„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
Themen und Meldungen:
Christi Himmelfahrt 2021
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- 12. Mai 2021
Wer sich in den offiziellen katholischen Medien über das Festgeheimnis von Christi Himmelfahrt informieren will, hat es nicht leicht. Im letzten Jahr befassten wir uns ausführlich mit dem Artikel zum Tage von Thomas Jansen auf Katholisch.de (hier dieser Artikel und hier unsere Kritik). Für dieses Jahr erwarten wir nichts Substantielleres. Hofen wir, daß uns wenigstens etwas erspart bleibt wie diese Aufbereitung des Themas für Kinder ebenfalls von 2020, die anscheinend davon ausgeht, daß Kinder schwachsinnig geboren sind und unfähig, dazu zu lernen. Leider bringt auch der sonst meist hilfreiche Blick in den Katechismus von 1993 nur begrenzten Gewinn: Das Thema wird dort auf gerade einmal 2 Seiten (203-204) in einer Weise abgehandelt, die vermuten läßt, wie unwohl den Redakteuren bei diesem Kapitel zumute war.
Also greifen wir wohlgemut in den Schatz der Tradition – konkret und an erster Stelle zum kleinen grünen Schulkatechismus von 1955. Dort werden wir sogleich geholfen – hier der Erklärteil, der von weiteren Abschnitten zum Bezug auf weitere Passagen des Neue Testament und zur Relevanz für die „Lebenswirklichkeit“ ergänzt wird:
Am 40. Tage nach seiner Auferstehung ist Christus aus eigener Kraft in den Himmel aufgefahren. Er verließ „die Seinigen, die in der Welt waren“ (Joh. 13,1) und ging zu seinem Vater in die himmlische Herrlichkeit. Von dort wird er wiederkommen, um die Erlösung zu vollenden. Die Himmelfahrt Jesu war ein Triumphzug. Siegreich erhob er sich über all seine Feinde. Im Triumpfh führte er die Scharen der Erlösten mit sich, die er aus der Vorhölle befreit hatte.
Im Himmel bestieg Jesus den Thron zur Rechten des Vaters. Er nahm jetzt auch als Mensch Besitz von der Macht und Herrlichkeit, die er als Sohn des Vaters von Ewigkeit her besitzt. - Jesus war König von Geburt an, weil er der Sohn Gottes ist. Er hat sich sein Königtum aber auch verdient, indem er sein Leben für uns dahin gab. Jesus ist uns in den Himmel vorausgegangen. Er sagte: „Im Hause meines Vaters sind viele Wohnungen. Ich gehe hin, euch eine Stätte zu bereiten; dann komme ich wieder und nehme euch zu mir, damit auch ihr seid, wo ich bin“ (vgl. Joh. 14, 2 3)
Soweit der grüne Katechismus. Das war wohl auch schon in den 50er Jahren anspruchsvoll und wurde, wie die spätere Entwicklung erkennen läßt, nicht mehr wirklich gläubigen Herzens mitgeteilt und aufgenommen. Doch das ist weniger die Schuld des Textes als das Versäumnis der Katechese.
Bittage und -prozessionen
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- 11. Mai 2021
Seit dem 5. Jahrhundert begeht die Kirche in der Woche von Christi Himmelfahrt den Montag, Dienstag und Mittwoch als meist mit einer Prozession verbundene Bitttage, an denen die Gläubigen um Befreiung von gegenwärtigem Unheil und die Gewährung künftiger Wohlfahrt für Seele und Leib bitten. Erstmals genannt werden sie im Gallien der Völkerwanderungszeit, wo sie in einer Anordnung des Bischofs von Vienne, Mamertus, aus dem Jahr 469/470 erwähnt sind. Dom Gueranger schreibt dazu im 9. Band seines „Kirchenjahres“:
Unglücksfälle aller Art waren über die jüngst erst von den Burgundern wieder eroberte Provinz gekommen. Erdbeben, Feuersbrünste, erschreckende Naturerscheinungen regten die Bevölkerung auf, da man dieselben als Anzeichen göttlichen Zornes erachtete. Der heilige Bischof wollte den Muth seines Volkes dadurch wieder aufrichten, daß er ihm Anlaß gab, sich an Gott zu wenden, dessen Gerechtigkeit man versöhnen müsse. Er schrieb daher drei Sühnetage aus, während welcher die Gläubigen sich Bußwerken hingeben und unter Absingen von Psalmen Bittgänge veranstalten sollten.“
Die Synode von Orléans machte diese Bittage 511 für alle Kirchen Galliens verpflichtend. Erst dreihundert Jahre später wurden die Bitttage von Papst Leo III. auch in Rom und den gesamten Bereich der römischen Liturgie eingeführt – allerdings zunächst wohl ohne das in Gallien damit verbundene Fastengebot, da man in Rom das Gebot, während der österlichen Zeit vom Fasten abzusehen, sehr ernst nahm.
