas) des Papstes ist die Amtsgewalt, die erforderlich ist, die Lehre und Disziplin der Kircher zu verteidigen und zu fördern. Sie ist keine „absolute Macht“, die es auch mit einschlösse, die Lehre zu ändern oder eine liturgische Ordnung zu vernichten, die in der Kirche seit der Zeit des Papstes Gregor des Großen und noch früher lebendig war. Die korrekte Interpretation des Artikels 1 von Traditionis Custodes kann nicht darin bestehen, zu verneinen, daß der usus antiquor ein zu aller Zeit gültiger Ausdruck der ,lex orandi’ des römischen Ritus wäre. Unser Herr, der uns das wunderbare Geschenk des usus antiquor gegeben hat, wird nicht zulassen, daß es aus dem Leben der Kirche ausgetilgt wird.
Es ist daran zu erinnern, daß aus theologischer Sicht jede gültige Feier eines Sakraments alleine dadurch, daß es ein Sakrament ist, jenseits jeder kirchlichen Gesetzgebung ein gottesdienstlicher Vollzug und damit auch ein Bekenntnis des Glaubens ist. In diesem Sinne ist es nicht möglich, dem römischen Messbuch nach dem usus antiquor die Eigenschaft des gültigen Ausdrucks der lex orandi und damit auch der lex credendi der Kirche abzusprechen. Das ist eine Frage der objektiven Realität der göttlichen Gnade, die nicht durch einen bloßen Willensakt selbst der höchsten kirchlichen Autorität geändert werden kann.“
Fr. Hunwicke fügt dem noch als eigene Anmerkung, der wir uns gerne anschließen, hinzu:
...daß dann, wenn Traditionis Custodes die päpstliche Amtsvollmacht übersteigt, gesetzgeberische Akte untergeordneter Art – etwa von der Seite von Bischöfen – die sich auf das beziehen, was dort vermeintlich ausgesagt ist – ebenfalls keine bindende Kraft haben.
Katechon und Antichrist
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- 22. Januar 2022
Mit aktualisierenden Nachträgen zur Wahrnehmung in nat. und internat. Medien.
Was für eine Woche! Zuerst jeden Tag eine volle Dosis der inzwischen bei katholisch.de schon zum Alltagsgeschäft gewordenen und im Zuge des synodalen Irrwegs immer lauter vorgetragenenen Forderungen nach einem „Systemwechsel“: Am 15. fordert ein italienischer Jesuit eine „Neuberwertung“ der Euthanasie, am 18. erschrak sich ein Ethiker über das „häßliche Gesicht des Kapitalismus“, am 19. rief Kardinal Madariaga eine neue Etappe der Kirchengeschichte unter der Leitung von Papst Franziskus aus, und am 20. wandte sich Wucherpfennig SJ gegen die seiner Meinung nach grassierende „Überhöhung des Priestertums“. Am folgenden Tag stellte dann noch Luxemburgs Kardinal Hollerich den „Pflichtzölibat“ in Frage, während Essens Generalvikar Pfeffer die überlieferte Sexualmoral zur Wurzel aller Kirchenübel erklärte.
Doch da war die eigentliche Bombe bereits explodiert: Das Münchener Gutachten zur Aufklärung von 40 und mehr Jahren zurückliegenden Mißbrauchsfällen bzw. ihrer damaligen Behandlung durch die diözesanen Verantwortlichen war am 20. Januar veröffentlicht worden, und von BILD bis SPIEGEL und katholisch.de mittendrin war klar: Hauptangeklagter und für schuldig Befundener und Verurteilter in einem war Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. Der hatte es wohl tatsächlich – ganz im Stile der 70er und 80er Jahre – damals an Aufklärungseifer fehlen lassen und wurde nun in den Überschriften und Kommentaren wie einer attackiert, der selbst und höchstpersönlich die unerhörtesten Mißbräuche begangen hätte. Daß die von der anklageführenden Kanzlei angelegten Maßstäbe auf der Stimmung und Gesetzeslage im Jahr 2021 beruhten und die teilweise deutlich weniger anspruchsvollen Vorschriften der „Tatzeit“ außer acht ließen, blieb dabei selbstverständlich ebenso unbeachtet wie der Umstand, daß bei den inkriminierten Taten wie auch sonst weitaus überwiegend Jungen und junge Männer die Opfer waren: Die homophile Tendenz der Mißbrauchstäter darf unter keinen Umständen thematisiert werden.
Aber um die Sache selbst oder um die im höchsten moralischen Ton angeführte Not der damaligen Opfer ging es bei alledem auch am wenigsten, und die Wortführer der Anklage gegen den damaligen Münchener Erzbischof und späteren Papst ließen daran auch vom ersten Tag an nicht den geringsten Zweifel.