Abbé Paul Aulagnier R.I.P.
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- 10. Mai 2021
Am vergangenen Donnerstag, den 6. Mai 2021, verstarb im 78. Lebensjahr Abbé Paul Aulagnier, eine der prägenden Personen der katholischen Tradition in Frankreich. In Deutschland wurde P. Aulagnier vor allem als einer der Mitgründer des Instituts vom guten Hirten (2006) bekannt, das in seiner Satzung die Verwendung der überlieferten Liturgie als exklusivern Eigenritus verankert hat. Eine weitere satzungsgemäße Aufgabe des Instituts bildet die konstruktive theologische Kritik der Texte des 2. vatikanischen Konzils, von deren Ergebnissen allerdings bislang zumindest hierzulande wenig bekannt geworden ist.
Einen ausführlichen Nachruf auf Abbé Aulagnier von Clemens Viktor Oldendorf bringt kathnews. Unser Gebet gilt einem Mann der sich während seines ganzen Priesterlebens für die Erhaltung der katholischen Tradition und des darin begründeten Glaubens eingesetzt hat. Der Herr belohne ihn nach seinem Verdienst und gewähre ihm die ewige Gegenwart in der Wahrheit, gegen deren Verdunkelung auf Erden er immer angekämft hat.
Von Bischöfen und Fröschen
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- 07. Mai 2021
Die Fülle der Mahnungen hoher römischer Prälaten vor dem drohenden „deutschen Schisma“ - gerade vermehrt um den den italienischen Kardinal Ruini – und die im allgemeinen höchst kritische Beobachtung des „synodalen Weges“ auf internationaler Ebene scheint Wirkung zu zeigen. Je näher die (angeblich) hundertfach angesetzten Segnungsgottesdienste gleichgeschlechtlicher oder sonstwie queerer Paare (wo kommen die eigentlich plötzlich alle her?) rücken, desto öfter hört man beteuerungen, das sei doch gar nicht so gemeint. Die Feststellung von Kardinal Brandmüller, daß es nicht nur erlaubt, sondern geradezu unerläßlich sei, das, was nicht mehr katholisch sei, auch als nicht-katholisch zu bezeichnen, hat die hinter diesem Sprachverbot versammelten Apostaten aufgeschreckt. Und die sehr detaillierten und kompetenten Überlegungen des Kanonisten Weishaupt zu den rechtlichen Folgen fortgesetzter schismatischer Akte scheinen einen Alarm ausgelöst zu haben: Beginnend mit einem Interview des DBK-Vorsitzenden Bätzing mit dem italienischen CNA-Ableger ACI sind plötzlich von allen Seiten Beteuerungen zu hören der Art: Niemand hat die Absicht, ein Schisma zu errichten. (Blick in die Geschichte) Oft vorgetragen in dem weinerlichen Ton der verfolgten Unschuld (Beispiel) – man fühlt sich mißverstanden, dabei will man doch nur das Beste.
Dabei kann man den Herrschaften, die jetzt den Eindruck des Zurückruderns erwecken, noch nicht einmal pauschal die Absicht zu bewußter Täuschung unterstellen: Viele, gerade auch bei den Bischöfen und Verbandsfunktionären, wissen wohl gar nicht mehr so genau, was überhaupt katholisch ist und warum es jetzt solche Aufregung gibt, da sie doch nur das umsetzen, was „DAS KONZIL“ der Kirche ihrer Meinung nach aufgetragen hat. Woher sollen sie wissen, was ihnen beim gleichzeitig unterirdischen Niveau und überheblichen Anspruch deutscher Staatstheologie nie gesagt worden ist: Daß der Glaube der Kirche auf die mit den Aposteln abgeschlossene Offenbarung des göttlichen Wortes selbst zurückgeht und zwar im Lauf der Zeit immer besser verstanden, aber nie und unter keinen Umständen umgedreht werden kann? Und haben nicht römische Autoritäten die Rumdreherei jahrzehntelang schweigend geduldet oder durch die Anerkennung von Professorentiteln und Verleihung von Bischofsmützen dem Anschein nach unterstützt?
Und wo die einen den Ton – ein wenig – zurückdrehen, werden andere womöglich noch schriller. Sie haben schließlich eine Gefolgschaft zufrieden zu stellen, die wollen sie nicht verlieren. Das Klima wird rauher.
Zwei von den zahlreichen amerikanischen Beobachtern der deutschen Entwicklung äußerten jetzt die Vermutung, den deutschen Bischöfen sei die Kontrolle des so listig eingefädelten „Synodalen Weges“ entglitten, die vorsichtige Distanzierung in Sachen „Segnungsgottesdienste“ käme wohl zu spät:
Die Mahnung Bätzings und anderer Bischöfe zur Vorsicht wird höchst wahrscheinlich ignoriert werden – geradeso wie diese Bischöfe ihrerseits die Mahnungen aus Rom seit Jahren ignoriert haben. (…) Falls sie, wie das die Massensegnungen am 10. vermuten lassen, den Willen zu Veränderungen bei ihrem Fußvolk allzusehr angeheizt haben, werden sie die von ihnen angestoßene Woge der Veränderungen nicht mehr lenken und erst recht nicht aufhalten können, und es wird unvermeidlich zu einer heftigen Auseinandersetzung mit Rom kommen.
Sie haben versucht, den Frosch langsam gar zu kochen, ohne das er merkt, wie ihm geschieht. Jetzt könnten sie sich gezwungen sehen, eine Entscheidung für die eine oder die andere Seite zu treffen – genau das, was sie doch offenbar vermeiden wollten.“
So kann es wohl herauskommen.
Der Katechismus Pius V.
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- 05. Mai 2021
Heute verzeichnet der überlieferte Kalender der Kirche den Festtag des hl. Papstes Pius V. In unseren bisherigen Artikeln zu diesem wohl bedeutendsten Papst der Jahrzehnte nach dem Konzil von Trient haben wir insbesondere die Rolle Michele Ghisleris (1505-1572) in der Liturgiegeschichte herausgestellt. Unter seiner Anleitung erhielten sowohl das Breviarium Romanum (1568) als auch das „Tridentinische“ Missale (1570) die Form, die dann bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein verbindlich blieb. Einen ausführlicheren Beitrag dazu samt Links auf frühere Artikel brachten wir im vergangenen Jahr. Ein weiterer bedeutender Beitrag Pius V. zur Festigung von Gebet und Glauben der Kirche wurde hier bislang nur am Rande erwähnt: Der römische Katechismus des Jahres 1566, den der Papst auf der Grundlage der überlieferten Lehre und der Dokumente des Trienter Konzils erarbeiten und veröffentlichen ließ.
Die Erinnerung an dieses dritte große Werk, das zwar inzwischen grundlegend erneuert und auch fortgeschrieben, aber in keiner Weise veraltet, überwunden oder gar „abgeschafft“ ist, erscheint umso notwendiger, als die Katechismen (es gibt mehrere in verschiedenen Sprachen und in der Auswahl des Materials der historischen Situation oder einer pastoralen Zielsetzung angepasst) in der dem Zeitgeist unterworfenen Theologie und Pastoral praktisch keine Rolle mehr spielen. Der Münsteraner Lehrstuhlinhaber und Baby-Häretiker Michael Seewald hat dieser Tage sogar gemeint, den Katechismus als ein „unverbindliches Angebot“ klein reden zu können, das sowohl seitens der Wissenschaft als auch der Gläubigen keine besondere Beachtung verdiene – eine verdiente Zurückweisung dieser Anmaßung gibt es auf kath.net. Doch Aussagen zum Glauben gewinnen ihre Autorität und Verbindlichkeit tatsächlich nicht dadurch, daß sie in einem Katechismus stehen, sondern sie stehen in einer als Katechismus bezeichneten Sammlung, weil sie schon vorher als Dogmen oder verbindliche Aussagen des Lehramtes zum zentralen Glaubensgut der Kirche gehören.
Gibt Petrus den Schlüssel ab?
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- 03. Mai 2021
Kath.net bringt heute ein sehr aufschlußreiches Interview mit dem Kirchenrechtler Gero Weishaupt über die in der Deutschkirche für den 10. Mai angekündigten schismatischen Akte der „Segnung“ gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Wohlgemerkt: Es geht um die Partnerschaften als solche. Während Personen ungeachtet ihrer sexuellen Präferenzen stets von der Kirche gesegnet werden können, auch als (reuige) Sünder, ist das bei „Partnerschaften“, die die Sünde nicht bereuen, sondern leugnen, auf keinen Fall und unter keinen Umständen möglich. Das hat die Glaubenskongregation in ihrer heftig angefeindeten Erklärung vom März deutlich gemacht – und gegen diese authentische Darlegung der Glaubenslehre richtet sich der Protest der Kreise in der Kirche, die sich von dieser Lehre lösen wollen.
Amtsträger der Kirche – in erster Linie also Priester und Diakone; „Seelsorgende“ sind keine kirchenrechtliche Kategorie – die solche „Segnungen“ durchführen oder besser gesagt simulieren, begehen einen schismatischen – da gegen die Ordnung gerichteten – und häretischen – da gegen die Lehre gerichteten – Akt und sind von daher durch die Tat quasi automatisch exkommuniziert. Das gleiche gilt für kirchliche Vorgesetzte – das betrifft in erster Linie die Bischöfe – die solche Akte begünstigen oder dulden oder darauf verzichten, die Täter angemessen zu sanktionieren.
Aber, und jetzt wird es knifflig, diese Exkommunikation betrifft zunächst „nur“ das Verhältnis des Exkommunizierten zur Kirche und natürlich auch zu Gott, dessen direkten und indirekten Geboten er widerspricht. Um auch nach außen hin Wirkung zu entfalten, müßte die eingetrete Exkommunikation auch durch ein Strafurteil (etwa eines diözesanen Gerichtes) öffentlich festgestellt oder durch päpstliches Dekret verkündet werden. Dem könnten dann Strafmaßnahmen von der Abmahnung bis zur Amtsenthebung folgen. Solange das nicht geschieht, ändert sich an der äußeren Rechtsstellung der Beteiligten nichts. Die Gläubigen können also nicht ohne weiteres von sich aus von einer erfolgten Exkommunikation ausgehen oder diese sogar von sich aus „aussprechen“. Sie bleiben darauf verwiesen, sich mit Beschwerden über die Rechtsverstöße bei Priestern an den Ortsbischof und bei Bischöfen an die zuständigen römischen Stellen zu wenden – die dann ihrerseits zur Vermeidung der Tatstrafe der Exkommunikation dazu aufgefordert sind die rechtlich gebotenen Maßnahmen einzuleiten.
Wie unschwer zu erkennen ist, ist die Funktion dieses wohlgeordneten Systems davon abhängig, daß seine Ordnung von einer Mehrheit der Verantwortlichen in diesem System und vor allem von den Amtsträgern an der Spitze anerkannt und verteidigt wird.